Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Maria-Schiegl-Fonds: - Bericht - Änderung der Richtlinien

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.12.2006   KA/029/2006 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Verwaltungsamtsrat Vill teilte mit, dass die 1905 geborene Wörther Bürgerin Maria Schiegl am 27.10.1990 im Kreisaltenheim Amorbach verstorben sei und einen Großteil ihres Nachlasses dem Landkreis Miltenberg „zur Verwendung für Arme“ vererbt habe. Der Gesamtbetrag sei wie folgt aufgeteilt worden: Kreisaltenheim Amorbach sowie zur Gründung je eines sozialen Hilfsfonds bei der Stadt Wörth a.Main und beim Landkreis Miltenberg. Am 13.05.1993 habe der Kreistag die Gründung des „Maria-Schiegl-Fonds“ beschlossen und eine Satzung über die Verteilung der Mittel erlassen. Diese regele in § 4 Nr. 2 Satz 1: „Die Mittelverteilung erfolgt durch ein Gremium, bestehend aus dem Landrat, dem Leiter der Abteilung 2, den Leitern des Sozialamtes und des Kreisjugendamtes sowie der Gleichstellungsbeauftragten.“

 

Zur seitherigen Förderpraxis und Vermögensentwicklung werde auf die vorliegende Förder- und Vermögensübersicht verwiesen. Bei allen Bewilligungen sei zuvor stets geprüft worden, ob vorrangige Hilfsmöglichkeiten (vor allem nach bestehenden Sozialgesetzen) oder Selbsthilfemöglichkeiten bestehen. Hilfe sei nur gewährt worden, wenn dies nicht der Fall gewesen und die Notlage unverschuldet eingetreten sei.

 

Die jährlichen Zinserträge aus dem Fondsgrundstock, der nach der Satzung grundsätzlich unangetastet bleiben soll, belaufen sich gegenwärtig auf einen Betrag zwischen 5.000,00 E und 6.000,00 € zuzüglich Rückflüssen aus Darlehensbewilligungen (sofern diese zurückgezahlt werden) sowie gelegentliche Spendeneinnahmen.

 

In den Jahren 1996 bis 2006 seien folgende Zuschüsse gewährt worden:

 

 

bewilligt am

Betrag in DEM

Betrag in EUR

1996

 

 

 

Übernahme von Stromkosten

16.01.1996

357,48 DEM

       182,78 €

Übernahme Mietrückstände, Maklergebühren, Umzug, Schlafzimmereinrichtung

23.02.1996

1.531,00 DEM

       782,79 €

Übernahme restlicher Bestattungskosten

03.04.1996

882,02 DEM

       450,97 €

Rückständige Telefonanschlussgebühren

20.06.1996

441,28 DEM

       225,62 €

Heizölrechnung, Bekleidungshilfe

20.06.1996

1.211,96 DEM

       619,67 €

Stromrückstände

14.10.1996

100,00 DEM

         51,13 €

Summe Förderungen im Jahr

 

4.523,74 DEM

     2.312,95 €

Vermögenstand am Jahresende

 

276.021,95 DEM

 141.127,78 €

 

 

 

 

1997

 

 

 

Übernahme von Rückständen Fa. Neckermann

10.03.1997

1.875,00 DEM

       958,67 €

Übernahme Skiausflug der Realschule

16.10.1997

350,00 DEM

       178,95 €

Weihnachtsbeihilfe und Zuschuss zum Lebensunterhalt

14.11.1997

650,00 DEM

       332,34 €

Übernahme offene Rechnung

18.12.1997

978,05 DEM

       500,07 €

Summe Förderungen im Jahr

 

3.853,05 DEM

     1.970,03 €

Vermögenstand am Jahresende ( nach Auszahlung von 100.000 DM an Kreisaltenheim Amorbach)

 

189.419,04 DEM

   96.848,42 €

 

 

 

 

1998

 

 

 

Weihnachtsbeihilfe

21.01.1998

315,00 DEM

       161,06 €

Übernahme Mietkosten

26.01.1998

600,00 DEM

       306,78 €

Bekleidung für Krankenhaus

25.02.1998

450,00 DEM

       230,08 €

Zuschuss zur Klassenfahrt

07.04.1998

200,00 DEM

       102,26 €

Zuschuss für eine Ölpumpenreparatur

15.06.1998

300,00 DEM

       153,39 €

Übernahme rückständiger Kindergartenbeiträge

15.06.1998

190,00 DEM

         97,15 €

Betreuungs- und Fahrtkostenerstattung

25.06.1998

433,40 DEM

       221,59 €

Zuschuss für Behinderten-Kfz

01.07.1998

2.000,00 DEM

     1.022,58 €

Darlehen für Behinderten-Kfz

01.07.1998

3.000,00 DEM

     1.533,88 €

Beihilfe wegen Wohnungsbrand

09.12.1998

1.500,00 DEM

       766,94 €

Zuschuss zum Lebensunterhalt nach Prämienverlust

09.12.1998

600,00 DEM

       306,78 €

Übernahme Mietkaution

02.12.1998

1.100,00 DEM

       562,42 €

Summe Förderungen im Jahr

 

10.688,40 DEM

     5.464,89 €

Vermögenstand am Jahresende

 

195.709,20 DEM

 100.064,53 €

 

 

 

 

1999

 

 

 

Schulbeihilfe

19.03.1999

87,21 DEM

         44,59 €

Übernahme rückständiger Kiga-Gebühren

14.06.1999

1.200,00 DEM

       613,55 €

Übernahme einer Rechtsanwaltsrechnung

17.09.1999

617,82 DEM

       315,89 €

Renovierung eines Badezimmers

23.11.1999

1.157,60 DEM

       591,87 €

Summe Förderungen im Jahr

 

