Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Namensgebung der Staatlichen Realschule Obernburg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 11.06.2007 KA/034/2007 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat
Schwing wies darauf hin, dass Rechtsgrundlage für die Namensgebung Art. 29 Satz
3 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
sei. Danach könne einer Schule vom Schulträger mit Zustimmung des
Schulaufwandsträgers, der Lehrerkonferenz, des Elternbeirats und der
Schülermitverwaltung neben der amtlichen Bezeichnung ein Name verliehen werden.
Die
Staatliche Realschule Obernburg führe bisher keinen eigenen Namen. Die
Schulleitung habe den Landkreis Miltenberg als Träger des Schulaufwands mit
Schreiben vom 24.05.2007 darüber informiert, dass sie sich mit dem Gedanken
trage, einen Antrag auf Verleihung eines Schulnamens zu stellen. Im
Lehrerkollegium, mit dem Elternbeirat sowie im Rahmen des Schülermitverwaltung
hätten diesbezüglich bereits zahlreiche Gespräche stattgefunden. Ein
offizieller Beschluss des Schulforums liege jedoch noch nicht vor.
Aus
den Gesprächen habe sich der Namensvorschlag „Main-Limes-Realschule“
herauskristallisiert. Dieser Name würde Bezug auf die geographische Lage des
Schulstandortes nehmen sowie den geschichtlichen Aspekt und die Bedeutung der Standortgemeinde
Obernburg in besonderer Weise berücksichtigen.
Aus
der Sicht des Landkreises Miltenberg sei der Wunsch der Schule nach einem
individuellen Namen verständlich. Gegen den Namensvorschlag
„Main-Limes-Realschule“ bestehen keine Bedenken. Um das Verfahren zu vereinfachen,
schlage die Verwaltung bereits jetzt einen zustimmenden Beschluss des
Kreisausschusses vor, auch wenn eine offizielle Beschlussfassung des
Schulforums und ein entsprechender Antrag der Schule noch nicht vorliegen.
Der Kreisausschuss fasste nach kurzer Beratung einstimmig
folgenden
B
e s c h l u s s :
Der
Landkreis Miltenberg erteilt als Schulaufwandsträger die Zustimmung, dass der
Staatlichen Realschule Obernburg der Name „Main-Limes-Realschule“ verliehen
wird.