Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Planungsüberlegungen zur Zukunft der Kreismülldeponie Guggenberg unter Einbeziehung der künftigen Erdaushub- und Bauschuttentsorgung

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.07.2007   NU/032/2007 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing erklärte, dass zur Zukunft der Kreismülldeponie Guggenberg heute keine Beschlussfassung vorgesehen sei. Um die beste Lösung zu finden, soll der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz zunächst alle Informationen erhalten und anschließend in den Fraktionen darüber diskutieren. Er hoffe, dass die Angelegenheit dann in einigen Monaten zum Abschluss gebracht werden könne.

 

Herr Wabersich vom Büro ibu – Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Umwelttechnik mbH erläuterte sodann ausführlich die Planungsüberlegungen zur Zukunft der Kreismülldeponie Guggenberg unter Einbeziehung der künftigen Erdaushub- und Bauschuttentsorgung.

 

In Anschluss daran beantwortete Regierungsamtmann Röcklein die von der SPD-Fraktion mit Schreiben vom 18.07.2007 gestellten Fragen wie folgt:

 

1.  Anderweitige Lösung für DK 0-Abfälle

In verschiedenen Szenarien wird der obige Satz verwendet. Mit dieser Aussage können wir jedoch nicht viel anfangen und bitten um eine detaillierte Spezifizierung.

Antwort: Bei den Planungsüberlegungen zur Deponie Guggenberg wurde nur der Standort Guggenberg untersucht. Anderweitige Lösungen für die DK 0-Abfaälle wurden daher nicht in die Untersuchung einbezogen. Diese könnten jedoch sein:

     a)  Eine dezentrale Entsorgung über x DK 0-Deponien, beispielsweise bei den Städten/Gemeinden oder durch den Landkreis Miltenberg oder

     b)  eine zentrale DK 0-Deponie an einem anderen Standort im Landkreis Miltenberg.

 

2.  Einnahmeseite darstellen

Für die angelieferten Mengen bekommen wir lt. unserer Satzung Entgelt. Genügt es, den errechneten Betrag als Einnahme zu 100 % gegen zu rechnen?

Antwort: Das Büro ibu hat in den verschiedenen Szenarien die anfallenden Kosten errechnet. Diese Kosten entsprechen selbstverständlich nicht den Gebühren nach der Satzung, da noch weitere Kosten, wie z.B. die Verwaltung im Landratsamt Miltenberg, interne Verrechnungen usw. dazugerechnet werden müssen. Die errechneten Kosten betreffen nur die neuen Bauten zuzüglich in Szenarien mit neuen Deponien anteiliger Infrastrukturkosten auf der Deponie Guggenberg. Enthalten sind auch die Kosten für die Nachsorge, soweit heute absehbar. Weitere allgemeine Kosten oder Kosten, die sich durch ständige Weiterentwicklung der Gesetzgeber ergeben, sind selbstverständlich nicht eingerechnet.

 

3.  DK 0-Abfälle und Bauschutt

Der Landkreis Miltenberg hat per Verordnung den Kommunen die Entsorgung von Erdaushub und Bauschutt übertragen. Bei Bauschutt ist der Landkreis nur für die privat angelieferten Mengen zuständig. Wir plädieren für eine dezentrale Lösung. Diese Möglichkeit sollte in Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern in einer Dienstbesprechung weiter verfolgt werden. Weiter sollte dadurch der Mülltourismus durch den Landkreis Miltenberg und speziell durch Eichenbühl vermieden werden.

Antwort: Es ist richtig, dass der Landkreis Miltenberg den Kommunen per Verordnung vom 30.06.2981 mit deren Zustimmung die Entsorgung von Erdaushub und Bauschutt übertragen hat. Allerdings erfüllen die meisten Kommunen diese Aufgabe bereits seit Jahren nicht mehr, wie die Zahl der noch vorhandenen Bauschutt- und Erdaushubdeponien deutlich aufweist. Zum Mülltourismus, speziell bezüglich der Gemeinde Eichenbühl, muss darauf hingewiesen werden, dass die Anlieferungsmengen zur Deponie Guggenberg auch im Extremfall die seinerzeit prognostizierte und durch die Planfeststellung anerkannte Verkehrsbelastung in Eichenbühl nicht erreichen.

 

4.  Szenario 4 – Schließung der Deponie Guggenberg

Die Kalkulation der Müllgebühren basiert auf einer längeren Laufzeit der Deponie. In welchem Umfang würden sich die Müllgebühren bei einer Schließung erhöhen?

Antwort: Bei einer Schließung der Deponie Guggenberg wird sich die Verwaltung vorbehaltlich der Zustimmung der Kreisgremien bemühen, dies für die Abfallgebühren neutral abzuwickeln, d.h. es werden die noch offenen Abschreibungen und Rückstellungen im bisherigen Umfang weiter angespart, bis die Abschreibung erreicht ist und die errechneten Rückstellungen verbucht wurden.

