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TOP Ö 6: Namensgebung der Staatlichen Realschule Obernburg

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Sitzung:11.06.2007   KA/034/2007 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing wies darauf hin, dass Rechtsgrundlage für die Namensgebung Art. 29 Satz 3 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sei. Danach könne einer Schule vom Schulträger mit Zustimmung des Schulaufwandsträgers, der Lehrerkonferenz, des Elternbeirats und der Schülermitverwaltung neben der amtlichen Bezeichnung ein Name verliehen werden.

 

Die Staatliche Realschule Obernburg führe bisher keinen eigenen Namen. Die Schulleitung habe den Landkreis Miltenberg als Träger des Schulaufwands mit Schreiben vom 24.05.2007 darüber informiert, dass sie sich mit dem Gedanken trage, einen Antrag auf Verleihung eines Schulnamens zu stellen. Im Lehrerkollegium, mit dem Elternbeirat sowie im Rahmen des Schülermitverwaltung hätten diesbezüglich bereits zahlreiche Gespräche stattgefunden. Ein offizieller Beschluss des Schulforums liege jedoch noch nicht vor.

 

Aus den Gesprächen habe sich der Namensvorschlag „Main-Limes-Realschule“ herauskristallisiert. Dieser Name würde Bezug auf die geographische Lage des Schulstandortes nehmen sowie den geschichtlichen Aspekt und die Bedeutung der Standortgemeinde Obernburg in besonderer Weise berücksichtigen.

 

Aus der Sicht des Landkreises Miltenberg sei der Wunsch der Schule nach einem individuellen Namen verständlich. Gegen den Namensvorschlag „Main-Limes-Realschule“ bestehen keine Bedenken. Um das Verfahren zu vereinfachen, schlage die Verwaltung bereits jetzt einen zustimmenden Beschluss des Kreisausschusses vor, auch wenn eine offizielle Beschlussfassung des Schulforums und ein entsprechender Antrag der Schule noch nicht vorliegen.

 

Der Kreisausschuss fasste nach kurzer Beratung einstimmig folgenden

 

B e s c h l u s s :

 

Der Landkreis Miltenberg erteilt als Schulaufwandsträger die Zustimmung, dass der Staatlichen Realschule Obernburg der Name „Main-Limes-Realschule“ verliehen wird.

 

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