Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Sachstandsbericht: Organisationsreform der Berufsschulen
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 11.06.2007 KA/034/2007 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat
Schwing wies darauf hin, dass bezüglich der Organisationsreform an den
Berufsschulen in der Presse von einigen Irritationen zu lesen gewesen sei.
Richtig sei, dass nach langen Verhandlungen mit Aschaffenburg und der Regierung
von Unterfranken ein guter Kompromiss gefunden worden sei. Ausgangspunkt für die Organisationsreform an den
Berufsschulen sei ein Beschluss des Bayerischen
Landtages vom 05.04.2001. Danach sollte das Konzept für eine
langfristige strukturelle Fortentwicklung der Berufsschulorganisation zum einen
die Zusammenfassung beruflicher Schularten zu beruflichen Kompetenzzentren
vorsehen, zum anderen sollte bei der Ausarbeitung des Konzepts ein besonderes
Augenmerk auf den ländlichen Raum gelegt werden, um die schleichende Auszehrung
der Berufsschulen im ländlichen Raum zugunsten der Berufsschulen in Ballungszentren
zu stoppen.
Die
Regierung von Unterfranken habe diesen Landtagsbeschluss mit der
Fachsprengelbildung der Berufsschulen durch Bekanntmachungen
vom 20.06.2005 und 20.09.2005 umgesetzt. Der Landkreis Miltenberg habe
dem Konzept zugestimmt, da es ausgewogen sei und die Belange aller drei
Gebietskörperschaften in der Region I Bayerischer Untermain angemessen
berücksichtige.
Im
Rahmen der Organisationsreform der Berufsschulen habe die Regierung u.a. bestimmt, dass mit Wirkung zum 01.08.2008 die
Ausbildungsberufe Anlagenmechaniker für
Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik und IT an die Berufsschule
Miltenberg-Obernburg verlagert werden. Gegen diese Sprengelbildung habe
die Stadt Aschaffenburg geklagt.
Das
Verwaltungsgericht Würzburg habe der Klage mit Entscheidung vom 31.01.2007
stattgegeben und die angefochtene Sprengelbildung aufgehoben. Das
Verwaltungsgericht habe sich in seiner Urteilsbegründung jedoch nicht
inhaltlich mit der Sprengelbildung auseinandergesetzt, sondern die
Sprengelbildung nur aus rein formalen Gründen aufgehoben, ohne die fachlichen
Entscheidungsgrundlagen zu beanstanden. Es habe nur den von der Stadt
Aschaffenburg angegriffenen Teil der Sprengelbildung aufgehoben, nicht aber die
Bekanntmachung insgesamt für nichtig erklärt.
Die Regierung von Unterfranken habe mit Schreiben vom 27.03.2007
mitgeteilt, dass sie auf eine Berufung verzichte. Das Bayerische Kultusministerium
sei dabei, eine Änderung der Rechtsgrundlagen für die Sprengelbildung in die
Wege zu leiten. Auf dieser Grundlage beabsichtige die Regierung dann bis zum
geplanten Datum der Umsprengelung (01.08.2008) eine entsprechende Rechtsverordnung
zu erlassen, die die vom Verwaltungsgericht geforderten formalen Kriterien
erfülle. Die Regierung gehe davon aus, dass die vorgesehene Sprengeländerung
für die betroffenen Berufsgruppen nach diesem Zeitplan termingerecht
durchgeführt werden könne. Auf jeden Fall sei es das Anliegen der Regierung,
den Auftrag des Bayerischen Landtages, die Berufsschulen im ländlichen Raum zu
stärken, zu erfüllen und den geplanten Ausgleich zwischen den Berufsschulen
Aschaffenburg und Miltenberg-Obernburg zu realisieren.
Der
Landkreis Miltenberg hatte seine Zustimmung zur Sprengeländerung davon abhängig
gemacht, dass es zu einem fairen Ausgleich komme. Dieser Ausgleich sei derzeit
nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg nicht mehr gegeben, da die
Sprengelbildung an der Berufsschule
Miltenberg-Obernburg für die Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und
Klimatechnik und die IT-Berufe zum 01.08.2008 aufgehoben worden sei.
Für das Schuljahr 2007/2008 bestehe folgende Situation:
- Die Ausbildungsberufe Anlagenmechaniker
für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik sollten im Vorgriff auf die
Sprengeländerung im Rahmen von Gastschulverhältnissen bereits 2007 an der
Berufsschule Miltenberg beschult werden. Das sei nun hinfällig. Die Regierung von
Unterfranken werde, solange das Verfahren in der Schwebe sei, keine
Gastschulverhältnisse bilden. Für die Berufsschule Miltenberg-Obernburg habe
die Regierung für das nächste Schuljahr wieder eine eigene Klasse genehmigt,
auch wenn die Schülerzahl wahrscheinlich an der Untergrenze liegen werde. An
der Berufsschule Miltenberg-Obernburg bestehe pro Jahrgang eine Klasse
Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (= 3 Klassen).
- Die Regelungen für die
Abgabe von Klassen nach Aschaffenburg, die nicht gerichtlich angegriffen worden
seien, bleiben dagegen auch nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg
gültig. Im September 2007 sollen zwei Klassen Elektrotechniker nach
Aschaffenburg abgegeben werden.
