Tagesordnungspunkt
TOP Ö 9: Antrag von Bündnis 90/Die Grünen: Einführung eines Liegenschaft bezogenen Energiepasses
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 02.07.2007 BA/031/2007 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing gab dem Bauausschuss folgenden Antrag
von Bündnis 90/Die Grünen vom 25.05.2007 bekannt: „Der Kreistag möge
beschließen: Im Landkreis Miltenberg wird für alle kreiseigenen Gebäude ein
Energiepass in Form eines Bedarfsausweises eingeführt. Dieser Bedarfsausweis
beschreibt den tatsächlichen Bedarf und den Sanierungsbedarf mit
Einsparmöglichkeiten.“
Kreisbaumeisterin Schulz führte dazu folgendes aus:
Energieeinsparverordnung EnEV 2007
Bei der Errichtung, Änderung oder Erweiterung von
Gebäuden sei bereits jetzt nach der derzeit gültigen Energieeinsparverordnung
EnEV 2004 ein Energiebedarfsausweis auszustellen.
Die neue EnEV 2007 nach Beschluss des Bundesrates vom
08.06.2007 sehe diese Ausweispflicht auch für bestehende Gebäude vor. Demnach
soll bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes dem
Interessenten ein Energieausweis zugänglich gemacht werden. Die Ausfertigung und
Verkündigung der EnEV 2007 sei für Juli 2007 vorgesehen und werde
voraussichtlich im Oktober 2007 in Kraft treten. Z.Z. fehle auch noch die
Zuständigkeits- und Durchführungsverordnung der Länder, auch Bayerns.
Grundsätzlich können Energieausweise für bestehende
Gebäude auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfes oder des gemessenen
Energieverbrauches aufgestellt werden. Dabei sollen ab 2007/2008 folgende
Regelungen gelten:
Nichtwohngebäude:
Energiebedarfs-/Energieverbrauchsausweis ab 01.07.2009
Wohngebäude:
Bis 1965 ab 01.07.2008, ab 1965 ab 01.01.2009
Energiebedarfsausweise für Gebäude vor 1977, alle anderen Wahlfreiheit, keine
Pflicht für Denkmale.
Für öffentlich genutzte Gebäude sehe die EnEV 2007 die
Pflicht zur Ausstellung und zum Aushang von Energieausweisen vor. Dies gelte
für Gebäude mit mehr als 1.000 qm Nettogrundfläche, in denen Behörden oder
sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche
Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen häufig aufgesucht werden.
Die Energieausweise seien an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle
auszuhängen.
Dem Energieausweis seien Vorschläge zur Verbesserung
der Energieeffizienz des Gebäudes (energetische Modernisierungsvorschläge für Bestandsgebäude)
beizufügen. Seien Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz nicht
möglich, seien diese schriftlich und öffentlich zu begründen.
Beim Neubau von Nichtwohngebäuden gelten die
Anforderungen der EnEV 2007 und das Berechnungsverfahren nach DIN V 18 599, die
eine komplexe energetische Bewertung von Gebäuden vorsehen (Gebäudehülle,
Heizungs- und Warmwasserbedarf, Klimaanlagen, Beleuchtung, Bewertung
Gebäudebestand). Für den Energieausweis bei Nichtwohngebäuden im Bestand gelten
auch die EnEV 2007 und das Berechnungsverfahren der DIN V 18 599 und
geringfügige Vereinfachungsmöglichkeiten bei den Regeln zur Datenaufnahme und
Verwendung sowie bei den Regeln für Energieverbrauchskennwerte, die jeweils als
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) veröffentlicht
werden.
Die Ausstellung eines Energiebedarfsausweises für
Gebäude im Bestand sei aufwändig und verursache hohe Kosten. Die Oberste
Baubehörde schätze die Aufstellungskosten für einen Energiebedarfsausweis für
ein Einfamilienhaus auf ca. 500,00 € und für ein Rathaus auf ca. 8.000,00 €. Da
der Landkreis Miltenberg mit allen Schulen und Verwaltungsgebäuden ab 01.07.2009
in der Veröffentlichungspflicht eines Energieausweises stehe, soll dieser
Pflicht im Jahr 2008 unter entsprechender Berücksichtigung der erforderlichen
Mittel im Haushalt 2008 entsprochen werden.
Der Bauausschuss nahm die Ausführungen einstimmig
zustimmend zur Kenntnis.
Landrat Schwing teilte abschließend mit, dass das
Kreisbauamt bereits Ermittlungen bezüglich Energieeinsparungen durchführe und
diese beispielhaft an der Staatl. Berufsschule und Fachoberschule Obernburg
erfolgen. Eine ausführliche Information über die Änderungen der neuen EnEV 2007
werde, wenn alle auch Länder übergreifenden Bestimmungen beschlossen seien, im
Bauausschuss gegeben.