Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung der Sickerwasserreinigungsanlage Guggenberg - Chrom IV-Elimination
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 02.10.2007 NU/030/2007 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Nach Vorstellung des Konzeptes durch Herrn Fuchs vom
Büro Ritzler & Heidrich trug Regierungsamtmann Röcklein vor, dass das
Deponiesickerwasser in seiner Zusammensetzung sehr stark schwanke. Deshalb
komme es vor, dass der Benutzungsumfang im gereinigten Sickerwasser von 0,1
mg/l bzw. 7,2 g/d für den Parameter Chrom-VI. der per wasserrechtlichem
Bescheid festgesetzt worden sei, nicht eingehalten werden könne. In solchen
Fällen könne das gereinigte Wasser nicht direkt in die Erf eingeleitet werden,
sondern müsse als Fehlcharge den Pufferteichen zugeleitet werden. Das bedeute,
dass das bereits gereinigte Sickerwasser erneut die Reinigungsanlage durchlaufen
und ein zweites mal gereinigt werden müsse mit sämtlichen für die Behandlung
erforderlichen Kosten in Höhe von etwa 25 €/cbm bei derzeitigem Durchsatz. Dies
sei im Jahr 2006 an 68 Tagen, an denen ca. 4.700 cbm behandeltes Sickerwasser
nicht in die Erf hätten abgeleitet werden können, der Fall gewesen.
Es gebe verschiedene Verfahren, die zur Elimination
von Chrom VI zur Anwendung kommen können. Die Fa. FES, F & E
Sondertechnologien, Rednitzhembach, sei hierzu mit der Erstellung eines Behandlungskonzeptes
inklusive Ausschreibungsunterlagen nach vorherigem Gutachten beauftragt worden.
Für die verfahrenstechnische Umsetzung habe die Fa. FES das Büro Rietzler &
Heidrich GmbH, Nürnberg, unterbeauftragt. Die Schätzkosten zur Verwirklichung
dieses nun vorliegenden Konzeptes zur Entfernung von Chrom VI in einer
Behandlungsstufe belaufen sich auf ca. 95.000,00 € inklusive MwSt.
Die Verwaltung bitte, die Umsetzung des vorgestellten
Konzept und die erforderliche Ausschreibung für die verfahrenstechnische
Einbindung in die Deponiesickerwasserreinigungsanlage der Kreismülldeponie
Guggenberg zu genehmigen, damit künftig ein Fahren in Fehlcharge, hervorgerufen
durch eine Überschreitung des Benutzungsumfanges beim Parameter Chrom VI, nicht
mehr erforderlich werde.
Durch
den Ausschuss für Natur- und Umweltschutz wurde einstimmig folgender
B e s c h l u s s
gefasst:
Das vorgestellte Konzept zur Erweiterung um eine Chrom
VI-Eliminationsstufe in der Sickerwasserreinigungsanlage der Kreismülldeponie
Guggenberg sowie die Ausschreibung zur Einbindung des Verfahrens in die Sickerwasserreinigungsanlage
der Kreismülldeponie Guggenberg werden genehmigt.