Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Bekanntgabe einer Eilentscheidung: Zuschuss des Landkreises Miltenberg zu Ausgrabungen der Archäologischen Staatssammlung München auf dem Grundstück Kapellengasse 1A in Obernburg a.Main
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 11.06.2007 KA/034/2007 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verwaltungsdirektor Fieger gab bekannt, dass Herr Dr.
Steidl (Archäologische Staatssammlung München) mit eMail vom 16.04.2007 der
Stadt Obernburg a.Main mitgeteilt habe, dass es nach langwierigen Verhandlungen
gelungen sei, das Einverständnis der Eigentümer zu Ausgrabungen auf der
Nachbarparzelle der Ausgrabungen von 2000/2002 (Grundstück Kapellenstraße 1A
der Familie Österlein) einzuholen. Ziel der jetzigen Freilegung sei es, die
noch im Boden befindlichen restlichen Teile der Benefiziarierstation
auszugraben. Es handele sich dabei um die vordere Gebäudehälfte. Die
gegenwärtig – und nur für kurze Zeit – bestehende Möglichkeit zur Ergänzung des
Grabungsergebnisses von 2000/2002 müsse aus fachlicher Sicht unbedingt genutzt
werden.
Die Kostenschätzung für das Vorhaben belaufe sich auf
rund 100.000,00 € (zusätzlich zu der von der Staatssammlung ermittelten Eigenbeteiligung
in Höhe von ca. 70.000,00 €). Es werde gehofft, dass die Bayerische
Landesstiftung einen Förderbetrag von 60.000,00 € zur Verfügung stelle. Damit
wären 40.000,00 von anderen Zuschussgebern einzuwerben.
Der 1. Bürgermeister der Stadt Obernburg a.Main habe
am 17.04.2007 schriftlich angefragt, ob sich der Landkreis Miltenberg an den
derzeit noch ungedeckten Grabungskosten in Höhe von 40.000,00 € beteiligen
würde. Da die Angelegenheit sehr dringlich sei, habe Bürgermeister Berninger um
möglichst baldige Rückmeldung gebeten.
In Anbetracht der gebotenen Eile – die
Grabungsarbeiten sollten Anfang Mai 2007 beginnen – und nach Rücksprache mit
dem Stellvertreter des Landrats Herrn Eck habe die Verwaltung Bürgermeister
Berninger einen Zuschussbetrag in Höhe von 5.000,00 zugesagt. Der Stadtrat
Obernburg a.Main habe daraufhin am 26.04.2007 beschlossen, sich ebenfalls mit
5.000,00 € an den Grabungskosten zu beteiligen.
Der Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung hat in
seiner Mai-Sitzung einen Zuschussbetrag in Höhe von 60.000,00 € bewilligt.
Einem Zeitungsbericht des „Main-Echo“ vom 09.05.2007 zufolge haben auch der
Bezirk Unterfranken sowie die Sparkasse Miltenberg-Obernburg und die
Raiffeisenbank Obernburg-Elsenfeld das Vorhaben bezuschusst.
Nach §§ 40 Abs. 2 Ziffer 3 i.V. mit 31 Abs. 1 der
Geschäftsordnung für den Kreistag (GeschO) sei für Zuschüsse über 2.500,00 €
der Kreisausschuss zuständig. Da bis zum geplanten Beginn der Grabungsarbeiten
keine Kreisausschusssitzung terminiert gewesen sei, sei die Angelegenheit
„dringlich“ im Sinne von § 42 Abs. 1 GeschO gewesen. Die Entscheidung über den
Zuschuss wurde daher als „Eilentscheidung“ behandelt worden, die dem
Kreisausschuss hiermit zur Kenntnis gegeben werde.
Die Verwaltung wird den Vorhabenträger auffordern,
einen entsprechenden Verwendungs-nachweis vorzulegen.
Der Kreisausschuss erklärte sich mit dieser
Eilentscheidung einstimmig einverstanden.