Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Zentrale Abfallgebührenstelle des Landkreises Miltenberg (ZAG): Anschluss weiterer Städte/Gemeinden zum 01.01.2007
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 13.07.2006 NU/026/2006 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verwaltungsamtsrätin Heim erinnerte daran, dass die
Verwaltung dem Ausschuss für Natur- und Umweltschutz am 07.03.2006 einen
Erfahrungsbericht über die Arbeit der Zentralen Abfallgebührenstelle des
Landkreises Miltenberg (ZAG) vorgelegt habe. Der Ausschuss für Natur- und
Umweltschutz habe dem Vorschlag der Verwaltung, die restlichen 26 Landkreisgemeinden
in zwei Stufen (10 Gemeinden zum 01.01.2007 und 16 Gemeinden zum 01.01.2008) in
die ZAG zu übernehmen, zugestimmt.
Die Verwaltung habe sich daraufhin mit verschiedenen Städten/Gemeinden
in Verbindung gesetzt und die Bereitschaft zum Anschluss an die ZAG erkundet.
Zusätzlich zu den Gemeinden
- Bürgstadt, Faulbach, Leidersbach,
Neunkirchen und Niedernberg, die von sich aus um den Anschluss zum 01.01.2007 gebeten
hätten, hätten nach verschiedenen Gesprächen auch
- die Gemeinden/Stadt Elsenfeld, Hausen,
Kleinwallstadt und Wörth a.Main mitgeteilt, dass sie den Anschluss an die ZAG
zum 01.01.2007 wünschen. Mit der Stadt Klingenberg a.Main laufen derzeit noch
Verhandlungen.
Die Verwaltung bitte den Ausschuss für Natur- und
Umweltschutz um den förmlichen Beschluss, die ZAG zum 01.01.2007 um die Städte/Gemeinden
Bürgstadt, Elsenfeld, Faulbach, Hausen, Kleinwallstadt, Klingenberg a.Main,
Leidersbach, Neunkirchen Niedernberg und Wörth a.Main zu erweitern und mit
diesen die entsprechende Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet
der Abfallwirtschaft abzuschließen. Sofern sich die Stadt Klingenberg nicht
bereit erklären sollte, der ZAG zum 01.01.2007 beizutreten, werde um Zustimmung
gebeten, eine andere Landkreisgemeinde auswählen zu dürfen.
Kreisrat Reinhard erkundigte sich nach den bisherigen
Erfahrungen mit der ZAG und insbesondere darüber, welche Aufgaben künftig bei
den Gemeinden verbleiben.
Verwaltungsamtsrätin Heim antwortete darauf, dass die
bisherigen Erfahrungen gut seien und auch die Bürgerinnen und Bürger die
Umstellung sehr gut annehmen würden. In der Anfangsphase nach der Umstellung
würden zunächst noch mehrere Aufgaben bei den jeweiligen Kommunen verbleiben.
Dauerhaft werden die Gemeinden für die Ausgabe von Merkblättern und gelben
Säcken sowie für allgemeine Auskünfte zuständig sein. Alle übrigen Tätigkeiten
(z.B. Versand der Bescheide, Gebühreneinzug und Mahnwesen) würden vom
Landratsamt Miltenberg erledigt.
Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz fasste
sodann einstimmig folgenden
B
e s c h l u s s :
Die Zentrale Abfallgebührenstelle des Landkreises
Miltenberg wird zum 01.01.2007 um die Städte/Gemeinden Bürgstadt, Elsenfeld,
Faulbach, Hausen, Kleinwallstadt, Klingenberg a.Main, Leidersbach, Neunkirchen,
Niedernberg und Wörth a.Main erweitert. Die Landkreisverwaltung wird
beauftragt, mit diesen Städten/Gemeinden die entsprechende Vereinbarung über
die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft abzuschließen. Sollte
die Stadt Klingenberg a.Main nicht bereit sein, der Zentralen
Abfallgebührenstelle des Landkreises Miltenberg zum 01.01.2007 beizutreten,
wird die Landkreisverwaltung ermächtigt, eine andere Landkreisgemeinde
auszuwählen und mit dieser die entsprechende Vereinbarung abzuschließen.