Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Sachstandsbericht: Jugendhilfeplanung

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.11.2005   JHA/013/2005 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Diplom-Sozialpädagoge (FH) Wachtler gab folgenden Sachstandsbericht:

 

Ziel der örtlichen Jugendhilfeplanung als Element des strategischen Controlling ist es, die bereits vorhandenen und noch erforderlichen Maßnahmen der Jugendhilfe zu ermitteln und zu koordinieren, um einen effizienten Einsatz der Haushaltsmittel des Landkreises Miltenberg zu gewährleisten.

 

Durch den Ausschuss zur Beratung und Begleitung der Jugendhilfeplanung werden u.a. die Prioritäten zur Fertigstellung und Fortschreibung der bestehenden Jugendhilfeplanung benannt und die Jugendhilfeplanung auf die Umsetzung ihrer Handlungsempfehlungen hin überprüft:

 

-    Nach der Verabschiedung des Teilplanes 6 „Eingliederungshilfe“ gemäß § 35 a SGB VIII durch den Kreistag am 25.05.2004 konnte die Handlungsempfehlung 3 „Aufbau von Förder- und Stützklassen zur Erziehungshilfe zur geschlechtsgemischten Versorgung von Kindern der 1. bis 4. Jahrgangsstufe im Landkreis an den bestehenden Förderschulen zur individuellen Lernförderung“ nach ausführlichen Verhandlungen mit der Regierung von Unterfranken mit Schuljahresbeginn 2005/2006 wie in Teilplan 6 empfohlen umgesetzt werden. An der Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule Miltenberg wurde eine Klasse für Grundschüler mit besonderem sozial-emotionalen Förderbedarf eingerichtet. Sieben Schüler, die trotz guter intellektueller Leistungsfähigkeit in ihren bisherigen Klassen absolut nicht mehr beschulbar waren, werden hier von einem interdisziplinären Team individuell gefördert. Ursachen für die Aufnahme der Kinder waren z.B. stark verminderte Konzentrationsfähigkeit, Störungen der Aufmerksamkeit, Überaktivität, aufsässiges Verhalten oder erhöhte Agressionsbereitschaft, aber auch soziale Ängste. Geleitet wird die Klasse von einer Förderschullehrerein, als unterstützende Fachkräfte sind ein Grundschullehrer und eine pädagogische Fachkraft der Heilpädagogischen Tagesstätten Miltenberg-Elsenfeld in der Klasse tätig. Zusätzlich zur besonderen Förderung in der Schule erhält jedes Kind eine bedarfsorientierte Jugendhilfemaßnahme. Die betroffenen Familien werden intensiv beraten und unterstützt, wodurch mittelfristig die Bewältigung der Problemursachen und die Neuorientierung ermöglicht werden sollen. Ziel der E-Klasse ist eine baldige Rückführung der Kinder in ihre Regelschule.

 

Weiter entwickelt der Ausschuss die Jugendhilfeplanung, orientiert an der aktuellen Situation und den daraus resultierenden Bedarfslagen weiter:

 

-    Am 01.08.2005 ist das Bayer. Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege und zur Änderung anderer Gesetze (Bayer. Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz und Änderungsgesetz - BayKiBiG und ÄndG) in Kraft getreten und lässt durch den darin enthaltenen Planungsauftrag an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe kurz- und mittelfristig auf einen hohen Planungsbedarf in diesem Bereich schließen. Zur weiteren Konzipierung und Vorbereitung dieses Planungsvorhabens werden die Empfehlungen zur Planungsumsetzung und notwendigen Beteiligung der Kommunen und freien Träger des Bayer. Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen erwartet.

