Tagesordnungspunkt
TOP Ö 12: Einführung der leistungsorientierten Bezahlung nach § 18 TVöD (Sachstand)
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 11.06.2007 KA/034/2007 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verwaltungsdirektor Fieger gab den dieser
Niederschrift als Anlage beigefügten und im Kreistagsinformationssystem (KIS)
eingestellten Sachstandsbericht „Einführung der leistungsorientierten Bezahlung
nach § 18 TVöD“.
Kreisrat Dotzel lobte, dass die Landkreisverwaltung
bereits eine Dienstvereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung nach § 18
TVöD erarbeitet habe. Das sei nicht überall so. Beim Bezirk Unterfranken z.B.
sollen 50 % des Leistungsentgelts im Gießkannenprinzip auf alle Beschäftigten
verteilt werden. Unter Hinweis darauf, dass die Stadt München derzeit prüfe,
inwieweit die leistungsorientierte Bezahlung auch für Beamte möglich sei,
fragte Kreisrat Dotzel, ob man sich auch bei der Landkreisverwaltung Miltenberg
schon mit dieser Frage auseinander gesetzt habe.
Landrat Schwing verneinte die Frage von Kreisrat
Dotzel und bat zu bedenken, dass bei der Landkreisverwaltung Miltenberg Kreis-
und Staatsbeamte tätig seien.
Kreisrätin Weitz teilte mit, dass in der freien
Wirtschaft schon lange Zeit Leistung bezogen vergütet werde. Sie fragte, ob man
schon darüber nachgedacht habe, wie man im Widerspruchsfall handele.
Verwaltungsdirektor Fieger teilte daraufhin mit, dass
es für den Widerspruchsfall in der Dienstvereinbarung folgende Regelung gebe:
Nach einem Gespräch mit dem Vorgesetzten werde die betriebliche Kommission mit
der Angelegenheit befasst. Diese habe jedoch nicht die Möglichkeit, die
Bewertung zu revidieren. Der weitere Schritt wäre die Klage vor dem
Arbeitsgericht.
Auf Befragen von Kreisrat Dr. Schüren nach der Höhe
der Leistungsprämien gab Verwaltungsdirektor Fieger bekannt, dass diese
zwischen 200,00 € und 1.500,00 € liegen.
Auf die weitere Frage von Kreisrat Dr. Schüren, ob die
gewährten Leistungsprämien öffentlich bekannt gegeben werden, antwortete
Verwaltungsdirektor Fieger, dass die Landkreisverwaltung Miltenberg weder die Namen
noch die Höhen der Prämien veröffentlichen werde.
Kreisrat Dr. Schüren vertrat die Meinung, dass diese
Regelung im Hinblick darauf, dass sich ein/e Beschäftigte/r über Gebühr
einbringen soll, aber alles unter dem Mantel des Schweigens geschehe, zu keinem
guten Betriebsklima führen werde. In der freien Wirtschaft werde
veröffentlicht, welche/r Beschäftigte in welcher Höhe und wofür eine Prämie
erhalten habe.
Verwaltungsdirektor Fieger teilte dazu mit, dass
zwischen Geschäftsleitung und Personalrat
eine Dienstvereinbarung abgeschlossenen worden sei und alle Beteiligten
mit dem darin festgelegten Verfahren einverstanden seien. Es sei nicht
vorstellbar, dass die Geschäftsleitung oder der Personalrat einer
Veröffentlichung der Leistungsprämien zustimmen würde. Für die Veröffentlichung
gebe es ein Für und Wider. Es gebe allerdings die Kommission, die sich mit der
Weiterentwicklung des Systems beschäftige, so dass Gedanken über das Für und
Wider nicht ausgeschlossen seien. Hauptpunkt sei nach Meinung von
Verwaltungsdirektor Fieger nicht die Prämie. Das Schwergewicht liege vielmehr
auf der Personalentwicklung. Darin liege die große Chance des Systems.
Auf Befragen von Kreisrat Lieb, wer die Führungskräfte
beurteilte, teilte Verwaltungsdirektor Fieger mit, dass diese von ihrem
unmittelbaren Vorgesetzten beurteilt werden.
Kreisrat Bieber begrüßte das Leistungsprinzip und
sagte, er widerspreche aus eigener Erfahrung der Aussage von Kreisrat Dr.
Schüren. Bei der Stadt Miltenberg (Stadtwerke) werde schon seit vielen Jahren
leistungsorientierte Bezahlung ohne Veröffentlichung praktiziert, was noch nie
zu einer Diskussion unter den Beschäftigten geführt habe.
Landrat Schwing bot abschließend an, dass sich
Kreistagsmitglieder mit weiteren Fragen zur leistungsorientierten Bezahlung
nach § 18 TVöD an Verwaltungsdirektor Fieger wenden können.