Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: - Beratung und Beschlussfassung über die Erweiterung der Kreismülldeponie Guggenberg für DK 2-Abfälle und den Neubau einer Deponie für DK 0-Abfälle - Antrag der Kreisrätin Münzel auf Prüfung eines fiktiven Alternativstandortes für eine Deponie für DK 0-Abfälle

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.10.2007   NU/030/2007 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Wabersich vom Büro IBU. Er wies darauf hin, dass aufgrund der Beratungen der Angelegenheit in den einzelnen Fraktionen eine breite Zustimmung zur Erweitung der Kreismülldeponie Guggenberg für DK 2-Abfälle sowie den Neubau einer DK 0-Deponie zu erwarten sei. Entsprechend dem von Kreisrätin Münzel in der Ausschusssitzung am 18.07.2007 gestellten Antrag habe das Büro IBU die Möglichkeit eines fiktiven Alternativstandortes für eine DK 0-Deponie geprüft. Das Ergebnis liege heute vor.

 

Herr Wabersich gab Erläuterungen bezüglich des von Kreisrätin Münzel geprüften Antrages und gab folgende Kosten bekannt: Für die Mengenvariante von 25.000 Jahrestonnen würden Kosten in Höhe von 34,33 €/t brutto = Mehrkosten von 51 % und für die Mengenvariante von 45.000 Jahrestonnen Kosten von 26,92 € brutto/t =  Mehrkosten von 26 % entstehen. An das Büro IBU seien für die Überprüfung des Antrages 1.428,00 € zu zahlen. Dazu kommen ca. 25 Arbeitsstunden der Verwaltung. Damit dürfte sich die weitere Verfolgung dieser Alternative erübrigen.

 

Kreisrätin Münzel dankte dafür, dass ihr Antrag angenommen und überprüft worden sei. Dankbar sei sie auch, dass die dafür entstandenen Kosten genannt worden seien. Dies wünsche sie sich für alle künftigen Beschlüsse. Bezüglich einer DK 0-Deponie habe sie folgende Rechnung erstellt: Wenn in Guggenberg DK 0-Abfälle angeliefert werden, seien 15,00 €/t zu zahlen. Entsprechend dem Beschlussvorschlag zu Punkt 9 der heutigen Tagesordnung „Anlieferung von Bauschutt auf der Müllumladestation Erlenbach a.Main zur Zwischenlagerung“ soll ein Transportzuschlag von 25,00 € erhoben werden, so dass letztendlich 40,00 €/t zu zahlen wären. Das würde bedeuten, dass eine weitere DK 0-Deponie im Zentrum kostengünstiger käme. Mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen Guggenberg-Lösung sei sie (Kreisrätin Münzel) daher überhaupt nicht zufrieden. Sie sei dafür, dass ein sinnvolles Konzept darüber erstellt werde, wo Erdaushub aus dem nördlichen Teil des Landkreises Miltenberg künftig umweltverträglich eingesammelt und zwischengelagert und dann zur Kreismülldeponie Guggenberg transportiert werden könne.

 

Landrat Schwing wies darauf hin, dass heute nur ein Empfehlungsbeschluss an den Kreistag zu fassen sei. Er sei der Meinung, dass kein Ausschussmitglied sage, man wolle in Guggenberg keine Deponie für DK 2-Abfälle und keine neue DK 0-Deponie. Kreisrätin Münzel habe recht, wenn sie sage, man benötige ein Konzept. Fakt sei, dass, wenn eine weitere DK 0-Deponie errichtet würde, mit zusätzlichen Investitionskosten von ca. 4 Mio. € und jährlichen Betriebskosten gerechnet werden müsste. Das seien Gelder, mit denen die Bürgerinnen und Bürgern zusätzlich belastet werden müssten. Der Landkreis Miltenberg habe die Entsorgung von Bauschutt und Erdaushub im Jahr 1981 den Kommunen übertragen. Derzeit gebe es nur noch 13 von ursprünglich 32 solcher Deponien mit abnehmender Tendenz. Seit Inkrafttreten der Deponieverordnung wisse jede Kommune, dass ab 15.07.2009 der Weiterbetrieb einer solchen Deponie eine freiwillige Leistung sei. Selbstverständlich könne eine Kommune dann eine neue Deponie errichten, nur werde das kaum möglich sein, weil die benötigten Mittel und ein Standort fehlen werden. Auf der Müllumladestation Erlenbach a.Main bestehe bereits die Möglichkeit, kleine Mengen Erdaushub (bis 200 kg) anzuliefern. Die Verwaltung schlage vor, diese Menge auf 500 kg zu erhöhen und zwar zum Null-Tarif.

