Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Kreismülldeponie Guggenberg: Annahme von Abfällen zur deponiebautechnischen Verwertung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 14.05.2007 NU/029/2007 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Unter Hinweis auf Punkt 3 der Sitzung des Ausschusses
für Natur- und Umweltschutz vom 15.05.2003, betreffend den Einsatz von Abfällen
zu Deponiebaumassnahmen, informierte Regierungsamtmann Röcklein wie folgt:
Abfälle für deponiebautechnische Maßnahmen können auf
der Grundlage der Deponieverwertungsverordnung auf der Kreismülldeponie Guggenberg
eingesetzt werden. Insbesondere für den Bau des Außendammes dieser Deponie lege
die Verwaltung Wert auf ordentliches Material mit geringen Belastungen, da das
über den Außendamm der Deponie ablaufendes Oberflächenwasser unbehandelt
abgeleitet werde.
Nachdem Dammbaumaßnahmen, bedingt durch das Anwachsen
des Deponiehügels immer häufiger erforderlich werden, und aus den eingehenden
Anlieferungen nicht genügend geeignetes Material zur Verfügung stehe, seien im
Jahr 2006 rd. 8.290 Tonnen geeignete gering belastete Böden (Z 1.1 Boden nach
LAGA Merkblatt M 20) von Baustellen außerhalb des Landkreises Miltenberg
angenommen und für den Dammbau eingesetzt worden. Die Mengen seien überwiegend
von Baustellen der DB-Netz gekommen. Es habe sich dabei nicht um deponiepflichtige
Abfälle, sondern verwertbares Boden- und Erdmaterial gehandelt. Die erlösten
Entgelte für dieses Material hätten sich auf zwischen 1,50 €/t und 5,00 €/t belaufen.
Zusätzlich seien 1.835 Tonnen Dammbaumaterial auf der Basis der Abfallgebührensatzung
(5,00 €/t) von Anfallstellen im Landkreis Miltenberg angenommen und verbaut
worden.
Abfälle, die der Beseitigungspflicht durch den
Landkreis Miltenberg unterliegen, seien im Jahr 2006 nicht zur
deponiebautechnischen Verwertung angenommen worden.