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TOP Ö 4: Sachstandsbericht: Büchergeld

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Sitzung:20.07.2006   KA/027/2006 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Regierungsrat Feil wies darauf hin, dass Rechtsgrundlage für die Eigenbeteiligung der Schüler an der Beschaffung von Schulbüchern, das sog. Büchergeld, Art. 21 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes sei. Entgegen der ursprünglichen Auffassung gehe die Bayerische Staatsregierung nun von einer Verpflichtung der Kommunen zur Erhebung des Büchergeldes aus.

 

Die Schulen hätten am Schuljahresbeginn 2005/2006 ein Merkblatt des Kultusministeriums über die Erhebung des Büchergeldes und ein Formular Empfangsbestätigung verteilt und so zur Bezahlung des Büchergeldes aufgefordert. Danach seien die Unterlagen dem Landratsamt Miltenberg vorgelegt worden. Für die Erteilung von Befreiungen und die Durchführung von Verwaltungsverfahren bei Zahlungsverweigerern sei das Landratsamt als Schulaufwandsträger zuständig.

 

Im Durchschnitt hätten 90,6 % der 7.684 Schüler von Landkreisschulen das Büchergeld bezahlt bzw. ihre Schulbücher selbst beschafft.

 

Die Anzahl der Zahlungsverweigerer sei an der Staatl. Realschule Elsenfeld, der Staatl. Berufsschule Obernburg a.Main sowie der Janusz-Korczak-Schule Elsenfeld und der Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule Miltenberg mit 7,6 % bis 8,8 % relativ hoch. An den anderen Schulen betrage die Quote der Verweigerer meist nur 1 % bis 2 %. Die Quote der Befreiungen betrage an den Gymnasien und Staatl. Realschulen 6 % bis 10 %, an der Berufsschule rd. 2 % und an den Förderschulen 18 % bzw. 27 %, im Durchschnitt 7,5 %.

 

Im Rahmen der Bearbeitung seien bis jetzt rd. 1.450 Schreiben verschickt und 579 Befreiungen erteilt worden. Die rd. 330 Verweigerer seien angeschrieben, über die Rechtslage und evtl. Befreiungsmöglichkeiten informiert und zur Zahlung aufgefordert worden. Derzeit seien noch 117 Fälle offen. Es handele sich hierbei vor allem um Verweigerer und unbegründete Befreiungsanträge. Bis auf ein paar Sonderfälle seien Bescheide erlassen worden. Widersprüche seien noch nicht eingegangen.

 

Abgesehen von den Zahlungsverweigerern sei ein großer Arbeitsaufwand bei den Befreiungsanträgen durch die Nachforschung nach den Geburtsdaten der Kinder entstanden. Da die Befreiung erst ab dem dritten Kind möglich sei und in vielen Fällen falsche Angaben gemacht bzw. falsche Erklärungen abgegeben worden seien, sei die Kontrolle unverzichtbar gewesen. Nach der Vorgabe des Kultusministeriums sei als Nachweis nur ein Kontoauszug etc. erforderlich, aus dem hervor gehe, dass für drei Kinder Kindergeld gezahlt werde. Hieraus lasse sich jedoch in der Regel nicht das Alter der Kinder entnehmen. Diesem Problem könne im nächsten Schuljahr gegengesteuert werden, wenn bei den Befreiungsanträgen aufgrund der jetzigen Erfahrungen vorab entsprechende Nachweise verlangt werden. Den Schulen werde dadurch allerdings ein gewisser Mehraufwand entstehen.

 

Landrat Schwing bemerkte, dass anzunehmen sei, dass das Problem in den kommenden Jahren geringer werde, denn es liegen dem Kultusministerium bereits zahlreiche Verbesserungsvorschläge von Landratsämtern vor. Insgesamt zeigen die vorliegenden Zahlen, dass der Landkreis Miltenberg beim Büchergeld deutlich besser liege, als von manchen Kreistagsmitgliedern angenommen, denn ca. 90 % der Schüler hätten Büchergeld bezahlt und wenn man die Befreiungen abrechne, verbleiben nur noch 2 % Verweigerungen.

