Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Information: Entwicklung der Vollzeitpflege

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.11.2005   JHA/013/2005 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Diplom-Sozialpädagoge (FH) Lieb informierte über folgendes:

 

Entwicklung der Fallzahlen im Pflegekinderwesen Vollzeitpflege gemäß §§ 27/33 SGB VIII:

 

Jahr

Fallzahlen zum Jahresende (HzE gemäß §§ 27/33)

Neue Pflegever-

hältnisse

Beendete Pflegever-hältnisse

Abgabe

Gemäß § 86 ff SGB VIII

Übernahme

gemäß § 86 ff  SGB VIII

2002

45

5

3

1

3

2003

46

5

7

 

3

2004

50

9

4

2

1

17.11.2005

60

6

3

2

9

 

Die Fallzahlen in der Vollzeitpflege sind in den zurückliegenden Jahren stetig steigend. Zum 17.11.2005 werden 60 Kinder im Rahmen der Hilfe zur Erziehung betreut. Davon müssen 20 Pflegeverhältnisse gemäß § 86 Abs. 6 SGB VIII vom Kreisjugendamt Miltenberg betreut werden. (§ 86 Abs. 6: Lebt ein Kind oder ein Jugendlicher zwei Jahre bei einer Pflegeperson und ist der Verbleib bei dieser Person auf Dauer zu erwarten, ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich die Pflegeperson ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.) In den nächsten Tagen müssen drei weitere Kinder in neue Pflegeverhältnisse vermittelt werden.

 

Vollzeitpflege soll dem Kind oder Jugendlichen entsprechend seinem Alter und Entwicklungsstand eine zeitlich befristete Erziehungsperspektive oder eine auf Dauer angelegte Lebensform eröffnen.

 

Das Aufgabengebiet für den Bereich Vollzeitpflege umfasst nachstehende Aufgaben:

-    Werbung und Information von Interessierten zur Gewinnung als Pflegepersonen

-    Feststellung der Eignung von Bewerbern

-    Vorbereitung der Bewerber auf ihre Aufgabe

-    Mitwirkung bei der Feststellung der geeigneten Hilfeart

-    Auswahl der geeigneten Pflegefamilie

-    Herstellung des Erstkontaktes zwischen den Pflegeeltern, der Herkunftsfamilie und dem Kind

-    Gestaltung der weiteren Kontaktanbahnung und Eingewöhnungsphase zwischen Kind/ Jugendlichem und Pflegeeltern

-    Beratung und Unterstützung der Pflegefamilie

-    Ständige sozialpädagogische Begleitung des Pflegeverhältnisses durch Hausbesuche

-    Mitwirkung am Hilfeplanverfahren bei Gewährung von Hilfe zur Erziehung nach § 33 SGB VIII

-    Mitwirkung an der Entscheidung über erzieherische Hilfen in Kooperation mit den Eltern der Kinder/Jugendlichen sowie anderen beteiligten Diensten

-    Mitwirkung an der Entscheidung über Hilfen für junge Volljährige

-    Gestaltung der Übernahme eines Jugendhilfe-Falles von einem anderen Jugendamt (ggf. auch Überprüfung)

-    Betreuung der Bereitschaftspflegefamilien

-    Organisation von Fortbildungsveranstaltungen für Pflegeeltern

-    Arbeit mit dem Pflegkind

-    Unterstützung bei Umgangsregelungen, Besuchskontakten

-    Beratung über weitere Hilfen bei Beendigung oder Abbruch eines Pflegeverhältnisses

-    Unterstützung der Pflegefamilie bei Realisierung der Rückkehroption

-    Unterstützung bei der Verselbständigung

-    Verwaltungsaufgaben

-    Prüfung und Entscheidung über Anträge auf Pflegeerlaubnisse nach § 44 SGB VIII i.V. mit Art. 21 BayKJHG

 

Vollzeitpflege ist eine wichtige Aufgabe der Jugendhilfe. Pflegepersonen, die entwicklungs- und erziehungsbeeinträchtigte Kinder in der eigenen Familie aufnehmen, benötigen eine gezielte Vorbereitung und Begleitung, um Pflegekindern auch in schwierigen Lebenssituationen die nötige Hilfe und Unterstützung geben zu können. Um der Aufgabenwahrnehmung in der Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege gerecht werden zu können, kommt es auch auf die Ausstattung des Jugendamts mit Fachkräften an.

 

Bei ca. 45 betreuten Kindern sind neben der Begleitung der Familien noch weitere Maßnahmen wie Fortbildung, Öffentlichkeitsarbeit und Gewinnung von potentiellen Pflegefamilien möglich. Bei einer dauerhaften Fallzahl von 60 Kindern ist dies nicht mehr möglich.

 

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