Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Zentrale Abfallgebührenstelle (ZAG): Anschluss weiterer Städte und Gemeinden zum 01.01.2008

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.07.2007   NU/032/2007 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Verwaltungsamtsrätin Heim wies darauf hin, dass auf Beschluss des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz vom 21.07.2004 die Zentrale Abfallgebührenstelle des Landkreises Miltenberg (ZAG) eingerichtet worden sei. Angeschlossen seien inzwischen 15 Städte/Gemeinden mit insgesamt 75.126 Einwohnern, nämlich

-    zum 01.01.2005: Collenberg, Großheubach und Miltenberg

-    zum 01.01.2006: Eschau, Mömlingen und Obernburg a.Main

-    zum 01.01.2007: Bürgstadt, Elsenfeld, Faulbach, Hausen, Kleinwallstadt, Leidersbach,

     Neunkirchen, Niedernberg und Wörth a.Main.

 

Nach wie vor kämpfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZAG bei der Übernahme neuer Städte/Gemeinden mit Schwierigkeiten wie z.B. der Aktualisierung des tatsächlichen Mülltonnenbestandes im Behälterverwaltungsprogramm insbesonere hinsichtlich der grünen und braunen Tonnen oder der Erfassung der tatsächlichen Grundstückseigentümer. Diese Arbeiten seien wesentlich umfangreicher und zeitaufwändiger als ursprünglich angenommen. Nach der Aktualisierung der Stamm- und Behälterdaten liegen dem Landkreis Miltenberg dann jedoch verlässliche Daten vor, die die weitere Arbeit erleichtern. Außerdem habe sich in den letzten Jahren gezeigt, dass sich die Bürgerinnen und Bürger nach einer Übergangsfrist von einigen Monaten an die ZAG gewöhnen und Mülltonnenänderungen u.ä. bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ZAG vornehmen.

 

Bei der Übernahme neuer Städte/Gemeinden durch die ZAG werde das Landratsamt Miltenberg ab Anfang Dezember 2007 zum sog. führenden System, nämlich dann, wenn die (Mülltonnen)veränderungen zum 01.12.2007 von den Städten/Gemeinden an die Fa. SITA GmbH weitergemeldet und von dieser Firma vollzogen seien. Erst dann sei es aus datenschutzrechtlichen Gründen zulässig, die von den Gebührenschuldnern erteilten Einzugsermächtigungen im Behälterverwaltungsprogramm zu erfassen. Abgeschlossen sein sollte die Erfassung der Bankdaten spätestens bis zum Versenden der Gebührenbescheide Ende Januar 2008, damit die Daten der Gebührenschuldner nochmals kontrolliert werden können. Spätestens bei Fälligkeit der Abfallgebühren für das I. Quartal 2008 müssen die Daten jedoch aktuell sein.

 

Wie bereits erwähnt, seien im Jahr 2007 neun Städte/Gemeinden an die ZAG angeschlossen (39.954 Einwohner) worden. Dabei habe sich gezeigt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZAG trotz Unterstützung durch weitere Kolleginnen und Kollegen aus der Kommunalen Abfallwirtschaft bei der Erfassung der Bankdaten an ihrer Kapazitätsgrenze angelangt seien. Aus diesem Grund schlage die Verwaltung vor, nicht wie ursprünglich geplant alle restlichen Städte/Gemeinden zum 01.01.2008 zu übernehmen, sondern die ZAG nur um die Städte/Gemeinden Altenbuch, Amorbach, Dorfprozelten, Eichenbühl, Kirchzell, Kleinheubach, Laudenbach, Mönchberg, Röllbach, Rüdenau, Stadtprozelten und Weilbach zu erweitern. Diese Städte/Gemeinden seien zum Anschluss an die ZAG bereit. Die verbleibenden fünf Städte/Gemeinden Erlenbach a.Main, Großwallstadt, Klingenberg a.Main, Schneeberg und Sulzbach a.Main sollen erst zum 01.01.2009 an die ZAG angeschlossen werden.

 

Durch den Ausschuss für Natur- und Umweltschutz wurde einstimmig folgender

 

B e s c h l u s s

gefasst:

 

Die Zentrale Abfallgebührenstelle des Landkreises Miltenberg (ZAG) wird zum 01.01.2008 um die Städte/Gemeinden Altenbuch, Amorbach, Dorfprozelten, Eichenbühl, Kirchzell, Kleinheubach, Laudenbach, Mönchberg, Röllbach, Rüdenau, Stadtprozelten und Weilbach erweitert. Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, mit diesen Städten/Gemeinden die entsprechende Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft abzuschließen. Der Anschluss der restlichen Städte/Gemeinden Erlenbach a.Main, Großwallstadt, Klingenberg a.Main, Schneeberg und Sulzbach a.Main) erfolgt zum 01.01.2009.

 

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