Tagesordnungspunkt
TOP Ö 9: Änderung der höhengleichen Kreuzung im Zuge der Staatsstraße 2309 - Kreisstraße MIL 39, Hintere Dorfstraße und Breiter Weg in Sulzbach a.Main: Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und dem Markt Sulzbach a.Main
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.09.2006 BA/025/2006 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Kreisbaumeisterin Schulz trug vor, dass die geplante
Kreuzungsänderung im Zuge der Staatsstraße 2309 - Kreisstraße MIL 39 und
Ortsstraßen bereits Gegenstand einer Reihe von Gesprächen zwischen dem Staatlichen
Bauamt Aschaffenburg, dem Landkreis Miltenberg und dem Markt Sulzbach a.Main
gewesen sei. Wegen der Unübersichtlichkeit halten die jeweiligen Baulastträger
eine zeitnahe Bauausführung und Umgestaltung der Kreuzung für erforderlich.
Grundlage seien das Bayer. Straßen- und Wegegesetz und die
Straßenkreuzungsrichtlinien.
Planung und Ausführung obliegen der
Straßenbauverwaltung. Die anfallenden kreuzungsrelevanten Kosten werden auf die
jeweiligen Baulastträger entsprechend der Fahrbahnbreiten umgelegt. Die
Straßenbauverwaltung trage für die St 2309 ca. 74 % der Kosten, der Landkreis
Miltenberg ca. 26 %. Da die Verkehrsbelastung der beiden Ortsstraßen unter 20 %
der Kreis- und Staatsstraße liege, fallen für den Markt Sulzbach a.Main keine
Kosten an. Lediglich die Kosten für Gehwege und Bepflanzung trage der Markt
Sulzbach a.Main. Der Kostenanteil des Landkreises belaufe sich auf ca.
25.000,00 €. Der Betrag sei im Haushaltsplan 2006 unter HHSt. 1.6500.9500
eingeplant.
Durch
den Bauausschuss wurde einstimmig folgendes
b
e s c h l o s s e n :
Der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und
dem Markt Sulzbach a.Main über die Änderung der höhengleichen Kreuzung im Zuge
der Staatsstraße 2309 – Kreisstraße MIL 39, Hintere Dorfstraße und Breiter Weg
in Sulzbach a.Main wird zugestimmt.