 

-    Die im Jahr 2004 durch den Vorzug der Projekte „Erstellung der Sozialraumanalyse“ und „Fertigstellung und Verabschiedung“ von Teilplan 6 ausgesetzten Planungsarbeiten zur Jugendsozialarbeit wurden im laufenden Jahr 2005 wieder aufgenommen und weitergeführt. Die Planungsgruppe hat als weiteres Mitglied den Geschäftsführer der ARGE im Landkreis Miltenberg, Herrn Opolka, aufgenommen. Am 19.10.2005 wurde unter Beteiligung von 26 Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe eine Expertenanhörung zum Bedarf an Maßnahmen der Jugendsozialarbeit im Landkreis Miltenberg durchgeführt. Als Ergebnisse können die durch die beteiligten Fachkräfte gemeinsam abgestimmten Bedarfslagen z.B. in folgenden Bereichen der Jugendsozialarbeit zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen und individuellen Beeinträchtigungen im Landkreis Miltenberg festgehalten werden:

-       Eingliederung von sozial benachteiligten Jugendlichen in schulische und berufliche Ausbildung sowie in die Arbeitswelt, hier insbesondere Abstimmung und Vernetzung der Angebote von Trägern der beruflichen Integration und Förderung sowie Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für auf dem 1. Arbeitsmarkt schwer oder nicht integrierbarer sozial benachteiligter Jugendlicher.

     -    Soziale Integration von benachteiligten Jugendlichen aus Randgruppen, insbesondere Maßnahmen zur Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund.

 

Die Ergebnisse der Expertenanhörung werden als Grundlage der weiteren Planungsarbeiten zur Jugendsozialarbeit dienen und zu gegebener Zeit in Handlungsempfehlungen münden. Bei den weiteren Planungsarbeiten zur Jugendsozialarbeit wird sich der öffentliche Jugendhilfeträger auf seine Aufgaben und Kompetenzen konzentrieren.

 

Darüber hinaus wird sich der Ausschuss auf der Datengrundlage der Sozialraumanalyse verstärkt der Fortschreibung der bereits bestehenden Teilpläne des Jugendhilfeplanes widmen und diese ggf. im einzelnen durch weitere Planungsgruppen den aktuellen Entwicklungen entsprechend bearbeiten und aktualisieren.

 

Landrat Schwing dankte für den Bericht und bemerkte, dass man auf das, was bisher an kostenträchtigen Maßnahmen beschlossen und umgesetzt worden sei, stolz sein könne. Es spreche nicht nur für den Ausschuss, sondern auch für den Kreistag und die Verwaltung, dass trotz Geldmangel viel realisiert worden sei.

 

Kreisrätin Nutz sagte, die Ausschussmitglieder seien froh, dass die Umsetzung der Handlungsempfehlungen so schnell erfolgt sei. Es sei dem seinerzeitigen Leiter der Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule Miltenberg zu verdanken, dass an dieser Schule der für die Errichtung einer Förderklasse erforderlicher Raum zur Verfügung gestellt worden sei. Zu danken sei auch der Regierung von Unterfranken, die so schnell reagiert habe, sowie Herrn Wachtler für seine Bemühungen. Erfreulich sei weiter, dass die Heilpädagogische Tagesstätte einbezogen sei. Es werde nun gehofft, dass die sieben Schüler aufgrund der Förderung in die Regelschule zurückkehren können.

 

Kreisrat Scherf schloss sich den Dankesworten von Kreisrätin Nutz an. Die kostenträchtigen Maßnahmen werden hoffentlich schlimmere Probleme vermeiden. Eine Stützklasse, wie sie derzeit an der Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule Miltenberg bestehe, biete nicht nur Erziehungshilfe, sondern auch die Chance der Rückführung. Das bestehende Konzept sei eine gute Sache. Gut sei vor allem, dass es nur eine Klasse gebe, weil so Stigmatisierung vermieden  und eine bessere Kooperation mit andern Schulen ermöglicht werde. Vielleicht könne aufgrund der gesammelten Erfahrungen auch bei der Elsava-Schule ein Denkprozess in Gang gesetzt werden. Nachdem der Bedarf an HPT-Plätzen auch im nördlichen Teil des Landkreises Miltenberg vorhanden sei, werde man auch diesbezüglich reagieren müssen.

 

Landrat Schwing wies darauf hin, dass es sich um ein Pilotprojekt handele und es bei Ausweitung auf den nördlichen Teil des Landkreises Miltenberg keine weitere Heilpädagogische Tagesstätte geben werde. Ein Blick in den Haushaltsplan des Landkreises Miltenberg werde bestätigen, dass eine solche Forderung finanziell nicht zu verkraften wäre.

 

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