Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Eingliederung des gemeindefreien Gebietes Kollenberger Forst

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.07.2007   KA/036/2007 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Regierungsamtmann Leiblein trug vor, dass die Gemeinde Collenberg mit Schreiben vom 29.03.2007 bei der Regierung von Unterfranken die Eingliederung des gemeindefreien Gebietes Kollenberger Forst beantragt habe. Bei diesem Gebiet handele es sich überwiegend um Forstgrundstücke, die sich ausschließlich im Besitz des Freistaates Bayern und der Gemeinde Collenberg befinden. Das gemeindefreie Gebiet sei unbewohnt.

 

Nach Art. 11 Abs. 1 Satz 1 GO seien gemeindefreie Gebiete oder Teile hiervon auf Antrag angrenzender Gemeinden in diese einzugliedern, wenn nicht dringende Gründe des öffentlichen Wohls entgegenstehen. Die Regierung von Unterfranken habe mit Schreiben vom 14.06.2007 festgestellt, dass entsprechend der Stellungnahme des Landratsamtes Miltenberg vom 26.04.2007 keine dringenden Gründe des öffentlichen Wohls ersichtlich seien, die einer Eingliederung entgegenstehen würden. Die Regierung beabsichtige daher den Erlass einer entsprechenden Verordnung zur Eingliederung des gemeindefreien Gebietes Kollenberger Forst in die Gemeinde Collenberg.

 

Die Regierung von Unterfranken habe das Landratsamt Miltenberg mit Schreiben vom 14.06.2007 gebeten, zu der beabsichtigten Eingliederung des gemeindefreien Gebietes Kollenberger Forst einen Beschluss des zuständigen Gremiums einzuholen.

 

Im Nachgang zur Beschlussvorlage habe die Gemeinde Dorfprozelten mit Schreiben vom 17.07.2007 gebeten, den Tagesordnungspunkt abzusetzen oder zumindest keinen Beschluss zu fassen. Die Gemeinde Dorfprozelten beabsichtige nämlich, ebenfalls einen Antrag auf Eingliederung des gemeindefreien Gebietes Kollenberger Forst zu stellen.

 

Zuständig für das Verfahren sei die Regierung von Unterfranken. Soweit beabsichtigt sei, zum Verfahren Anträge zu stellen, seien diese an die Regierung von Unterfranken zu richten. Da die Gemeinde Dorfprozelten auch im jetzigen Stand des Verfahrens noch einen Antrag bei der Regierung von Unterfranken einreichen könne, erscheine eine Verzögerung des Anhörungsverfahrens durch Absetzen des Tagesordnungspunktes nicht notwendig.

 

Da keine dringenden Gründe des öffentlichen Wohles der Eingliederung in die Gemeinde Collenberg entgegenstehen, werde eine zustimmende Erklärung vorgeschlagen. Ohne dem Verfahren vorgreifen zu wollen, könne jedoch erklärt werden, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine dringenden Gründe des öffentlichen Wohles erkennbar seien, welche einer Eingliederung in die Gemeinde Dorfprozelten entgegenstehen. Insoweit bestünde die Möglichkeit der Abgabe einer Erklärung für Dorfprozelten.

 

Durch den Kreisausschuss wurde auf Vorschlag von Landrat Schwing einstimmig folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

1.  Der von der Gemeinde Collenberg beantragten Eingliederung des gemeindefreien Gebietes Kollenberger Forst in die Gemeinde Collenberg wird zugestimmt.

 

2.  Soweit die Gemeinde Dorfprozelten einen Antrag auf Eingliederung des gemeindefreien Gebietes Kollenberger Forst in die Gemeinde Dorfprozelten stellt, sind augenblicklich keine Gründe ersichtlich, die Zustimmung zu dieser Eingliederung zu verweigern.

 

3.  Eine einvernehmliche Lösung zwischen den beiden Gemeinden Collenberg und Dorfprozelten wäre die sinnvollste Lösung.

 

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