Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Finanzierungsanteil des Landkreises Miltenberg an den Personal- und Sachkosten der ARGE Landkreis Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.06.2007   KT/029/2007 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Verwaltungsamtsrat Vill wies darauf hin, dass in § 13 Abs. 2 des gemeinsamen ARGE-Vertrages im Jahr 2004 folgendes geregelt worden sei: „Der Umfang des Aufgabenanteils des Landkreises Miltenberg an den Gesamtaufgaben der ARGE wird mit zehn vom Hundert festgelegt und ggf. entsprechend den nachfolgenden Ausführungen angepasst. Bei der Festlegung dieses Anteils gehen die Vertragsparteien davon aus, dass eine aufgabenspezifische Festsetzung durch eine noch durchzuführende konkrete Überprüfung erfolgt. Die Parteien verpflichten sich, bei Vorliegen derartiger Erkenntnisse diesbezügliche Nachverhandlungen zu führen. Sollten innerhalb von drei Jahren insoweit keine von beiden Seiten akzeptablen und nachvollziehbaren Erkenntnisse vorliegen, verhandeln die Vertragspartner über alternative Untersuchungsmethoden.“

 

Finanziell sei der Landkreis Miltenberg im Vollzug des Sozialgesetzbuches II (SGB II, Hartz IV) zuständig für die Gewährung von Unterkunft und Heizung, einmaliger Beihilfen sowie flankierender Eingliederungsleistungen. Die Bundesagentur sei vor allem für die Gewährung der Regelsätze, der Sozialversicherungsbeiträge sowie für die Eingliederungsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt zuständig. Die Feststellung der Arbeitsfähigkeit und der wirtschaftlichen Bedürftigkeit obliege darüber hinaus zunächst ausschließlich der Arbeitsagentur. Grundlage für die Festlegung des Verwaltungskostenanteils des Landkreises Miltenberg auf vorläufig 10 % im ARGE-Vertrag sei ein Kompromiss nach den Einschätzungen der Verhandlungspartner gewesen.

 

Ausgaben der ARGE Landkreis Miltenberg im Jahr 2006:

 

Transferleistungen an Leistungsberechtigte

 

Transferleistungen des Bundes (v.a. Regelsätze, Sozialversicherungsbeiträge)

12,871.000,00 €

Transferleistungen des Landkreises Miltenberg (v.a. Unterkunftskosten, einmalige Beihilfen), brutto (hiervon Bundeserstattung an den Landkreis von 29,1 % der Unterkunftskosten)

9,096.000,00 €

Insgesamt

21,967.000,00 €

Eingliederungsleistungen für Leistungsberechtigte

 

Eingliederungsleistungen des Bundes

2,196.000,00 €

Insgesamt

2,196.000,00 €

Verwaltungskosten (Personal- und Sachkosten) der ARGE

 

Anteil des Bundes (90 %)

3,042.900,00 €

Anteil des Landkreises Miltenberg (10 %) = KFA

338.100,00 €

Insgesamt

3,381.000,00 €

 

Schon am 08.03.2006 habe das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) mitgeteilt, dass man dort durch eigene Erhebungen bei drei Kommunen einen KFA von 12,6 % ermittelt habe. Das BMAS habe allen Kommunen angeboten, diesen KFA von 12,6 % pauschal zu übernehmen. Mehrere Kommunen, insbesondere Optionskommunen, hätten diesen vorgeschlagenen KFA-Satz für zu hoch gehalten und seien durch eigene Ermittlungen auf einen niedrigeren KFA, zum Teil um 6 % gekommen. Diese Festlegungen werden z.Z. vom Bundesrechnungshof überprüft.

 

Nach Angaben der Arbeitsagentur vom März 2007 hätten von den 89 bayerischen ARGEn zuletzt 32 einen KFA von 12,6 %, der Landkreis Landshut sogar von 15 % und die Stadt München von 18 %, 14 ARGEn einen KFA zwischen 10,6 % und 12,6 %, 41 ARGEn (darunter auch der Landkreis Miltenberg) unter 10,6 % gehabt. Das BMAS dränge die Leiter der örtlichen Arbeitsagenturen jetzt massiv, bei ARGEn, die mit einem KFA unter 12,6 % abgeschlossen hätten, neu zu verhandeln mit dem Ziel einer pauschalen Festlegung auf 12,6 %. Als Alternative sei angeboten worden, den tatsächlichen Aufgabenanteil durch mehrwöchige Zeitaufschreibungen bei den ARGE-Mitarbeitern zu erheben. Diese Erhebung müsste dann jährlich neu durchgeführt werden. Wenn das Ergebnis unter 12,6 % liege, behalte sich die Bundesagentur die Überprüfung der Erhebungsmethoden vor. Wenn das festgestellte Ergebnis über 12,6 % liege, soll es aber kein Wahlrecht der Kommune mehr geben, das Pauschalangebot von 12,6 % anzunehmen.