Aus
Sicht der Verwaltung sei es insbesondere im Hinblick auf das Schreiben der
Regierung von Unterfranken, nach dem diese von einer Umsetzung der noch offenen
Teile der Berufsschulorganisation durch eine neue Rechtsverordnung zum
ursprünglichen Termin 01.08.2008 ausgehe, hinnehmbar, für das Schuljahr
2007/2008 mit der Abgabe von zwei Klassen in Vorleistung zu gehen.
Im
Rahmen des Vollzugs der Berufsschulreform habe die Berufsschule Miltenberg-Obernburg dafür bereits zum 01.08.2006 auf Gastschulbasis im Vorgriff auf die Umsprengelung zum
01.08.2008 die Klempner-Klassen von Aschaffenburg erhalten. Der Zeitraum
der Sprengelneubildungen im Rahmen der Organisationsreform erstrecke sich vom
01.08.2005 bis 01.08.2008.
Kreisrat Fischer sprach sich dafür aus, nicht einfach
nachzugeben, sondern zu versuchen, die besagten Klassen an der Berufsschule
Miltenberg-Obernburg zu halten.
Kreisrat Dr. Schüren sagte, wenn er es richtig
verstanden habe, müssen Ausbildungsrichtungen, die besonders zukunftsträchtig
seien, nach Aschaffenburg abgegeben werden. Er habe das Gefühl, dass
Aschaffenburg nur deswegen dem Kompromiss zugestimmt habe. Das sei ärgerlich. Alle
politischen Fraktionen seien nämlich dafür, dass die Berufsschule
Miltenberg-Obernburg durch zukunftsrelevante Ausbildungsberufe gestärkt werde.
Landrat Schwing teilte mit, dass die Stadt
Aschaffenburg gegen die Verlagerung der IT-Berufe klage, die nach dem Willen
des Landkreises Miltenberg an der Berufsschule Miltenberg-Obernburg beschult
werden sollten. Der Landkreis Miltenberg wünsche, dass der Kompromiss umgesetzt
werde, was auch die Regierung von Unterfranken und das Bayerische
Kultusministerium wollen. Es erhebe sich die Frage, ob dagegen etwas
unternommen werden soll.
Kreisrat Bieber bemerkte, dass über den Kompromiss,
der hinnehmbar sei, lange diskutiert worden sei. Geben und nehmen werde jetzt
in Frage gestellt. Den Aschaffenburger Berufsschulen gehe es ebenfalls um die
Qualität der Schulsprengel. Sie sehen nicht ein, dass Berufsschüler zum
Unterricht von Aschaffenburg nach Obernburg bzw. Miltenberg fahren sollen. In
Aschaffenburg sollte man jedoch bedenken, dass schon seit vielen Jahren Berufsschüler
von Miltenberg nach Aschaffenburg fahren. Leider fehle in Aschaffenburg die
Einsicht, dass man zum Kompromiss stehen und Schüler abgeben müsse. Er
(Kreisrat Bieber) schlage vor, dass Landrat Schwing den Regierungspräsidenten
bitte, den Kompromiss auszusetzen, bis die Reform komme.
Landrat Schwing sagte dazu, wenn der Kreisausschuss
einverstanden sei, werde er dem Regierungspräsidenten mitteilen, dass der
Landkreis Miltenberg zum Kompromiss stehe. Wenn dieser allerdings nur in eine
Richtung gehe, werde gebeten, den Kompromiss auszusetzen, bis die rechtliche
Situation für die Umsetzung Organisationsreform der Berufsschulen bestehe.
Oberstudiendirektor Stelzig erklärte, er gehe mit dem
Vorschlag von Landrat Schwing und Kreisrat Bieber, dem Regierungspräsidenten
die Meinung des Kreisausschusses Miltenberg mitzuteilen, konform. Zur Qualität
der Berufsschulen könne er folgendes sagen: Die Klage von Aschaffenburg komme
nicht von ungefähr. IT-Berufe hätten einen sehr hohen technischen Stand.
Deshalb möchte Aschaffenburg diese Berufe nicht abgeben. Die Ausbildungsberufe Anlagenmechaniker für Sanitär-,
Heizungs- und Klimatechnik seien aber auch zukunftsfähig. Wenn diese an die
Berufsschule Miltenberg-Obernburg verlagert werden, sei diese Schule ebenfalls
„schlagkräftig“. Ein großes Problem sei nach Meinung von Oberstudiendirektor
Stelzig, dass es in Deutschland 380 Ausbildungsberufe gebe. Die Zersplitterung
sei der Grund für die Organisationsreform. Sogar Bundesbildungsministerin
Schawan sage, dass 100 Ausbildungsberufe ausreichend wären. Die Diskussion
darüber hätte jedoch schon früher geführt werden müssen.
Einstimmig beauftragte der Kreisausschuss
sodann Landrat Schwing, Regierungspräsident Dr. Beinhofer zu bitten, den
Kompromiss bezüglich der Organisationsreform der Berufsschulen bis zum
Vorliegen der rechtlichen Rahmenbedingungen auszusetzen.