Tagesordnungspunkt
TOP Ö 10: Eingliederung des gemeindefreien Gebietes Kollenberger Forst
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.07.2007 KA/036/2007 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Regierungsamtmann
Leiblein trug vor, dass die Gemeinde Collenberg mit Schreiben vom 29.03.2007 bei
der Regierung von Unterfranken die Eingliederung des gemeindefreien Gebietes
Kollenberger Forst beantragt habe. Bei diesem Gebiet handele es sich
überwiegend um Forstgrundstücke, die sich ausschließlich im Besitz des
Freistaates Bayern und der Gemeinde Collenberg befinden. Das gemeindefreie
Gebiet sei unbewohnt.
Nach
Art. 11 Abs. 1 Satz 1 GO seien gemeindefreie Gebiete oder Teile hiervon auf
Antrag angrenzender Gemeinden in diese einzugliedern, wenn nicht dringende
Gründe des öffentlichen Wohls entgegenstehen. Die Regierung von Unterfranken
habe mit Schreiben vom 14.06.2007 festgestellt, dass entsprechend der
Stellungnahme des Landratsamtes Miltenberg vom 26.04.2007 keine dringenden
Gründe des öffentlichen Wohls ersichtlich seien, die einer Eingliederung
entgegenstehen würden. Die Regierung beabsichtige daher den Erlass einer
entsprechenden Verordnung zur Eingliederung des gemeindefreien Gebietes
Kollenberger Forst in die Gemeinde Collenberg.
Die
Regierung von Unterfranken habe das Landratsamt Miltenberg mit Schreiben vom
14.06.2007 gebeten, zu der beabsichtigten Eingliederung des gemeindefreien
Gebietes Kollenberger Forst einen Beschluss des zuständigen Gremiums
einzuholen.
Im
Nachgang zur Beschlussvorlage habe die Gemeinde Dorfprozelten mit Schreiben vom
17.07.2007 gebeten, den Tagesordnungspunkt abzusetzen oder zumindest keinen
Beschluss zu fassen. Die Gemeinde Dorfprozelten beabsichtige nämlich, ebenfalls
einen Antrag auf Eingliederung des gemeindefreien Gebietes Kollenberger Forst
zu stellen.
Zuständig
für das Verfahren sei die Regierung von Unterfranken. Soweit beabsichtigt sei,
zum Verfahren Anträge zu stellen, seien diese an die Regierung von Unterfranken
zu richten. Da die Gemeinde Dorfprozelten auch im jetzigen Stand des Verfahrens
noch einen Antrag bei der Regierung von Unterfranken einreichen könne,
erscheine eine Verzögerung des Anhörungsverfahrens durch Absetzen des
Tagesordnungspunktes nicht notwendig.
Da
keine dringenden Gründe des öffentlichen Wohles der Eingliederung in die
Gemeinde Collenberg entgegenstehen, werde eine zustimmende Erklärung
vorgeschlagen. Ohne dem Verfahren vorgreifen zu wollen, könne jedoch erklärt
werden, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine dringenden Gründe des öffentlichen
Wohles erkennbar seien, welche einer Eingliederung in die Gemeinde
Dorfprozelten entgegenstehen. Insoweit bestünde die Möglichkeit der Abgabe
einer Erklärung für Dorfprozelten.
Durch
den Kreisausschuss wurde auf Vorschlag von Landrat Schwing einstimmig folgendes
b
e s c h l o s s e n :
1. Der von der Gemeinde Collenberg beantragten
Eingliederung des gemeindefreien Gebietes Kollenberger Forst in die Gemeinde
Collenberg wird zugestimmt.
2. Soweit die Gemeinde Dorfprozelten einen Antrag
auf Eingliederung des gemeindefreien Gebietes Kollenberger Forst in die
Gemeinde Dorfprozelten stellt, sind augenblicklich keine Gründe ersichtlich,
die Zustimmung zu dieser Eingliederung zu verweigern.
3. Eine einvernehmliche Lösung zwischen den
beiden Gemeinden Collenberg und Dorfprozelten wäre die sinnvollste Lösung.