Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Sachstandsbericht zur Jugendhilfeplanung

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.11.2006   JHA/015/2006 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Diplom-Sozialpädagoge (FH) Wachtler gab folgenden Bericht:

 

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben Planungsverantwortung dafür, dass die Aufgaben des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) erfüllt werden. Sie „sollen gewährleisten, dass die zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen“ (§ 79 Abs. 2 SGB VIII). Konkrete Aufgaben und Ziele der Jugendhilfeplanung ergeben sich aus § 80 SGB VIII.

 

Jugendsozialarbeit

Am 14.11.1999 wurde der Jugendhilfeplan des Landkreises Miltenberg vom Kreistag ohne den Teilplan Jugendsozialarbeit verabschiedet. Zu Beginn der Jugendhilfeplanung 1995 wurde beschlossen, den entsprechenden Teilplan Jugendsozialarbeit zu einem späteren Zeitpunkt zu erstellen. Mit dem Auftrag zur Erstellung dieses Teilplanes durch den Ausschuss zur Beratung und Begleitung der Jugendhilfeplanung konstituierte sich am 17.07.2002 eine interdisziplinäre Planungsgruppe unter Beteiligung folgender Verbände und Institutionen:

Amtsgericht Obernburg-Miltenberg: Herr Andreas Burghardt (bis 07.04.2003 Peter Meiler)

ARGE Landkreis Miltenberg: (ab 15.06.2005) Herr Alfons Opolka

Agentur für Arbeit Obernburg: Herr Karl-Heinz Dührig

Caritas Sozialdienst für ausländische Flüchtlinge: Herr Wolfgang Härtel

Jugendhilfeausschuss: Frau Kreisrätin Gabriele Almritter

Kreisjugendamt Miltenberg: Herren Peter Winkler, Jürgen Wachtler und Frau Irina Zink

Staatliches Schulamt: Herr Klaus-Dieter Kolb.

Für die Bestands- und Bedarfserhebung wurden eine Fragebogenumfrage unter den 32 Kommunen, 40 Trägern der Jugendhilfe und Jugendberufshilfe, 49 allgemein bildenden Schulen/Förderschulen/beruflichen Schulen und weiteren 104 freien Trägern der Jugendarbeit (Vereine, Kirchengemeiden etc. ) des Landkreises Miltenberg von Mai bis Juni 2003 sowie eine Expertenanhörung am 19.10.2005 mit 27 institutionellen Teilnehmern aus dem Bereich Jugendberufshilfe/berufsbezogene Sozialarbeit/Jugendarbeit/Migrationshilfe/Schulsozialarbeit durchgeführt. Darüber hinaus beteiligt sich das Kreisjugendamt Miltenberg am Arbeitskreis „Kooperation Arbeitsverwaltung, Jugendhilfe und Schule“ der ständigen Jugendkonferenz in der Region 1 Bayerischer Untermain. Wegen der Änderungen im Bereich der Sozialhilfe und Arbeitsverwaltung und wegen der Einführung des BayKiBiG und daraus resultierender vordringlicherer Projekte der Jugendhilfeplanung ruhten die Planungsarbeiten in der Zeit vom 10.11.2003 bis 15.06.2005. Die Planungsgruppe erarbeitete zwischenzeitlich einen Entwurf des Teilplanes, der z.Z. noch abgestimmt wird. Eine Beschlussvorlage für den Jugendhilfeausschuss wird nach Abschluss der noch notwendigen Abstimmungsarbeiten folgen.

 

Konzeptionelle Weiterentwicklung des Kreisjugendamtes

Der Ausschuss zur Beratung und  Begleitung der Jugendhilfeplanung arbeitet an der konzeptionellen Weiterentwicklung des Kreisjugendamtes zu einem Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie“ mit. Dabei wurde u.a. der bereits vorliegende Teilplan 3 „Förderung der Erziehung in der Familie“ in die Betrachtungen mit einbezogen. Einzelheiten und Ergebnissen widmet sich in der heutigen Sitzung ein eigener Tagesordnungspunkt.

 

Ausblick auf weitere Vorhaben des Ausschusses zur Beratung und Begleitung der Jugendhilfeplanung

Zunächst wird der Ausschuss die bisherige Umsetzung der vorliegenden Handlungsempfehlungen überprüfen und weitere Planungsschwerpunkte für die Fortschreibung betrachten. Mögliche Schwerpunkte könnten sich z.B. im Bereich Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII oder im Bereich Delinquenz ergeben.

 

Landrat Schwing stellte fest, dass das Projekt breit angelegt sei und weiter entwickelt werde. Im präventiven Bereich sei bereits mit Personaleinsatz reagiert worden. Die Erfolge könnten langsam im Haushalt abgesehen werden.

 

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