 

Kreisrat Dotzel wies auf das große Getöse um das Büchergeld hin und stellte fest, dass das Verständnis der Eltern sehr groß gewesen sei. Sie hätten bemerkt, dass Schulbücher ein hohes Gut seien und ihre Kinder damit pfleglich umgehen müssen.

 

Die Frage von Kreisrat Dotzel, ob die Schulen bei der Zahlung des Büchergeldes einbezogen gewesen seien, beantwortete Regierungsrat Feil wie folgt: Zuerst seien die Schulen zuständig gewesen. Erst bei Verweigerungen sei das Landratsamt Miltenberg eingeschaltet worden.

 

Verwaltungsoberamtsrat Straub berichtete, dass die Lehrkräfte das Gesetz anfangs nicht gerade bereitwillig vollzogen hätten. Die Bereitschaft sei erst besser geworden, als ihnen gesagt worden sei, dass das Büchergeld Geld der Schulen, nicht des Landkreises sei. Der Landkreis werde darauf achten, dass von diesem Geld Bücher und Medien beschafft und keine Rücklagen gebildet werden.

 

Kreisrat Scherf meinte, die Tatsache, dass bereits ca. 90 % der Schüler Büchergeld gezahlt hätten, bestätige, dass die Bürgerinnen und Bürger gesetzestreu seien. Unter Hinweis darauf, dass gesagt worden sei, das Büchergeld sei Geld der Schulen, bat er zu bedenken, dass Zahlungsverweigerung hauptsächlich in den Förderschulen ein Problem sei. Wie kommen diese Schulen mit dem Büchergeld zurecht? Die weitere Frage sei, ob der zeitliche Mehraufwand der Landkreisverwaltung in Stunden beziffert werden könne.

 

Landrat Schwing antwortete darauf, dass bereits anlässlich der Haushaltsberatung 2006 gesagt worden sei, dass das, was die Förderschulen benötigen, beschafft werde.

 

Zur Frage nach dem zeitlichen Mehraufwand der Landkreisverwaltung teilte Verwaltungsdirektor Fieger mit, dass der Bereich Büchergeld zunächst von Oberamtsrätin Schmid mit bearbeitet worden sei. Dieser Bereich werde in Kürze in die Kämmerei verlegt und ab 16.08.2006 eine Halbtagskraft eingestellt.

 

Unter Hinweis darauf, dass dem Landkreis Miltenberg durch das Büchergeld aufgrund einer Bestimmung des Freistaates Kosten entstehen, forderte Kreisrätin Almritter, dass das Konnexitätsprinzip angewandt werde.

 

Landrat Schwing sagte dazu, dass dies eine eigenartige Auslegung des Konnexitätsprinzips sei. In die Kassen der Schulen seien bisher ca. 270.00,00 € bis 280.000,00 € geflossen und die Landkreisverwaltung habe die Arbeit mit dem vorhandenen Personal erledigen können, so dass gegenüber dem Freistaat Bayern kein Mehraufwand geltend gemacht werden könne.

 

Verwaltungsoberamtsrat Straub teilte ergänzend mit, dass die einzustellende Halbtagskraft nicht nur den Bereich Büchergeld bearbeiten, sondern auch andere Tätigkeiten in der Kämmerei verrichten werde.

 

Kreisrat Stappel bemerkte, dass, wenn man an die Tumulte und Diskussionen im Vorfeld denke, ca. 90 % ein sehr gutes Ergebnis seien. Es liege nun an den Lehrkräften, ein positives Zeiten für das Büchergeld zu setzen. Die Lehrkräfte sollten daher gebeten werden, sich dafür einzusetzen, dass das gute Ergebnis nicht nur gehalten, sondern noch verbessert werde.

 

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