Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Beitrag der Jugendhilfe zur Beschulung von Schülern mit erheblichem Förderbedarf im sozial-emotionalen Bereich

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.05.2006   JHA/014/2006 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Jugendamtsleiter Winkler erinnerte daran, dass der Jugendhilfeausschuss im Rahmen der Jugendhilfeplanung am 11.05.2004 den Aufbau von Förder- und Stützklassen zur Erziehungshilfe zur geschlechtsgemischten Versorgung von Kindern der 1. bis 4. Jahrgangsstufe im Landkreis Miltenberg an den bestehenden Förderschulen zur individuellen Lernförderung angeregt habe. Mit Schreiben vom 07.09.2004 habe Regierungspräsident Dr. Beinhofer das Vorhaben als wegweisend und notwendig bezeichnet und seine Unterstützung zugesagt. In seinem Auftrag seien unter Federführung der zuständigen Fachbeamten Vertreter des Staatl. Schulamtes, der Förderschulen, des Trägers der Heilpädagogischen Tagesstätte (HPT) sowie des Jugendamtes in vier Sitzungen zusammen gekommen, um Wege und Möglichkeiten für eine erfolgreiche Umsetzung zu finden. Am 31.05.2005 sei folgender Kompromiss vereinbart worden:

 

Zu Beginn des Schuljahres 2005/2006 wird für sieben Kinder der 1. bis 4. Klasse mit einem erheblichen Förderbedarf im sozial-emotionalen Bereich eine besondere Beschulung an der Heinrich-Ernst-Stötzer-Schule Miltenberg eingerichtet. Auf Grund der Verhaltensweisen der Schüler ist die permanente Anwesenheit von zwei Personen erforderlich. Diese wird durch einen Sonderschullehrer, zusätzlichen Lehrerstunden sowie 15 Wochenstunden einer sozialpädagogischen Fachkraft sichergestellt. Neben der besonderen Beschulung besuchen die Kinder eine HPT oder erhalten sonstige Jugendhilfemaßnahmen.

 

Aufgenommen werden Kinder, bei denen durch ein sonderpädagogisches Gutachten die besondere Beschulung festgestellt und durch das Jugendamt ein entsprechender Jugendhilfebedarf bejaht wurde.

 

Während die Lehrerstunden seitens der Schulbehörden zur Verfügung gestellt werden, ist es Aufgabe der Jugendhilfe, die 15 Wochenstunden zur Verfügung zu stellen. Es erscheint sinnvoll, dass die sozialpädagogische Fachkraft beim Träger der HPT angestellt ist, um die Verbindung zwischen Schule und HPT sicher zu stellen. Die Evang. Kinder- und Jugendhilfe hat sich bereit erklärt, die Anstellung zu übernehmen und 7,5 Wochenstunden aus Eigenmitteln einzubringen. Somit verbleibt für das Jugendamt Miltenberg der Kostenersatz von 7,5 Wochenstunden, das entspricht ca. 0,2 einer Vollzeitstelle oder rd. 9.000,00/Jahr.

 

Die E-Schulklasse in Miltenberg ist ein voller Erfolg. Neben der Sicherstellung des Unterrichts für Kinder, die sonst zum Teil nur stundenweise beschult werden konnten, konnte durch flankierende Jugendhilfemaßnahmen und Unterstützung der Eltern eine deutliche Verbesserung der erzieherischen Situation und der Gesamtentwicklung erreicht werden.

 

Ab dem Schuljahr 2006/2007 soll dieses Angebot auch im nördlichen Teil des Landkreises Miltenberg eingerichtet werden und bei Bedarf dauerhaft bestehen bleiben. Damit wäre der gesamte Landkreis Miltenberg abgedeckt.

 

Kreisrat Scherf lobte dieses unglaublich gute Förderprogramm des Landkreises Miltenberg und dankte allen Beteiligten für ihren Einsatz. Für Kinder mit Problemen im sozial-emotionalen Bereich bestehe jetzt die Möglichkeit, durch besondere Beschulung Versäumnisse aufzuholen und wieder zurückzufinden.

 

Durch den Jugendhilfeausschuss wurde einstimmig folgender

 

B e s c h l u s s

gefasst:

 

Das Jugendamt beteiligt sich an der Beschulung von Schülerinnen und Schülern der 1. bis 4. Jahrgangsstufe mit einem erheblichen Förderbedarf im sozial-emotionalen Bereich an der Janusz-Korczak-Schule Elsenfeld durch die Übernahme der Kosten für 7,5 Wochenstunden einer sozialpädagogischen Fachkraft (rd. 9.000,00 €/Jahr).

 

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung