Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Verwendung von gentechnikfreien Erzeugnissen in kreiseigenen Einrichtungen (Antrag des Kreisrates Frey vom 09.03.2006)

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.05.2006   KA/026/2006 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Auf Befragen von Landrat Schwing entschied der Kreisausschuss einstimmig, dass der bei der Sitzung anwesende Kreisrat Frey zur Begründung seines Antrag vom 09.03.2006 Rederecht erhält.

 

Verwaltungsdirektor Fieger gab sodann bekannt, dass Kreisrat Frey mit Schreiben vom 09.03.2006 gebeten habe, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 27.03.2006 zu setzen:

 

„Der Kreistag möge beschließen: Die Verköstigung von Personen in Einrichtungen, die der Verantwortung des Kreises Miltenberg unterliegen, darf nur mit Lebensmitteln erfolgen, die aus GVO-freier Erzeugung stammen. Dies gilt insbesondere auch für tierische Produkte, für deren Erstellung keine gentechnisch veränderten Futtermittel eingesetzt werden dürfen. Ergänzend hierzu sollen parteipolitisch ungebundenen Umweltverbänden in den jeweiligen Einrichtungen ausreichend Raum und Möglichkeit geboten werden, über die Gefahren des Anbaus gentechnisch veränderter Kulturen zu informieren.“

 

Mit Schreiben vom 16.03.2006 sei Kreisrat Frey mitgeteilt worden, dass für die Behandlung seines Antrags nicht der Kreistag, sondern der Kreisausschuss abschließend zuständig sei. Des Weiteren sei angesichts der Vorberatung des Kreishaushalts 2006 die Behandlung seines Antrages in der Kreisausschusssitzung am 24.03.2006 nicht möglich gewesen, weshalb sie aus organisatorischen Gründen in die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen aufgenommen werde.

 

Gemäß §§ 29 und 31 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag und weitere Ausschüsse des Landkreises Miltenberg (GeschO) sei für die Behandlung des vorliegenden Antrages der Kreisausschuss abschließend zuständig. Nach § 31 Abs. 1 Satz 1 GeschO sei der Kreisausschuss in eigener Verantwortung zuständig für alle Verwaltungsaufgaben, die nicht dem Kreistag, weiteren beschließenden Ausschüssen oder dem Landrat vorbehalten seien. Die Verwendung von gentechnikfreien Erzeugnissen in kreiseigenen Einrichtungen sei weder dem Kreistag oder einem Fachausschuss noch dem Landrat ausdrücklich vorbehalten. Die Argumentation, die Angelegenheit sei von grundsätzlicher Bedeutung und der Antrag deswegen auf die Tagesordnung einer Kreistagssitzung zu setzen, um ihm den entsprechenden Stellenwert einzuräumen, gehe fehl. Der Kreisausschuss sei derjenige Ausschuss, der in den Städten und Gemeinden dem „Hauptausschuss“ entspreche. Seine Behandlung in diesem Gremium trage dem Stellenwert der Angelegenheit durchaus Rechnung.

 

Weder der von Kreisrat Frey angeführte § 29 Abs. 1 Ziffer 10 und 13 GeschO noch § 34 LKrO seien im vorliegenden Fall einschlägig, da es weder um die Übertragung von Aufgaben auf den Kreisausschuss noch um die Aufstellung von Richtlinien noch über laufende Angelegenheiten des Landrats gehe.

 

In der Sache selbst sei auszuführen, dass Fragen der Gentechnik auf europäischer Ebene oder durch Bundesgesetz zu regeln seien. Die Zuständigkeit des Bundes ergebe sich aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 26 und Art. 72 Abs. 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Gentechnikgesetz. Fragen der Gentechnik gehören damit grundsätzlich nicht zu den Aufgaben der Landkreise. Der Kreistag bzw. der Kreisausschuss seien insoweit unzuständig. Etwaige Beschlüsse des Kreistages bzw. des Kreisausschusses hätten keine Auswirkungen auf die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit gentechnisch veränderter Pflanzen. Ein Antrag mit dem Ziel, das Kreisgebiet zur „gentechnikfreien Zone“ zu erklären, müsste zwar in die Tagesordnung aufgenommen werden. Wegen fehlender Zuständigkeit des Kreistages bzw. Kreisausschusses wäre der Antrag jedoch nicht zu behandeln (§ 17 Abs. 3 Nr. 1 d) GeschO).

 

Ziel des Antrages von Kreisrat Frey sei nicht die Erklärung des Kreisgebietes zur gentechnikfreien Zone, sondern das Gebot, in kreiseigenen Einrichtungen nur solche Lebensmittel zu verwenden, die aus GVO-freier Erzeugung stammen. Damit sei ein Sachverhalt angesprochen, für den der Landkreis Miltenberg durchaus zuständig sei. Es entspreche jedoch nicht der bisherigen Verwaltungspraxis, weder den Leitern noch den Nutzern von Landkreiseinrichtungen Vorschriften darüber zu machen, welche Lebensmittel sie zu verwenden bzw. zu verzehren hätten. Es handele sich um mündige Bürger, die in eigener Verantwortung darüber entscheiden, welche Produkte in ihren Einrichtungen angeboten bzw. verzehrt werden. Der Landkreis habe bisher auch immer gut daran getan, einseitige Einflussnahme z.B. von Umweltverbänden aus seinen Einrichtungen heraus zu halten. Die Verwaltung nehme das Thema auf jeden Fall ernst und halte eine kritische Auseinandersetzung für erforderlich. Letztendlich sollte jedoch jede Einrichtung selbst ihre eigene Entscheidung hierüber herbeiführen. Die vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen seien bereits sehr umfangreich und auch restriktiv, so dass der Landkreis Miltenberg nicht in der Pflicht stehe, noch eine weitere Regelung hierzu zu erlassen.

 

Die Verwaltung schlage vor, den Antrag abzulehnen.

 

Landrat Schwing bemerkte, dass die Verwaltung damit, dass sie den vorliegenden Antrag auf die Tagesordnung einer Kreisausschusssitzung genommen habe, schon sehr weit gegangen sei. Man hätte auch die Meinung vertreten können, es handele sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Der Verwaltung sei auch nicht bekannt, dass jemals in einem Gremium festgelegt worden sei, was in den Einrichtungen des Landkreises Miltenberg zu verzehren sei und was nicht. Auch sei noch nie Einfluss darauf genommen worden, was in der Cafeteria des Landratsamtes Miltenberg angeboten werden dürfe. Und in den Schulen entscheiden die Lehrkräfte bzw. die Eltern über das Verzehrangebot. Weitere landkreiseigene Einrichtungen gebe es nicht. Unter Hinweis darauf, dass einzelne Gruppierungen des Kreistages grundsätzlich Anträge im Kreistag behandelt haben wollen, bat Landrat Schwing, jetzt nicht mehr darüber zu diskutieren, in welchem Gremium der vorliegende Antrag zu behandeln sei.

 

Kreisrat Frey wies darauf hin, dass das Thema „kommerzielle Nutzung der grünen Gentechnik“ noch immer aktuell sei. Es werde in Politik und Gesellschaft intensiv diskutiert und die Mitglieder der Ausschussgemeinschaft Bündnis 90/Die Grünen-ödp glauben, dass sich auch den Landkreis in die Auseinandersetzung um dieses wichtige Thema einschalten sollte. Dies natürlich nur innerhalb der Grenzen, die ihm der Rahmen seiner Zuständigkeiten abstecke. Wie Verwaltungsdirektor Fieger in seiner Vorlage richtig bemerke, sollen in kreiseigenen Einrichtungen nur noch GVO-freie Lebensmittel ausgegeben werden. Parallel dazu soll die Möglichkeit zu unabhängiger Information und Aufklärung über das Thema angeboten werden. Sinn der Angelegenheit sei es, neben der Verantwortung für eine gesunde Ernährung der Menschen im Landkreis Miltenberg auch die die öffentliche Wirkung zu nutzen, die ein solcher Beschluss auf die Bürger ausüben könne.

 

Natürlich sei er (Kreisrat Frey) mit dem Vorschlag von Verwaltungsdirektor Fieger, den Antrag abzulehnen, nicht einverstanden. Er glaube, dass der Antrag inhaltlich gerechtfertigt sei und wesentliche Aspekte nicht angemessen bewertet seien. Gelte es doch zu berücksichtigen, dass eine Aussaat genmanipulierter Pflanzen ein derzeit nicht bewertbares Risikopotential für die Bürger und eine sicherlich nachhaltige Schädigung der Agrar- und Ökosysteme zur Folge hätte. Diese Schädigung sei nach derzeitigem Kenntnisstand irreversibel.

 

Im ersten Teil der Vorlage sei ein Beispiel juristischer Sachkenntnis, dem ein Bauer nichts Ebenbürtiges entgegensetzen könne. Danach werde auf die bisherige Verwaltungspraxis verwiesen. Der Verweis müsse jedoch nicht heißen, dass es in Zukunft immer so bleiben müsse; zumindest sollte eine Überprüfung im Einzelfall möglich sein. Die Behauptung, die Verwaltung nehme das Thema ernst, könne aufgrund der bisherigen Erfahrungen nicht bestätigt werden, zumal das Thema noch nie auf der Tagesordnung gestanden habe. Insofern habe Verwaltungsdirektor Fieger Recht, dass auf jeden Fall eine kritische Auseinandersetzung dringend erforderlich sei. Dafür wolle er (Kreisrat Frey) einen geeigneten Einstieg bieten. Da wichtige Entscheidungen über die Einführungen neuer Techniken jetzt getroffen werden, wäre man nicht glaubwürdig, wenn diese Auseinandersetzung auf einen noch späteren Zeitpunkt verschoben würde.

 

Der vorliegende Antrag sei durchaus moderat und würde den Landkreis nicht vor zu große Aufgaben stellen. Die Durchführung wäre unproblematisch, die Kosten (wenn überhaupt) wären marginal. Käme man zu keinem Ergebnis, müsste sich der Landkreis schon bald vorwerfen lassen, einer von Fachleuten als höchst kritisch bewerteten Entwicklung tatenlos zugesehen zu haben und durch Untätigkeit dieser Entwicklung Vorschub geleistet zu haben.

 

Auch aus der Sicht des Regionalmarketings ließe sich die Annahme des Antrages gut begründen, bewerten doch die meisten Fachleute eine Ablehnung der kommerziellen Nutzung der grünen Gentechnik als einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Standortsicherung und als Verbesserung der Region im Hinblick auf den sanften Tourismus und die Lebensqualität. Schon viele Landkreise Bayerns hätten viel weitergehende Beschlüsse gefasst und umgesetzt. In unserer kleinparzellierte Landschaft seien die Standortvorteile einer gentechnikfreien Landwirtschaft unbestreitbar. Es könnte Schaden im Vorfeld abgewendet und das positive Image des Landkreises weiter verbessert werden.

 

Kreisrat Frey wies noch einmal darauf hin, dass dem vorliegenden Antrag nicht der Wille zu irgendeiner Konfrontation zugrunde liege, sondern wegen der Gefahren, die mit der Einführung der GVO im Freiland auch auf den Landkreis Miltenberg zukomme. Als Agraringenieur und Landwirt biete er dem Landkreis seine Mithilfe bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen sowie die Beratung an. Des Weiteren sei er gerne bereit, dem Landkreis Miltenberg zur freien Verwendung eine Tonne Kartoffeln der neuen Ernte und 1.000 Eier aus garantiert gentechnikfreier Produktion zu spenden.

 

Landrat Schwing sagte dazu, dass der vorliegende Antrag nicht aus Kostengründen abgelehnt werden könne. Er kritisiere nicht, dass Kreisrat Frey einen Antrag gestellt habe, weil er dies bestimmt aus Sorge um seine Mitmenschen getan habe. Er bitte nur zu berücksichtigen, dass die Verwaltung lt. Geschäftsordnung für den Kreistag einen Beschlussvorschlag unterbreiten müsse. Als Dienstleistungsunternehmen müsse der Landkreis Miltenberg neutral bleiben. Es könne davon ausgegangen werden, dass der Bundesgesetzgeber den Menschen in den Mittelpunkt stellt und Gefahren abwendet.

 

Kreisrat Dr. Schüren vertrat die Meinung, dass es sich bei dem vorliegenden Antrag um zwei Anträge handele und deshalb getrennt darüber abgestimmt werden sollte. Den ersten Teil des Antrages unterstütze er aus voller Überzeugung, dem zweiten Teil („Ergänzend hierzu sollen parteipolitisch ungebundenen Umweltverbänden . . . . .“) könne er nicht zustimmen. Allen sei bekannt, dass politische Entscheidungen immer auch Signalcharakter hätten und sog. „Leuchttürme“ seien. Der vorliegende Antrag könnte so ein kleiner „Leuchtturm“ sein. Wenn in nächster Zeit die Mittagsverpflegung in den landkreiseigenen Schulen beginne, werde es nicht lange dauern, bis besorgte Eltern die Verköstigung ihrer Kinder mit Lebensmitteln aus GVO-freier Erzeugung fordern. Wenn der Kreisausschuss heute dem ersten Teil des Antrages von Kreisrat Frey zustimmen würde, würde den Kritikern der Wind aus den Segeln genommen.

 

Kreisrat Andre sagte, er halte es für schwierig, parteipolitisch ungebundene Umweltverbände zu finden. Aber auch der erste Teil des vorliegenden Antrages sei schwierig. Er schließe sich der Aussage von Landrat Schwing an, dass der Gesetzgeber den für die Bürger und Bürgerinnen richtigen Weg gehe. Zu der angesprochenen Verköstigung in landkreiseigenen Schulen weise er (Kreisrat Andre) darauf hin, dass die Entscheidung, welche Lebensmittel dort angeboten werden, die Schulen zu treffen hätten. Das Engagement von Kreisrat Frey sei anerkennenswert; es sei aber nicht Aufgabe des Kreisausschusses über die Verwendung von bestimmten Lebensmitteln z.B. in der Cafeteria des Landratsamtes Miltenberg zu entscheiden.

 

Kreisrat Dr. Fahn hielt den Antrag von Kreisrat Frey aus folgenden Gründen für unterstützenswert:

 

1.  Die Bevölkerung in Deutschland wolle keine gentechnisch veränderten Produkte kaufen bzw. konsumieren; sie lehne diese eindeutig ab. Dies zeigen verschiedene Meinungsumfragen, die eine Ablehnungsquote von 70 % bis 90 % ermittelt hätten. Mit der Annahme dieses Antrages würde der Landkreis Miltenberg konsequent die Wünsche der Landkreisbürger und damit den politischen Leitspruch „Näher am Bürger“ umsetzen.

 

2.  Der Verzicht auf gentechnisch veränderte Lebensmittel fördere den Gesundheitsschutz. Es gebe inzwischen vielfältige Belege, dass die Gentechnik die Gesundheit gefährde (Tierversuche zeigen Veränderungen im Magen-Darm-Trakt, Lungenentzündungen, Veränderungen in Leberzellen usw.). Die Annahme des Antrages wäre ein kleiner, aber wichtiger Baustein, um Gesundheitsschutz zu dokumentieren.

 

3.  Durch Annahme dieses Antrages könne der Landkreis Miltenberg mit Vorbildcharakter vorangehen. Positiv am vorliegenden Antrag sei auch, dass nicht das Verbot allein im Vordergrund stehe, sondern auch die Information der Betroffenen. Der Landkreis würde gut daran tun, das Thema „Gentechnik und Gesundheitsschutz“ bei einem der nächsten Gesundheitstage zu präsentieren, um die Gefahren der Gentechnik aufzuzeigen. In Bayern gebe es derzeit 34 gentechnikfreie Zonen (Tendenz: steigend). So habe z.B. hat die Stadt Nürnberg Partei übergreifend einen entsprechenden Beschluss gefasst. Dort gebe es das Projekt „Biomodellstadt Nürnberg“. Der Landkreis Miltenberg könne hier wertvolle Anregungen aufnehmen und selbst umsetzen.

 

4.  Die Begründung der Verwaltung, man wolle dem mündigen Bürger keine Vorschriften machen, sei rückwärtsgewandt und wenig überzeugend, bedenke man, dass es im Lebensmittelbereich Hunderte von Vorschriften gebe, die von den mündigen Bürgern alle eingehalten werden. Auf das Reinheitsgebot für Bier seien die Bürger in Bayern zu Recht stolz und es sei nur eine Frage der Zeit, wann auch die Landkreisverwaltung und die Bürger auf das Reinheitsgebot in der Landwirtschaft (also Verzicht auf die Gentechnik) stolz sein werden.

 

Dass die Verwaltung und der sonst geschätzte Verwaltungsdirektor Fieger schon in der Vergangenheit bei einer ähnlichen Fragestellung daneben gelegen habe, zeige folgendes Beispiel: Der Präventionsausschuss habe im Jahr 2003 überlegt, ob es nicht sinnvoll sei, mittels eines Kreistagsbeschlusses in allen kreiseigenen Schulen ein Rauchverbot zu erlassen. Auf die entsprechende Anfrage habe Verwaltungsdirektor Fieger am 12.02.2004 wie folgt geantwortet: „Nach dem Subsidiaritätsprinzip soll alles, was vor Ort geregelt werden kann, auch dort geregelt werden. Das generelle Rauchverbot an Schulen ist ein typisches Beispiel dafür und sollte auch von niemand anderem geregelt werden.“ Inzwischen sei Verwaltungsdirektor Fieger von der „Wucht der Realität“ überrollt worden, denn die Bayerische Staatsregierung habe ab dem nächsten Schuljahr für alle Schulen in Bayern ein generelles Rauchverbot angeordnet. Mit anderen Worten: Der Landkreis Miltenberg habe damals eine große Chance, vorbildhaft voran zu gehen verpasst. Ein Nein zum Antrag des Kreisrates Frey wäre wieder der falsche Weg. Ein Ja dagegen würde die Landkreisverwaltung davor bewahren, in einigen Monaten oder Jahren erneut von der Realität überholt zu werden.

 

Landrat Schwing erklärte dazu, dass ein Kreisgremium vor der Entscheidung durch den Gesetzgeber kein Rauchverbot an Landkreisschulen hätte beschließen können. Außerdem gäbe es Probleme mit der Kontrolle. Die Aussage von Kreisrat Dr. Fahn, dass es Belege dafür gebe, dass die Gentechnik die Gesundheit gefährde, halte er (Landrat Schwing) für sehr gewagt. Würde dem vorliegenden Antrag entsprochen, würde der rot-grünen Bundesregierung, die ein entsprechendes Gesetz verabschiedet habe, vorgeworfen, dass Menschen, die Gentechnik veränderte Lebensmittel verzehren, gesundheitlich geschädigt werden.

 

Kreisrat Stappel äußerte Verständnis für den Antrag von Kreisrat Frey, der als Bio-Landwirt seine Mitbürgern und Mitbürgerinnen auf die Gefahren der Gentechnik hinweisen und Naturprodukte favorisieren wolle. Er könne dem Antrag jedoch nicht zustimmen, weil im Landkreis Miltenberg nicht nur Bio-Landwirtschaft, sondern auch konventionelle Landwirtschaft betrieben werde.

 

Kreisrat Scherf sprach sich dafür, wie von Kreisrat Dr. Schüren vorgeschlagen einen „Leuchtturm“ zu errichten und über den vorliegenden Antrag zweigeteilt abzustimmen. Er halte es für wichtig, dass der Kreisausschuss als Vertretung der Bürger und Bürgerinnen des Landkreises Miltenberg ein Zeichen setze und erkläre, dass er seine Bürger und Bürgerinnen vor Lebensmitteln, die nicht aus GVO-freier Erzeugung stammen, schützen wolle.

 

Kreisrat Frey bemerkte, dass die Zustimmung zu seinem Antrag Vorbildfunktion hätte, selbst wenn die Menge der in kreiseigenen Einrichtungen verzehrten Lebensmittel nur gering sei. Er traue dem Gesetz der rot-grünen Bundesregierung nicht und halte Lebensmittel, die nicht aus GVO-freier Erzeugung stammen, für absolut gefährlich.

 

Unter Hinweis darauf, dass mehrfach der Wunsch geäußert worden sei, über den vorliegenden Antrag getrennt abzustimmen, bat Landrat Schwing um Abstimmung darüber.

 

In der daraufhin erfolgten Abstimmung sprach sich der Kreisausschuss bei einer Gegenstimme für getrennte Beschlussfassung aus.

 

Durch den Kreisausschuss wurde sodann folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

1.  Mit Stimmenmehrheit

Der erste Teil des Antrages von Kreisrat Frey: „Die Verköstigung von Personen in Einrichtungen, die der Verantwortung des Kreises Miltenberg unterliegen, darf nur mit Lebensmitteln erfolgen, die aus GVO-freier Erzeugung stammen. Dies gilt insbesondere auch für tierische Produkte, für deren Erstellung keine gentechnisch veränderten Futtermittel eingesetzt werden dürfen.“ wird abgelehnt.

 

2.  Mit Stimmenmehrheit

Der zweite Teil des Antrages von Kreisrat Frey: „Ergänzend hierzu sollen parteipolitisch ungebundenen Umweltverbänden in den jeweiligen Einrichtungen ausreichend Raum und Möglichkeit geboten werden, über die Gefahren des Anbaus gentechnisch veränderter Kulturen zu informieren.“ wird ebenfalls abgelehnt.

 

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