Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: Angebot von Kindertagespflege nach dem BayKiBiG
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 23.05.2006 JHA/014/2006 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Jugendamtsleiter Winkler
teilte mit, dass mit dem BayKiBiG erstmals die Möglichkeit geschaffen worden
sei, qualifizierte Kindertagespflege als gleichberechtigtes Angebot für die
Bildung und Erziehung von Kindern zu schaffen. Es wäre Aufgabe des Jugendamtes,
bei Bedarfsanerkennung durch die Städte, Märkte und Gemeinden und
entsprechender Förderung die Tagespflegepersonen zu qualifizieren, fachlich zu
begleiten und die Entgelte auszuzahlen (Richtlinien des Bayerischen Landkreistages).
Gleichzeitig müssten für Ersatz bei Urlaub und Krankheit gesorgt und
Kostenbeiträge von den Eltern eingefordert werden. Es zeichne sich ab, dass die
qualifizierte Tagespflege nach dem BayKiBiG im Landkreis Miltenberg notwendig
werde, da einige Gemeinden bereits ihren Bedarf signalisiert hätten. Dies gelte
vor allem für die Betreuung von Kindern unter zwei Jahren sowie von
Schulkindern. Nur bei Vorliegen der Bedarfsanerkennung der jeweiligen Gemeinde
und der Zahlung der entsprechenden Förderung an das Jugendamt werde ein
Zuschuss des Freistaates Bayern in gleicher Höhe gewährt.
Betreuungsumfang (Woche) |
20 |
25 |
45 |
Altersvorsorge (40 Stunden): |
39,00 € |
39,00 € |
39,00 € |
Zuschuss 2006 (Basisfaktor) |
768,71 € |
768,71 € |
768,71 € |
Zeitfaktor |
1,00 |
1,25 |
2,25 |
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Kosten |
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Stunde: |
2,23 € |
2,23 € |
2,23 € |
Woche: |
44,60 € |
55,75 € |
100,35 € |
Jahr: |
2.140,80 € |
2.676,00 € |
4.816,80 € |
BG: |
90,00 € |
90,00 € |
90,00 € |
Alterssicherung: |
234,00 € |
292,50 € |
526,50 € |
Gesamtkosten (ohne Personal Jugendamt) |
2.511,63 € |
3.116,48 € |
5.535,88 € |
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Finanzierung |
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Zuschuss Kommune (Basis- * Zeitfaktor * 1,3) |
999,32 € |
1.249,15 € |
2.248,48 € |
Zuschuss Freistaat Bayern |
999,32 € |
1.249,15 € |
2.248,48 € |
Fehlbetrag |
512,98 € |
618,17 € |
1.038,93 € |
Elternbeitrag (11 Monate) |
46,63 € |
56,20 € |
94,45 € |
Durch den Beschluss soll
dem Jugendamt die Möglichkeit eingeräumt werden, qualifizierte Tagespflege nach
dem BayKiBiG im Benehmen mit den Städten, Märkten und Gemeinden anzubieten. Das
tatsächliche Angebot werde immer von der Verfügbarkeit geeigneter Tagesmütter
abhängen.
Frau Seidel hielt es unter Hinweis auf die genügende
Anzahl von Kindergartenplätzen für bedenklich, die Tagespflege weiter
auszubauen, zumal der Ausbildungs- und Bildungsstand von Tagesmüttern nicht so
qualifiziert sei wie der von Erzieherinnen.
Jugendamtsleiter Winkler teilte mit, dass sich bereits
65 Kinder in Tagespflege ohne staatliche Zuschüsse befinden und der Bedarf dafür
im Landkreis Miltenberg vorhanden sei. Die Tagespflege könne für Kinder unter
drei Jahren eine große Hilfe sein. Für den Gesetzgeber sei Tagespflege und
Kindergarten gleich berechtigt. Für die Tagespflege qualifizieren können sich
Frauen durch Absolvierung eines Kurses, der von der ARGE angebotenen werde.