 

Kreisrat Hein berichtete, dass die CSU-Fraktion eine Sitzung auf der Kreismülldeponie Guggenberg abgehalten habe, in deren Verlauf von einigen Bürgermeistern gebeten worden sei, die kommunalen Erdaushubdeponien bestehen zu lassen. Kreisrat Hein gab weiter zu bedenken, dass die Kreismülldeponie Guggenberg am Rande des Landkreises Miltenberg liege und z.B. von Großwallstadt nach Guggenberg 47 km zurückzulegen seien. Aus diesem Grund müsse die Müllumladestation Erlenbach a.Main entsprechend erweitert werden, damit dort Erdaushub angeliefert werden können. Des Weiteren sollten die kommunalen Erdaushubdeponien erhalten bleiben.

 

Kreisrat Kern teilte die Position der SPD-Fraktion mit, wonach die Erweiterung der Kreismülldeponie Guggenberg für DK 2-Abfälle sowie der Neubau einer DK 0-Deponie für eine gute Lösung gehalten werde. Es bestehe aber auch eine gewisse Unzufriedenheit. Es werde nach einer bürgerfreundlichen Lösung für DK 0-Abfälle gesucht. Die Kreismülldeponie Guggenberg biete dafür zu wenig und bezüglich der Müllumladestation Erlenbach a.Main sei man erst in der Planung. Nach Meinung der SPD-Fraktion seien weitere Erdaushub-Sammelstellen notwendig, wofür ein Konzept erstellt werden müsste.

 

Landrat Schwing sagte dazu, was Kreisrat Kern fordere, sei eine ganz neue Variante. Daraufhin müsste neu geplant werden.

 

Zur Bitte von Kreisrat Kern, den Vorschlag auf Errichtung von mehreren Sammelstellen zu prüfen, erklärte Landrat Schwing, dass das ein neuer Antrag sei, zu welchem er folgendes klar sagen müsse: Die Anlieferung kleiner Mengen Erdaushub werde künftig auf der Müllumladestation Erlenbach a.Main möglich sein. Größere Mengen zunächst bei einer Sammelstelle anzuliefern, und diese kostenpflichtig zur Kreismülldeponie Guggenberg zu transportieren, wäre  unwirtschaftlich. Wenn der Ausschuss entscheide, dass vier oder fünf solcher Sammelstellen errichtet werden, werde die Verwaltung diesen Auftrag ausführen, nur müsse dann aber auch gesagt werden, wer das bezahlen soll.

 

Kreisrat Dr. Fahn sprach sich für eine Lösung aus, die den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen entgegen komme. D.h., wenn eine Kommune ihre Deponie für Erdaushub weiter betreiben wolle, sollte dies vom Landkreis Miltenberg genehmigt werden. Kreisrat Dr. Fahn bat weiter zu bedenken, dass die Bürgerinnen und Bürger aus dem Südspessart ebenfalls eine weite Fahrtstrecke zur Kreismülldeponie Guggenberg hätten.

 

Landrat Schwing erinnerte daran, dass er bereits zugesagt habe, dass Kommunen, die über Erdaushubdeponien verfügen, diese weiter betreiben dürfen und auch der Neubau solcher Deponien genehmigt würde. Allerdings werden einige dieser Deponien aus Kostengründen nicht mehr weitergeführt werden können. Was die Bürgerfreundlichkeit betreffe, sei bereits zugesagt worden, dass künftig bis zu 2 t Erdaushub zur Müllumladestation Erlenbach a.Main verbracht werden können, allerdings ab 0,5 t mit einem Kostenzuschlag. Die Verwaltung könnte sich darüber hinaus vorstellen, für eine Übergangszeit auf der Müllumladestation Erlenbach a.Main bis zu 5 t Erdaushub anzunehmen, allerdings auch mit entsprechendem Kostenzuschlag. Es wäre nicht sinnvoll, weitere teure Sammelstellen zu errichten, denn die Bürgerinnen und Bürger hätten kein Verständnis für zusätzliche Kosten.