 

5.  Kompostierungsanlagen

Der Vertrag mit der Fa. Herhof läuft bis 2012. Wir gehen davon aus, dass die Entsorgung von Bioabfall auch weiterhin vorgesehen ist. Kann ein entsprechender Passus in die Ausschreibung der Abfallwirtschaft eingebaut werden, wenn Änderungen am System oder Betreiber möglich sind?

Antwort: Es ist richtig, dass der Vertrag mit der Fa. Herhof im Jahr 2012 ausläuft. Die Entsorgung von Bioabfällen ist derzeit bundesweit in der Diskussion, die die Verwaltung sehr aufmerksam beobachtet und verfolgt. Es wird versucht, in der anstehenden Ausschreibung des Werkvertrages alle absehbaren Änderungen zu berücksichtigen. Die Entscheidung hierüber wird jedoch der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz als zuständiges Gremium treffen müssen.

 

6.  Umladeeinrichtung

In den Szenarien 3 und 4 ist beispielhaft der Bau einer Umladestation in der Nähe des Wertstoffhofes Erlenbach a.Main vorgesehen. Wir bitten zu prüfen, ob bei diesen Szenarien noch weitere Standorte in Betracht kommen.

Antwort: In den Szenarien 3 und 4 wurde beispielhaft eine Umladestation für mineralische Abfälle in der Nähe der Müllumladestation Erlenbach a.Main vorgesehen. Dies war erforderlich, um eine Berechnungsgrundlage zu schaffen. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass dies noch keine Standortsuche oder –entscheidung beinhaltet. Sollte eines der beiden Szenarien zum Tragen kommen, muss eine Standortsuche eingeleitet werden.

 

Kreisrätin Münzel sprach sich für eine Erweiterung der Deponie Guggenberg aus, weil Abfälle, die im Landkreis Miltenberg anfallen, auch hier entsorgt werden müssen. Probleme habe sie mit der vorgeschlagenen DK 0-Lösung, wonach Bauschutt künftig zur Deponie Guggenberg verbracht werden soll. Das stoße in der Bevölkerung auf wenig Gegenliebe. Ihrer Meinung nach sollten daher dezentrale Lösungen geprüft und darüber mit den Bürgermeistern gesprochen werden. Schließlich seien bereits solche Lösungen aufgezeigt worden. Außerdem müsse versucht werden, Bauschuttdeponien in der Mitte des Landkreises Miltenberg auszuweisen, nicht am Rand. Und wenn über eine Umladestation diskutiert werde, müsse dies auch über Wertstoffe erfolgen. Es gebe eine Reihe von Möglichkeiten, die aber geprüft werden müssten.

 

Landrat Schwing sagte, er hoffe dass das Thema „Zukunft der Deponie Guggenberg“ in großer Übereinstimmung zu Ende gebracht werden könne. In den letzten Ausschusssitzungen sei eine große Zustimmung zur Erweiterung der Deponie Guggenberg erkennbar gewesen. Des Weiteren habe der Ausschuss die Meinung vertreten, dass in Guggenberg wegen der Nutzung vorhandener Ressourcen eine DK 0-Deponie errichtet werden sollte. Die CSU-Fraktion habe sich auch schon mit dem Thema befasst und die Idee gehabt, vielleicht dezentrale Bauschutt-Sammelstellen zu errichten. Dazu müsse er (Landrat Schwing) darauf hinweisen, dass dies nur auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger möglich wäre. Nach  Meinung von Landrat Schwing sollten Bürgerinnen bzw. Bürger, die nur kleine Mengen Bauschutt zu entsorgen hätten entlastet werden, für größere Mengen müsse jedoch eine andere Lösung gefunden werden. Bevor die Standortfrage für eine DK 0-Deponie nicht geklärt sei, könne die Verwaltung allerdings keine Kostenberechnung erstellen.

 

Kreisrat Reinhard bemerkte, dass die Entscheidung wohl auf Szenario 2 hinauslaufen werde. Hierfür sei das erforderliche Gelände vorhanden. Es sollte genutzt und Plan festgestellt werden. Das Problem seien die kleinen Mengen Erdaushub. Diesbezüglich müsse über eine Lösung nachgedacht werden.

