Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Finanzierungsanteil des Landkreises Miltenberg an den Personal- und Sachkosten der ARGE Landkreis Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 14.06.2007 KT/029/2007 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verwaltungsamtsrat Vill wies darauf hin, dass in § 13
Abs. 2 des gemeinsamen ARGE-Vertrages im Jahr 2004 folgendes geregelt worden
sei: „Der Umfang des Aufgabenanteils des Landkreises Miltenberg an den
Gesamtaufgaben der ARGE wird mit zehn vom Hundert festgelegt und ggf.
entsprechend den nachfolgenden Ausführungen angepasst. Bei der Festlegung
dieses Anteils gehen die Vertragsparteien davon aus, dass eine
aufgabenspezifische Festsetzung durch eine noch durchzuführende konkrete
Überprüfung erfolgt. Die Parteien verpflichten sich, bei Vorliegen derartiger Erkenntnisse
diesbezügliche Nachverhandlungen zu führen. Sollten innerhalb von drei Jahren
insoweit keine von beiden Seiten akzeptablen und nachvollziehbaren Erkenntnisse
vorliegen, verhandeln die Vertragspartner über alternative
Untersuchungsmethoden.“
Finanziell sei der Landkreis Miltenberg im Vollzug des
Sozialgesetzbuches II (SGB II, Hartz IV) zuständig für die Gewährung von
Unterkunft und Heizung, einmaliger Beihilfen sowie flankierender
Eingliederungsleistungen. Die Bundesagentur sei vor allem für die Gewährung der
Regelsätze, der Sozialversicherungsbeiträge sowie für die
Eingliederungsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt zuständig. Die Feststellung der
Arbeitsfähigkeit und der wirtschaftlichen Bedürftigkeit obliege darüber hinaus
zunächst ausschließlich der Arbeitsagentur. Grundlage für die Festlegung des
Verwaltungskostenanteils des Landkreises Miltenberg auf vorläufig 10 % im
ARGE-Vertrag sei ein Kompromiss nach den Einschätzungen der Verhandlungspartner
gewesen.
Ausgaben der ARGE Landkreis Miltenberg im Jahr 2006:
Transferleistungen
an Leistungsberechtigte |
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Transferleistungen des
Bundes (v.a. Regelsätze, Sozialversicherungsbeiträge) |
12,871.000,00 € |
Transferleistungen des
Landkreises Miltenberg (v.a. Unterkunftskosten, einmalige Beihilfen), brutto (hiervon Bundeserstattung an den Landkreis von 29,1 %
der Unterkunftskosten) |
9,096.000,00 € |
Insgesamt |
21,967.000,00 € |
Eingliederungsleistungen
für Leistungsberechtigte |
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Eingliederungsleistungen
des Bundes |
2,196.000,00 € |
Insgesamt |
2,196.000,00 € |
Verwaltungskosten
(Personal- und Sachkosten) der ARGE |
|
Anteil des Bundes (90
%) |
3,042.900,00 € |
Anteil des Landkreises
Miltenberg (10 %) = KFA |
338.100,00 € |
Insgesamt |
3,381.000,00 € |
Schon am 08.03.2006 habe das Bundesministerium für
Arbeit und Sozialordnung (BMAS) mitgeteilt, dass man dort durch eigene
Erhebungen bei drei Kommunen einen KFA von 12,6 % ermittelt habe. Das BMAS habe
allen Kommunen angeboten, diesen KFA von 12,6 % pauschal zu übernehmen. Mehrere
Kommunen, insbesondere Optionskommunen, hätten diesen vorgeschlagenen KFA-Satz
für zu hoch gehalten und seien durch eigene Ermittlungen auf einen niedrigeren
KFA, zum Teil um 6 % gekommen. Diese Festlegungen werden z.Z. vom
Bundesrechnungshof überprüft.
Nach Angaben der Arbeitsagentur vom März 2007 hätten
von den 89 bayerischen ARGEn zuletzt 32 einen KFA von 12,6 %, der Landkreis
Landshut sogar von 15 % und die Stadt München von 18 %, 14 ARGEn einen KFA
zwischen 10,6 % und 12,6 %, 41 ARGEn (darunter auch der Landkreis Miltenberg)
unter 10,6 % gehabt. Das BMAS dränge die Leiter der örtlichen Arbeitsagenturen
jetzt massiv, bei ARGEn, die mit einem KFA unter 12,6 % abgeschlossen hätten,
neu zu verhandeln mit dem Ziel einer pauschalen Festlegung auf 12,6 %. Als
Alternative sei angeboten worden, den tatsächlichen Aufgabenanteil durch
mehrwöchige Zeitaufschreibungen bei den ARGE-Mitarbeitern zu erheben. Diese
Erhebung müsste dann jährlich neu durchgeführt werden. Wenn das Ergebnis unter
12,6 % liege, behalte sich die Bundesagentur die Überprüfung der
Erhebungsmethoden vor. Wenn das festgestellte Ergebnis über 12,6 % liege, soll
es aber kein Wahlrecht der Kommune mehr geben, das Pauschalangebot von 12,6 %
anzunehmen.
