Tagesordnungspunkt

TOP Ö 12: Antrag des Türkischen Fußballvereins Erlenbach e.V. 1966 auf Benutzung des Rasensportplatzes des Hermann-Staudinger-Gymnasiums Erlenbach a.Main zum Trainings- und Spielbetrieb in den Sommermonaten

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.07.2007   KA/036/2007 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing teilte mit, dass der Sportverein Erlenbach 1919 e.V. den Nutzungsvertrag für den Rasenplatz am Jugendheim gekündigt und dem Türkischen Fußballverein Erlenbach e.V. 1966 nur noch den Hartplatz am „Sportverein-Stadion“ zur Verfügung gestellt habe. In den Sommermonaten sei die Nutzung des Hartplatzes kaum zumutbar. Der Türkische Fußballverein Erlenbach e.V. 1966 habe daher mit Schreiben vom 08.06.2007 gebeten, bei sommerlichen Temperaturen den Rasensportplatz des Hermann-Staudinger-Gymnasiums Erlenbach a.Main zum Trainings- und Spielbetrieb nutzen zu dürfen. Lt. Aussage des Vereins habe Bürgermeister Berninger ein Grundstück zum Bau eines eigenen Sportplatzes in Aussicht gestellt. Bis zur Realisierung müsse jedoch mit zwei bis drei Jahren gerechnet werden.

 

Landrat Schwing wies auf einen Grundsatzbeschluss hin, wonach Vereinen keine Schulsportplätze zum regelmäßigen Training oder Spielbetrieb zur Verfügung gestellt werden. Dies sei mit dem Türkische Fußballverein Erlenbach e.V. 1966 auch besprochen worden. In Anbetracht der besonderen Situation sollte dem Verein jedoch ausnahmsweise genehmigt werden, auf dem Rasensportplatz des Hermann-Staudinger-Gymnasiums Erlenbach a.Main zu trainieren.

 

Nach kurzer Beratung fasste der Kreisausschuss einstimmig folgenden

 

B e s c h l u s s :

 

Der Türkische Fußballverein Erlenbach e.V. 1966 erhält die Genehmigung, in den Sommermonaten Juli und August jeweils dienstags und donnerstags in der Zeit von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr auf dem Rasensportplatz des Hermann-Staudinger-Gymnasiums Erlenbach a.Main kostenlos zu trainieren. Spielbetrieb sowie die Benutzung der Kabinen und Duschen sind nicht zulässig. Sollte der Sportplatz nach Benutzung nicht in sauberem Zustand verlassen werden, ist die Genehmigung hinfällig. Die Genehmigung gilt zunächst nur für das Jahr 2007.

 

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung