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TOP Ö 9: Antrag von Bündnis 90/Die Grünen: Einführung eines Liegenschaft bezogenen Energiepasses

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Sitzung:02.07.2007   BA/031/2007 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing gab dem Bauausschuss folgenden Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 25.05.2007 bekannt: „Der Kreistag möge beschließen: Im Landkreis Miltenberg wird für alle kreiseigenen Gebäude ein Energiepass in Form eines Bedarfsausweises eingeführt. Dieser Bedarfsausweis beschreibt den tatsächlichen Bedarf und den Sanierungsbedarf mit Einsparmöglichkeiten.“

 

Kreisbaumeisterin Schulz führte dazu folgendes aus:

 

Energieeinsparverordnung EnEV 2007

 

Bei der Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden sei bereits jetzt nach der derzeit gültigen Energieeinsparverordnung EnEV 2004 ein Energiebedarfsausweis auszustellen.

 

Die neue EnEV 2007 nach Beschluss des Bundesrates vom 08.06.2007 sehe diese Ausweispflicht auch für bestehende Gebäude vor. Demnach soll bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes dem Interessenten ein Energieausweis zugänglich gemacht werden. Die Ausfertigung und Verkündigung der EnEV 2007 sei für Juli 2007 vorgesehen und werde voraussichtlich im Oktober 2007 in Kraft treten. Z.Z. fehle auch noch die Zuständigkeits- und Durchführungsverordnung der Länder, auch Bayerns.

 

Grundsätzlich können Energieausweise für bestehende Gebäude auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfes oder des gemessenen Energieverbrauches aufgestellt werden. Dabei sollen ab 2007/2008 folgende Regelungen gelten:

 

Nichtwohngebäude:

Energiebedarfs-/Energieverbrauchsausweis ab 01.07.2009

 

Wohngebäude:

Bis 1965 ab 01.07.2008, ab 1965 ab 01.01.2009 Energiebedarfsausweise für Gebäude vor 1977, alle anderen Wahlfreiheit, keine Pflicht für Denkmale.

 

Für öffentlich genutzte Gebäude sehe die EnEV 2007 die Pflicht zur Ausstellung und zum Aushang von Energieausweisen vor. Dies gelte für Gebäude mit mehr als 1.000 qm Nettogrundfläche, in denen Behörden oder sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen häufig aufgesucht werden. Die Energieausweise seien an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen.

 

Dem Energieausweis seien Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes (energetische Modernisierungsvorschläge für Bestandsgebäude) beizufügen. Seien Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz nicht möglich, seien diese schriftlich und öffentlich zu begründen.

 

Beim Neubau von Nichtwohngebäuden gelten die Anforderungen der EnEV 2007 und das Berechnungsverfahren nach DIN V 18 599, die eine komplexe energetische Bewertung von Gebäuden vorsehen (Gebäudehülle, Heizungs- und Warmwasserbedarf, Klimaanlagen, Beleuchtung, Bewertung Gebäudebestand). Für den Energieausweis bei Nichtwohngebäuden im Bestand gelten auch die EnEV 2007 und das Berechnungsverfahren der DIN V 18 599 und geringfügige Vereinfachungsmöglichkeiten bei den Regeln zur Datenaufnahme und Verwendung sowie bei den Regeln für Energieverbrauchskennwerte, die jeweils als Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) veröffentlicht werden.

 

Die Ausstellung eines Energiebedarfsausweises für Gebäude im Bestand sei aufwändig und verursache hohe Kosten. Die Oberste Baubehörde schätze die Aufstellungskosten für einen Energiebedarfsausweis für ein Einfamilienhaus auf ca. 500,00 € und für ein Rathaus auf ca. 8.000,00 €. Da der Landkreis Miltenberg mit allen Schulen und Verwaltungsgebäuden ab 01.07.2009 in der Veröffentlichungspflicht eines Energieausweises stehe, soll dieser Pflicht im Jahr 2008 unter entsprechender Berücksichtigung der erforderlichen Mittel im Haushalt 2008 entsprochen werden.

 

Der Bauausschuss nahm die Ausführungen einstimmig zustimmend zur Kenntnis.

 

Landrat Schwing teilte abschließend mit, dass das Kreisbauamt bereits Ermittlungen bezüglich Energieeinsparungen durchführe und diese beispielhaft an der Staatl. Berufsschule und Fachoberschule Obernburg erfolgen. Eine ausführliche Information über die Änderungen der neuen EnEV 2007 werde, wenn alle auch Länder übergreifenden Bestimmungen beschlossen seien, im Bauausschuss gegeben.

 

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