Tagesordnungspunkt
TOP Ö 10: Beitrag der Jugendhilfe zur Beschulung von Schülern mit erheblichem Förderbedarf im sozial-emotionalen Bereich
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 23.05.2006 JHA/014/2006 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Jugendamtsleiter Winkler erinnerte daran, dass der
Jugendhilfeausschuss im Rahmen der Jugendhilfeplanung am 11.05.2004 den Aufbau
von Förder- und Stützklassen zur Erziehungshilfe zur geschlechtsgemischten Versorgung
von Kindern der 1. bis 4. Jahrgangsstufe im Landkreis Miltenberg an den
bestehenden Förderschulen zur individuellen Lernförderung angeregt habe. Mit
Schreiben vom 07.09.2004 habe Regierungspräsident Dr. Beinhofer das Vorhaben
als wegweisend und notwendig bezeichnet und seine Unterstützung zugesagt. In
seinem Auftrag seien unter Federführung der zuständigen Fachbeamten Vertreter
des Staatl. Schulamtes, der Förderschulen, des Trägers der Heilpädagogischen
Tagesstätte (HPT) sowie des Jugendamtes in vier Sitzungen zusammen gekommen, um
Wege und Möglichkeiten für eine erfolgreiche Umsetzung zu finden. Am 31.05.2005
sei folgender Kompromiss vereinbart worden:
Zu Beginn des Schuljahres 2005/2006 wird
für sieben Kinder der 1. bis 4. Klasse mit einem erheblichen Förderbedarf im
sozial-emotionalen Bereich eine besondere Beschulung an der
Heinrich-Ernst-Stötzer-Schule Miltenberg eingerichtet. Auf Grund der
Verhaltensweisen der Schüler ist die permanente Anwesenheit von zwei Personen
erforderlich. Diese wird durch einen Sonderschullehrer, zusätzlichen Lehrerstunden
sowie 15 Wochenstunden einer sozialpädagogischen Fachkraft sichergestellt.
Neben der besonderen Beschulung besuchen die Kinder eine HPT oder erhalten
sonstige Jugendhilfemaßnahmen.
Aufgenommen werden Kinder, bei denen durch ein
sonderpädagogisches Gutachten die besondere Beschulung festgestellt und durch
das Jugendamt ein entsprechender Jugendhilfebedarf bejaht wurde.
Während die Lehrerstunden seitens der Schulbehörden
zur Verfügung gestellt werden, ist es Aufgabe der Jugendhilfe, die 15 Wochenstunden
zur Verfügung zu stellen. Es erscheint sinnvoll, dass die sozialpädagogische
Fachkraft beim Träger der HPT angestellt ist, um die Verbindung zwischen Schule
und HPT sicher zu stellen. Die Evang. Kinder- und Jugendhilfe hat sich bereit erklärt,
die Anstellung zu übernehmen und 7,5 Wochenstunden aus Eigenmitteln
einzubringen. Somit verbleibt für das Jugendamt Miltenberg der Kostenersatz von
7,5 Wochenstunden, das entspricht ca. 0,2 einer Vollzeitstelle oder rd.
9.000,00/Jahr.
Die E-Schulklasse in Miltenberg ist ein voller Erfolg.
Neben der Sicherstellung des Unterrichts für Kinder, die sonst zum Teil nur
stundenweise beschult werden konnten, konnte durch flankierende
Jugendhilfemaßnahmen und Unterstützung der Eltern eine deutliche Verbesserung
der erzieherischen Situation und der Gesamtentwicklung erreicht werden.
Ab dem Schuljahr 2006/2007 soll dieses Angebot auch im
nördlichen Teil des Landkreises Miltenberg eingerichtet werden und bei Bedarf
dauerhaft bestehen bleiben. Damit wäre der gesamte Landkreis Miltenberg
abgedeckt.
Kreisrat Scherf lobte dieses unglaublich gute
Förderprogramm des Landkreises Miltenberg und dankte allen Beteiligten für
ihren Einsatz. Für Kinder mit Problemen im sozial-emotionalen Bereich bestehe
jetzt die Möglichkeit, durch besondere Beschulung Versäumnisse aufzuholen und
wieder zurückzufinden.
Durch den Jugendhilfeausschuss wurde einstimmig
folgender
B e s c h l u s s
gefasst:
Das Jugendamt beteiligt sich an der Beschulung von
Schülerinnen und Schülern der 1. bis 4. Jahrgangsstufe mit einem erheblichen
Förderbedarf im sozial-emotionalen Bereich an der Janusz-Korczak-Schule
Elsenfeld durch die Übernahme der Kosten für 7,5 Wochenstunden einer
sozialpädagogischen Fachkraft (rd. 9.000,00 €/Jahr).