Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Großwallstadt über den Bau einer neuen Kreuzung für das Baugebiet "Wallstädter See" und einer Haltebucht mit Gehweganlage im Zuge der Kreisstraße MIL 29

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.04.2007   BA/030/2007 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Kreisbaumeisterin Schulz gab bekannt, dass die Gemeinde Großwallstadt beabsichtige, das Baugebiet "Wallstädter See" über die Kreisstraße MIL 29 zu erschließen. Der Kreuzungsumbau liege zwischen dem Anschluss an die Kreisstraße MIL 38 und die B 469. Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sei hierfür eine Linksabbiegespur erforderlich. Zusätzlich beabsichtige die Gemeinde Großwallstadt, entlang der Kreisstraße MIL 38 bis zur Einmündung Einsteinstraße eine Haltebucht mit Wartefläche und einen Gehweg anzulegen. Die Vereinbarung behandle die Anlage des neuen Knotenpunktes mit Linksabbiegespur.

 

Die Gemeinde Großwallstadt sei für die gesamte Planung und den Grunderwerb sowie die Abwicklung und Abrechnung unter Einbeziehung der Straßenbauverwaltung als Fachbehörde verantwortlich. Sie trage auch alle anfallenden Kosten. Lediglich die Kosten für die Erneuerung der bestehenden Asphaltbetondecke im Bereich der derzeitigen Kreisstraße MIL 29 trage der Landkreis Miltenberg. Die Wiederherstellungslänge betrage ca. 130 m. Nach Fertigstellung gehe die Baulast der Linksabbiegspur unentgeltlich in das Eigentum des Landkreises Miltenberg über. Die Haltebucht und der Gehweg verbleiben bei der Gemeinde Großwallstadt. Die Mehraufwendungen für die laufende Unterhaltung und Erneuerung der Linksabbiegspur werden abgelöst. Auf den Landkreis Miltenberg entfallen die Kosten für die bestehende Deckenerneuerung in Höhe von ca. 20.000,00 €, die im Straßenhaushalt 2007 eingeplant seien.

 

Der Bauausschuss fasste einstimmig folgenden

 

B e s c h l u s s :

 

Die Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Großwallstadt über den Bau einer neuen Kreuzung mit Linksabbiegespuren im Bereich des Baugebietes "Wallstädter See", Gemarkung Großwallstadt, im Zuge der Kreisstraße MIL 29 bei Str.-km 0,290 wird genehmigt.

 

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