Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Kreisstraße MIL 4 in der Ortslage Rüdenau: Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Rüdenau über den Bau und die Unterhaltung einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers und der Fahrbahn
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 02.07.2007 BA/031/2007 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Kreisbaumeisterin Schulz teilte mit, dass die Gemeinde
Rüdenau in der Ortsdurchfahrt Rüdenau im Zuge der Kreisstraße MIL 4 von km
3,093 bis km 3,200 (107 m) das gemeindliche Kanalisationsnetz von Grund auf
erneuere. Zusätzlich habe die Gemeinde Rüdenau in den 60-er Jahren (genaues
Datum sei nicht bekannt) eine Kanalisation von km 3,200 bis km 3,265 (65 m)
außerhalb der Ortsdurchfahrt errichtet, die ebenfalls der Entwässerung der
Kreisstraße diene. Die Gemeinde Rüdenau habe sich verpflichtet, das
Straßenwasser in den o.g. Grenzen unentgeltlich aufzunehmen und schadlos
abzuführen sowie die Leitungen und Schachtanlagen ordnungsgemäß zu unterhalten.
Der Landkreis Miltenberg beteilige sich gemäß den
Ortsdurchfahrten-Richtlinien an den Kosten des Baues und der laufenden Unterhaltung
der Kanalisation einschließlich Straßeneinläufe. Für den Bereich außerhalb der
Ortsdurchfahrt werde nur die theoretische Restnutzungsdauer berücksichtigt (43
Jahre zu 60 Jahren).
Die gesetzliche Entschädigungspauschale betrage 150,00
€/m Kanal und 400,00 € für einen neuen Straßenablauf. Die Restnutzungskosten
seien mit 42,50 €/m Kanal ermittelt worden. Der Kostenbeitrag des Landkreises
Miltenberg belaufe sich auf 19.212,50 €. Die erforderlichen Mittel stehen im Straßenhaushalt
2007 unter der Haushaltsstelle 1.6500.9820 zur Verfügung.
Der Gemeinderat Rüdenau habe der Vereinbarung bereits
am 28.11.2006 mit Vorbehalt und am 15.05.2007 endgültig zugestimmt. Aus
technischen und wirtschaftlichen Gründen werde vorgeschlagen, der Vereinbarung
zuzustimmen.
Durch
den Bauausschuss wurde einstimmig folgendes
b e s c h l o s s e n :
Der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und
der Gemeinde Rüdenau über den Bau und die Unterhaltung einer gemeindlichen
Kanalisation zur Entwässerung der Kreisstraße MIL 4 in der Ortslage Rüdenau von
Str.-km 3,093 bis Str.-km 3,265 wird zugestimmt.