Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Beratung und Beschlussfassung über das Pflichtenheft für die Neuausschreibung der Müllabfuhrverträge
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 02.10.2007 NU/030/2007 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Landrat Schwing begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt
Herrn Buchbinder vom Büro Schmidt/Bechtle.
Nach Erläuterungen von Herrn Buchbinder zu dem im
Kreistagsinformationssystem (KIS) eingestellten Pflichtenheft bat Landrat
Schwing, nur über den Beschlussvorschlag zu diskutieren.
Regierungsamtmann Röcklein trug sodann folgendes vor:
1. Die Vertragslaufzeit für Müllabfuhrverträge
soll künftig 8 1/2 Jahre betragen. Acht Jahre seien angemessen, um einem
Anbieter eine vernünftige wirtschaftliche Kalkulation zu ermöglichen. Mit dem
Ablauf zum 31.03.2017 soll der nächste Vertragswechsel vom Winter und vom
Jahreswechsel gelöst werden.
2. Mit der Neuausschreibung der
Müllabfuhrverträge zum 01.01.2009 und der Entscheidung zur Beschaffung der
Müllgefäße durch den Landkreis Miltenberg selbst stelle sich die Frage, ob die vielen
unterschiedlichen Größen von Müllgefäßen noch erforderlich bzw. wirtschaftlich
seien. Hinzu komme bezüglich Restmüll die Tatsache, dass diese Menge in
Kilogramm/Einwohner in den letzten Jahren um über 10 % angestiegen sei, was zu
einer Überfüllung der Restmülltonnen geführt habe. Die Landkreisverwaltung
schlage daher vor, zum 01.01.2009 die 90 l-Restmülltonne abzuschaffen und ein
Mindestvolumen von 20 l/Person und einen Restmüllabfuhrtag einzuführen. Damit
könnte das Problem der überfüllten Mülltonnen gelöst werden. Gleichzeitig
würden die Kosten für Vorratshaltung und Tausch von Müllgefäßen reduziert.
Biotonne seien bisher in den Größen 90 l und 120 l im Einsatz. Diese beiden
Müllgefäße seien äußerlich gleich und unterscheiden sich lediglich durch einen
Zwischenboden. Mit der Abschaffung der 90 l-Biotonne wäre eine bessere
Ausnutzung des Bioabfallerfassungssystems verbunden. Als Folge würden mehr
Bioabfälle erfasst oder das Biotonnenvolumen mit Gartenabfällen aufgefüllt.
Dadurch würden keine Mehrkosten entstehen, da die Sammlungskosten von der
Grüngutsammlung zur Bioabfallsammlung verschoben würden und beim Kompostwerk
die Preise für bis 10.000 Jahrestonnen von Bioabfällen und Grüngut gleich
seien.
3. Die Einführung der Pflicht-Restmülltonne im
Landkreis Miltenberg werde bereits seit längerem geplant und stehe nun nach der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.06.2007 zur Umsetzung an.
Geplant sei die Maßnahme für das Jahr 2009.
4. Nach dem vollständigen Anschluss aller Städte
und Gemeinden an die Zentrale Abfallgebührenstelle (ZAG) könne mit zentraler
EDV-Unterstützung auch die Einführung von Sperrmüll und Altholz auf Abruf in
Angriff genommen werden. Diese Maßnahme sei für 2009/2010 geplant.
5. Bisher sei als Vorsichtsmaßnahme die
wöchentliche Abfuhr der Biotonnen in den Sommermonaten in der Abfallwirtschaftssatzung
und im Werkvertrag enthalten. Diese Leistung sei seit der flächendeckenden
Einführung der Biotonne im Jahr 1997 noch nie erforderlich gewesen. Die
Verwaltung wolle daher Ausschreibung und Verträge um diese Leistung „entschlacken“.
6. Der Vertrag mit der Fa. Herhof-Kompostierung
Miltenberg GmbH & Co. KG laufe 2012, also während der Laufzeit des neuen
Müllabfuhrvertrages aus. Hierzu wolle sich die Verwaltung in Ausschreibung und
Vertrag Alternativen zur bisherigen doch recht teuren Bioabfallerfassung offen
halten. Die Ausschreibung soll daher so gestaltet werden, dass künftig während
der Vertragslaufzeit ein Systemwechsel möglich sei.
