Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Angebot von Kindertagespflege nach dem BayKiBiG

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.05.2006   JHA/014/2006 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Jugendamtsleiter Winkler teilte mit, dass mit dem BayKiBiG erstmals die Möglichkeit geschaffen worden sei, qualifizierte Kindertagespflege als gleichberechtigtes Angebot für die Bildung und Erziehung von Kindern zu schaffen. Es wäre Aufgabe des Jugendamtes, bei Bedarfsanerkennung durch die Städte, Märkte und Gemeinden und entsprechender Förderung die Tagespflegepersonen zu qualifizieren, fachlich zu begleiten und die Entgelte auszuzahlen (Richtlinien des Bayerischen Landkreistages). Gleichzeitig müssten für Ersatz bei Urlaub und Krankheit gesorgt und Kostenbeiträge von den Eltern eingefordert werden. Es zeichne sich ab, dass die qualifizierte Tagespflege nach dem BayKiBiG im Landkreis Miltenberg notwendig werde, da einige Gemeinden bereits ihren Bedarf signalisiert hätten. Dies gelte vor allem für die Betreuung von Kindern unter zwei Jahren sowie von Schulkindern. Nur bei Vorliegen der Bedarfsanerkennung der jeweiligen Gemeinde und der Zahlung der entsprechenden Förderung an das Jugendamt werde ein Zuschuss des Freistaates Bayern in gleicher Höhe gewährt.

 

Betreuungsumfang (Woche)

20

25

45

Altersvorsorge (40 Stunden):

39,00 €

39,00 €

39,00 €

Zuschuss 2006 (Basisfaktor)

768,71 €

768,71 €

768,71 €

Zeitfaktor

1,00

1,25

2,25

 

 

 

 

Kosten

 

 

 

Stunde:

2,23 €

2,23 €

2,23 €

Woche:

44,60 €

55,75 €

100,35 €

Jahr:

2.140,80 €

2.676,00 €

4.816,80 €

BG:

90,00 €

90,00 €

90,00 €

Alterssicherung:

234,00 €

292,50 €

526,50 €

Gesamtkosten (ohne Personal Jugendamt)

2.511,63 €

3.116,48 €

5.535,88 €

 

 

 

 

Finanzierung

 

 

 

Zuschuss Kommune (Basis- * Zeitfaktor * 1,3)

999,32 €

1.249,15 €

2.248,48 €

Zuschuss Freistaat Bayern

999,32 €

1.249,15 €

2.248,48 €

Fehlbetrag

512,98 €

618,17 €

1.038,93 €

Elternbeitrag (11 Monate)

46,63 €

56,20 €

94,45 €

 

Durch den Beschluss soll dem Jugendamt die Möglichkeit eingeräumt werden, qualifizierte Tagespflege nach dem BayKiBiG im Benehmen mit den Städten, Märkten und Gemeinden anzubieten. Das tatsächliche Angebot werde immer von der Verfügbarkeit geeigneter Tagesmütter abhängen.

 

Frau Seidel hielt es unter Hinweis auf die genügende Anzahl von Kindergartenplätzen für bedenklich, die Tagespflege weiter auszubauen, zumal der Ausbildungs- und Bildungsstand von Tagesmüttern nicht so qualifiziert sei wie der von Erzieherinnen.

 

Jugendamtsleiter Winkler teilte mit, dass sich bereits 65 Kinder in Tagespflege ohne staatliche Zuschüsse befinden und der Bedarf dafür im Landkreis Miltenberg vorhanden sei. Die Tagespflege könne für Kinder unter drei Jahren eine große Hilfe sein. Für den Gesetzgeber sei Tagespflege und Kindergarten gleich berechtigt. Für die Tagespflege qualifizieren können sich Frauen durch Absolvierung eines Kurses, der von der ARGE angebotenen werde. Tagespflege könne nur durch das Jugendamt belegt werden. Das Kreisjugendamt Miltenberg habe bisher vor Unterbringung eines jeden Kindes das vorgesehene Tagespflegeverhältnis überprüft. Das werde auch künftig so sein. Des Weiteren sollte nicht vergessen werden, dass, nachdem das BayKiBiG Erzieherinnen die Möglichkeit der Selbständigkeit eröffne, viele Tagesmütter eine Ausbildung zur Erzieherin oder Kinderpflegerin absolviert hätten und von daher qualifiziert seien.

 

Landrat Schwing bemerkte, dass das Jugendamt die Tagespflege keinesfalls als die wichtigste Form der Betreuung ansehe. Nachdem das Gesetz die Tagespflege enthalte, müsse sie zusätzlich angeboten werden. Die großen Ströme werden auch künftig in die Einrichtungen gehen. Es sollte jedoch bedacht werden, dass sofern der Jugendhilfeausschuss dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zustimme, es bei der bisherigen Regelung bleibe. D.h. dass es dann für Tagespflege keinen staatlichen Zuschuss gebe.

 

Kreisrätin Almritter wies darauf hin, dass jede Gemeinde überlegen werde, was sie anbiete. Sie verstehe Tagespflege auch für Zeiten, in denen die Einrichtungen nicht zur Verfügung stehen oder geschlossen seien. Dafür müsse an Landesmittel herangekommen werden.

 

Frau Kaiser pflichtete der Auffassung von Frau Seidel bei, dass sehr genau auf die Qualifizierung von Tagesmüttern geachtet werden müsse. Tagesmütter seien zwar wichtig, aber Kinder sollten vorrangig in Einrichtungen betreut werden, weil diese eine gute vorschulische Bildung bieten. An den Kosten dürfe dies nicht scheitern.

 

Frau Seidel vertrat die Meinung, dass Tagespflege durchaus Berechtigung habe, insbesondere in Zeiten, in denen keine Kindergartenplätze zur Verfügung stehen. Aber Tagespflege angesichts zurückgehender Geburtenzahl weiter auszubauen, halte sie nicht unbedingt für den richtigen Weg.

 

Landrat Schwing sagte dazu, dass weder der Landkreis Miltenberg, noch die Gemeinden mehr Tagespflegeplätze als unbedingt notwendig zur Verfügung stellen werden.

 

Frau Harres-Nowag äußerte, dass sie Tagespflege gut finde, zumal Bedarf vorhanden sei. Horte oder Kindergärten könnten schließlich nur bestimmte Zeiten abdecken.

 

Kreisrat Scherf bemerkte, dass er das geäußerte Misstrauen verstehe. In den letzten Jahren habe es zwar sinnvolle und gute Gesetze auf Landesebene gegeben, aber im Kern sei oftmals nur beabsichtigt gewesen, Geld zu sparen. Leider hätten sich die Rahmenbedingungen nicht verbessert. Landrat Schwing habe Vertrauen geäußert, so dass man nur hoffen könne, das dies auch Realität werde.

 

Landrat Schwing erklärte, dass Misstrauen hier nicht zutreffe. Er bat zu bedenken, dass sich im Landkreis Miltenberg von 4.605 Kindern bisher nur 65 = 1,5 % in Tagespflege befinden. Selbst wenn sich diese Zahl verdoppeln würde, wären 97 % der Kinder nicht davon betroffen.

 

Der Jugendhilfeausschuss fasste sodann folgenden

 

B e s c h l u s s :

 

Der Landkreis Miltenberg bietet unter der Voraussetzung, dass von den Städten, Märkten und Gemeinden Tagespflegeplätze als bedarfsnotwendig anerkannt wurden, im Rahmen seiner Möglichkeiten qualifizierte Tagespflege nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) an.

 

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