 

Regierungsamtmann Röcklein informierte darüber, dass für Erdaushubdeponien Einzelprüfungen erforderlich seien, die sich wohl keine Kommune werde leisten können. Derzeit gebe es im Landkreis Miltenberg noch 13 dieser Standorte, von denen fünf Bauschuttdeponien seien, die zum 15.07.2009 geschlossen werden. Von den acht verbleibenden Deponien werde die Deponie in Kirchzell geschlossen, so dass es ab 15.07.2009 nur noch sieben dieser Deponien geben werde.

 

Kreisrat Fischer vertrat die Meinung, dass seitens der Politik in jeder Kommune eine Erdaushubdeponie genehmigt werden sollte, weil Erdaushub dort verbleiben sollte, wo er anfalle. Alle anderen Lösungen verursachen nur unnötige Kosten.

 

Landrat Schwing sagte dazu, dass das Problem dieses Vorschlages der Naturschutz sei. Nachdem man in einem Rechtsstaat lebe, müsse man sich nach den Gesetzen und Verordnungen richten.

 

Kreisrätin Münzel wies darauf hin, dass ihr Antrag den Sinn gehabt habe, bürgerfreundlich zu agieren. Landrat Schwing habe zugesagt, dass auf der Müllumladestation Erlenbach a.Main künftig bis zu 2 t Erdaushub angeliefert werden dürfen. Könne das die Müllumladestation überhaupt platzmäßig verkraften oder müsse in Kürze mit Problemen gerechnet werden?

 

Regierungsamtmann Röcklein teilte dazu mit, dass die Müllumladestation Erlenbach a.Main die Annahme von 2 t und für eine Übergangszeit die Annahme von 5 t verkraften könne. Die 5 t-Möglichkeit sollte erst im Jahr 2009 entfallen, wenn keine kommunalen Erdaushubdeponien mehr zur Verfügung stehen.

 

Kreisrat Hein bemerkte, dass sich „bürgernah“ gut anhöre, aber leider nicht zu finanzieren sei. Das Angebot, dass auf der Müllumladestation Erlenbach a.Main 2 t Erdaushub und für eine Übergangszeit 5 t angeliefert werden können, sei eine gute Lösung.

 

Landrat Schwing schlug vor, den vorliegenden Beschlussvorschlag um folgenden Punkt zu ergänzen: „Auf der Müllumladestation Erlenbach a.Main werden künftig bis zu 0,5 t Erdaushub kostenlos, bis zu 2 t Erdaushub gegen entsprechende Gebühr und vorübergehend bis maximal 5 t Erdaushub ebenfalls gegen entsprechende Gebühr angenommen. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz ein Konzept zu erarbeiten.“

 

Auf Vorschlag von Landrat Schwing wurde durch den Ausschuss für Natur- und Umweltschutz sodann einstimmig folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

1.  Dem Kreistag wird empfohlen, den Ausbau der Kreismülldeponie Guggenberg entsprechend dem vom Büro IBU ausgearbeiteten und bekannten Szenario 2 mit

- Errichtung eines DK 2-Abschnittes für ein Ablagerungsvolumen von 45.000 cbm

- Errichtung einer DK 0-Deponie für ein Ablagerungsvolumen von 95.000 cbm

zu genehmigen. Die Verwaltung wird beauftragt, zügig alle erforderlichen Planungen und Genehmigungen einzuleiten. Ziel ist es, dass zumindest der DK 2-Deponieabschnitt zum 15.07.2009 zur Verfügung steht.

 

2.  Auf der Müllumladestation Erlenbach a.Main werden künftig

     - bis zu 0,5 t Erdaushub kostenlos

     - bis zu 2 t Erdaushub gegen entsprechende Gebühr und

     - vorübergehend bis maximal 5 t Erdaushub ebenfalls gegen entsprechende Gebühr

     angenommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz ein Konzept zu erarbeiten.

 

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung