Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung der Sickerwasserreinigungsanlage Guggenberg - Chrom IV-Elimination

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.10.2007   NU/030/2007 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Nach Vorstellung des Konzeptes durch Herrn Fuchs vom Büro Ritzler & Heidrich trug Regierungsamtmann Röcklein vor, dass das Deponiesickerwasser in seiner Zusammensetzung sehr stark schwanke. Deshalb komme es vor, dass der Benutzungsumfang im gereinigten Sickerwasser von 0,1 mg/l bzw. 7,2 g/d für den Parameter Chrom-VI. der per wasserrechtlichem Bescheid festgesetzt worden sei, nicht eingehalten werden könne. In solchen Fällen könne das gereinigte Wasser nicht direkt in die Erf eingeleitet werden, sondern müsse als Fehlcharge den Pufferteichen zugeleitet werden. Das bedeute, dass das bereits gereinigte Sickerwasser erneut die Reinigungsanlage durchlaufen und ein zweites mal gereinigt werden müsse mit sämtlichen für die Behandlung erforderlichen Kosten in Höhe von etwa 25 €/cbm bei derzeitigem Durchsatz. Dies sei im Jahr 2006 an 68 Tagen, an denen ca. 4.700 cbm behandeltes Sickerwasser nicht in die Erf hätten abgeleitet werden können, der Fall gewesen.

 

Es gebe verschiedene Verfahren, die zur Elimination von Chrom VI zur Anwendung kommen können. Die Fa. FES, F & E Sondertechnologien, Rednitzhembach, sei hierzu  mit der Erstellung eines Behandlungskonzeptes inklusive Ausschreibungsunterlagen nach vorherigem Gutachten beauftragt worden. Für die verfahrenstechnische Umsetzung habe die Fa. FES das Büro Rietzler & Heidrich GmbH, Nürnberg, unterbeauftragt. Die Schätzkosten zur Verwirklichung dieses nun vorliegenden Konzeptes zur Entfernung von Chrom VI in einer Behandlungsstufe belaufen sich auf ca. 95.000,00 € inklusive MwSt.

 

Die Verwaltung bitte, die Umsetzung des vorgestellten Konzept und die erforderliche Ausschreibung für die verfahrenstechnische Einbindung in die Deponiesickerwasserreinigungsanlage der Kreismülldeponie Guggenberg zu genehmigen, damit künftig ein Fahren in Fehlcharge, hervorgerufen durch eine Überschreitung des Benutzungsumfanges beim Parameter Chrom VI, nicht mehr erforderlich werde.

 

Durch den Ausschuss für Natur- und Umweltschutz wurde einstimmig folgender

 

B e s c h l u s s

gefasst:

 

Das vorgestellte Konzept zur Erweiterung um eine Chrom VI-Eliminationsstufe in der Sickerwasserreinigungsanlage der Kreismülldeponie Guggenberg sowie die Ausschreibung zur Einbindung des Verfahrens in die Sickerwasserreinigungsanlage der Kreismülldeponie Guggenberg werden genehmigt.

 

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