Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Sachstandsbericht: Büchergeld
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 20.07.2006 KA/027/2006 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Regierungsrat
Feil wies darauf hin, dass Rechtsgrundlage für die Eigenbeteiligung der Schüler
an der Beschaffung von Schulbüchern, das sog. Büchergeld, Art. 21 des
Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes sei. Entgegen der ursprünglichen
Auffassung gehe die Bayerische Staatsregierung nun von einer Verpflichtung der
Kommunen zur Erhebung des Büchergeldes aus.
Die Schulen hätten am Schuljahresbeginn 2005/2006 ein Merkblatt des Kultusministeriums über die Erhebung
des Büchergeldes und ein Formular Empfangsbestätigung verteilt und so zur
Bezahlung des Büchergeldes aufgefordert. Danach seien die Unterlagen dem
Landratsamt Miltenberg vorgelegt worden. Für die Erteilung von Befreiungen und
die Durchführung von Verwaltungsverfahren bei Zahlungsverweigerern sei das
Landratsamt als Schulaufwandsträger zuständig.
Im Durchschnitt hätten 90,6 % der 7.684
Schüler von Landkreisschulen das Büchergeld bezahlt bzw. ihre Schulbücher selbst beschafft.
Die
Anzahl der Zahlungsverweigerer sei an der Staatl. Realschule Elsenfeld, der
Staatl. Berufsschule Obernburg a.Main sowie der Janusz-Korczak-Schule Elsenfeld
und der Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule Miltenberg mit 7,6 % bis 8,8 % relativ
hoch. An den anderen Schulen betrage die Quote der Verweigerer meist nur 1 %
bis 2 %. Die Quote der Befreiungen betrage an den Gymnasien und Staatl.
Realschulen 6 % bis 10 %, an der Berufsschule rd. 2 % und an den Förderschulen
18 % bzw. 27 %, im Durchschnitt 7,5 %.
Im Rahmen der Bearbeitung seien bis jetzt
rd. 1.450 Schreiben verschickt und 579 Befreiungen erteilt worden. Die rd. 330
Verweigerer seien angeschrieben, über die Rechtslage und evtl.
Befreiungsmöglichkeiten informiert und zur Zahlung aufgefordert worden. Derzeit
seien noch 117 Fälle offen. Es handele sich hierbei vor allem um Verweigerer
und unbegründete Befreiungsanträge. Bis auf ein paar Sonderfälle seien
Bescheide erlassen worden. Widersprüche seien noch nicht eingegangen.
Abgesehen von den Zahlungsverweigerern sei ein großer Arbeitsaufwand bei den Befreiungsanträgen durch die
Nachforschung nach den Geburtsdaten der Kinder entstanden. Da die Befreiung
erst ab dem dritten Kind möglich sei und in vielen Fällen falsche Angaben
gemacht bzw. falsche Erklärungen abgegeben worden seien, sei die Kontrolle unverzichtbar
gewesen. Nach der Vorgabe des Kultusministeriums sei als Nachweis nur ein
Kontoauszug etc. erforderlich, aus dem hervor gehe, dass für drei Kinder Kindergeld
gezahlt werde. Hieraus lasse sich jedoch in der Regel nicht das Alter der
Kinder entnehmen. Diesem Problem könne im nächsten
Schuljahr gegengesteuert werden, wenn bei den Befreiungsanträgen aufgrund der
jetzigen Erfahrungen vorab entsprechende Nachweise verlangt werden. Den Schulen
werde dadurch allerdings ein gewisser Mehraufwand entstehen.
Landrat Schwing bemerkte, dass anzunehmen sei, dass
das Problem in den kommenden Jahren geringer werde, denn es liegen dem
Kultusministerium bereits zahlreiche Verbesserungsvorschläge von Landratsämtern
vor. Insgesamt zeigen die vorliegenden Zahlen, dass der Landkreis Miltenberg
beim Büchergeld deutlich besser liege, als von manchen Kreistagsmitgliedern
angenommen, denn ca. 90 % der Schüler hätten Büchergeld bezahlt und wenn man
die Befreiungen abrechne, verbleiben nur noch 2 % Verweigerungen.
