Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: - Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung der Kreismülldeponie Guggenberg für DK 2-Abfälle und den Neubau einer Deponie für DK 0-Abfälle - Antrag der Kreisrätin Münzel auf Prüfung eines fiktiven Alternativstandortes für eine Deponie für DK 0-Abfälle
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 02.10.2007 NU/030/2007 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt
Herrn Wabersich vom Büro IBU. Er wies darauf hin, dass aufgrund der Beratungen
der Angelegenheit in den einzelnen Fraktionen eine breite Zustimmung zur
Erweitung der Kreismülldeponie Guggenberg für DK 2-Abfälle sowie den Neubau
einer DK 0-Deponie zu erwarten sei. Entsprechend dem von Kreisrätin Münzel in
der Ausschusssitzung am 18.07.2007 gestellten Antrag habe das Büro IBU die
Möglichkeit eines fiktiven Alternativstandortes für eine DK 0-Deponie geprüft.
Das Ergebnis liege heute vor.
Herr Wabersich gab Erläuterungen bezüglich des von
Kreisrätin Münzel geprüften Antrages und gab folgende Kosten bekannt: Für die
Mengenvariante von 25.000 Jahrestonnen würden Kosten in Höhe von 34,33 €/t
brutto = Mehrkosten von 51 % und für die Mengenvariante von 45.000 Jahrestonnen
Kosten von 26,92 € brutto/t = Mehrkosten
von 26 % entstehen. An das Büro IBU seien für die Überprüfung des Antrages
1.428,00 € zu zahlen. Dazu kommen ca. 25 Arbeitsstunden der Verwaltung. Damit
dürfte sich die weitere Verfolgung dieser Alternative erübrigen.
Kreisrätin Münzel dankte dafür, dass ihr Antrag
angenommen und überprüft worden sei. Dankbar sei sie auch, dass die dafür
entstandenen Kosten genannt worden seien. Dies wünsche sie sich für alle
künftigen Beschlüsse. Bezüglich einer DK 0-Deponie habe sie folgende Rechnung
erstellt: Wenn in Guggenberg DK 0-Abfälle angeliefert werden, seien 15,00 €/t
zu zahlen. Entsprechend dem Beschlussvorschlag zu Punkt 9 der heutigen
Tagesordnung „Anlieferung von Bauschutt auf der Müllumladestation Erlenbach
a.Main zur Zwischenlagerung“ soll ein Transportzuschlag von 25,00 € erhoben
werden, so dass letztendlich 40,00 €/t zu zahlen wären. Das würde bedeuten,
dass eine weitere DK 0-Deponie im Zentrum kostengünstiger käme. Mit der von der
Verwaltung vorgeschlagenen Guggenberg-Lösung sei sie (Kreisrätin Münzel) daher
überhaupt nicht zufrieden. Sie sei dafür, dass ein sinnvolles Konzept darüber
erstellt werde, wo Erdaushub aus dem nördlichen Teil des Landkreises Miltenberg
künftig umweltverträglich eingesammelt und zwischengelagert und dann zur
Kreismülldeponie Guggenberg transportiert werden könne.
Landrat Schwing wies darauf hin, dass heute nur ein
Empfehlungsbeschluss an den Kreistag zu fassen sei. Er sei der Meinung, dass
kein Ausschussmitglied sage, man wolle in Guggenberg keine Deponie für DK
2-Abfälle und keine neue DK 0-Deponie. Kreisrätin Münzel habe recht, wenn sie
sage, man benötige ein Konzept. Fakt sei, dass, wenn eine weitere DK 0-Deponie
errichtet würde, mit zusätzlichen Investitionskosten von ca. 4 Mio. € und
jährlichen Betriebskosten gerechnet werden müsste. Das seien Gelder, mit denen
die Bürgerinnen und Bürgern zusätzlich belastet werden müssten. Der Landkreis
Miltenberg habe die Entsorgung von Bauschutt und Erdaushub im Jahr 1981 den
Kommunen übertragen. Derzeit gebe es nur noch 13 von ursprünglich 32 solcher
Deponien mit abnehmender Tendenz. Seit Inkrafttreten der Deponieverordnung
wisse jede Kommune, dass ab 15.07.2009 der Weiterbetrieb einer solchen Deponie
eine freiwillige Leistung sei. Selbstverständlich könne eine Kommune dann eine
neue Deponie errichten, nur werde das kaum möglich sein, weil die benötigten
Mittel und ein Standort fehlen werden. Auf der Müllumladestation Erlenbach
a.Main bestehe bereits die Möglichkeit, kleine Mengen Erdaushub (bis 200 kg)
anzuliefern. Die Verwaltung schlage vor, diese Menge auf 500 kg zu erhöhen und
zwar zum Null-Tarif.
