Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Information über die Entsorgung von Elektro-Nachtspeichergeräten
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 02.10.2007 NU/030/2007 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Regierungsamtmann
Röcklein informierte über folgendes:
Der
bisherige Vertragspartner des Landkreises Miltenberg bezüglich der Entsorgung
von Elektro-Nachtspeichergeräten sei Ende 2006 in Konkurs gegangen, so dass
eine Neuorientierung erforderlich gewesen sei. Elektro-Nachtspeichergeräte
enthalten drei Gefährdungspotentiale:
1. Als
Isoliermaterial sei bis 1979 Asbest verwendet worden.
2. Bei vielen verwendeten Speichersteinen bilde
sich während der Gebrauchszeit das hochgiftige Chromat.
3. In den
elektronische Bauteilen sei oftmals PCB (Polychlorierte Biphenyle) zu finden.
Es
gehe um folgende Leistungen: Entsorgung der auf den Wertstoffhöfen angenommenen
Elektro-Nachtspeichergeräte und Ausbau und Entsorgung von
Elektro-Nachtspeichergeräten unmittelbar bei den Bürgern, ggf. einschließlich
Nebenleistungen wie Verpackung. Auf den Wertstoffhöfen werden Geräte zum
Selbstkostenpreis von 150,00 € angenommen. Für die Leistung unmittelbar beim
Bürger wolle die Verwaltung einen zuverlässigen und preisgünstigen Betrieb
empfehlen. Die Beauftragung und Abwicklung soll jedoch dem Bürger überlassen
bleiben.
Die
Verwaltung habe dazu mit sechs einschlägigen Firmen Kontakt aufgenommen und die
völlig unterschiedlichen Leistungs- und Preisangaben verglichen und habe sich
für eine Zusammenarbeit mir der Fa. Klopsch-Asbestsanierung, Schnaittach,
Landkreis Nürnberger Land, mit einer Zweigniederlassung in Ottobrunn bei München
entschieden. Die Firma sei auch im Raum Aschaffenburg/Frankfurt tätig. Es
handele sich um eine Firma, die nur den Ausbau und Transport der Geräte
übernehme Die Zerlegung und Verwertung der Geräte erfolge bei einem Großbetrieb
in Nordrhein-Westfalen. Die Verwaltung habe sich selbstverständlich alle
einschlägigen Unterlagen vorlegen lassen und auch mit den Kollegen am Sitz der
Firma Kontakt aufgenommen. Es werde davon ausgegangen, bezüglich Preis und
Leistung einen guten Griff getan zu haben. Da es sich nur um einen
Rahmenvertrag mit einer Jahressumme von deutlich unter 50.000,00 € handele,
habe die Landkreisverwaltung den Vertrag abschließen können.
Der
Ausschuss für Natur- und Umweltschutz nahm hiervon einstimmig zustimmend Kenntnis.