Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Beratung und Beschlussfassung über das Pflichtenheft für die Neuausschreibung der Müllabfuhrverträge

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.10.2007   NU/030/2007 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Buchbinder vom Büro Schmidt/Bechtle.

 

Nach Erläuterungen von Herrn Buchbinder zu dem im Kreistagsinformationssystem (KIS) eingestellten Pflichtenheft bat Landrat Schwing, nur über den Beschlussvorschlag zu diskutieren.

 

Regierungsamtmann Röcklein trug sodann folgendes vor:

 

1.  Die Vertragslaufzeit für Müllabfuhrverträge soll künftig 8 1/2 Jahre betragen. Acht Jahre seien angemessen, um einem Anbieter eine vernünftige wirtschaftliche Kalkulation zu ermöglichen. Mit dem Ablauf zum 31.03.2017 soll der nächste Vertragswechsel vom Winter und vom Jahreswechsel gelöst werden.

 

2.  Mit der Neuausschreibung der Müllabfuhrverträge zum 01.01.2009 und der Entscheidung zur Beschaffung der Müllgefäße durch den Landkreis Miltenberg selbst stelle sich die Frage, ob die vielen unterschiedlichen Größen von Müllgefäßen noch erforderlich bzw. wirtschaftlich seien. Hinzu komme bezüglich Restmüll die Tatsache, dass diese Menge in Kilogramm/Einwohner in den letzten Jahren um über 10 % angestiegen sei, was zu einer Überfüllung der Restmülltonnen geführt habe. Die Landkreisverwaltung schlage daher vor, zum 01.01.2009 die 90 l-Restmülltonne abzuschaffen und ein Mindestvolumen von 20 l/Person und einen Restmüllabfuhrtag einzuführen. Damit könnte das Problem der überfüllten Mülltonnen gelöst werden. Gleichzeitig würden die Kosten für Vorratshaltung und Tausch von Müllgefäßen reduziert. Biotonne seien bisher in den Größen 90 l und 120 l im Einsatz. Diese beiden Müllgefäße seien äußerlich gleich und unterscheiden sich lediglich durch einen Zwischenboden. Mit der Abschaffung der 90 l-Biotonne wäre eine bessere Ausnutzung des Bioabfallerfassungssystems verbunden. Als Folge würden mehr Bioabfälle erfasst oder das Biotonnenvolumen mit Gartenabfällen aufgefüllt. Dadurch würden keine Mehrkosten entstehen, da die Sammlungskosten von der Grüngutsammlung zur Bioabfallsammlung verschoben würden und beim Kompostwerk die Preise für bis 10.000 Jahrestonnen von Bioabfällen und Grüngut gleich seien.

 

3.  Die Einführung der Pflicht-Restmülltonne im Landkreis Miltenberg werde bereits seit längerem geplant und stehe nun nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.06.2007 zur Umsetzung an. Geplant sei die Maßnahme für das Jahr 2009.

 

4.  Nach dem vollständigen Anschluss aller Städte und Gemeinden an die Zentrale Abfallgebührenstelle (ZAG) könne mit zentraler EDV-Unterstützung auch die Einführung von Sperrmüll und Altholz auf Abruf in Angriff genommen werden. Diese Maßnahme sei für 2009/2010 geplant.

 

5.  Bisher sei als Vorsichtsmaßnahme die wöchentliche Abfuhr der Biotonnen in den Sommermonaten in der Abfallwirtschaftssatzung und im Werkvertrag enthalten. Diese Leistung sei seit der flächendeckenden Einführung der Biotonne im Jahr 1997 noch nie erforderlich gewesen. Die Verwaltung wolle daher Ausschreibung und Verträge um diese Leistung „entschlacken“.

 

6.  Der Vertrag mit der Fa. Herhof-Kompostierung Miltenberg GmbH & Co. KG laufe 2012, also während der Laufzeit des neuen Müllabfuhrvertrages aus. Hierzu wolle sich die Verwaltung in Ausschreibung und Vertrag Alternativen zur bisherigen doch recht teuren Bioabfallerfassung offen halten. Die Ausschreibung soll daher so gestaltet werden, dass künftig während der Vertragslaufzeit ein Systemwechsel möglich sei.