Kreisrat Hein berichtete, dass die CSU-Fraktion eine
Sitzung auf der Kreismülldeponie Guggenberg abgehalten habe, in deren Verlauf
von einigen Bürgermeistern gebeten worden sei, die kommunalen Erdaushubdeponien
bestehen zu lassen. Kreisrat Hein gab weiter zu bedenken, dass die
Kreismülldeponie Guggenberg am Rande des Landkreises Miltenberg liege und z.B.
von Großwallstadt nach Guggenberg 47 km zurückzulegen seien. Aus diesem Grund
müsse die Müllumladestation Erlenbach a.Main entsprechend erweitert werden,
damit dort Erdaushub angeliefert werden können. Des Weiteren sollten die
kommunalen Erdaushubdeponien erhalten bleiben.
Kreisrat Kern teilte die Position der SPD-Fraktion
mit, wonach die Erweiterung der Kreismülldeponie Guggenberg für DK 2-Abfälle
sowie der Neubau einer DK 0-Deponie für eine gute Lösung gehalten werde. Es
bestehe aber auch eine gewisse Unzufriedenheit. Es werde nach einer
bürgerfreundlichen Lösung für DK 0-Abfälle gesucht. Die Kreismülldeponie
Guggenberg biete dafür zu wenig und bezüglich der Müllumladestation Erlenbach
a.Main sei man erst in der Planung. Nach Meinung der SPD-Fraktion seien weitere
Erdaushub-Sammelstellen notwendig, wofür ein Konzept erstellt werden müsste.
Landrat Schwing sagte dazu, was Kreisrat Kern fordere,
sei eine ganz neue Variante. Daraufhin müsste neu geplant werden.
Zur Bitte von Kreisrat Kern, den Vorschlag auf
Errichtung von mehreren Sammelstellen zu prüfen, erklärte Landrat Schwing, dass
das ein neuer Antrag sei, zu welchem er folgendes klar sagen müsse: Die
Anlieferung kleiner Mengen Erdaushub werde künftig auf der Müllumladestation
Erlenbach a.Main möglich sein. Größere Mengen zunächst bei einer Sammelstelle
anzuliefern, und diese kostenpflichtig zur Kreismülldeponie Guggenberg zu
transportieren, wäre unwirtschaftlich.
Wenn der Ausschuss entscheide, dass vier oder fünf solcher Sammelstellen
errichtet werden, werde die Verwaltung diesen Auftrag ausführen, nur müsse dann
aber auch gesagt werden, wer das bezahlen soll.
Kreisrat Dr. Fahn sprach sich für eine Lösung aus, die
den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen entgegen komme. D.h., wenn eine
Kommune ihre Deponie für Erdaushub weiter betreiben wolle, sollte dies vom Landkreis
Miltenberg genehmigt werden. Kreisrat Dr. Fahn bat weiter zu bedenken, dass die
Bürgerinnen und Bürger aus dem Südspessart ebenfalls eine weite Fahrtstrecke
zur Kreismülldeponie Guggenberg hätten.
Landrat Schwing erinnerte daran, dass er bereits
zugesagt habe, dass Kommunen, die über Erdaushubdeponien verfügen, diese weiter
betreiben dürfen und auch der Neubau solcher Deponien genehmigt würde. Allerdings
werden einige dieser Deponien aus Kostengründen nicht mehr weitergeführt werden
können. Was die Bürgerfreundlichkeit betreffe, sei bereits zugesagt worden,
dass künftig bis zu 2 t Erdaushub zur Müllumladestation Erlenbach a.Main
verbracht werden können, allerdings ab 0,5 t mit einem Kostenzuschlag. Die
Verwaltung könnte sich darüber hinaus vorstellen, für eine Übergangszeit auf
der Müllumladestation Erlenbach a.Main bis zu 5 t Erdaushub anzunehmen,
allerdings auch mit entsprechendem Kostenzuschlag. Es wäre nicht sinnvoll,
weitere teure Sammelstellen zu errichten, denn die Bürgerinnen und Bürger hätten
kein Verständnis für zusätzliche Kosten.
