Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Sachstandsbericht zur Jugendhilfeplanung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 15.11.2006 JHA/015/2006 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Diplom-Sozialpädagoge (FH) Wachtler gab folgenden
Bericht:
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben
Planungsverantwortung dafür, dass die Aufgaben des SGB VIII (Kinder- und
Jugendhilfegesetz) erfüllt werden. Sie „sollen gewährleisten, dass die zur
Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlichen und geeigneten
Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen
der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen“ (§
79 Abs. 2 SGB VIII). Konkrete Aufgaben und Ziele der Jugendhilfeplanung ergeben
sich aus § 80 SGB VIII.
Jugendsozialarbeit
Am
14.11.1999 wurde der Jugendhilfeplan des Landkreises Miltenberg vom Kreistag
ohne den Teilplan Jugendsozialarbeit verabschiedet. Zu Beginn der Jugendhilfeplanung
1995 wurde beschlossen, den entsprechenden Teilplan Jugendsozialarbeit zu einem
späteren Zeitpunkt zu erstellen. Mit dem Auftrag zur Erstellung dieses
Teilplanes durch den Ausschuss zur Beratung und Begleitung der Jugendhilfeplanung
konstituierte sich am 17.07.2002 eine interdisziplinäre Planungsgruppe unter
Beteiligung folgender Verbände und Institutionen:
Amtsgericht Obernburg-Miltenberg: Herr Andreas
Burghardt (bis 07.04.2003 Peter Meiler)
ARGE Landkreis Miltenberg: (ab 15.06.2005) Herr Alfons
Opolka
Agentur für Arbeit Obernburg: Herr Karl-Heinz Dührig
Caritas Sozialdienst für ausländische Flüchtlinge:
Herr Wolfgang Härtel
Jugendhilfeausschuss: Frau Kreisrätin Gabriele
Almritter
Kreisjugendamt Miltenberg: Herren Peter Winkler,
Jürgen Wachtler und Frau Irina Zink
Staatliches Schulamt: Herr Klaus-Dieter Kolb.
Für die Bestands- und Bedarfserhebung wurden eine
Fragebogenumfrage unter den 32 Kommunen, 40 Trägern der Jugendhilfe und
Jugendberufshilfe, 49 allgemein bildenden Schulen/Förderschulen/beruflichen
Schulen und weiteren 104 freien Trägern der Jugendarbeit (Vereine,
Kirchengemeiden etc. ) des Landkreises Miltenberg von Mai bis Juni 2003 sowie
eine Expertenanhörung am 19.10.2005 mit 27 institutionellen Teilnehmern aus dem
Bereich Jugendberufshilfe/berufsbezogene Sozialarbeit/Jugendarbeit/Migrationshilfe/Schulsozialarbeit
durchgeführt. Darüber hinaus beteiligt sich das Kreisjugendamt Miltenberg am
Arbeitskreis „Kooperation Arbeitsverwaltung, Jugendhilfe und Schule“ der
ständigen Jugendkonferenz in der Region 1 Bayerischer Untermain. Wegen der
Änderungen im Bereich der Sozialhilfe und Arbeitsverwaltung und wegen der
Einführung des BayKiBiG und daraus resultierender vordringlicherer Projekte der
Jugendhilfeplanung ruhten die Planungsarbeiten in der Zeit vom 10.11.2003 bis
15.06.2005. Die Planungsgruppe erarbeitete zwischenzeitlich einen Entwurf des
Teilplanes, der z.Z. noch abgestimmt wird. Eine Beschlussvorlage für den
Jugendhilfeausschuss wird nach Abschluss der noch notwendigen
Abstimmungsarbeiten folgen.
Konzeptionelle Weiterentwicklung des Kreisjugendamtes
Der Ausschuss zur Beratung und Begleitung der Jugendhilfeplanung arbeitet an
der konzeptionellen Weiterentwicklung des Kreisjugendamtes zu einem Sachgebiet
Kinder, Jugend und Familie“ mit. Dabei wurde u.a. der bereits vorliegende
Teilplan 3 „Förderung der Erziehung in der Familie“ in die Betrachtungen mit einbezogen.
Einzelheiten und Ergebnissen widmet sich in der heutigen Sitzung ein eigener
Tagesordnungspunkt.
Ausblick auf weitere Vorhaben des Ausschusses zur
Beratung und Begleitung der Jugendhilfeplanung
Zunächst wird der Ausschuss die bisherige Umsetzung
der vorliegenden Handlungsempfehlungen überprüfen und weitere
Planungsschwerpunkte für die Fortschreibung betrachten. Mögliche Schwerpunkte
könnten sich z.B. im Bereich Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII oder im Bereich
Delinquenz ergeben.
Landrat Schwing stellte fest, dass das Projekt breit
angelegt sei und weiter entwickelt werde. Im präventiven Bereich sei bereits
mit Personaleinsatz reagiert worden. Die Erfolge könnten langsam im Haushalt
abgesehen werden.