Bei der Entscheidung müsse beachtet werden, dass nicht
jede ARGE vom Aufgabenverhältnis der Mitarbeiter genau gleich strukturiert und
insoweit miteinander vergleichbar sei. Bei der ARGE Landkreis Miltenberg seien
die (überwiegend kommunalen) Mitarbeiter, die mit der Wahrnehmung kommunaler
Aufgaben betraut seien, formlos befragt worden, wie sie ihren Zeitanteil für
die Wahrnehmung kommunaler Aufgaben einschätzen. Eine Hochrechnung auf dieser
Basis auf die gesamte ARGE habe ergeben, dass der individuelle kommunale
Aufgabenanteil wohl eher über 12,6 % liege. Eine Vereinbarung gemäß
Beschlussvorschlag würde das Risiko eines KFA über 12,6 % ausschließen, vor
allem aber auch den hohen Erhebungsaufwand der Mitarbeiter der ARGE entbehrlich
machen.
Die vorgeschlagene Vereinbarung wäre für die Dauer der
letzten drei Jahre des ARGE-Vertrages (01.01.2008 bis 31.01.2010) begrenzt. Die
jährlichen Mehrkosten für den Landkreis Miltenberg würden sich, ausgehend von
den Zahlen 2006 in einer Dimension um (338.100,00 €, 10 x 2,6 Prozentpunkte =)
jährlich ca. 90.000,00 € bewegen. Dies sei in Relation zum Betrag von ca. 9
Mio. € jährlich zu sehen, der über die ARGE in Form von kommunalen
Transferleistungen an Leistungsberechtigte ausgezahlt werde.
Abschließend werde noch darauf hingewiesen, dass der
Erhöhungsbetrag dem Verwaltungs- und Eingliederungshaushalt der ARGE
unmittelbar und zusätzlich zugute komme, weil die Verwaltungs- und
Eingliederungsbudgetzuweisung des Bundes unabhängig vom individuellen KFA fix
sei. Fehlende Ausgaben im Verwaltungsbereich müssen regelmäßig durch
Einsparungen im Eingliederungsbereich abgedeckt werden. Mit dem zusätzlichen
Geld würde der Geschäftsführer in Abstimmung mit der Steuerungsgruppe
letztendlich die Möglichkeit haben, bei Bedarf weitere Mitarbeiter einzustellen
oder zusätzliche Eingliederungsmaßnahmen für Leistungsempfänger zu finanzieren.
Stadt und
Landkreis Aschaffenburg tendieren dazu, den KFA in gleicher Höhe festzulegen.
Einheitliche Vorgehensweise in der Region sollte aber vorausgesetzt werden. Die
Arbeitsagentur Aschaffenburg sei mit der Regelung in der formulierten Fassung
einverstanden.
Landrat Schwing wies ergänzend darauf hin, dass, würde
der ARGE-Vertrag gekündigt, das kommunale Personal möglicherweise zum Landkreis
Miltenberg zurückgeführt werden müsste. Nachdem der Landkreis trotz
Schwierigkeiten ein gutes Verhältnis zur Arbeitsagentur habe, sei versucht
worden, eine vernünftige Regelung zu finden, wobei man auf zweifache Sicherung
bestanden habe:
1. Die
Vereinbarung soll nicht sofort, sondern erst ab 01.01.2008 gelten.
2. Der
KFA-Satz von 12,6 % soll bis 31.12.2010 unverändert bestehen bleiben.
Der Kreistag fasste auf Empfehlung des Kreisausschusses
vom 11.06.2007 einstimmig folgenden
B e s c h l u s s :
Sofern Stadt und Landkreis Aschaffenburg
entsprechendes vereinbaren, wird folgender Vereinbarung des Landkreises
Miltenberg mit der Agentur für Arbeit Aschaffenburg zu § 13 Absatz 2 des
ARGE-Vertrages zugestimmt:
„Der Finanzierungsanteil des Landkreises Miltenberg an
den Verwaltungskosten der ARGE Landkreis Miltenberg wird für die Zeit vom
01.01.2008 bis 31.12.2010 auf 12,6 % festgelegt. Insoweit erfolgt die
vertraglich vereinbarte Anpassung gemäß § 13 Absatz 2 des ARGE-Vertrages. Die
übrigen Regelungen des § 13 Abs. 2 des ARGE-Vertrages bleiben davon unberührt.“