Regierungsamtmann Röcklein informierte darüber, dass
für Erdaushubdeponien Einzelprüfungen erforderlich seien, die sich wohl keine
Kommune werde leisten können. Derzeit gebe es im Landkreis Miltenberg noch 13 dieser
Standorte, von denen fünf Bauschuttdeponien seien, die zum 15.07.2009
geschlossen werden. Von den acht verbleibenden Deponien werde die Deponie in
Kirchzell geschlossen, so dass es ab 15.07.2009 nur noch sieben dieser Deponien
geben werde.
Kreisrat Fischer vertrat die Meinung, dass seitens der
Politik in jeder Kommune eine Erdaushubdeponie genehmigt werden sollte, weil
Erdaushub dort verbleiben sollte, wo er anfalle. Alle anderen Lösungen verursachen
nur unnötige Kosten.
Landrat Schwing sagte dazu, dass das Problem dieses
Vorschlages der Naturschutz sei. Nachdem man in einem Rechtsstaat lebe, müsse
man sich nach den Gesetzen und Verordnungen richten.
Kreisrätin Münzel wies darauf hin, dass ihr Antrag den
Sinn gehabt habe, bürgerfreundlich zu agieren. Landrat Schwing habe zugesagt,
dass auf der Müllumladestation Erlenbach a.Main künftig bis zu 2 t Erdaushub
angeliefert werden dürfen. Könne das die Müllumladestation überhaupt platzmäßig
verkraften oder müsse in Kürze mit Problemen gerechnet werden?
Regierungsamtmann Röcklein teilte dazu mit, dass die
Müllumladestation Erlenbach a.Main die Annahme von 2 t und für eine
Übergangszeit die Annahme von 5 t verkraften könne. Die 5 t-Möglichkeit sollte
erst im Jahr 2009 entfallen, wenn keine kommunalen Erdaushubdeponien mehr zur
Verfügung stehen.
Kreisrat Hein bemerkte, dass sich „bürgernah“ gut
anhöre, aber leider nicht zu finanzieren sei. Das Angebot, dass auf der
Müllumladestation Erlenbach a.Main 2 t Erdaushub und für eine Übergangszeit 5 t
angeliefert werden können, sei eine gute Lösung.
Landrat Schwing schlug vor, den vorliegenden Beschlussvorschlag
um folgenden Punkt zu ergänzen: „Auf der Müllumladestation Erlenbach a.Main
werden künftig bis zu 0,5 t Erdaushub kostenlos, bis zu 2 t Erdaushub gegen entsprechende
Gebühr und vorübergehend bis maximal 5 t Erdaushub ebenfalls gegen
entsprechende Gebühr angenommen. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür bis
zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz ein Konzept zu
erarbeiten.“
Auf Vorschlag von Landrat Schwing wurde durch den Ausschuss
für Natur- und Umweltschutz sodann einstimmig folgendes
b
e s c h l o s s e n :
1. Dem Kreistag wird empfohlen, den Ausbau der
Kreismülldeponie Guggenberg entsprechend dem vom Büro IBU ausgearbeiteten und
bekannten Szenario 2 mit
- Errichtung eines DK 2-Abschnittes für
ein Ablagerungsvolumen von 45.000 cbm
- Errichtung einer DK 0-Deponie für ein
Ablagerungsvolumen von 95.000 cbm
zu genehmigen. Die Verwaltung wird
beauftragt, zügig alle erforderlichen Planungen und Genehmigungen einzuleiten. Ziel
ist es, dass zumindest der DK 2-Deponieabschnitt zum 15.07.2009 zur Verfügung
steht.
2. Auf
der Müllumladestation Erlenbach a.Main werden künftig
-
bis zu 0,5 t Erdaushub kostenlos
-
bis zu 2 t Erdaushub gegen entsprechende Gebühr und
-
vorübergehend bis maximal 5 t Erdaushub ebenfalls gegen entsprechende Gebühr
angenommen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, hierfür bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Natur- und
Umweltschutz ein Konzept zu erarbeiten.