 

Kreisrat Dotzel vertrat die Meinung, dass, nachdem 4 Szenarien möglich seien, eine gute Entscheidung über die Zukunft der Deponie Guggenberg getroffen werden könne. Die CSU-Fraktion sei der Meinung, dass es im Grund genommen keine andere Alternative gebe, als Szenario 2 auf den Weg zu bringen, weil damit die vorhandenen Synergieeffekte genutzt werden können. Außerdem gebe es wohl keine Chance, einen neuen Standort zu finden. Für die Kommunen seien DK 0-Deponien äußerst schwierig zu betreiben. Dezentrale Lösungen könnten daher nur für Erdaushub genehmigt werden, aber wer prüfe, ob der dorthin verbrachte Erdaushub „sauber“ sei?

 

Regierungsamtmann Röcklein teilte mit, dass im gesamten Landkreis Miltenberg nur noch fünf Gemeinden Bauschuttdeponien betreiben. Die übrigen Gemeinden müssen schon immer den anfallenden Bauschutt abtransportieren. Bezüglich Erdaushubdeponien bestehe eine ähnliche Situation. Erdaushub müsse unter gewissen Umständen immer untersucht werden. Bauschutt, der zur Deponie Guggenberg verbracht werde, sei nicht mehr verwertbar.

 

Landrat Schwing wies darauf hin, dass der Landkreis Miltenberg lt. Gesetz eine entsorgungspflichtige Körperschaft sei und entsprechend der Gesetzgebung handeln müsse.

 

Kreisrat M. Schüßler berichtete, dass in Hausen noch eine Erdaushubdeponie bestehe und dort kleinere Mengen Erdaushub von Bauplätzen und Gartenabfälle angeliefert werden können. Es dürfte schwierig sein, den Bürgerinnen und Bürgern zu erklären, dass sie künftig mit kleinen Mengen Mutterboden zur Deponie Guggenberg fahren müssen. Es sollte in diesem Zusammenhang auch die Umweltbelastung bedacht werden. Seiner Meinung nach müsste Erdaushub dort abgelagert werden können, wo er entstehe.

 

Landrat Schwing bemerkte, dass es seine Aufgabe sei, alle Städte und Gemeinden zu berücksichtigen. Des Weiteren könne den Bürgerinnen und Bürgern nicht etwas zugestanden werden, was lt. Gesetz nicht möglich sei. Künftig werde Bauschutt nur noch zentral und Erdaushub nicht ohne Kontrolle abgelagert werden dürfen. Er bat zu bedenken, dass bereits die Möglichkeit bestehe, 1 cbm Erdaushub auf der Müllumladestation Erlenbach a.Main anzuliefern. Weiter bat Landrat Schwing, in der öffentlichen Diskussion keine andere Meinung zu vertreten, weil sonst bei der Bevölkerung unerfüllbare Erwartungen geweckt werden.

 

Kreisrat Kern äußerte sich erfreut, dass Szenario 2 favorisiert werde. Die SPD-Fraktion halte es für wichtig, dass man sich nicht auf andere Gebietskörperschaften verlassen wolle und Mülltourismus verhindert werden soll. Für das Problem DK 0-Deponie und Bauschutt könne heute keine Lösung angeboten werden. Für die Bevölkerung im nördlichen Teil des Landkreises Miltenberg sollte jedoch eine kundenfreundliche Lösung erarbeitet werden.

 

Kreisrätin Münzel wies darauf hin, dass gesagt worden sei, dass schon jetzt nicht jede Stadt/Gemeinde eine Bauschuttdeponie habe. Fünf solcher Deponien seien aber besser als keine. Weiter sei die Befürchtung geäußert worden, dass sich die Standortdiskussion schwierig gestalten könnte. Das sehe sich nicht so. Große Diskussionen habe es seinerzeit weder wegen der Kompostieranlage noch wegen der Müllumladestation gegeben. Ihre Idee sei, zwei zentrale Lösungen, eine im nördlichen und eine im südlichen Teil des Landkreises Miltenberg zu realisieren. Kreisrätin Münzel beantragte, eine Kostenschätzung zu erarbeiten. Dafür müsse die Standortfrage noch nicht geklärt sein.

 

Die Frage von Landrat Schwing, ob mit einer zentralen Lösung im südlichen Landkreisteil die Deponie Guggenberg gemeint sei, wurde von Kreisrätin Münzel verneint.

 

Landrat Schwing stellte daraufhin fest, dass dann drei zentrale Lösungen realisiert werden müssten, wofür auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger zusätzliche Maschinen und zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt werden müssten.

 

Regierungsamtmann Röcklein teilte mit, dass für eine DK 0-Deponie geologische Voraussetzungen erforderlich seien, die auf der Deponie Guggenberg bereits fast bestehen. Es müssten nur geringfügige Verbesserungen vorgenommen werden. Die Errichtung einer DK 0-Deponie im Maintal halte er wegen des dortigen Sandbodens für unmöglich. Die Deponie Guggenberg dagegen verfüge über Lehmboden, was der Errichtung einer DK 0-Deponie sehr entgegen komme. Außerdem wären die Kosten für mehrere DK O-Deponien unbezahlbar und den Bürgerinnen und Bürgern nicht zumutbar.