Die Verwaltung weise ausdrücklich darauf hin, dass
diese Beschlüsse nur die Ziele und Meinung des Ausschusses für Natur- und
Umweltschutz wiedergeben können und zur Änderung von Abfallwirtschaftssatzung
und Abfallgebührensatzung auch künftig Beschlüsse des Kreistages erforderlich
seien.
Kreisrätin Münzel erklärte, sie sei gegen die
Abschaffung der 90 l-Restmülltonne, weil nicht einzusehen sei, dass diejenigen
Bürgerinnen und Bürger, die Müll vermeiden bestraft werden und den Bürgerinnen
und Bürgern entsprochen werde, die Müll produzieren. Sie bitte daher, dass über
die sechs Punkte des Beschlussvorschlages getrennt abgestimmt werde.
Kreisrat Kern sagte, das Pflichtenheft erscheine
logisch. Punkt 1 der Beschlussvorlage stimme er zu. Die Abschaffung der 90
l-Restmülltonne und die Einführung eines Mindestvolumens von 20 l/Person (Punkt
2) lehne er jedoch ab. Bezüglich Restmüll können nämlich insbesondere in
Mehrfamilienhäusern Ausnahmesituationen entstehen. Weiter bat er zu überlegen,
ob einer Familie anlässlich der Geburt eines Kindes 10 bis 20 Müllsäcke kostenlos
überlassen werden könnten. Die Punkte 3 und 4 sehe er wieder positiv. Zu Punkt
5 sei er im Hinblick auf die in Zukunft erwartete Erderwärmung der Meinung,
dass auf das Angebot der wöchentlichen Abfuhr der Biotonne in den Sommermonaten
nicht verzichtet werden sollte. Außer Punkt 2 werde die SPD-Fraktion der
Beschlussvorlage zustimmen.
Landrat Schwing erklärte zu Punkt 5, dass die
wöchentliche Abfuhr der Biotonne in den Sommermonaten nicht in der Kalkulation
enthalten sei. Bisher sie dies auch nicht erforderlich gewesen. Sollte einmal
der Bedarfsfall eintreten, käme diese Zusatzleistung kostengünstiger.
Kreisrat Dr. Fahn bezeichnete die vorgeschlagene
Erhöhung auf 20 l Restmüll/Person als falsches Signal, weil daraufhin mehr
Restmüll zu erwarten sei. Sinnvoller wäre es, die Bürgerinnen und Bürger, deren
Restmülltonnen überfüllt seien, aufzufordern, weniger Müll zu produzieren.
Durch den Ausschuss für Natur- und Umweltschutz wurde
sodann in Einzelabstimmung folgendes
b
e s c h l o s s e n :
Das vom Büro Schmidt/Bechtle
vorgestellte Pflichtenheft für die Ausschreibung der Müllabfuhrverträge mit
folgenden Änderungen im Abfallwirtschaftssystem des Landkreises Miltenberg wird
genehmigt:
1. Einstimmig:
Vertragslaufzeit
01.01.2009 bis 31.06.2017.
2. Mit
Stimmenmehrheit:
Abschaffung der 90
l-Restmülltonne und der 90 l-Biotonne zum 01.01.2009.
3. Einstimmig:
Einführung der
Pflicht-Restmülltonne auf der Grundlage von § 6 Gewerbeabfallordnung im Laufe
des Jahres 2009.
4. Einstimmig:
Einführung von
Sperrmüll und Altholz auf Abruf voraussichtlich zum 01.01.2010.
5. Einstimmig:
Verzicht auf ein
Angebot für die wöchentliche Leerung der Biomülltonnen in den Sommermonaten.
6. Bei zwei
Gegenstimmen:
Rechtzeitig vor
Ablauf des Vertrages mit der Fa. Herhof-Kompostierung Miltenberg GmbH & Co.
KG entscheidet der Landkreis Miltenberg über die künftige Bioabfallverwertung.
Die Auschreibung hierfür ist entsprechend zu gestalten.