Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Änderung der Abfallgebührensatzung des Landkreises Miltenberg: - Anpassung der Gebühren für Selbstanlieferer - Neufestsetzung der Gebühren für Altholzentsorgung - Festsetzung der Gebühren für zusätzliche Papierbehälter - Festsetzung der Gebühren für das neue Abrufsystem
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 13.10.2005 KT/021/2005 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Regierungamtmann Röcklein trug vor, dass im Rahmen des
bereits beschlossenen Sperrmüllkonzeptes 2006 auch einige Änderungen der
Abfallgebührensatzung erforderlich werden. Darüber hinaus werden im Rahmen der
Weiterentwicklung des Abfallwirtschaftskonzeptes auch einige Regelungen für
überholungs- bzw. änderungsbedürftig gehalten. Nachfolgend die
Änderungsvorschläge:
Ziffern 2 und 3 der Änderungssatzung
Lt. § 13 Abs. 1 Satz 3 Buchstabe a) der
Abfallwirtschaftssatzung gebe es bereits seit einigen Jahren Umleerbehälter für
Papier mit 1.100 l, 3.000 l und 5.000 l Füllraum. Allerdings sei dies bisher
nicht umgesetzt worden, u.a. weil der Landkreis Miltenberg nicht mit privaten
Anbietern habe konkurrieren können. Inzwischen sehe es etwas anders aus. Dank
der einfließenden Papiererlöse können annehmbare Angebote unterbreitet werden
und auch die Nachfrage bei den Abfallberatern sei vorhanden. Die Verwaltung
schlage daher vor, Umleerbehälter für Papier einzuführen. Die Kalkulation der
Gebühren sei so vorgenommen worden, dass die Abfuhrkosten inkl. der geschätzten
Erhöhungen für die Restlaufzeit des Müllabfuhrvertrages mit SITA Bormann und
die Umsatzsteuer durch die Gebühr sicher abgedeckt werden. Nachdem es sich nur
um „zusätzliche Gefäße“ handele, soll der Allgemeinkostenzuschlag aus den
Papiererlösen gedeckt werden.
Ziffern 4 und 8 der Änderungssatzung
Die Verwaltung schlage vor, die Gebühr für brennbare
Abfälle von derzeit 298,00 €/t auf 215,00 €/t zu senken. Dies habe mehrere
Gründe. Zum ersten sei der durchschnittliche Verbrennungspreis beim
Gemeinschaftswerk Schweinfurt GmbH (GKS) in den letzten Jahren gesunken und
habe für den Landkreis Miltenberg im Jahr 2004 142,92 €/t brutto betragen. Die
weiteren Kosten für Verladung und Transport seien in den letzten Jahren stabil
geblieben. Also unter dem Strich eine Kostensenkung in diesem Bereich. Zum
zweiten soll den Gewerbebetrieben nach Inkrafttreten des Ablagerungsverbotes
für brennbare Abfälle am 01.06.2005 eine Alternative für die Entsorgung ihrer
Abfälle aufgezeigt werden. Und zum dritten sei der Landkreis Miltenberg im
Kreis der GKS-Gesellschafter derzeit am teuersten bei brennbaren
Gewerbeabfällen. Außer dem Landkreis Aschaffenburg bewegen sich die
entsprechenden Gebühren aller Gesellschafter inzwischen zwischen 130,00 €/t und
200,00 €/t. Auch für nichtbrennbare Abfälle werde vorgeschlagen, die bisherige
Gebühr von 144,00 €/t auf 115,00 €/t zu senken. Diese Reduzierung gelte
entsprechend dem Ausschussbeschluss vom 01.12.2004 bezüglich „Asbestfreien Zone
Landkreis Miltenberg“ auch für Asbestabfälle.
Ziffer 5 der Änderungssatzung
Die sog. „erhöhte Gebühr“ oder „Strafgebühr“ werde
zwar immer weniger benötigt, aber auch diese soll auf 200,00 €/t für
nichtbrennbare und auf 315,00 €/t für brennbare Abfälle angepasst werden.
Ziffer 7 der Änderungssatzung
Die bisherige Gebühr für Altholz könne vorbehaltlich
des im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vorgesehenen Vertragsabschlusses von
bisher 120,00 €/t auf 80,00 /t € gesenkt werden. Für den Fall, dass
Großanlieferer, z.B. nach Brandfällen oder größeren Abbruchmaßnahmen, direkt zu
unserem Altholzverwerter verwiesen werden, könne eine Gebühr von 30,00 €/t
angeboten werden. Holz als nachwachsender Rohstoff habe in den letzten Jahren
an Bedeutung und als Abfall an Wert gewonnen. Es müsse auch nicht zwischen den
verschiedenen Altholzklassen zu unterschieden werden, was in der Praxis sowieso
nahezu unmöglich sei. Das gesamte Holz aus Altholzsammlung und Wertstoffhöfen
könne als Altholz der Klasse 4 bei der Verwertungsanlage angeliefert werden.
Ziffer 9 der Änderungssatzung
Eingefügt werden soll eine Gebühr von 25,00 € für die
zusätzliche Inanspruchnahme und den Missbrauch von Abrufsystemen (derzeit
Altschrott und Elektrogroßgeräte).
Ziffern 1, 6 und 10 der Änderungssatzung
Gestrichen werden sollen die Bestimmungen über die
sog. Leichtfraktion und über die Klärschlammdeponie Schippach, da sie keine
Bedeutung mehr haben.
Kreisrätin Münzel sagte, sie werde der Änderung der
Abfallgebührensatzung nicht zustimmen. Sie sei der Meinung, dass auch im
südlichen Teil des Landkreises Miltenberg ein Wertstoffhof notwendig sei und
dafür Geld benötigt werde. Landrat Schwing argumentiere immer, dass für einen
zweiten Wertstoffhof kein Geld zur Verfügung stehe. Es sei daher unlogisch,
Gebühren zu senken und auf weitere Verwertungsmaßnahmen zu verzichten.
Landrat Schwing erklärte dazu, dass es darum gehe,
Mülltourismus zu unterbinden. Der im Landkreis Miltenberg anfallende Müll soll
über die hier vorhandenen Systeme entsorgt werden.
Kreisrat Reinhard wies darauf hin, dass ein
Wertstoffhof nichts mit Gebühren zu tun habe. Kosten von rd. 400.000,00 € für
einen zweiten Wertstoffhof im Landkreis Miltenberg wären zusätzliche Kosten,
die nur einige Anlieferer sparen und die übrigen Bürger und Bürgerinnen zahlen
müssten.
Kreisrat Dr. Fahn bemerkte, grundsätzlich sei er auch
für einen zweiten Wertstoffhof. Er halte ein solches Projekt jedoch nur für
realisierbar, wenn bestehende Strukturen genutzt werden können, z.B. in
Verbindung mit einem gemeindlichen Bauhof. Diesbezüglich seien die Kommunen im
südlichen Teil des Landkreises Miltenberg zur Mitarbeit aufgefordert.
Bei drei Gegenstimmen wurde durch den Kreistag sodann
auf Empfehlung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz vom 06.10.2005
folgendes
b e s c h l o s s e n :
Der vorliegenden Änderungssatzung zur
Abfallgebührensatzung des Landkreises Miltenberg wird zugestimmt.