Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Sachstandsbericht: Umsetzung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes BayKiBiG)

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.05.2006   JHA/014/2006 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Jugendamtsleiter Winkler führte aus, dass angesichts zurückgehender Kinderzahlen und des Wunsches von immer mehr jungen Menschen, Familie und Erwerbstätigkeit miteinander zu vereinbaren, das Bayerische Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) die Grundlage für eine Umstrukturierung der Kindertagesbetreuung, auch vor dem Hintergrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse über die herausragende Bedeutung frühkindlicher Lern- und Bildungsprozesse schaffe. Dem Kreisjugendamt als öffentlichem Träger der Jugendhilfe kommen im Rahmen der Planungsverantwortung Aufgaben zu, über deren Umsetzung berichtet werde:

 

1.    Bestandsfeststellung zum 01.04.2006:

62 Kindergärten mit 5.013 Plätzen, belegt mit 4.605 Kindern, davon 75 unter drei Jahren und 81 Schulkindern, insgesamt 831 Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache,

     ein Waldkindergarten mit 20 Plätzen

drei Kinderkrippen (Niedernberg, Sulzbach a.Main, Elsenfeld) mit je 12 Plätzen, Krippe in Obernburg a.Main geplant,

ein Kinderhort in Großheubach mit 25 Plätzen, in Planung Kleinheubach, Mömlingen und Wörth a.Main.

 

2.    Bedarfserhebung durch die  Gemeinden:

Zum Teil bereits erfolgt, zum Teil. derzeit in Form von Elternbefragungen am Laufen, zum Teil in Planung, Rückmeldefrist: 01.08.2006.

 

3.    Bedarfsfeststellung durch die Gemeinden:

Welche Art von Kindertagesbetreuung wird gewünscht, durch welchen Träger, in welchem zeitlichen Umfang, für wie viele Kinder?

 

4.    Bedarfsanerkennung durch die Gemeinden:

Welche konkreten Plätze werden in welcher Einrichtung anerkannt mit entsprechender Förderung bei Belegung durch die Gemeinden? Beschlussfassung durch Stadt- oder Gemeinderat, Rückmeldefrist: 01.10.2006.

 

Bisherige Erfahrungen: Viele Städte, Märkte und Gemeinden seien zügig dabei, den Bedarf zu erheben, gewünschte Einrichtungen wie Krippen und Horte einzurichten und ein plurales Angebot zu schaffen. Zum Teil werden Plätze im Waldkindergarten anerkannt, zum Teil erkennen Gemeinden mit kommunalen Kindergärten Plätze in kirchlichen Einrichtungen in Nachbargemeinden an. Zum Teil seien aber von Gemeinderäten rechtswidrige Entscheidungen getroffen worden, wonach wegen freien Kindergartenplätzen in der eigenen Gemeinde kein plurales Angebot geschaffen werde. In Zusammenarbeit mit der Kommunalaufsicht werden derzeit Korrekturen versucht.

 

Der Landkreis Miltenberg sei bei der Umsetzung voll im Zeitplan. Es sei Bewegung in die Sache gekommen und fast alle Gemeinden, Kindergartenträger und sonstige Beteiligte seien inzwischen dabei, positive Ansätze für die Umsetzung zu erarbeiten. Die Weichenstellung für eine qualifizierte Tagespflege nach dem BayKiBiG für den Landkreis Miltenberg stehe im Tagesordnungspunkt 8 der heutigen Sitzung zur Beschlussfassung an.

 

Landrat Schwing bemerkte, dass die bevorstehende Aufgabe nur zu lösen sein werde, wenn sich Nachbarkommunen zusammenschließen. Jeder Bürgermeister und Gemeindrat sollte versuchen, attraktive Angebote vorzuhalten. Gute Angebote seien insbesondere für Neubürger erforderlich, deren Zuzug aufgrund einer neuen Arbeitsstelle erfolge. Aber auch die demographische Entwicklung könne durch gute Kindergartenangebote günstig beeinflusst werden. Das Kreisjugendamt werde für entsprechende Beratung zur Verfügung stehen.

 

Kreisrätin Almritter vertrat die Meinung, dass es insbesondere für berufstätige Frauen ein breit gefächertes Angebot für Kinderbetreuung geben müsse. Das neue BayKiBiG sei jedoch sehr verwaltungsaufwändig. Für die Kommunen sei es nicht einfach, abzuschätzen, welche finanziellen Mittel sie aufbringen müssen. Was den Zusammenschluss von Nachbarkommunen betreffe, sehe sie das Problem der Angst vor Abwanderung.

 

Auf Befragen von Kreisrätin Nutz, ob es künftig auch Horte für Kindergartenkinder geben soll, erklärte Jugendamtsleiter Winkler, dass es bisher Krippen für Kinder bis zum Alter von drei Jahren und Horte für Schulkinder gegeben habe. Künftig sollen Kindergärten für Kinder ab 2 ½ Jahren und Schulkinder offen sein. Diese Kinder seien dann Hortkinder im Kindergarten.

 

Kreisrat Scherf äußerte sich erfreut darüber, dass der Bedarf an genügend Kindergarten- und Hortplätzen sowie Bildungsangeboten im Landkreis Miltenberg nicht mehr strittig sei und auch Waldkindergärten anerkannt werden sollen.

 

Landrat Schwing sagte dazu, dass keinesfalls eine Menge neuer Kindergartenplätze erforderlich sei. Im Landkreis Miltenberg gebe es bereits eine gute Versorgung mit Kindergartenplätzen. Lediglich Fördermöglichkeiten über alle Einrichtungen hinweg, die es künftig geben werde, habe es bisher nicht gegeben. Diese Möglichkeiten werden die Entscheidung der Kommunen erleichtern.

 

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