Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Kreisstraße MIL 4 in der Ortslage Rüdenau: Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Rüdenau über den Bau und die Unterhaltung einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers und der Fahrbahn

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.07.2007   BA/031/2007 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Kreisbaumeisterin Schulz teilte mit, dass die Gemeinde Rüdenau in der Ortsdurchfahrt Rüdenau im Zuge der Kreisstraße MIL 4 von km 3,093 bis km 3,200 (107 m) das gemeindliche Kanalisationsnetz von Grund auf erneuere. Zusätzlich habe die Gemeinde Rüdenau in den 60-er Jahren (genaues Datum sei nicht bekannt) eine Kanalisation von km 3,200 bis km 3,265 (65 m) außerhalb der Ortsdurchfahrt errichtet, die ebenfalls der Entwässerung der Kreisstraße diene. Die Gemeinde Rüdenau habe sich verpflichtet, das Straßenwasser in den o.g. Grenzen unentgeltlich aufzunehmen und schadlos abzuführen sowie die Leitungen und Schachtanlagen ordnungsgemäß zu unterhalten.

 

Der Landkreis Miltenberg beteilige sich gemäß den Ortsdurchfahrten-Richtlinien an den Kosten des Baues und der laufenden Unterhaltung der Kanalisation einschließlich Straßeneinläufe. Für den Bereich außerhalb der Ortsdurchfahrt werde nur die theoretische Restnutzungsdauer berücksichtigt (43 Jahre zu 60 Jahren).

 

Die gesetzliche Entschädigungspauschale betrage 150,00 €/m Kanal und 400,00 € für einen neuen Straßenablauf. Die Restnutzungskosten seien mit 42,50 €/m Kanal ermittelt worden. Der Kostenbeitrag des Landkreises Miltenberg belaufe sich auf 19.212,50 €. Die erforderlichen Mittel stehen im Straßenhaushalt 2007 unter der Haushaltsstelle 1.6500.9820 zur Verfügung.

 

Der Gemeinderat Rüdenau habe der Vereinbarung bereits am 28.11.2006 mit Vorbehalt und am 15.05.2007 endgültig zugestimmt. Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen werde vorgeschlagen, der Vereinbarung zuzustimmen.

 

Durch den Bauausschuss wurde einstimmig folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Rüdenau über den Bau und die Unterhaltung einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung der Kreisstraße MIL 4 in der Ortslage Rüdenau von Str.-km 3,093 bis Str.-km 3,265 wird zugestimmt.

 

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