Tagespflege könne nur durch das Jugendamt belegt werden. Das Kreisjugendamt
Miltenberg habe bisher vor Unterbringung eines jeden Kindes das vorgesehene
Tagespflegeverhältnis überprüft. Das werde auch künftig so sein. Des Weiteren
sollte nicht vergessen werden, dass, nachdem das BayKiBiG Erzieherinnen die
Möglichkeit der Selbständigkeit eröffne, viele Tagesmütter eine Ausbildung zur
Erzieherin oder Kinderpflegerin absolviert hätten und von daher qualifiziert
seien.
Landrat Schwing bemerkte, dass das Jugendamt die
Tagespflege keinesfalls als die wichtigste Form der Betreuung ansehe. Nachdem
das Gesetz die Tagespflege enthalte, müsse sie zusätzlich angeboten werden. Die
großen Ströme werden auch künftig in die Einrichtungen gehen. Es sollte jedoch
bedacht werden, dass sofern der Jugendhilfeausschuss dem Beschlussvorschlag der
Verwaltung nicht zustimme, es bei der bisherigen Regelung bleibe. D.h. dass es
dann für Tagespflege keinen staatlichen Zuschuss gebe.
Kreisrätin Almritter wies darauf hin, dass jede
Gemeinde überlegen werde, was sie anbiete. Sie verstehe Tagespflege auch für
Zeiten, in denen die Einrichtungen nicht zur Verfügung stehen oder geschlossen
seien. Dafür müsse an Landesmittel herangekommen werden.
Frau Kaiser pflichtete der Auffassung von Frau Seidel
bei, dass sehr genau auf die Qualifizierung von Tagesmüttern geachtet werden
müsse. Tagesmütter seien zwar wichtig, aber Kinder sollten vorrangig in
Einrichtungen betreut werden, weil diese eine gute vorschulische Bildung
bieten. An den Kosten dürfe dies nicht scheitern.
Frau Seidel vertrat die Meinung, dass Tagespflege
durchaus Berechtigung habe, insbesondere in Zeiten, in denen keine
Kindergartenplätze zur Verfügung stehen. Aber Tagespflege angesichts
zurückgehender Geburtenzahl weiter auszubauen, halte sie nicht unbedingt für
den richtigen Weg.
Landrat Schwing sagte dazu, dass weder der Landkreis
Miltenberg, noch die Gemeinden mehr Tagespflegeplätze als unbedingt notwendig
zur Verfügung stellen werden.
Frau Harres-Nowag äußerte, dass sie Tagespflege gut
finde, zumal Bedarf vorhanden sei. Horte oder Kindergärten könnten schließlich
nur bestimmte Zeiten abdecken.
Kreisrat Scherf bemerkte, dass er das geäußerte
Misstrauen verstehe. In den letzten Jahren habe es zwar sinnvolle und gute
Gesetze auf Landesebene gegeben, aber im Kern sei oftmals nur beabsichtigt
gewesen, Geld zu sparen. Leider hätten sich die Rahmenbedingungen nicht verbessert.
Landrat Schwing habe Vertrauen geäußert, so dass man nur hoffen könne, das dies
auch Realität werde.
Landrat Schwing erklärte, dass Misstrauen hier nicht
zutreffe. Er bat zu bedenken, dass sich im Landkreis Miltenberg von 4.605
Kindern bisher nur 65 = 1,5 % in Tagespflege befinden. Selbst wenn sich diese
Zahl verdoppeln würde, wären 97 % der Kinder nicht davon betroffen.
Der Jugendhilfeausschuss fasste sodann folgenden
B e s c h l u s s :
Der Landkreis Miltenberg bietet unter der
Voraussetzung, dass von den Städten, Märkten und Gemeinden Tagespflegeplätze
als bedarfsnotwendig anerkannt wurden, im Rahmen seiner Möglichkeiten
qualifizierte Tagespflege nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und
–betreuungsgesetz (BayKiBiG) an.