Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Sachstandsbericht: Jugendhilfeplanung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 24.11.2005 JHA/013/2005 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Diplom-Sozialpädagoge (FH) Wachtler gab folgenden
Sachstandsbericht:
Ziel der örtlichen Jugendhilfeplanung als Element des
strategischen Controlling ist es, die bereits vorhandenen und noch
erforderlichen Maßnahmen der Jugendhilfe zu ermitteln und zu koordinieren, um
einen effizienten Einsatz der Haushaltsmittel des Landkreises Miltenberg zu
gewährleisten.
Durch den Ausschuss zur Beratung und Begleitung der
Jugendhilfeplanung werden u.a. die Prioritäten zur Fertigstellung und
Fortschreibung der bestehenden Jugendhilfeplanung benannt und die
Jugendhilfeplanung auf die Umsetzung ihrer Handlungsempfehlungen hin überprüft:
- Nach der Verabschiedung des Teilplanes 6
„Eingliederungshilfe“ gemäß § 35 a SGB VIII durch den Kreistag am 25.05.2004
konnte die Handlungsempfehlung 3 „Aufbau von Förder- und Stützklassen zur
Erziehungshilfe zur geschlechtsgemischten Versorgung von Kindern der 1. bis 4.
Jahrgangsstufe im Landkreis an den bestehenden Förderschulen zur individuellen
Lernförderung“ nach ausführlichen Verhandlungen mit der Regierung von
Unterfranken mit Schuljahresbeginn 2005/2006 wie in Teilplan 6 empfohlen
umgesetzt werden. An der Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule Miltenberg wurde eine
Klasse für Grundschüler mit besonderem sozial-emotionalen Förderbedarf
eingerichtet. Sieben Schüler, die trotz guter intellektueller
Leistungsfähigkeit in ihren bisherigen Klassen absolut nicht mehr beschulbar
waren, werden hier von einem interdisziplinären Team individuell gefördert.
Ursachen für die Aufnahme der Kinder waren z.B. stark verminderte
Konzentrationsfähigkeit, Störungen der Aufmerksamkeit, Überaktivität,
aufsässiges Verhalten oder erhöhte Agressionsbereitschaft, aber auch soziale
Ängste. Geleitet wird die Klasse von einer Förderschullehrerein, als
unterstützende Fachkräfte sind ein Grundschullehrer und eine pädagogische
Fachkraft der Heilpädagogischen Tagesstätten Miltenberg-Elsenfeld in der Klasse
tätig. Zusätzlich zur besonderen Förderung in der Schule erhält jedes Kind eine
bedarfsorientierte Jugendhilfemaßnahme. Die betroffenen Familien werden
intensiv beraten und unterstützt, wodurch mittelfristig die Bewältigung der
Problemursachen und die Neuorientierung ermöglicht werden sollen. Ziel der
E-Klasse ist eine baldige Rückführung der Kinder in ihre Regelschule.
Weiter entwickelt der Ausschuss die
Jugendhilfeplanung, orientiert an der aktuellen Situation und den daraus
resultierenden Bedarfslagen weiter:
- Am 01.08.2005 ist das Bayer. Gesetz zur
Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen
Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege und zur Änderung anderer Gesetze
(Bayer. Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz und Änderungsgesetz - BayKiBiG
und ÄndG) in Kraft getreten und lässt durch den darin enthaltenen
Planungsauftrag an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe kurz- und
mittelfristig auf einen hohen Planungsbedarf in diesem Bereich schließen. Zur
weiteren Konzipierung und Vorbereitung dieses Planungsvorhabens werden die
Empfehlungen zur Planungsumsetzung und notwendigen Beteiligung der Kommunen und
freien Träger des Bayer. Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung,
Familie und Frauen erwartet.
