Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Information: Entwicklung der Vollzeitpflege
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 24.11.2005 JHA/013/2005 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Diplom-Sozialpädagoge
(FH) Lieb informierte über folgendes:
Entwicklung der Fallzahlen
im Pflegekinderwesen Vollzeitpflege gemäß §§ 27/33 SGB VIII:
Jahr |
Fallzahlen zum Jahresende
(HzE gemäß §§ 27/33) |
Neue Pflegever- hältnisse |
Beendete
Pflegever-hältnisse |
Abgabe Gemäß § 86 ff SGB VIII |
Übernahme gemäß § 86 ff SGB VIII |
2002 |
45 |
5 |
3 |
1 |
3 |
2003 |
46 |
5 |
7 |
|
3 |
2004 |
50 |
9 |
4 |
2 |
1 |
17.11.2005 |
60 |
6 |
3 |
2 |
9 |
Die Fallzahlen in der
Vollzeitpflege sind in den zurückliegenden Jahren stetig steigend. Zum
17.11.2005 werden 60 Kinder im Rahmen der Hilfe zur Erziehung betreut. Davon müssen
20 Pflegeverhältnisse gemäß § 86 Abs. 6 SGB VIII vom Kreisjugendamt Miltenberg betreut
werden. (§ 86 Abs. 6: Lebt ein Kind oder ein Jugendlicher zwei Jahre bei einer
Pflegeperson und ist der Verbleib bei dieser Person auf Dauer zu erwarten, ist
der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich die Pflegeperson ihren
gewöhnlichen Aufenthalt hat.) In den nächsten Tagen müssen drei weitere Kinder
in neue Pflegeverhältnisse vermittelt werden.
Vollzeitpflege soll dem
Kind oder Jugendlichen entsprechend seinem Alter und Entwicklungsstand eine
zeitlich befristete Erziehungsperspektive oder eine auf Dauer angelegte
Lebensform eröffnen.
Das Aufgabengebiet für den
Bereich Vollzeitpflege umfasst nachstehende Aufgaben:
- Werbung und Information von Interessierten zur Gewinnung als
Pflegepersonen
- Feststellung der Eignung von Bewerbern
- Vorbereitung der Bewerber auf ihre Aufgabe
- Mitwirkung bei der Feststellung der geeigneten Hilfeart
- Auswahl der geeigneten Pflegefamilie
- Herstellung des Erstkontaktes zwischen den Pflegeeltern, der
Herkunftsfamilie und dem Kind
- Gestaltung
der weiteren Kontaktanbahnung und Eingewöhnungsphase zwischen Kind/ Jugendlichem
und Pflegeeltern
- Beratung und Unterstützung der Pflegefamilie
- Ständige sozialpädagogische Begleitung des Pflegeverhältnisses
durch Hausbesuche
- Mitwirkung am Hilfeplanverfahren bei Gewährung von Hilfe zur
Erziehung nach § 33 SGB VIII
- Mitwirkung
an der Entscheidung über erzieherische Hilfen in Kooperation mit den Eltern der
Kinder/Jugendlichen sowie anderen beteiligten Diensten
- Mitwirkung an der Entscheidung über Hilfen für junge Volljährige
- Gestaltung
der Übernahme eines Jugendhilfe-Falles von einem anderen Jugendamt (ggf. auch
Überprüfung)
- Betreuung der Bereitschaftspflegefamilien
- Organisation von Fortbildungsveranstaltungen für Pflegeeltern
- Arbeit mit dem Pflegkind
- Unterstützung bei Umgangsregelungen, Besuchskontakten
- Beratung über weitere Hilfen bei Beendigung oder Abbruch eines
Pflegeverhältnisses
- Unterstützung der Pflegefamilie bei Realisierung der
Rückkehroption
- Unterstützung bei der Verselbständigung
- Verwaltungsaufgaben
- Prüfung und
Entscheidung über Anträge auf Pflegeerlaubnisse nach § 44 SGB VIII i.V. mit
Art. 21 BayKJHG
Vollzeitpflege ist eine
wichtige Aufgabe der Jugendhilfe. Pflegepersonen, die entwicklungs- und
erziehungsbeeinträchtigte Kinder in der eigenen Familie aufnehmen, benötigen
eine gezielte Vorbereitung und Begleitung, um Pflegekindern auch in schwierigen
Lebenssituationen die nötige Hilfe und Unterstützung geben zu können. Um der
Aufgabenwahrnehmung in der Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege
gerecht werden zu können, kommt es auch auf die Ausstattung des Jugendamts mit
Fachkräften an.
Bei ca. 45 betreuten Kindern
sind neben der Begleitung der Familien noch weitere Maßnahmen wie Fortbildung,
Öffentlichkeitsarbeit und Gewinnung von potentiellen Pflegefamilien möglich.
Bei einer dauerhaften Fallzahl von 60 Kindern ist dies nicht mehr möglich.