Kreisrat Dotzel wies auf das große Getöse um das
Büchergeld hin und stellte fest, dass das Verständnis der Eltern sehr groß
gewesen sei. Sie hätten bemerkt, dass Schulbücher ein hohes Gut seien und ihre
Kinder damit pfleglich umgehen müssen.
Die Frage von Kreisrat Dotzel, ob die Schulen bei der
Zahlung des Büchergeldes einbezogen gewesen seien, beantwortete Regierungsrat
Feil wie folgt: Zuerst seien die Schulen zuständig gewesen. Erst bei
Verweigerungen sei das Landratsamt Miltenberg eingeschaltet worden.
Verwaltungsoberamtsrat Straub berichtete, dass die
Lehrkräfte das Gesetz anfangs nicht gerade bereitwillig vollzogen hätten. Die
Bereitschaft sei erst besser geworden, als ihnen gesagt worden sei, dass das
Büchergeld Geld der Schulen, nicht des Landkreises sei. Der Landkreis werde
darauf achten, dass von diesem Geld Bücher und Medien beschafft und keine
Rücklagen gebildet werden.
Kreisrat Scherf meinte, die Tatsache, dass bereits ca.
90 % der Schüler Büchergeld gezahlt hätten, bestätige, dass die Bürgerinnen und
Bürger gesetzestreu seien. Unter Hinweis darauf, dass gesagt worden sei, das
Büchergeld sei Geld der Schulen, bat er zu bedenken, dass Zahlungsverweigerung
hauptsächlich in den Förderschulen ein Problem sei. Wie kommen diese Schulen
mit dem Büchergeld zurecht? Die weitere Frage sei, ob der zeitliche Mehraufwand
der Landkreisverwaltung in Stunden beziffert werden könne.
Landrat Schwing antwortete darauf, dass bereits
anlässlich der Haushaltsberatung 2006 gesagt worden sei, dass das, was die
Förderschulen benötigen, beschafft werde.
Zur Frage nach dem zeitlichen Mehraufwand der
Landkreisverwaltung teilte Verwaltungsdirektor Fieger mit, dass der Bereich Büchergeld
zunächst von Oberamtsrätin Schmid mit bearbeitet worden sei. Dieser Bereich
werde in Kürze in die Kämmerei verlegt und ab 16.08.2006 eine Halbtagskraft
eingestellt.
Unter Hinweis darauf, dass dem Landkreis Miltenberg
durch das Büchergeld aufgrund einer Bestimmung des Freistaates Kosten
entstehen, forderte Kreisrätin Almritter, dass das Konnexitätsprinzip angewandt
werde.
Landrat Schwing sagte dazu, dass dies eine eigenartige
Auslegung des Konnexitätsprinzips sei. In die Kassen der Schulen seien bisher
ca. 270.00,00 € bis 280.000,00 € geflossen und die Landkreisverwaltung habe die
Arbeit mit dem vorhandenen Personal erledigen können, so dass gegenüber dem
Freistaat Bayern kein Mehraufwand geltend gemacht werden könne.
Verwaltungsoberamtsrat Straub teilte ergänzend mit,
dass die einzustellende Halbtagskraft nicht nur den Bereich Büchergeld
bearbeiten, sondern auch andere Tätigkeiten in der Kämmerei verrichten werde.
Kreisrat Stappel bemerkte, dass, wenn man an die
Tumulte und Diskussionen im Vorfeld denke, ca. 90 % ein sehr gutes Ergebnis
seien. Es liege nun an den Lehrkräften, ein positives Zeiten für das Büchergeld
zu setzen. Die Lehrkräfte sollten daher gebeten werden, sich dafür einzusetzen,
dass das gute Ergebnis nicht nur gehalten, sondern noch verbessert werde.