 

Bei der Entscheidung müsse beachtet werden, dass nicht jede ARGE vom Aufgabenverhältnis der Mitarbeiter genau gleich strukturiert und insoweit miteinander vergleichbar sei. Bei der ARGE Landkreis Miltenberg seien die (überwiegend kommunalen) Mitarbeiter, die mit der Wahrnehmung kommunaler Aufgaben betraut seien, formlos befragt worden, wie sie ihren Zeitanteil für die Wahrnehmung kommunaler Aufgaben einschätzen. Eine Hochrechnung auf dieser Basis auf die gesamte ARGE habe ergeben, dass der individuelle kommunale Aufgabenanteil wohl eher über 12,6 % liege. Eine Vereinbarung gemäß Beschlussvorschlag würde das Risiko eines KFA über 12,6 % ausschließen, vor allem aber auch den hohen Erhebungsaufwand der Mitarbeiter der ARGE entbehrlich machen.

 

Die vorgeschlagene Vereinbarung wäre für die Dauer der letzten drei Jahre des ARGE-Vertrages (01.01.2008 bis 31.01.2010) begrenzt. Die jährlichen Mehrkosten für den Landkreis Miltenberg würden sich, ausgehend von den Zahlen 2006 in einer Dimension um (338.100,00 €, 10 x 2,6 Prozentpunkte =) jährlich ca. 90.000,00 € bewegen. Dies sei in Relation zum Betrag von ca. 9 Mio. € jährlich zu sehen, der über die ARGE in Form von kommunalen Transferleistungen an Leistungsberechtigte ausgezahlt werde.

 

Abschließend werde noch darauf hingewiesen, dass der Erhöhungsbetrag dem Verwaltungs- und Eingliederungshaushalt der ARGE unmittelbar und zusätzlich zugute komme, weil die Verwaltungs- und Eingliederungsbudgetzuweisung des Bundes unabhängig vom individuellen KFA fix sei. Fehlende Ausgaben im Verwaltungsbereich müssen regelmäßig durch Einsparungen im Eingliederungsbereich abgedeckt werden. Mit dem zusätzlichen Geld würde der Geschäftsführer in Abstimmung mit der Steuerungsgruppe letztendlich die Möglichkeit haben, bei Bedarf weitere Mitarbeiter einzustellen oder zusätzliche Eingliederungsmaßnahmen für Leistungsempfänger zu finanzieren.

 

Stadt und Landkreis Aschaffenburg tendieren dazu, den KFA in gleicher Höhe festzulegen. Einheitliche Vorgehensweise in der Region sollte aber vorausgesetzt werden. Die Arbeitsagentur Aschaffenburg sei mit der Regelung in der formulierten Fassung einverstanden.

 

Landrat Schwing wies ergänzend darauf hin, dass, würde der ARGE-Vertrag gekündigt, das kommunale Personal möglicherweise zum Landkreis Miltenberg zurückgeführt werden müsste. Nachdem der Landkreis trotz Schwierigkeiten ein gutes Verhältnis zur Arbeitsagentur habe, sei versucht worden, eine vernünftige Regelung zu finden, wobei man auf zweifache Sicherung bestanden habe:

1.  Die Vereinbarung soll nicht sofort, sondern erst ab 01.01.2008 gelten.

2.  Der KFA-Satz von 12,6 % soll bis 31.12.2010 unverändert bestehen bleiben.

 

Der Kreistag fasste auf Empfehlung des Kreisausschusses vom 11.06.2007 einstimmig folgenden

 

B e s c h l u s s :

 

Sofern Stadt und Landkreis Aschaffenburg entsprechendes vereinbaren, wird folgender Vereinbarung des Landkreises Miltenberg mit der Agentur für Arbeit Aschaffenburg zu § 13 Absatz 2 des ARGE-Vertrages zugestimmt:

 

„Der Finanzierungsanteil des Landkreises Miltenberg an den Verwaltungskosten der ARGE Landkreis Miltenberg wird für die Zeit vom 01.01.2008 bis 31.12.2010 auf 12,6 % festgelegt. Insoweit erfolgt die vertraglich vereinbarte Anpassung gemäß § 13 Absatz 2 des ARGE-Vertrages. Die übrigen Regelungen des § 13 Abs. 2 des ARGE-Vertrages bleiben davon unberührt.“

 

 

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