 

Landrat Schwing bat zu bedenken, dass für eine neue Deponie ein Auffang für Sickerwasser benötigt würde. Es müsste also erst eine entsprechende Anlage gebaut oder das entstehende Sickerwasser abgesaugt und zur Deponie Guggenberg verbracht werden. Die ordnungsgemäße Sickerwasserentsorgung sei derzeit nur auf der Deponie Guggenberg möglich.

 

Kreisrat Großkinsky stellte fest, dass sich alles auf Szenario 2 konzentriere. Die CSU- und die SPD-Fraktion hätten sich bereits dafür ausgesprochen. Um den Bürgerinnen und Bürgern im nördlichen Teil des Landkreises Miltenberg und im Raum Amorbach/Kirchzell unnötige Fahrten zu ersparen, bitte er zu prüfen, ob für Erdaushub ähnlich für Grüngut Sammelplätze errichtet werden könnten oder ob bei der Müllumladestation Erlenbach a.Main größere Mengen an Erdaushub angenommen werden könnten als bisher.

 

Kreisrat Schumacher wies darauf hin, dass sich die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich DK 0 und DK II zum 01.02.2007 geändert hätten und bis Mitte 2009 umzusetzen seien. Bedeute dies, dass die Gemeinden ihre Bauschutt- bzw. Erdaushubdeponien zu diesem Zeitpunkt schließen müssen? Zukünftig müssen bei dezentralen Lösungen Register angelegt werden, in denen alle Anlieferungen im Zeitraum von 10 Tagen registriert werden müssen. Die Gemeinden seien lt. Aussage von Regierungsamtmann Röcklein mit der Führung solcher Register bzw. der Kontrollen überfordert. Dezentrale Sammelstellen seien deshalb nur schwer möglich. Die Kirchzeller Erdaushubdeponie sei bald verfüllt. Wenn demnächst größere Mengen Erdaushub aus dem Gewerbegebiet anfallen, sei die Kapazität fast am Ende. Ist die Verwendung von Erdaushub beim Straßenbau z.B. beim Ausbau der Kreisstraße MIL 42 Kirchzell-Buch – Mudau (Einsparung von Deponievolumen) möglich?

 

Landrat Schwing sagte dazu, dass, um Erdaushub beim Straßenbau verwenden zu können, die Qualität und der zeitliche Ablauf stimmen müssen. Er wies erneut darauf hin, dass der Landkreis Miltenberg die Gesetzgebung beachten müsse. Leider seien verschiedene Dinge, die der Bund oder das Land beschließen, ärgerlich. Derzeit verlange die Regierung von Unterfranken sowohl für die DK 0- als auch für die DK II-Deponie in Guggenberg ein eigenes Genehmigungsverfahren, was einen großen Aufwand erfordere.

 

Kreisrätin Münzel wies darauf hin, dass nach Szenario 1 für DK 0-Abfälle eine anderweitige Lösung möglich sei. Sie wolle ihren bereits gestellten Antrag modifizieren und beantrage jetzt, die Kosten einer DK 0-Deponie im Zentrum des Landkreises Miltenberg zu ermitteln.

 

Landrat Schwing sagte dazu, dass das Büro ibu zwar mehrere denkbare Szenarien aufgeführt habe, wobei jedoch klar sein dürfte, dass nur ein Szenario realisiert werden könne. Solange die Standortfrage nicht geklärt sei, können keine seriösen Kosten ermittelt werden. Außerdem dürfte das Problem Sickerwasserentsorgung das Aus für eine weitere Anlage entsprechend dem Antrag von Kreisrätin Münzel bedeuten.

 

Kreisrat Reinhard vertrat die Meinung, dass trotz ungeklärter Standortfrage eine Kostenschätzung für eine weitere zentrale Anlage erstellt werden sollte. Dazu müssten die Kosten für ein entsprechend großes Grundstück, die erwarteten Mengen sowie die Betriebskosten angenommen werden. Mit dem dann vorliegenden Ergebnis dürften sich alles Weitere erledigt haben.

 

Landrat Schwing erklärte, dass es heute keine Entscheidung zu treffen gebe. Die Angelegenheit müsse erst noch in den Fraktionen diskutiert werden. Das Büro ibu werde in der Herbst-Sitzung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz einigermaßen seriöse Kosten präsentieren, die in die Entscheidung einbezogen werden müssen. Die Verwaltung werde entsprechend dem Antrag von Kreisrätin Münzel einen weiteren DK 0-Deponiestandort prüfen.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz erklärten sich mit dieser Vorgehensweise einstimmig einverstanden.

 

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