Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Großwallstadt über den Bau einer neuen Kreuzung für das Baugebiet "Wallstädter See" und einer Haltebucht mit Gehweganlage im Zuge der Kreisstraße MIL 29
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 30.04.2007 BA/030/2007 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Kreisbaumeisterin Schulz gab bekannt, dass die Gemeinde
Großwallstadt beabsichtige, das Baugebiet "Wallstädter See" über die
Kreisstraße MIL 29 zu erschließen. Der Kreuzungsumbau liege zwischen dem
Anschluss an die Kreisstraße MIL 38 und die B 469. Aus Gründen der Sicherheit und
Leichtigkeit des Verkehrs sei hierfür eine Linksabbiegespur erforderlich.
Zusätzlich beabsichtige die Gemeinde Großwallstadt, entlang der Kreisstraße MIL
38 bis zur Einmündung Einsteinstraße eine Haltebucht mit Wartefläche und einen
Gehweg anzulegen. Die Vereinbarung behandle die Anlage des neuen Knotenpunktes
mit Linksabbiegespur.
Die Gemeinde Großwallstadt sei für die gesamte Planung
und den Grunderwerb sowie die Abwicklung und Abrechnung unter Einbeziehung der
Straßenbauverwaltung als Fachbehörde verantwortlich. Sie trage auch alle
anfallenden Kosten. Lediglich die Kosten für die Erneuerung der bestehenden
Asphaltbetondecke im Bereich der derzeitigen Kreisstraße MIL 29 trage der
Landkreis Miltenberg. Die Wiederherstellungslänge betrage ca. 130 m. Nach
Fertigstellung gehe die Baulast der Linksabbiegspur unentgeltlich in das
Eigentum des Landkreises Miltenberg über. Die Haltebucht und der Gehweg
verbleiben bei der Gemeinde Großwallstadt. Die Mehraufwendungen für die
laufende Unterhaltung und Erneuerung der Linksabbiegspur werden abgelöst. Auf
den Landkreis Miltenberg entfallen die Kosten für die bestehende
Deckenerneuerung in Höhe von ca. 20.000,00 €, die im Straßenhaushalt 2007
eingeplant seien.
Der Bauausschuss fasste einstimmig folgenden
B e s c h l u s s :
Die Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und
der Gemeinde Großwallstadt über den Bau einer neuen Kreuzung mit
Linksabbiegespuren im Bereich des Baugebietes "Wallstädter See", Gemarkung
Großwallstadt, im Zuge der Kreisstraße MIL 29 bei Str.-km 0,290 wird genehmigt.