Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Eingliederung der gemeindefreien Gebiete "Altenbucher Forst" und "Hoher Berg" (Landkreis Miltenberg) sowie der Exklave "Kropfbrunn" der Gemeinde Bischbrunn (Landkreis Main-Spessart) in die Gemeinde Altenbuch, zugleich Änderung des Gebietes des Landkreises Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 14.12.2006 KA/029/2006 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Regierungsrat Feil trug vor, dass die Gemeinde
Altenbuch mit Schreiben vom 23.02.2006 und 13.03.2006 beantragt habe, die
gemeindefreien Gebiete „Altenbucher Forst“ und „Hoher Berg“ in das Gebiet der
Gemeinde einzugliedern. Das gemeindefreie Gebiet „Altenbucher Forst“ habe eine
Fläche von 2.453,60 ha, das gemeindefreie Gebiet „Hoher Berg“ umfasse 330,68
ha. Die beiden gemeindefreien Gebiete seien unbewohnter Staatsforst. Der
Landkreis Miltenberg sei Eigentümer der Verkehrsflächen der Kreisstraße MIL 35,
die durch die beiden Gebiete „Altenbucher Forst“ und „Hoher Berg“ verlaufe. Das
Gebiet „Altenbucher Forst“ werde außerdem von der Staatsstraße St 2316
durchquert.
Nach Art. 11 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung seien
gemeindefreie Gebiete oder Teile hiervon auf Antrag angrenzender Gemeinden in
diese einzugliedern, wenn nicht dringende Gründe des öffentlichen Wohles
entgegenstehen. Neben dieser gesetzlichen Vorgabe spreche aus Sicht der
Gemeinde Altenbuch für die beantragte Eingliederung, dass die gemeindefreien
Gebiete bisher der Forstverwaltung Altenbuch unterstanden hätten. Nachdem durch
die Forstreform direkte Ansprechpartner nicht mehr vor Ort seien und die
Beförsterung des Waldes durch wirtschaftlich orientierte Unternehmen erfolge,
wäre es sehr im Sinne der Gemeinde, direkt auf das an ihr Gemeindegebiet
angrenzende Gebiet Einfluss nehmen zu können und davon ggf. auch wirtschaftlich
zu profitieren. Außerdem gehe die Gemeinde Altenbuch davon aus, dass ein
größeres Gemeindegebiet auch den Stellenwert einer Gemeinde in Bezug auf die im
Spessart ausgeprägte Touristiklandschaft stärke. Auch allgemein verspreche sich
die Gemeinde Altenbuch eine Stärkung ihrer Position nach außen.
Gerade auch im Hinblick auf die Umstrukturierung der
Waldbewirtschaftung würde die Gemeinde Altenbuch ggf. an evtl. Steuereinnahmen
partizipieren und damit ihre eigene Finanzkraft stärken. Hinzu kämen auch die
Grundsteuereinnahmen aus den gemeindefreien Gebieten, die bisher dem Landkreis Miltenberg
zugeflossen seien.
Die jährlichen Grundsteuereinnahmen des Landkreises Miltenberg
für die Grundstücke in den beiden gemeindefreien Gebieten betragen 6.524,88 €
(„Altenbucher Forst“) und 852,32 € („Hoher Berg“).
Die Gemeinde Altenbuch habe in ihrem Antrag außerdem
darauf hingewiesen, dass sie bereits bisher für den Brandschutz zuständig sei
und auch die Standesamtsangelegenheiten über die Gemeinde Altenbuch als
Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten abgewickelt
werden. Im Übrigen sei der Name Altenbuch mit dem Wald des gemeindefreien
Gebietes „Altenbucher Forst“ und dem Spessart verbunden.
Die für die Entscheidung über den Antrag auf Eingliederung
zuständige Regierung von Unterfranken habe entsprechend der Stellungnahme des
Landratsamtes Miltenberg mitgeteilt, dass auch seitens der Regierung keine
dringenden Gründe des öffentlichen Wohles ersichtlich seien, die einer
Eingliederung entgegenstehen würden. Deshalb sei der Erlass einer
entsprechenden Verordnung (Art. 11 Abs. 1 Satz 1 GO) beabsichtigt.
Weiter habe die Regierung von Unterfranken mitgeteilt,
dass angestrebt werde, im Zuge des Verfahrens auch die zur Gemeinde Bischbrunn
(Landkreis Main-Spessart) gehörende Exklave „Kropfbrunn“ in die Gemeinde
Altenbuch zu integrieren (Art. 11 Abs. 2 GO i.V. mit Art. 8 Abs. 1 LKrO). Es
liege im öffentlichen Interesse, dass sich der Hoheitsbereich einer Gemeinde
bzw. eines Landkreises auf ein zusammenhängendes Territorium erstrecke. Im
Rahmen der Eingliederung des gemeindefreien Gebietes „Altenbucher Forst“ in die
Gemeinde Altenbuch biete es sich an, im Falle der Exklave „Kropfbrunn“ eine
„Bereinigung“ vorzunehmen. Die Eingliederung dieser Exklave der Gemeinde
Bischbrunn (Landkreis Main-Spessart) in die Gemeinde Altenbuch soll im Rahmen
der von der Regierung von Unterfranken zu erlassenden Verordnung erfolgen, was zugleich
eine entsprechende Änderung des Gebietes des Landkreises Miltenberg bewirke. Nach
Angaben des Landratsamtes Main-Spessart sei das Anwesen in dieser Exklave nur von
einer Person bewohnt.
Die Regierung von Unterfranken habe das Landratsamt
Miltenberg mit Schreiben vom 12.10.2006 gebeten, zu der beabsichtigten kommunalen
Gebietsänderung einen Kreisausschuss- bzw. Kreistagsbeschluss einzuholen.
Durch
den Kreisausschuss wurde einstimmig folgender
B
e s c h l u s s
gefasst:
Dem Kreistag wird empfohlen, der von der Gemeinde
Altenbuch beantragten Eingliederung der gemeindefreien Gebiete „Altenbucher
Forst“ und „Hoher Berg“ sowie der Eingliederung der zur Gemeinde Bischbrunn
(Landkreis Main-Spessart) gehörenden Exklave „Kropfbrunn“ in die Gemeinde
Altenbuch mit Änderung des Gebietes des Landkreises Miltenberg zuzustimmen.