 

Die Verwaltung weise ausdrücklich darauf hin, dass diese Beschlüsse nur die Ziele und Meinung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz wiedergeben können und zur Änderung von Abfallwirtschaftssatzung und Abfallgebührensatzung auch künftig Beschlüsse des Kreistages erforderlich seien.

 

Kreisrätin Münzel erklärte, sie sei gegen die Abschaffung der 90 l-Restmülltonne, weil nicht einzusehen sei, dass diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die Müll vermeiden bestraft werden und den Bürgerinnen und Bürgern entsprochen werde, die Müll produzieren. Sie bitte daher, dass über die sechs Punkte des Beschlussvorschlages getrennt abgestimmt werde.

 

Kreisrat Kern sagte, das Pflichtenheft erscheine logisch. Punkt 1 der Beschlussvorlage stimme er zu. Die Abschaffung der 90 l-Restmülltonne und die Einführung eines Mindestvolumens von 20 l/Person (Punkt 2) lehne er jedoch ab. Bezüglich Restmüll können nämlich insbesondere in Mehrfamilienhäusern Ausnahmesituationen entstehen. Weiter bat er zu überlegen, ob einer Familie anlässlich der Geburt eines Kindes 10 bis 20 Müllsäcke kostenlos überlassen werden könnten. Die Punkte 3 und 4 sehe er wieder positiv. Zu Punkt 5 sei er im Hinblick auf die in Zukunft erwartete Erderwärmung der Meinung, dass auf das Angebot der wöchentlichen Abfuhr der Biotonne in den Sommermonaten nicht verzichtet werden sollte. Außer Punkt 2 werde die SPD-Fraktion der Beschlussvorlage zustimmen.

 

Landrat Schwing erklärte zu Punkt 5, dass die wöchentliche Abfuhr der Biotonne in den Sommermonaten nicht in der Kalkulation enthalten sei. Bisher sie dies auch nicht erforderlich gewesen. Sollte einmal der Bedarfsfall eintreten, käme diese Zusatzleistung kostengünstiger.

 

Kreisrat Dr. Fahn bezeichnete die vorgeschlagene Erhöhung auf 20 l Restmüll/Person als falsches Signal, weil daraufhin mehr Restmüll zu erwarten sei. Sinnvoller wäre es, die Bürgerinnen und Bürger, deren Restmülltonnen überfüllt seien, aufzufordern, weniger Müll zu produzieren.

 

Durch den Ausschuss für Natur- und Umweltschutz wurde sodann in Einzelabstimmung folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Das vom Büro Schmidt/Bechtle vorgestellte Pflichtenheft für die Ausschreibung der Müllabfuhrverträge mit folgenden Änderungen im Abfallwirtschaftssystem des Landkreises Miltenberg wird genehmigt:

 

1.  Einstimmig:

     Vertragslaufzeit 01.01.2009 bis 31.06.2017.

 

2.  Mit Stimmenmehrheit:

     Abschaffung der 90 l-Restmülltonne und der 90 l-Biotonne zum 01.01.2009.

 

3.  Einstimmig:

     Einführung der Pflicht-Restmülltonne auf der Grundlage von § 6 Gewerbeabfallordnung im Laufe des Jahres 2009.

 

4.  Einstimmig:

     Einführung von Sperrmüll und Altholz auf Abruf voraussichtlich zum 01.01.2010.

 

5.  Einstimmig:

     Verzicht auf ein Angebot für die wöchentliche Leerung der Biomülltonnen in den Sommermonaten.

 

6.  Bei zwei Gegenstimmen:

     Rechtzeitig vor Ablauf des Vertrages mit der Fa. Herhof-Kompostierung Miltenberg GmbH & Co. KG entscheidet der Landkreis Miltenberg über die künftige Bioabfallverwertung. Die Auschreibung hierfür ist entsprechend zu gestalten.

 

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