Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Büchergeld: a) Sachstandsbericht b) Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auf Erlass einer Resolution
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.12.2005 KT/022/2005 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Verwaltungsdirektor
Fieger gab folgenden Antrag der Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen vom
13.10.2005 bekannt: „Der Kreistag möge folgende Resolution beschließen: Der
Landkreis Miltenberg fordert den Bayer. Landtag und die Bayer. Staatsregierung
auf, die Einführung des Büchergeldes durch die Änderung des Bayerischen
Schulfinanzierungsgesetzes und des Bayerischen Erziehungs- und
Unterrichtsgesetzes wieder aufzuheben und die Lernmittelfreiheit an Bayerns
Schulen wieder herzustellen.“
Dazu
sei folgendes zu sagen: Die Eigenbeteiligung der Schüler an der Beschaffung von
Schulbüchern, das sog. Büchergeld, sei durch ein Gesetz des Bayer. Landtages
vom 26.07.2005 eingeführt worden. Die entsprechenden Regelungen ergeben sich
aus Art. 21 Bayer. Schulfinanzierungsgesetz. Das Gesetz des Bayer. Landtages
sei ordnungsgemäß zustande gekommen und es bestehe für den Landkreis Miltenberg
keine Veranlassung, dagegen vorzugehen.
Die
Einführung des Büchergeldes werde damit begründet, dass das bisherige System
der Ausstattung mit Schulbüchern dazu geführt habe, dass der Schulbuchbestand
zum Teil nicht mehr ausreichend aktuell oder abgenutzt sei. Dies erschwere
nicht nur einen zeitgemäßen Unterricht, sondern habe in der Vergangenheit auch
zu Beschwerden geführt. Durch das Büchergeld könne der Schulbuchbestand
aktualisiert, erneuert und verbessert werden. In Deutschland erheben 12 von 16
Ländern Büchergeld, das zum Teil erheblich höher liege als in Bayern. In Berlin
z.B. werden bis zu 100,00 € verlangt.
Nach Ansicht des federführend zuständigen Bayer.
Staatsministeriums für Unterricht und Kultus bestehe keine Verpflichtung der
Kommunen zur Erhebung des Büchergeldes. Grundsätzlich stehe es also dem
Landkreis Miltenberg als Träger des Schulaufwands frei, zu entscheiden, ob er
das Büchergeld erheben oder die entsprechenden Kosten selbst übernehmen wolle.
Wenn eine Kommune das Büchergeld selbst übernehmen wolle, sei es ihre Aufgabe,
dies nach den haushaltsrechtlichen Gegebenheiten und der jeweiligen
Leistungsfähigkeit zu beurteilen. Für den Landkreis Miltenberg komme im
Hinblick auf die Haushaltslage ein Verzicht auf die Erhebung des Büchergeldes und
die Zahlung aus eigenen Mitteln nicht in Betracht.
Zur Höhe des Verwaltungsaufwands, der dem Landratsamt
Miltenberg im Zusammenhang mit der Erhebung des Büchergeldes entstehe, sei zum
jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Aussage möglich, weil die Unterlagen
der Schulen noch nicht vollständig vorliegen.
Verwaltungsoberamtsrat
Straub gab folgende Zahlen bekannt:
Hermann-Staudinger-Gymnasium
Erlenbach:
819
Schülerinnen und Schüler
63 Befreiungen
4 nicht bezahlt
Johannes-Butzbach-Gymnasium
Miltenberg:
850
Schülerinnen und Schüler
72 Befreiungen
9 nicht bezahlt
Julius-Echter-Gymnasium
Elsenfeld:
917
Schülerinnen und Schüler
92 Befreiungen
12 nicht bezahlt
Staatl.
Fachoberschule Obernburg:
225
Schülerinnen und Schüler
25 Befreiungen
3 nicht bezahlt
Staatl.
Realschule Elsenfeld:
1.113
Schülerinnen und Schüler
125 Befreiungen
36 nicht bezahlt
Staatl.
Realschule Miltenberg:
665
Schülerinnen und Schüler
61 Befreiungen
4 nicht bezahlt
Staatl.
Realschule Obernburg:
704
Schülerinnen und Schüler
55 Befreiungen
3 nicht bezahlt
Janusz-Korczak-Schule
Elsenfeld:
178
Schülerinnen und Schüler
45 Befreiungen
17 nicht bezahlt
Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule
Miltenberg:
185
Schülerinnen und Schüler
49 Befreiungen
10 nicht bezahlt
Staatl.
Berufsschule Miltenberg:
998
Schülerinnen und Schüler
45 Befreiungen
33 nicht bezahlt
Staatl.
Berufsschule Obernburg:
931
Schülerinnen und Schüler
30 Befreiungen
85 nicht gezahlt
Weiter
gab Verwaltungsoberamtsrat Straub bekannt, dass im Haushaltsplan 2005 168.000,00 € eingestellt seien und der
Landkreis Miltenberg vom Freistaat Bayern 101.000,00 € erhalte. Die Differenz
sei der Anteil des Landkreises Miltenberg.
Landrat
Schwing wies darauf hin, dass bekannt sei, wie die einzelnen Fraktionen und
Gruppierungen des Kreistages zum Büchergeld stehen. Er bitte daher, die
Diskussion nur auf den Landkreis Miltenberg zu beziehen. Wichtig sei die Frage
der Konnexität und die Frage, welche Kosten durch Eltern, die die Zahlung des
Büchergeldes verweigern, entstehen.
Kreisrat
Scherf erklärte, dass für ihn die Einführung des Büchergeldes gleichbedeutend
mit der Aufhebung der Lernmittelfreiheit in Bayern und daher eine Angelegenheit
des Kreistages sei. Da das diesbezügliche Gesetz dem Konnexitätsprinzip
widerspreche, sollte der Kreistag die von den Mitgliedern von Bündnis 90/Die
Grünen beantragte Resolution erlassen. Es könne schließlich nicht angehen, dass
der Bayer. Landtag ein Gesetz beschließe und die Kommunen zahlen müssen. Mit
dem Büchergeld werden die Eltern massiv belastet. Es werde ihnen das
aufgebürdet, was bisher Staatsauftrag gewesen sei. Dagegen müsse angegangen
werden. Der Kreistag sollte sich keinesfalls darüber freuen, dass jetzt neue
Bücher beschafft werden können. Ein Vergleich mit Berlin, wo Eltern ein
Büchergeld in Höhe von 100,00 € zahlen müssen, sei nicht nachvollziehbar, denn
dort regiere die PDS. Ein weiterer Punkt sei die enorme Benachteiligung der
Förderschulen, denen viel weniger Büchergeld zur Verfügung stehe als den
weiterführenden Schulen.
Kreisrat
Dr. Linduschka vertrat die Meinung, dass der Freistaat Bayern in den Fällen, in
denen Eltern nicht in der Lage seien, das Büchergeld zu zahlen, in die Pflicht
genommen werden müsse. Es sei nicht Sache des Kreistages, eine Resolution gegen
ein Gesetz des Bayer. Landtages zu erlassen. Einziger Punkt sei die
Benachteiligung der Förderschulen. Diesbezüglich sollte man auf die Einsicht
der Bayer. Staatsregierung vertrauen.
Landrat
Schwing bemerkte, dass bereits im Kreisausschuss am 08.12.2005 gesagt worden
sei, dass, nachdem noch keine verlässlichen Zahlen vorliegen, abgewartet werden
sollte. Sofern es gravierende Unterschiede gebe, werden sich die kommunalen
Spitzenverbände damit befassen. Zum Konnexitätprinzip sei zu sagen, dass dieses
nur dann beansprucht werden könne, wenn nachweislich höhere Kosten als vorher
entstehen. Es bestehe daher keine Notwendigkeit zum Erlass einer Resolution.
Kreisrat
Dr. Fahn wies auf die Benachteiligung der Schülerinnen und Schüler von G 9 hin.
Sie müssten Büchergeld zahlen und erhalten keine neuen Bücher. Dafür müsste es
eine Sonderregelung geben. Zum vorliegenden Antrag der Mitglieder von Bündnis
90/Die Grünen vertrat Kreisrat Dr. Fahn die Meinung, dass es nicht Aufgabe des
Kreistages sei, zu allen Gesetzen Resolutionen zu erlassen. Die Freien Wähler
werden diesem Antrag daher nicht zustimmen.
Kreisrätin
Almritter bemerkte, dass Schülerinnen und Schüler von Förderschulen keinesfalls
benachteiligt werden dürfen, weil diese auf gute Lernmittel angewiesen seien.
Nach Ablauf der Anlaufphase wäre es interessant zu erfahren, welche Kosten
aufgrund von Mahnverfahren und welcher Zeit- und Kostenaufwand durch den
Personaleinsatz entstanden seien.
Verwaltungsoberamtsrat
Straub teilte daraufhin mit, dass der Ansatz 2005 für Förderschulen 5.000,00 €
betrage. Eingenommen worden seien bisher 3.800,00 €, so dass keine Resolution
erforderlich sei. Bezüglich der Mahnungen werde mitgeteilt, dass zunächst 216
Eltern kein Büchergeld gezahlt hätten, ein Großteil davon jedoch
zwischenzeitlich gezahlt habe. Mahnbescheide seien bisher noch keine versandt
worden.
Kreisrat
Rüth erklärte, es stimme nicht, dass es mit Einführung des Büchergeldes um die
Abschaffung der Lernmittelfreiheit in Bayern gehe. Tatsache sei, dass in
Bundesländern mit rot-grüner Regierung die Lernmittelfreiheit abgeschafft
worden sei. Dies werde in Bayern nicht geschehen. Grund für den
Verwaltungsaufwand in Bayern sei die soziale Komponente, wonach kinderreiche
Familien von der Zahlung des Büchergeldes befreit seien. Bezüglich der
angesprochenen Benachteiligung von G 9-Schülerinnen und Schülern wies Kreisrat
Rüth darauf hin, dass für diese die Möglichkeit bestehe, Bücher für 40,00 €
selbst zu erwerben.
Mit Stimmenmehrheit fasste der Kreistag sodann auf
Empfehlung des Kreisausschusses vom 08.12.2005 folgenden
B e s c h l u s s
Der
Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 13.10.2005 auf Erlass einer Resolution
wegen Einführung des Büchergeldes wird abgelehnt.