Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Verwendung von gentechnikfreien Erzeugnissen in kreiseigenen Einrichtungen (Antrag des Kreisrates Frey vom 09.03.2006)
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 24.05.2006 KA/026/2006 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Auf Befragen von Landrat Schwing entschied der
Kreisausschuss einstimmig, dass der bei der Sitzung anwesende Kreisrat Frey zur
Begründung seines Antrag vom 09.03.2006 Rederecht erhält.
Verwaltungsdirektor Fieger gab sodann bekannt, dass
Kreisrat Frey mit Schreiben vom 09.03.2006 gebeten habe, folgenden Antrag auf die
Tagesordnung der Kreistagssitzung am 27.03.2006 zu setzen:
„Der Kreistag möge beschließen: Die Verköstigung von
Personen in Einrichtungen, die der Verantwortung des Kreises Miltenberg unterliegen,
darf nur mit Lebensmitteln erfolgen, die aus GVO-freier Erzeugung stammen. Dies
gilt insbesondere auch für tierische Produkte, für deren Erstellung keine
gentechnisch veränderten Futtermittel eingesetzt werden dürfen. Ergänzend
hierzu sollen parteipolitisch ungebundenen Umweltverbänden in den jeweiligen
Einrichtungen ausreichend Raum und Möglichkeit geboten werden, über die
Gefahren des Anbaus gentechnisch veränderter Kulturen zu informieren.“
Mit Schreiben vom 16.03.2006 sei Kreisrat Frey
mitgeteilt worden, dass für die Behandlung seines Antrags nicht der Kreistag,
sondern der Kreisausschuss abschließend zuständig sei. Des Weiteren sei
angesichts der Vorberatung des Kreishaushalts 2006 die Behandlung seines
Antrages in der Kreisausschusssitzung am 24.03.2006 nicht möglich gewesen,
weshalb sie aus organisatorischen Gründen in die Tagesordnung einer der
nächsten Sitzungen aufgenommen werde.
Gemäß §§ 29 und 31 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung
für den Kreistag und weitere Ausschüsse des Landkreises Miltenberg (GeschO) sei
für die Behandlung des vorliegenden Antrages der Kreisausschuss abschließend
zuständig. Nach § 31 Abs. 1 Satz 1 GeschO sei der Kreisausschuss in eigener
Verantwortung zuständig für alle Verwaltungsaufgaben, die nicht dem Kreistag,
weiteren beschließenden Ausschüssen oder dem Landrat vorbehalten seien. Die
Verwendung von gentechnikfreien Erzeugnissen in kreiseigenen Einrichtungen sei
weder dem Kreistag oder einem Fachausschuss noch dem Landrat ausdrücklich
vorbehalten. Die Argumentation, die Angelegenheit sei von grundsätzlicher
Bedeutung und der Antrag deswegen auf die Tagesordnung einer Kreistagssitzung
zu setzen, um ihm den entsprechenden Stellenwert einzuräumen, gehe fehl. Der
Kreisausschuss sei derjenige Ausschuss, der in den Städten und Gemeinden dem
„Hauptausschuss“ entspreche. Seine Behandlung in diesem Gremium trage dem
Stellenwert der Angelegenheit durchaus Rechnung.
Weder der von Kreisrat Frey angeführte § 29 Abs. 1
Ziffer 10 und 13 GeschO noch § 34 LKrO seien im vorliegenden Fall einschlägig,
da es weder um die Übertragung von Aufgaben auf den Kreisausschuss noch um die
Aufstellung von Richtlinien noch über laufende Angelegenheiten des Landrats
gehe.
In der Sache selbst sei auszuführen, dass Fragen der
Gentechnik auf europäischer Ebene oder durch Bundesgesetz zu regeln seien. Die
Zuständigkeit des Bundes ergebe sich aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 26 und Art. 72 Abs.
1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Gentechnikgesetz. Fragen der Gentechnik
gehören damit grundsätzlich nicht zu den Aufgaben der Landkreise. Der Kreistag
bzw. der Kreisausschuss seien insoweit unzuständig. Etwaige Beschlüsse des
Kreistages bzw. des Kreisausschusses hätten keine Auswirkungen auf die
Zulässigkeit oder Unzulässigkeit gentechnisch veränderter Pflanzen. Ein Antrag
mit dem Ziel, das Kreisgebiet zur „gentechnikfreien Zone“ zu erklären, müsste
zwar in die Tagesordnung aufgenommen werden. Wegen fehlender Zuständigkeit des
Kreistages bzw. Kreisausschusses wäre der Antrag jedoch nicht zu behandeln (§
17 Abs. 3 Nr. 1 d) GeschO).
Ziel des Antrages von Kreisrat Frey sei nicht die
Erklärung des Kreisgebietes zur gentechnikfreien Zone, sondern das Gebot, in
kreiseigenen Einrichtungen nur solche Lebensmittel zu verwenden, die aus
GVO-freier Erzeugung stammen. Damit sei ein Sachverhalt angesprochen, für den
der Landkreis Miltenberg durchaus zuständig sei. Es entspreche jedoch nicht der
bisherigen Verwaltungspraxis, weder den Leitern noch den Nutzern von
Landkreiseinrichtungen Vorschriften darüber zu machen, welche Lebensmittel sie
zu verwenden bzw. zu verzehren hätten. Es handele sich um mündige Bürger, die
in eigener Verantwortung darüber entscheiden, welche Produkte in ihren
Einrichtungen angeboten bzw. verzehrt werden. Der Landkreis habe bisher auch
immer gut daran getan, einseitige Einflussnahme z.B. von Umweltverbänden aus
seinen Einrichtungen heraus zu halten. Die Verwaltung nehme das Thema auf jeden
Fall ernst und halte eine kritische Auseinandersetzung für erforderlich.
Letztendlich sollte jedoch jede Einrichtung selbst ihre eigene Entscheidung
hierüber herbeiführen. Die vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen seien bereits
sehr umfangreich und auch restriktiv, so dass der Landkreis Miltenberg nicht in
der Pflicht stehe, noch eine weitere Regelung hierzu zu erlassen.
Die Verwaltung schlage vor, den Antrag abzulehnen.
Landrat Schwing bemerkte, dass die Verwaltung damit,
dass sie den vorliegenden Antrag auf die Tagesordnung einer
Kreisausschusssitzung genommen habe, schon sehr weit gegangen sei. Man hätte
auch die Meinung vertreten können, es handele sich um ein Geschäft der
laufenden Verwaltung. Der Verwaltung sei auch nicht bekannt, dass jemals in
einem Gremium festgelegt worden sei, was in den Einrichtungen des Landkreises
Miltenberg zu verzehren sei und was nicht. Auch sei noch nie Einfluss darauf
genommen worden, was in der Cafeteria des Landratsamtes Miltenberg angeboten
werden dürfe. Und in den Schulen entscheiden die Lehrkräfte bzw. die Eltern
über das Verzehrangebot. Weitere landkreiseigene Einrichtungen gebe es nicht.
Unter Hinweis darauf, dass einzelne Gruppierungen des Kreistages grundsätzlich
Anträge im Kreistag behandelt haben wollen, bat Landrat Schwing, jetzt nicht
mehr darüber zu diskutieren, in welchem Gremium der vorliegende Antrag zu
behandeln sei.
Kreisrat Frey wies darauf hin, dass das Thema
„kommerzielle Nutzung der grünen Gentechnik“ noch immer aktuell sei. Es werde
in Politik und Gesellschaft intensiv diskutiert und die Mitglieder der
Ausschussgemeinschaft Bündnis 90/Die Grünen-ödp glauben, dass sich auch den
Landkreis in die Auseinandersetzung um dieses wichtige Thema einschalten
sollte. Dies natürlich nur innerhalb der Grenzen, die ihm der Rahmen seiner
Zuständigkeiten abstecke. Wie Verwaltungsdirektor Fieger in seiner Vorlage
richtig bemerke, sollen in kreiseigenen Einrichtungen nur noch GVO-freie
Lebensmittel ausgegeben werden. Parallel dazu soll die Möglichkeit zu
unabhängiger Information und Aufklärung über das Thema angeboten werden. Sinn
der Angelegenheit sei es, neben der Verantwortung für eine gesunde Ernährung
der Menschen im Landkreis Miltenberg auch die die öffentliche Wirkung zu
nutzen, die ein solcher Beschluss auf die Bürger ausüben könne.
Natürlich sei er (Kreisrat Frey) mit dem Vorschlag von
Verwaltungsdirektor Fieger, den Antrag abzulehnen, nicht einverstanden. Er
glaube, dass der Antrag inhaltlich gerechtfertigt sei und wesentliche Aspekte
nicht angemessen bewertet seien. Gelte es doch zu berücksichtigen, dass eine
Aussaat genmanipulierter Pflanzen ein derzeit nicht bewertbares Risikopotential
für die Bürger und eine sicherlich nachhaltige Schädigung der Agrar- und
Ökosysteme zur Folge hätte. Diese Schädigung sei nach derzeitigem Kenntnisstand
irreversibel.
Im ersten Teil der Vorlage sei ein Beispiel
juristischer Sachkenntnis, dem ein Bauer nichts Ebenbürtiges entgegensetzen
könne. Danach werde auf die bisherige Verwaltungspraxis verwiesen. Der Verweis
müsse jedoch nicht heißen, dass es in Zukunft immer so bleiben müsse; zumindest
sollte eine Überprüfung im Einzelfall möglich sein. Die Behauptung, die
Verwaltung nehme das Thema ernst, könne aufgrund der bisherigen Erfahrungen
nicht bestätigt werden, zumal das Thema noch nie auf der Tagesordnung gestanden
habe. Insofern habe Verwaltungsdirektor Fieger Recht, dass auf jeden Fall eine
kritische Auseinandersetzung dringend erforderlich sei. Dafür wolle er
(Kreisrat Frey) einen geeigneten Einstieg bieten. Da wichtige Entscheidungen
über die Einführungen neuer Techniken jetzt getroffen werden, wäre man nicht
glaubwürdig, wenn diese Auseinandersetzung auf einen noch späteren Zeitpunkt
verschoben würde.
Der vorliegende Antrag sei durchaus moderat und würde
den Landkreis nicht vor zu große Aufgaben stellen. Die Durchführung wäre
unproblematisch, die Kosten (wenn überhaupt) wären marginal. Käme man zu keinem
Ergebnis, müsste sich der Landkreis schon bald vorwerfen lassen, einer von
Fachleuten als höchst kritisch bewerteten Entwicklung tatenlos zugesehen zu
haben und durch Untätigkeit dieser Entwicklung Vorschub geleistet zu haben.
Auch aus der Sicht des Regionalmarketings ließe sich
die Annahme des Antrages gut begründen, bewerten doch die meisten Fachleute
eine Ablehnung der kommerziellen Nutzung der grünen Gentechnik als einen
wichtigen Beitrag zur langfristigen Standortsicherung und als Verbesserung der
Region im Hinblick auf den sanften Tourismus und die Lebensqualität. Schon
viele Landkreise Bayerns hätten viel weitergehende Beschlüsse gefasst und
umgesetzt. In unserer kleinparzellierte Landschaft seien die Standortvorteile
einer gentechnikfreien Landwirtschaft unbestreitbar. Es könnte Schaden im
Vorfeld abgewendet und das positive Image des Landkreises weiter verbessert
werden.
Kreisrat Frey wies noch einmal darauf hin, dass dem
vorliegenden Antrag nicht der Wille zu irgendeiner Konfrontation zugrunde
liege, sondern wegen der Gefahren, die mit der Einführung der GVO im Freiland
auch auf den Landkreis Miltenberg zukomme. Als Agraringenieur und Landwirt
biete er dem Landkreis seine Mithilfe bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen sowie
die Beratung an. Des Weiteren sei er gerne bereit, dem Landkreis Miltenberg zur
freien Verwendung eine Tonne Kartoffeln der neuen Ernte und 1.000 Eier aus
garantiert gentechnikfreier Produktion zu spenden.
Landrat Schwing sagte dazu, dass der vorliegende
Antrag nicht aus Kostengründen abgelehnt werden könne. Er kritisiere nicht,
dass Kreisrat Frey einen Antrag gestellt habe, weil er dies bestimmt aus Sorge
um seine Mitmenschen getan habe. Er bitte nur zu berücksichtigen, dass die
Verwaltung lt. Geschäftsordnung für den Kreistag einen Beschlussvorschlag
unterbreiten müsse. Als Dienstleistungsunternehmen müsse der Landkreis
Miltenberg neutral bleiben. Es könne davon ausgegangen werden, dass der
Bundesgesetzgeber den Menschen in den Mittelpunkt stellt und Gefahren abwendet.
Kreisrat Dr. Schüren vertrat die Meinung, dass es sich
bei dem vorliegenden Antrag um zwei Anträge handele und deshalb getrennt
darüber abgestimmt werden sollte. Den ersten Teil des Antrages unterstütze er
aus voller Überzeugung, dem zweiten Teil („Ergänzend hierzu sollen
parteipolitisch ungebundenen Umweltverbänden . . . . .“) könne er nicht
zustimmen. Allen sei bekannt, dass politische Entscheidungen immer auch
Signalcharakter hätten und sog. „Leuchttürme“ seien. Der vorliegende Antrag
könnte so ein kleiner „Leuchtturm“ sein. Wenn in nächster Zeit die
Mittagsverpflegung in den landkreiseigenen Schulen beginne, werde es nicht
lange dauern, bis besorgte Eltern die Verköstigung ihrer Kinder mit
Lebensmitteln aus GVO-freier Erzeugung fordern. Wenn der Kreisausschuss heute
dem ersten Teil des Antrages von Kreisrat Frey zustimmen würde, würde den
Kritikern der Wind aus den Segeln genommen.
Kreisrat Andre sagte, er halte es für schwierig,
parteipolitisch ungebundene Umweltverbände zu finden. Aber auch der erste Teil
des vorliegenden Antrages sei schwierig. Er schließe sich der Aussage von
Landrat Schwing an, dass der Gesetzgeber den für die Bürger und Bürgerinnen
richtigen Weg gehe. Zu der angesprochenen Verköstigung in landkreiseigenen
Schulen weise er (Kreisrat Andre) darauf hin, dass die Entscheidung, welche
Lebensmittel dort angeboten werden, die Schulen zu treffen hätten. Das
Engagement von Kreisrat Frey sei anerkennenswert; es sei aber nicht Aufgabe des
Kreisausschusses über die Verwendung von bestimmten Lebensmitteln z.B. in der
Cafeteria des Landratsamtes Miltenberg zu entscheiden.
Kreisrat Dr. Fahn hielt den Antrag von Kreisrat Frey
aus folgenden Gründen für unterstützenswert:
1. Die Bevölkerung in Deutschland wolle keine
gentechnisch veränderten Produkte kaufen bzw. konsumieren; sie lehne diese
eindeutig ab. Dies zeigen verschiedene Meinungsumfragen, die eine
Ablehnungsquote von 70 % bis 90 % ermittelt hätten. Mit der Annahme dieses
Antrages würde der Landkreis Miltenberg konsequent die Wünsche der Landkreisbürger
und damit den politischen Leitspruch „Näher am Bürger“ umsetzen.
2. Der Verzicht auf gentechnisch veränderte
Lebensmittel fördere den Gesundheitsschutz. Es gebe inzwischen vielfältige
Belege, dass die Gentechnik die Gesundheit gefährde (Tierversuche zeigen
Veränderungen im Magen-Darm-Trakt, Lungenentzündungen, Veränderungen in
Leberzellen usw.). Die Annahme des Antrages wäre ein kleiner, aber wichtiger
Baustein, um Gesundheitsschutz zu dokumentieren.
3. Durch Annahme dieses Antrages könne der
Landkreis Miltenberg mit Vorbildcharakter vorangehen. Positiv am vorliegenden
Antrag sei auch, dass nicht das Verbot allein im Vordergrund stehe, sondern
auch die Information der Betroffenen. Der Landkreis würde gut daran tun, das
Thema „Gentechnik und Gesundheitsschutz“ bei einem der nächsten Gesundheitstage
zu präsentieren, um die Gefahren der Gentechnik aufzuzeigen. In Bayern gebe es
derzeit 34 gentechnikfreie Zonen (Tendenz: steigend). So habe z.B. hat die
Stadt Nürnberg Partei übergreifend einen entsprechenden Beschluss gefasst. Dort
gebe es das Projekt „Biomodellstadt Nürnberg“. Der Landkreis Miltenberg könne
hier wertvolle Anregungen aufnehmen und selbst umsetzen.
4. Die Begründung der Verwaltung, man wolle dem mündigen
Bürger keine Vorschriften machen, sei rückwärtsgewandt und wenig überzeugend,
bedenke man, dass es im Lebensmittelbereich Hunderte von Vorschriften gebe, die
von den mündigen Bürgern alle eingehalten werden. Auf das Reinheitsgebot für
Bier seien die Bürger in Bayern zu Recht stolz und es sei nur eine Frage der
Zeit, wann auch die Landkreisverwaltung und die Bürger auf das Reinheitsgebot
in der Landwirtschaft (also Verzicht auf die Gentechnik) stolz sein werden.
Dass die
Verwaltung und der sonst geschätzte Verwaltungsdirektor Fieger schon in der
Vergangenheit bei einer ähnlichen Fragestellung daneben gelegen habe, zeige
folgendes Beispiel: Der Präventionsausschuss habe im Jahr 2003 überlegt, ob es
nicht sinnvoll sei, mittels eines Kreistagsbeschlusses in allen kreiseigenen
Schulen ein Rauchverbot zu erlassen. Auf die entsprechende Anfrage habe
Verwaltungsdirektor Fieger am 12.02.2004 wie folgt geantwortet: „Nach dem
Subsidiaritätsprinzip soll alles, was vor Ort geregelt werden kann, auch dort
geregelt werden. Das generelle Rauchverbot an Schulen ist ein typisches
Beispiel dafür und sollte auch von niemand anderem geregelt werden.“ Inzwischen
sei Verwaltungsdirektor Fieger von der „Wucht der Realität“ überrollt worden,
denn die Bayerische Staatsregierung habe ab dem nächsten Schuljahr für alle
Schulen in Bayern ein generelles Rauchverbot angeordnet. Mit anderen Worten:
Der Landkreis Miltenberg habe damals eine große Chance, vorbildhaft voran zu
gehen verpasst. Ein Nein zum Antrag des Kreisrates Frey wäre wieder der falsche
Weg. Ein Ja dagegen würde die Landkreisverwaltung davor bewahren, in einigen
Monaten oder Jahren erneut von der Realität überholt zu werden.
Landrat
Schwing erklärte dazu, dass ein Kreisgremium vor der Entscheidung durch den
Gesetzgeber kein Rauchverbot an Landkreisschulen hätte beschließen können.
Außerdem gäbe es Probleme mit der Kontrolle. Die Aussage von Kreisrat Dr. Fahn,
dass es Belege dafür gebe, dass die Gentechnik die Gesundheit gefährde, halte
er (Landrat Schwing) für sehr gewagt. Würde dem vorliegenden Antrag
entsprochen, würde der rot-grünen Bundesregierung, die ein entsprechendes
Gesetz verabschiedet habe, vorgeworfen, dass Menschen, die Gentechnik
veränderte Lebensmittel verzehren, gesundheitlich geschädigt werden.
Kreisrat Stappel äußerte Verständnis für den Antrag
von Kreisrat Frey, der als Bio-Landwirt seine Mitbürgern und Mitbürgerinnen auf
die Gefahren der Gentechnik hinweisen und Naturprodukte favorisieren wolle. Er
könne dem Antrag jedoch nicht zustimmen, weil im Landkreis Miltenberg nicht nur
Bio-Landwirtschaft, sondern auch konventionelle Landwirtschaft betrieben werde.
Kreisrat Scherf sprach sich dafür, wie von Kreisrat
Dr. Schüren vorgeschlagen einen „Leuchtturm“ zu errichten und über den
vorliegenden Antrag zweigeteilt abzustimmen. Er halte es für wichtig, dass der
Kreisausschuss als Vertretung der Bürger und Bürgerinnen des Landkreises
Miltenberg ein Zeichen setze und erkläre, dass er seine Bürger und Bürgerinnen
vor Lebensmitteln, die nicht aus GVO-freier Erzeugung stammen, schützen wolle.
Kreisrat Frey bemerkte, dass die Zustimmung zu seinem
Antrag Vorbildfunktion hätte, selbst wenn die Menge der in kreiseigenen
Einrichtungen verzehrten Lebensmittel nur gering sei. Er traue dem Gesetz der
rot-grünen Bundesregierung nicht und halte Lebensmittel, die nicht aus
GVO-freier Erzeugung stammen, für absolut gefährlich.
Unter Hinweis darauf, dass mehrfach der Wunsch
geäußert worden sei, über den vorliegenden Antrag getrennt abzustimmen, bat
Landrat Schwing um Abstimmung darüber.
In der daraufhin erfolgten Abstimmung sprach sich der
Kreisausschuss bei einer Gegenstimme für getrennte Beschlussfassung aus.
Durch den Kreisausschuss wurde sodann folgendes
b e s c h l o s s e n :
1. Mit
Stimmenmehrheit
Der erste Teil des
Antrages von Kreisrat Frey: „Die Verköstigung von Personen in Einrichtungen,
die der Verantwortung des Kreises Miltenberg unterliegen, darf nur mit
Lebensmitteln erfolgen, die aus GVO-freier Erzeugung stammen. Dies gilt
insbesondere auch für tierische Produkte, für deren Erstellung keine
gentechnisch veränderten Futtermittel eingesetzt werden dürfen.“ wird
abgelehnt.
2. Mit
Stimmenmehrheit
Der zweite Teil des
Antrages von Kreisrat Frey: „Ergänzend hierzu sollen parteipolitisch
ungebundenen Umweltverbänden in den jeweiligen Einrichtungen ausreichend Raum
und Möglichkeit geboten werden, über die Gefahren des Anbaus gentechnisch
veränderter Kulturen zu informieren.“ wird ebenfalls abgelehnt.