Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Neufassung der Wertstoffhof-Richtlinien

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Sitzung:05.12.2005   NU/023/2005 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Regierungsamtmann Röcklein wies darauf hin, dass mit Einführung der neuen Abfallwirtschaftssatzung und des Sperrmüllkonzeptes 2006 zum 01.01.2006 die bisherigen zwei Straßensammlungen für Sperrmüll in eine Rest-Sperrmüllsammlung und eine Altholzsammlung aufgeteilt werden. Als Ausgleich für diese eingeschränkten Entsorgungsmöglichkeiten speziell für Sperrmüll, soll den Kunden eine Sperrmüllfreimenge angeboten werden. Wie bei Altholz soll diese Freimenge 200 kg betragen, d.h. die Gebührenberechnung beginne erst bei 200,1 kg. Für Altholz gebe es diese Feimengenregelung bereits, so dass hierfür kein Bedarf bestehe. Allerdings soll bei dieser Gelegenheit klar gestellt werden, dass alle Freimengenregelungen nur einmal je Arbeitstag in Anspruch genommen werden können. Beispiel: Wenn die erste Anlieferung Sperrmüll 145 kg umfasse, müsse die zweite Anlieferung am gleichen Arbeitstag voll bezahlt werden.

 

Zur Verhinderung des Missbrauchs dieser neuen Regelung, z.B. durch Bürger aus angrenzenden Landkreisen, müsse jede/r Kundin/Kunde die Personenkonto-Nummer seines aktuellen Abfallgebührenbescheides, egal ob von der Gemeinde oder der Zentralen Abfallgebührenstelle angeben. Damit seien stichprobenartige Kontrollen möglich. Nicht zur Inanspruchnahme der Freimengenregelung berechtigte Anlieferer, die keine Personenkonto-Nummer angeben, müssen voll zahlen. Selbstverständlich werde bezüglich der Angabe der Personenkonto-Nummer eine Übergangsfrist eingeräumt.

 

Die Neuregelung runde das Sperrmüllkonzept 2006 ab. Ansonsten seien die Richtlinien überarbeitet und den aktuellen Satzungsbedingungen und Gebühren angepasst worden.

 

Kreisrat Dotzel bemerkte, dass die Einteilung von Altholz in vier Kategorien für die Bürger und Bürgerinnen unverständlich sein dürfte.

 

Landrat Schwing schlug daraufhin vor, die Kategorien III und IV entfallen zu lassen und nur nach zwei Kategorien zu unterteilen, nämlich Kategorie I: Altholz, soweit keine Sonderkategorie und Kategorie II: Altholz-Sonderkategorie.

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz erklärte sich mit diesem Vorschlag einverstanden und fasste weiter einstimmig folgenden

 

B e s c h l u s s :

 

Der vorgeschlagenen Änderung und Neufassung der Wertstoff-Richtlinien für Anlieferungen aus -            Haushalten und privatem Bereich sowie

-    gewerblichem Bereich

wird zugestimmt. Den Schwerpunkt der Änderung stellt die Einführung einer Freimenge von 200 kg je Arbeitstag für Sperrmüll dar.

 

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