Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Sachstandsbericht: Umsetzung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes BayKiBiG)
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 23.05.2006 JHA/014/2006 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Jugendamtsleiter Winkler
führte aus, dass angesichts zurückgehender Kinderzahlen und des Wunsches von
immer mehr jungen Menschen, Familie und Erwerbstätigkeit miteinander zu
vereinbaren, das Bayerische Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG)
die Grundlage für eine Umstrukturierung der Kindertagesbetreuung, auch vor dem
Hintergrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse über die herausragende
Bedeutung frühkindlicher Lern- und Bildungsprozesse schaffe. Dem Kreisjugendamt
als öffentlichem Träger der Jugendhilfe kommen im Rahmen der
Planungsverantwortung Aufgaben zu, über deren Umsetzung berichtet werde:
1. Bestandsfeststellung zum 01.04.2006:
62
Kindergärten mit 5.013 Plätzen, belegt mit 4.605 Kindern, davon 75 unter drei
Jahren und 81 Schulkindern, insgesamt 831 Kinder mit nichtdeutscher
Muttersprache,
ein Waldkindergarten mit 20 Plätzen
drei
Kinderkrippen (Niedernberg, Sulzbach a.Main, Elsenfeld) mit je 12 Plätzen,
Krippe in Obernburg a.Main geplant,
ein
Kinderhort in Großheubach mit 25 Plätzen, in Planung Kleinheubach, Mömlingen
und Wörth a.Main.
2. Bedarfserhebung durch die Gemeinden:
Zum
Teil bereits erfolgt, zum Teil. derzeit in Form von Elternbefragungen am
Laufen, zum Teil in Planung, Rückmeldefrist: 01.08.2006.
3. Bedarfsfeststellung durch die Gemeinden:
Welche
Art von Kindertagesbetreuung wird gewünscht, durch welchen Träger, in welchem
zeitlichen Umfang, für wie viele Kinder?
4. Bedarfsanerkennung durch die Gemeinden:
Welche
konkreten Plätze werden in welcher Einrichtung anerkannt mit entsprechender
Förderung bei Belegung durch die Gemeinden? Beschlussfassung durch Stadt- oder
Gemeinderat, Rückmeldefrist: 01.10.2006.
Bisherige Erfahrungen:
Viele Städte, Märkte und Gemeinden seien zügig dabei, den Bedarf zu erheben,
gewünschte Einrichtungen wie Krippen und Horte einzurichten und ein plurales Angebot
zu schaffen. Zum Teil werden Plätze im Waldkindergarten anerkannt, zum Teil
erkennen Gemeinden mit kommunalen Kindergärten Plätze in kirchlichen
Einrichtungen in Nachbargemeinden an. Zum Teil seien aber von Gemeinderäten
rechtswidrige Entscheidungen getroffen worden, wonach wegen freien
Kindergartenplätzen in der eigenen Gemeinde kein plurales Angebot geschaffen
werde. In Zusammenarbeit mit der Kommunalaufsicht werden derzeit Korrekturen
versucht.
Der Landkreis Miltenberg sei bei der Umsetzung voll im
Zeitplan. Es sei Bewegung in die Sache gekommen und fast alle Gemeinden,
Kindergartenträger und sonstige Beteiligte seien inzwischen dabei, positive
Ansätze für die Umsetzung zu erarbeiten. Die Weichenstellung für eine
qualifizierte Tagespflege nach dem BayKiBiG für den Landkreis Miltenberg stehe
im Tagesordnungspunkt 8 der heutigen Sitzung zur Beschlussfassung an.
Landrat Schwing bemerkte, dass die bevorstehende
Aufgabe nur zu lösen sein werde, wenn sich Nachbarkommunen zusammenschließen.
Jeder Bürgermeister und Gemeindrat sollte versuchen, attraktive Angebote
vorzuhalten. Gute Angebote seien insbesondere für Neubürger erforderlich, deren
Zuzug aufgrund einer neuen Arbeitsstelle erfolge. Aber auch die demographische
Entwicklung könne durch gute Kindergartenangebote günstig beeinflusst werden.
Das Kreisjugendamt werde für entsprechende Beratung zur Verfügung stehen.
Kreisrätin Almritter vertrat die Meinung, dass es
insbesondere für berufstätige Frauen ein breit gefächertes Angebot für Kinderbetreuung
geben müsse. Das neue BayKiBiG sei jedoch sehr verwaltungsaufwändig. Für die
Kommunen sei es nicht einfach, abzuschätzen, welche finanziellen Mittel sie
aufbringen müssen. Was den Zusammenschluss von Nachbarkommunen betreffe, sehe
sie das Problem der Angst vor Abwanderung.
Auf Befragen von Kreisrätin Nutz, ob es künftig auch
Horte für Kindergartenkinder geben soll, erklärte Jugendamtsleiter Winkler,
dass es bisher Krippen für Kinder bis zum Alter von drei Jahren und Horte für
Schulkinder gegeben habe. Künftig sollen Kindergärten für Kinder ab 2 ½ Jahren
und Schulkinder offen sein. Diese Kinder seien dann Hortkinder im Kindergarten.
Kreisrat Scherf äußerte sich erfreut darüber, dass der
Bedarf an genügend Kindergarten- und Hortplätzen sowie Bildungsangeboten im
Landkreis Miltenberg nicht mehr strittig sei und auch Waldkindergärten
anerkannt werden sollen.
Landrat Schwing sagte dazu, dass keinesfalls eine
Menge neuer Kindergartenplätze erforderlich sei. Im Landkreis Miltenberg gebe
es bereits eine gute Versorgung mit Kindergartenplätzen. Lediglich
Fördermöglichkeiten über alle Einrichtungen hinweg, die es künftig geben werde,
habe es bisher nicht gegeben. Diese Möglichkeiten werden die Entscheidung der
Kommunen erleichtern.