Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Sachstandsbericht: Ambulante Frühförderung im Landkreis Miltenberg

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Sitzung:11.06.2007   KA/034/2007 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Verwaltungsamtsrat Vill gab folgenden Bericht:

 

Kreisausschussbeschluss vom 27.09.2006

 

Am 27.09.2006 wurde die Verwaltung ermächtigt, dem bayerischen Rahmenvertrag zur Frühförderung bei gleichzeitigem Abschluss einer Zusatzvereinbarung mit dem Verein Lebenshilfe beizutreten. Für den gesicherten Fall der alsbaldigen Beendigung der Zuständigkeit des örtlichen Sozialhilfeträgers wurde die Verwaltung weiter ermächtigt, von einzelnen Punkten der Zusatzvereinbarung Abstand zu nehmen. Insbesondere sollte dann die beabsichtigte Überprüfung aller Frühförderfälle durch das Gesundheitsamt nicht erfolgen. Über das Ergebnis sollte berichtet werden.

 

Seitherige Entwicklung der Diskussion zur landesrechtlichen Zuständigkeit

 

Damals war von einem Zuständigkeitswechsel in der ambulanten Eingliederungshilfe zum 01.01.2007, spätestens zum 01.07.2007 ausgegangen worden. Zu beiden Terminen erfolgte die Zuständigkeitsänderung nicht. Stattdessen ist nach Mitteilung des Bayerischen Landkreistages ein Gesetzesentwurf der CSU-Landtagsfraktion geplant, wonach zum 01.01.2008 die Zuständigkeit für die ambulante Eingliederungshilfe auf die überörtlichen Sozialhilfeträger übergehen soll. Ob der Wechsel zu diesem Zeitpunkt kommen wird, ist erneut nicht sicher, weil offenbar nicht vorgesehen ist, gleichzeitig auch Regelungen für die Zuständigkeit der stationären Hilfe zur Pflege zu treffen, was wiederum für politische Diskussionen um den Zuständigkeitswechsel in der Eingliederungshilfe sorgt.

 

Vertragsabschluss mit dem Verein Lebenshilfe für Behinderte im Landkreis Miltenberg e.V.

 

Mit Schreiben vom 29.11.2006 trat der Landkreis Miltenberg daraufhin dem bayerischen Rahmenvertrag mit Wirkung ab 01.08.2006 bei und zwar befristet bis zur Beendigung der originären Zuständigkeit des örtlichen Sozialhilfeträgers, längstens aber bis 31.07.2009. Da entgegen der Erwartung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung mit einer „gesicherten alsbaldigen“ Beendigung der Zuständigkeit nicht mehr gerechnet werden konnte, wurde die vollumfängliche Vereinbarung mit dem Verein Lebenshilfe e.V. ohne Abstriche abgeschlossen, wie sie seinerzeit dem Kreisausschuss vorlag. Dies bedeutete insbesondere die Festlegung eines jährlichen Budgets von 430.000,00 € bei Garantie eines budgetunabhängigen Minimalsatzes von 41,00 € (statt 43,95 € + 1,40 € Investitionskostenpauschale) sowie eine Überprüfung der Frühförderanträge durch das Gesundheitsamt.

 

Überprüfungen durch das Gesundheitsamt

 

Vom Gesundheitsamt wurden alle gestellten Anträge nach Aktenlage überprüft. Sofern sich aus den vorgelegten medizinischen Unterlagen sowie den Diagnostik- und Testergebnissen der Frühförderstelle eine eindeutige und klare Behandlungsnotwendigkeit ergab, wurde dieser ohne weitere Prüfungen bzw. Untersuchungen zugestimmt. Soweit noch Diagnostik bzw. andere Maßnahmen z.B weitere fachärztliche Konsultationen und/oder Vorstellungen bei anderen Fördereinrichtungen vorgeschlagen bzw. für erforderlich gehalten wurden, erfolgte zunächst eine Befristung der Behandlungsdauer. In nicht eindeutigen bzw. Zweifelsfällen wurde eine amtsärztliche Untersuchung durchgeführt.

 

Von Oktober 2006 bis Ende Mai 2007 wurden 307 Erst- bzw. Wiederholungsanträge gestellt. Von diesen wurde in 20 Fällen (= 6,5 %) eine amtsärztliche Untersuchung durchgeführt. Dabei konnte lediglich in zwei Fällen die Bedarfsnotwendigkeit nicht bestätigt werden. In einem Fall erfolgte eine Reduzierung bei den Behandlungs-/Therapieeinheiten. Dieses Ergebnis bestätigt die qualifizierte und professionelle Arbeit der Frühförderstelle im Landkreis Miltenberg.

 

Finanzielle Auswirkungen für den Landkreis Miltenberg

 

Es ist absehbar, dass durch die Zusatzvereinbarung gewährleistet ist, dass der Landkreis Miltenberg keine höheren Leistungen für die ambulante Frühförderung durch den Rahmenvertrag erbringen muss als in den Vorjahren. Gleichfalls kann davon ausgegangen werden, dass der Verein Lebenshilfe e.V. mit dieser Regelung ebenfalls gut leben kann, weil durch die Regelungen des Rahmenvertrages über die Kostenübernahme der Eingangsdiagnostik durch die Krankenkassen von dieser Seite zusätzliche Einnahmen von ca. 50.000,00 € jährlich zu erwarten sind.

 

Überregionale Frühförderstellen

 

Die Frühförderstelle der Blindeninstitutsstiftung Würzburg (Außenstelle Niedernberg) hatte zunächst darum gebeten, die Rahmenvereinbarung aufgrund vielfältiger Umsetzungsschwierigkeiten und ungeklärter Fragen zunächst nicht anzuwenden und bis zum 31.12.2008 zunächst die Regelungen vor Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung  beizubehalten. Eine solche Vereinbarung wurde am 02.03.2007 auch abgeschlossen, dann jedoch auf massiven Druck seitens der Krankenkassen im beidseitigen Einvernehmen am 27.04.2007 wieder aufgelöst. Inzwischen wird auch gegenüber der Blindeninstitutsstiftung Würzburg und der Dr. Karl-Kroiß-Schule für Hörgeschädigte die Rahmenvereinbarung angewandt. Blindeninstitut und Dr. Karl-Kroiß-Schule verursachen insgesamt nur etwa 15 % für Frühförderausgaben aus. Mit wesentlichen Kostenverschiebungen wird auch in diesem Bereich nicht gerechnet.

 

Weitere Entwicklung

 

Gegenwärtig wird die Zuständigkeitsverlagerung auf den überörtlichen Sozialhilfeträger zum 01.01.2008 als wahrscheinlich angesehen. Die örtlichen Sozialhilfeträger Unterfrankens beabsichtigen, mit dem Bezirk Unterfranken eine verwaltungsvereinfachende Absprache zu treffen, wonach insbesondere schuljahresbezogene Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe (dazu gehört vor allem auch die Frühförderung) von den örtlichen Trägern nicht auf den 31.12.2007 begrenzt, sondern noch bis Schuljahresende zunächst weitergewährt und uneingeschränkt vom Bezirk erstattet werden. Damit soll allen Beteiligten ein etwaiger Zuständigkeitswechsel erleichtert werden.

 

Kreisrat Scherf erklärte, dass er sich in seiner seinerzeitigen Aussage, dass die Überprüfung von 307 Anträge durch das Gesundheitsamt unsinnig sei, bestätigt fühle, denn von 307 überprüften Fällen seien nur zwei Fälle mit „nicht gerechtfertigt“ beurteilt worden. Es wäre interessant zu erfahren, was die Überprüfung an Arbeit und Geld gekostet habe. Erfreulich sei jedoch, dass es jetzt ein Amtssiegel gebe, dass die Frühförderstelle des Vereins Lebenshilfe e.V. effektiv arbeite.

 

Landrat Schwing bemerkte unter Hinweis auf die hohe Anzahl der Fälle im Landkreis Miltenberg, dass die Überprüfung durch das Gesundheitsamt wichtig gewesen sei, zumal man keine Erklärung dafür habe, warum es so viele Fälle gebe. Nach erfolgter Überprüfung können nun guten Gewissens gesagt werden, dass die Frühförderstelle des Vereins Lebenshilfe e.V. gute Arbeit leiste. Für die Überprüfung sei übrigens kein weiteres Personal beim Gesundheitsamt eingestellt worden. Wenn es nach dem Wunsch des Landkreises Miltenberg und des Bezirks Unterfranken gegangen wäre, wäre die Umstellung schon zum 01.01.2007 erfolgt. Über den Zeitpunkt der Umstellung entscheide jedoch der Bayerische Landtag.

 

Kreisrat Dotzel informierte darüber, dass die ambulante Eingliederungshilfe ab 01.01.2008 Aufgabe der Bezirke sein werde. Für den Bezirk Unterfranken bedeute das einen Aufwand von 10 Mio. €.

 

Kreisrat Scherf erinnerte daran, dass Landrat Schwing ihm seinerzeit vorgeworfen habe, er habe gegen den Verein Lebenshilfe e.V. gestimmt. Der Vereinsvorsitzende habe dies allerdings nicht so aufgefasst. Weiter fragte Kreisrat Scherf, ob es möglich sei, vom Verein Lebenshilfe e.V. einen Sachstandsbericht zu erhalten, der einen Einblick in die Arbeit dieses Vereins gewähre.

 

Landrat Schwing bat, sich dieserhalb persönlich an den Verein Lebenshilfe e.V. zu wenden. Weiter stellt er richtig, dass er seinerzeit nicht verstanden habe, warum Kreisrat Scherf gegen einen Beschluss gestimmt habe, der dem Verein Lebenshilfe e.V. jährlich 50.000,00 € beschert habe.

 

Kreisrat Oberle vertrat die Meinung, dass aufgrund der hohen Anzahl der Fälle, die im Landkreis Miltenberg höher als in anderen Regionen sei, die erfolgte Überprüfung richtig gewesen sei. Er gab zu bedenken, dass die hohe Fallzahl möglicherweise etwas mit der Bevölkerungszusammensetzung zu tun habe, denn im Landkreis Miltenberg lebe eine hohe Anzahl von Migranten.

 

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