Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Kreismülldeponie Guggenberg: Annahme von Abfällen zur deponiebautechnischen Verwertung

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.05.2007   NU/029/2007 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Unter Hinweis auf Punkt 3 der Sitzung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz vom 15.05.2003, betreffend den Einsatz von Abfällen zu Deponiebaumassnahmen, informierte Regierungsamtmann Röcklein wie folgt:

 

Abfälle für deponiebautechnische Maßnahmen können auf der Grundlage der Deponieverwertungsverordnung auf der Kreismülldeponie Guggenberg eingesetzt werden. Insbesondere für den Bau des Außendammes dieser Deponie lege die Verwaltung Wert auf ordentliches Material mit geringen Belastungen, da das über den Außendamm der Deponie ablaufendes Oberflächenwasser unbehandelt abgeleitet werde.

 

Nachdem Dammbaumaßnahmen, bedingt durch das Anwachsen des Deponiehügels immer häufiger erforderlich werden, und aus den eingehenden Anlieferungen nicht genügend geeignetes Material zur Verfügung stehe, seien im Jahr 2006 rd. 8.290 Tonnen geeignete gering belastete Böden (Z 1.1 Boden nach LAGA Merkblatt M 20) von Baustellen außerhalb des Landkreises Miltenberg angenommen und für den Dammbau eingesetzt worden. Die Mengen seien überwiegend von Baustellen der DB-Netz gekommen. Es habe sich dabei nicht um deponiepflichtige Abfälle, sondern verwertbares Boden- und Erdmaterial gehandelt. Die erlösten Entgelte für dieses Material hätten sich auf zwischen 1,50 €/t und 5,00 €/t belaufen. Zusätzlich seien 1.835 Tonnen Dammbaumaterial auf der Basis der Abfallgebührensatzung (5,00 €/t) von Anfallstellen im Landkreis Miltenberg angenommen und verbaut worden.

 

Abfälle, die der Beseitigungspflicht durch den Landkreis Miltenberg unterliegen, seien im Jahr 2006 nicht zur deponiebautechnischen Verwertung angenommen worden.

 

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung