Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Antrag des Hermann-Staudinger-Gymnasiums Erlenbach-Obernburg auf Änderung des Schulnamens
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 20.07.2006 KA/027/2006 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Regierungsrat
Feil wies darauf hin, dass das Gymnasium in Erlenbach a.Main die offizielle
Bezeichnung „Hermann-Staudinger-Gymnasium Erlenbach-Obernburg“ führe. Die
Schulleitung habe den Landkreis Miltenberg als Träger des Schulaufwands mit
Schreiben vom 19.05.2006 gebeten, den Namen in „Hermann-Staudinger-Gymnasium
Erlenbach am Main“ zu ändern.
Zur
Begründung trage die Schule folgendes vor: Die Bezeichnung der 1965 gegründeten
Schule stamme aus der Zeit vor der Gebietsreform, als Obernburg a:Main noch
Kreisstadt gewesen sei. Aus heutiger Sicht sei der Zusatz „Obernburg“ unpassend
und irreführend. Obernburg a.Main sei ca. 6 km von Erlenbach a.Main entfernt.
Das 1972 gegründete Julius-Echter-Gymnasium Elsenfeld dagegen liege in der
Nachbargemeinde Obernburgs, ohne den Zusatz „Obernburg“ als Bezug auf die
frühere Kreisstadt im Namen zu führen.
Rechtsgrundlage
für die Namensgebung sei Art. 29 Satz 3 des Bayerischen Gesetzes über das
Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Danach könne der Schule vom
Schulträger mit Zustimmung des Schulaufwandsträgers, der Lehrerkonferenz, des
Elternbeirats und der Schülermitverantwortung neben der amtlichen Bezeichnung
ein Name verliehen werden. Der Wunsch des Hermann-Staudinger-Gymnasiums,
künftig nur noch den Namen der Sitzgemeinde Erlenbach a.Main im Namen zu
führen, sei begründet. Aus Sicht des Landkreises Miltenberg bestehen keine
Bedenken gegen die beantragte Namensänderung.
Kreisrat
Andre sagte, er befürworte den vorliegenden Antrag, weise jedoch darauf hin,
dass der richtig Name Erlenbachs „Erlenbach a.Main“, nicht „Erlenbach am Main“
laute und das dortige Gymnasium auch die richtige Bezeichnung der Stadt im
Namen führen sollte.
Landrat
Schwing sagte dazu, dass nicht bekannt sei, ob die Schulleitung dies bei der
Antragstellung bedacht habe. Vermutlich habe die Schulleitung keinen Namen
wählen wollen, der nicht mit dem Namen der Stadt verbunden sei. Nachdem der
Kreisausschuss am Vorschlag der Schulleitung keine Änderung vornehmen könne,
schlage er vor, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen und der Schulleitung
mitzuteilen, dass der Kreisausschuss, sollte als offizieller Name
„Hermann-Staudinger-Gymnasium Erlenbach a.Main“ gewünscht werden, dies
genehmigen werde.
Der
Kreisausschuss fasste sodann einstimmig folgenden
B
e s c h l u s s :
Der
Landkreis Miltenberg erteilt als Schulaufwandsträger die Zustimmung zur
Umbenennung des Hermann-Staudinger-Gymnasiums Erlenbach-Obernburg in
„Hermann-Staudinger-Gymnasium Erlenbach am Main“. Sofern die Schulleitung als
offiziellen Namen „Hermann-Staudinger-Gymnasium Erlenbach a.Main“ wünscht,
erteilt der Kreisausschuss auch dazu seine Zustimmung.