- Die im Jahr 2004 durch den Vorzug der
Projekte „Erstellung der Sozialraumanalyse“ und „Fertigstellung und
Verabschiedung“ von Teilplan 6 ausgesetzten Planungsarbeiten zur
Jugendsozialarbeit wurden im laufenden Jahr 2005 wieder aufgenommen und
weitergeführt. Die Planungsgruppe hat als weiteres Mitglied den Geschäftsführer
der ARGE im Landkreis Miltenberg, Herrn Opolka, aufgenommen. Am 19.10.2005
wurde unter Beteiligung von 26 Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe eine
Expertenanhörung zum Bedarf an Maßnahmen der Jugendsozialarbeit im Landkreis
Miltenberg durchgeführt. Als Ergebnisse können die durch die beteiligten
Fachkräfte gemeinsam abgestimmten Bedarfslagen z.B. in folgenden Bereichen der
Jugendsozialarbeit zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen und individuellen
Beeinträchtigungen im Landkreis Miltenberg festgehalten werden:
-
Eingliederung von
sozial benachteiligten Jugendlichen in schulische und berufliche Ausbildung
sowie in die Arbeitswelt, hier insbesondere Abstimmung und Vernetzung der
Angebote von Trägern der beruflichen Integration und Förderung sowie Schaffung
von Beschäftigungsmöglichkeiten für auf dem 1. Arbeitsmarkt schwer oder nicht
integrierbarer sozial benachteiligter Jugendlicher.
- Soziale
Integration von benachteiligten Jugendlichen aus Randgruppen, insbesondere
Maßnahmen zur Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund.
Die Ergebnisse der
Expertenanhörung werden als Grundlage der weiteren Planungsarbeiten zur
Jugendsozialarbeit dienen und zu gegebener Zeit in Handlungsempfehlungen
münden. Bei den weiteren Planungsarbeiten zur Jugendsozialarbeit wird sich der
öffentliche Jugendhilfeträger auf seine Aufgaben und Kompetenzen konzentrieren.
Darüber hinaus wird sich der Ausschuss
auf der Datengrundlage der Sozialraumanalyse verstärkt der Fortschreibung der
bereits bestehenden Teilpläne des Jugendhilfeplanes widmen und diese ggf. im
einzelnen durch weitere Planungsgruppen den aktuellen Entwicklungen
entsprechend bearbeiten und aktualisieren.
Landrat Schwing dankte für den Bericht
und bemerkte, dass man auf das, was bisher an kostenträchtigen Maßnahmen
beschlossen und umgesetzt worden sei, stolz sein könne. Es spreche nicht nur
für den Ausschuss, sondern auch für den Kreistag und die Verwaltung, dass trotz
Geldmangel viel realisiert worden sei.
Kreisrätin Nutz sagte, die
Ausschussmitglieder seien froh, dass die Umsetzung der Handlungsempfehlungen so
schnell erfolgt sei. Es sei dem seinerzeitigen Leiter der
Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule Miltenberg zu verdanken, dass an dieser Schule
der für die Errichtung einer Förderklasse erforderlicher Raum zur Verfügung
gestellt worden sei. Zu danken sei auch der Regierung von Unterfranken, die so
schnell reagiert habe, sowie Herrn Wachtler für seine Bemühungen. Erfreulich
sei weiter, dass die Heilpädagogische Tagesstätte einbezogen sei. Es werde nun
gehofft, dass die sieben Schüler aufgrund der Förderung in die Regelschule
zurückkehren können.
Kreisrat Scherf schloss sich den
Dankesworten von Kreisrätin Nutz an. Die kostenträchtigen Maßnahmen werden
hoffentlich schlimmere Probleme vermeiden. Eine Stützklasse, wie sie derzeit an
der Heinrich-Ernst-Stötzner-Schule Miltenberg bestehe, biete nicht nur
Erziehungshilfe, sondern auch die Chance der Rückführung. Das bestehende
Konzept sei eine gute Sache. Gut sei vor allem, dass es nur eine Klasse gebe,
weil so Stigmatisierung vermieden und
eine bessere Kooperation mit andern Schulen ermöglicht werde. Vielleicht könne
aufgrund der gesammelten Erfahrungen auch bei der Elsava-Schule ein Denkprozess
in Gang gesetzt werden. Nachdem der Bedarf an HPT-Plätzen auch im nördlichen
Teil des Landkreises Miltenberg vorhanden sei, werde man auch diesbezüglich
reagieren müssen.
Landrat Schwing wies darauf hin, dass es
sich um ein Pilotprojekt handele und es bei Ausweitung auf den nördlichen Teil
des Landkreises Miltenberg keine weitere Heilpädagogische Tagesstätte geben
werde. Ein Blick in den Haushaltsplan des Landkreises Miltenberg werde
bestätigen, dass eine solche Forderung finanziell nicht zu verkraften wäre.