3.062,63 DEM

     1.565,90 €

Vermögenstand am Jahresende

 

208.968,48 DEM

 106.843,89 €

 

 

 

 

2000

 

 

 

Weitergabe einer zweckgebundenen Spende

10.01.2000

447,12 DEM

       228,61 €

Weitergabe einer zweckgebundenen Spende

10.01.2000

447,12 DEM

       228,61 €

Weitergabe einer zweckgebundenen Spende

10.01.2000

447,12 DEM

       228,61 €

Unterstützung für einen Erholungsaufenthalt

27.01.2000

2.334,50 DEM

     1.193,61 €

Beihilfe für einen gebrauchten Wäschetrockner

12.05.2000

450,00 DEM

       230,08 €

Weitergabe einer zweckgebundenen Spende

15.12.2000

540,00 DEM

       276,10 €

Weitergabe einer zweckgebundenen Spende

15.12.2000

540,00 DEM

       276,10 €

Weitergabe einer zweckgebundenen Spende

15.12.2000

540,00 DEM

       276,10 €

Summe Förderungen im Jahr

 

5.745,86 DEM

     2.937,81 €

Vermögenstand am Jahresende

 

223.645,58 DEM

 114.348,17 €

 

 

 

 

2001

 

 

 

Übernahme eines Kaskoschadens

05.03.2001

1.000,00 DEM

       511,29 €

Bekleidungsbeihilfe

05.03.2001

500,00 DEM

       255,65 €

Beihilfe für Skikurs

05.03.2001

350,00 DEM

       178,95 €

Beihilfe für Fahrtkosten

25.05.2001

800,00 DEM

       409,03 €

Übernahme ungedeckter Pflegekosten

30.07.2001

2.000,00 DEM

     1.022,58 €

Weitergabe einer zweckgebundenen Spende

10.12.2001

375,00 DEM

       191,73 €

Weitergabe einer zweckgebundenen Spende

10.12.2001

375,00 DEM

       191,73 €

Weitergabe einer zweckgebundenen Spende

10.12.2001

375,00 DEM

       191,73 €

Summe Förderungen im Jahr

 

5.775,00 DEM

     2.952,71 €

Vermögenstand am Jahresende

 

241.993,89 DEM

 123.729,51 €

 

 

 

 

2002

 

 

 

Beihilfe für Nachhilfeunterricht

08.02.2002

 

         51,06 €

Zinsloses Darlehen für ein behindertengerechtes Fahrzeug

31.05.2002

 

     8.000,00 €

Übernahme Bestattungskosten

01.08.2002

 

       600,00 €

Beihilfe für Schulbücher

07.10.2002

 

       230,00 €

Beihilfe für Ausbildungskosten

29.11.2002

 

       100,00 €

Weitergabe einer zweckgebundenen Spende

05.12.2002

 

       568,70 €

Summe Förderungen im Jahr

 

 

     9.549,76 €

Vermögenstand am Jahresende

 

 

 127.481,70 €

 

 

 

 

2003

 

 

 

Übernahme von Schulwegkosten

23.01.2003

 

         85,64 €

Beihilfe für Erholungsurlaub

28.04.2003

 

       150,00 €

Zinsloses Darlehen für Umbau einer Wohnung

07.11.2003

 

     5.000,00 €

Summe Förderungen im Jahr

 

 

     5.235,64 €

Vermögenstand am Jahresende

 

 

 131.491,47 €

 

 

 

 

2004

 

 

 

Zinsloses Darlehen für eine Waschmaschine

19.03.2004

 

       150,00 €

Zinsloses Darlehen für Gebrauchtmöbel

27.05.2004

 

       750,00 €

Zinsloses Darlehen für Fahrtkosten in Klinik

30.07.2004

 

       200,00 €

Summe Förderungen im Jahr

 

 

     1.100,00 €

Vermögenstand am Jahresende

 

 

 142.701,85 €

 

 

 

 

2005

 

 

 

keine Auszahlungen

 

 

 

Vermögenstand am Jahresende

 

 

 149.485,92 €

 

 

 

 

2006

 

 

 

Zinsloses Darlehen wg. Kontopfändung

23.02.2006

 

       100,00 €

Übernahme Fahrkosten zur Urnenbeisetzung in Duisburg

31.05.2006

 

       150,00 €

Übernahme von Bestattungskosten

25.10.2006

 

     1.383,93 €

Übernahme von Bestattungskosten

25.10.2006

 

       610,00 €

 

 

Die vorgeschlagene Satzungsänderung bedeute eine Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens. Diese erscheine angesichts des im Regelfall auf die Kapitalerträge begrenzten Fördervolumens sowie auf den Umstand, dass inhaltliche Zusammenhänge mit der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten und des Kreisjugendamtes üblicherweise nicht bestehen, gerechtfertigt. Die Gleichstellungsbeauftragte und das Kreisjugendamt teilen diese Auffassung und befürworten die Satzungsänderung.

 

Eine inhaltlich entsprechende Änderung habe der Kreistag im Jahr 2005 für die Satzung des „Otto-Ackermann-Fonds“, einem beim Kreisjugendamt angesiedelten Fonds aus dem Nachlass des Herrn Otto Ackermann beschlossen.

 

Der Kreisausschuss empfahl dem Kreistag einstimmig, folgendes zu

 

b e s c h l i e ß e n :

 

§ 4 Nr. 2 Satz 1 der Satzung des Maria-Schiegl-Fonds (Zuständigkeit) erhält folgende Fassung:

„Die Mittelverteilung erfolgt durch ein Gremium, bestehend aus dem Landrat, dem für das Sozialamt zuständigen Abteilungsleiter und dem Sozialamtsleiter“.

 

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