Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Änderung der höhengleichen Kreuzung im Zuge der Staatsstraße 2309 - Kreisstraße MIL 39, Hintere Dorfstraße und Breiter Weg in Sulzbach a.Main: Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und dem Markt Sulzbach a.Main

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.09.2006   BA/025/2006 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Kreisbaumeisterin Schulz trug vor, dass die geplante Kreuzungsänderung im Zuge der Staatsstraße 2309 - Kreisstraße MIL 39 und Ortsstraßen bereits Gegenstand einer Reihe von Gesprächen zwischen dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg, dem Landkreis Miltenberg und dem Markt Sulzbach a.Main gewesen sei. Wegen der Unübersichtlichkeit halten die jeweiligen Baulastträger eine zeitnahe Bauausführung und Umgestaltung der Kreuzung für erforderlich. Grundlage seien das Bayer. Straßen- und Wegegesetz und die Straßenkreuzungsrichtlinien.

 

Planung und Ausführung obliegen der Straßenbauverwaltung. Die anfallenden kreuzungsrelevanten Kosten werden auf die jeweiligen Baulastträger entsprechend der Fahrbahnbreiten umgelegt. Die Straßenbauverwaltung trage für die St 2309 ca. 74 % der Kosten, der Landkreis Miltenberg ca. 26 %. Da die Verkehrsbelastung der beiden Ortsstraßen unter 20 % der Kreis- und Staatsstraße liege, fallen für den Markt Sulzbach a.Main keine Kosten an. Lediglich die Kosten für Gehwege und Bepflanzung trage der Markt Sulzbach a.Main. Der Kostenanteil des Landkreises belaufe sich auf ca. 25.000,00 €. Der Betrag sei im Haushaltsplan 2006 unter HHSt. 1.6500.9500 eingeplant.

 

Durch den Bauausschuss wurde einstimmig folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und dem Markt Sulzbach a.Main über die Änderung der höhengleichen Kreuzung im Zuge der Staatsstraße 2309 – Kreisstraße MIL 39, Hintere Dorfstraße und Breiter Weg in Sulzbach a.Main wird zugestimmt.

 

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