Tagesordnungspunkt

TOP Ö 12: Einführung der leistungsorientierten Bezahlung nach § 18 TVöD (Sachstand)

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.06.2007   KA/034/2007 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Verwaltungsdirektor Fieger gab den dieser Niederschrift als Anlage beigefügten und im Kreistagsinformationssystem (KIS) eingestellten Sachstandsbericht „Einführung der leistungsorientierten Bezahlung nach § 18 TVöD“.

 

Kreisrat Dotzel lobte, dass die Landkreisverwaltung bereits eine Dienstvereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung nach § 18 TVöD erarbeitet habe. Das sei nicht überall so. Beim Bezirk Unterfranken z.B. sollen 50 % des Leistungsentgelts im Gießkannenprinzip auf alle Beschäftigten verteilt werden. Unter Hinweis darauf, dass die Stadt München derzeit prüfe, inwieweit die leistungsorientierte Bezahlung auch für Beamte möglich sei, fragte Kreisrat Dotzel, ob man sich auch bei der Landkreisverwaltung Miltenberg schon mit dieser Frage auseinander gesetzt habe.

 

Landrat Schwing verneinte die Frage von Kreisrat Dotzel und bat zu bedenken, dass bei der Landkreisverwaltung Miltenberg Kreis- und Staatsbeamte tätig seien.

 

Kreisrätin Weitz teilte mit, dass in der freien Wirtschaft schon lange Zeit Leistung bezogen vergütet werde. Sie fragte, ob man schon darüber nachgedacht habe, wie man im Widerspruchsfall handele.

 

Verwaltungsdirektor Fieger teilte daraufhin mit, dass es für den Widerspruchsfall in der Dienstvereinbarung folgende Regelung gebe: Nach einem Gespräch mit dem Vorgesetzten werde die betriebliche Kommission mit der Angelegenheit befasst. Diese habe jedoch nicht die Möglichkeit, die Bewertung zu revidieren. Der weitere Schritt wäre die Klage vor dem Arbeitsgericht.

 

Auf Befragen von Kreisrat Dr. Schüren nach der Höhe der Leistungsprämien gab Verwaltungsdirektor Fieger bekannt, dass diese zwischen 200,00 € und 1.500,00 € liegen.

 

Auf die weitere Frage von Kreisrat Dr. Schüren, ob die gewährten Leistungsprämien öffentlich bekannt gegeben werden, antwortete Verwaltungsdirektor Fieger, dass die Landkreisverwaltung Miltenberg weder die Namen noch die Höhen der Prämien veröffentlichen werde.

 

Kreisrat Dr. Schüren vertrat die Meinung, dass diese Regelung im Hinblick darauf, dass sich ein/e Beschäftigte/r über Gebühr einbringen soll, aber alles unter dem Mantel des Schweigens geschehe, zu keinem guten Betriebsklima führen werde. In der freien Wirtschaft werde veröffentlicht, welche/r Beschäftigte in welcher Höhe und wofür eine Prämie erhalten habe.

 

Verwaltungsdirektor Fieger teilte dazu mit, dass zwischen Geschäftsleitung und Personalrat  eine Dienstvereinbarung abgeschlossenen worden sei und alle Beteiligten mit dem darin festgelegten Verfahren einverstanden seien. Es sei nicht vorstellbar, dass die Geschäftsleitung oder der Personalrat einer Veröffentlichung der Leistungsprämien zustimmen würde. Für die Veröffentlichung gebe es ein Für und Wider. Es gebe allerdings die Kommission, die sich mit der Weiterentwicklung des Systems beschäftige, so dass Gedanken über das Für und Wider nicht ausgeschlossen seien. Hauptpunkt sei nach Meinung von Verwaltungsdirektor Fieger nicht die Prämie. Das Schwergewicht liege vielmehr auf der Personalentwicklung. Darin liege die große Chance des Systems.

 

Auf Befragen von Kreisrat Lieb, wer die Führungskräfte beurteilte, teilte Verwaltungsdirektor Fieger mit, dass diese von ihrem unmittelbaren Vorgesetzten beurteilt werden.

 

Kreisrat Bieber begrüßte das Leistungsprinzip und sagte, er widerspreche aus eigener Erfahrung der Aussage von Kreisrat Dr. Schüren. Bei der Stadt Miltenberg (Stadtwerke) werde schon seit vielen Jahren leistungsorientierte Bezahlung ohne Veröffentlichung praktiziert, was noch nie zu einer Diskussion unter den Beschäftigten geführt habe.

 

Landrat Schwing bot abschließend an, dass sich Kreistagsmitglieder mit weiteren Fragen zur leistungsorientierten Bezahlung nach § 18 TVöD an Verwaltungsdirektor Fieger wenden können.

 

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