Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Neufassung der Wertstoffhof-Richtlinien
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 05.12.2005 NU/023/2005 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Regierungsamtmann Röcklein wies darauf hin, dass mit
Einführung der neuen Abfallwirtschaftssatzung und des Sperrmüllkonzeptes 2006
zum 01.01.2006 die bisherigen zwei Straßensammlungen für Sperrmüll in eine
Rest-Sperrmüllsammlung und eine Altholzsammlung aufgeteilt werden. Als
Ausgleich für diese eingeschränkten Entsorgungsmöglichkeiten speziell für
Sperrmüll, soll den Kunden eine Sperrmüllfreimenge angeboten werden. Wie bei
Altholz soll diese Freimenge 200 kg betragen, d.h. die Gebührenberechnung
beginne erst bei 200,1 kg. Für Altholz gebe es diese Feimengenregelung bereits,
so dass hierfür kein Bedarf bestehe. Allerdings soll bei dieser Gelegenheit
klar gestellt werden, dass alle Freimengenregelungen nur einmal je Arbeitstag
in Anspruch genommen werden können. Beispiel: Wenn die erste Anlieferung
Sperrmüll 145 kg umfasse, müsse die zweite Anlieferung am gleichen Arbeitstag
voll bezahlt werden.
Zur Verhinderung des Missbrauchs dieser neuen Regelung,
z.B. durch Bürger aus angrenzenden Landkreisen, müsse jede/r Kundin/Kunde die
Personenkonto-Nummer seines aktuellen Abfallgebührenbescheides, egal ob von der
Gemeinde oder der Zentralen Abfallgebührenstelle angeben. Damit seien
stichprobenartige Kontrollen möglich. Nicht zur Inanspruchnahme der
Freimengenregelung berechtigte Anlieferer, die keine Personenkonto-Nummer
angeben, müssen voll zahlen. Selbstverständlich werde bezüglich der Angabe der
Personenkonto-Nummer eine Übergangsfrist eingeräumt.
Die Neuregelung runde das Sperrmüllkonzept 2006 ab.
Ansonsten seien die Richtlinien überarbeitet und den aktuellen
Satzungsbedingungen und Gebühren angepasst worden.
Kreisrat Dotzel bemerkte, dass die Einteilung von
Altholz in vier Kategorien für die Bürger und Bürgerinnen unverständlich sein
dürfte.
Landrat Schwing schlug daraufhin vor, die Kategorien
III und IV entfallen zu lassen und nur nach zwei Kategorien zu unterteilen,
nämlich Kategorie I: Altholz, soweit keine Sonderkategorie und Kategorie II:
Altholz-Sonderkategorie.
Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz erklärte
sich mit diesem Vorschlag einverstanden und fasste weiter einstimmig folgenden
B e s c h l u s s :
Der
vorgeschlagenen Änderung und Neufassung der Wertstoff-Richtlinien für
Anlieferungen aus - Haushalten
und privatem Bereich sowie
- gewerblichem Bereich
wird
zugestimmt. Den Schwerpunkt der Änderung stellt die Einführung einer Freimenge
von 200 kg je Arbeitstag für Sperrmüll dar.