Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Änderungen und Ergänzungen der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere Ausschüsse des Landkreises Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.10.2005   KA/020/2005 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Oberregierungsrat Fieger erläuterte folgendes:

 

1.  Zu Ziffern 1 und 2 des Beschlussvorschlages:

 

Durch § 3 Abs. 3 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches vom 27.12.2004 (GVBl. S. 541) ist das Bayerische Gesetz zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes (AGBSHG) mit Ablauf des 31.12.2004 außer Kraft getreten.

 

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage für den sondergesetzlichen Sozialhilfeausschuss besteht der Sozialhilfeausschuss nicht mehr. Er ist kraft Gesetzes weggefallen. Mit dem Außerkrafttreten des AGBSHG sind auch die entsprechenden Bestimmungen in der Geschäftsordnung des Kreistages über den Sozialhilfeausschuss (§ 2 Abs. 1 Ziffer 4 und § 34) gegenstandslos geworden.

 

2.  Zu Ziffern 3 bis 6 des Beschlussvorschlages:

 

Kommunen, Bund und Gewerkschaften haben am 13.09.2005 den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) unterzeichnet. Er ist am 01.10.2005 in Kraft getreten und löst den bisher bestehenden Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) ab. Mit dem neuen Tarifvertrag gelten einheitliche Bedingungen für die rund 2,1 Millionen beschäftigten Arbeiter und Angestellte im kommunalen Bereich. Es wird eine leistungsorientierte Bezahlung eingeführt, die die Bezahlung nach Alter und Familienstand abschafft. Die 22 Vergütungsgruppen des BAT wurden ersetzt durch 15 neue Entgeltgruppen, die 10 Lebensaltersstufen durch zwei Grundentgelt- und vier Entwicklungsstufen.

 

Für die Überleitung der bisherigen Vergütungsgruppen in die neuen Entgeltgruppen wurde ein eigener Überleitungstarifvertrag (TVÜ) abgeschlossen. Bestandteil dieses TVÜ ist eine Tabelle, aus der sich ergibt, in welche neuen Entgeltgruppen die bisherigen Vergütungsgruppen überzuleiten sind. Mit dem Inkrafttreten des neuen TVöD sind die in der Geschäftsordnung genannten BAT-Vergütungsgruppen durch die entsprechenden neuen TVöD-Entgeltgruppen zu ersetzen.

 

3.  Zu Ziffern 7 bis 9 des Beschlussvorschlages:

 

Im Rahmen des Projektes "Intelligentes Sparen" kam im Mai 2004 aus dem Rechnungsprüfungsausschuss die Initiative, auch das Thema Sitzungsdienst auf mögliche Einsparungen hin zu überprüfen. Es wurde vorgeschlagen, die Niederschriften aus den Ausschüssen nicht mehr an alle Kreisrätinnen und Kreisräte zu versenden, sondern nur noch an die jeweiligen Ausschussmitglieder.

 

Um langfristig Kosten zu sparen, ergänzte das Strategieforum des Landratsamtes den Vorschlag um die Einführung eines "Kreistagsinformationssystems". Mit einem Passwort können sich die Mitglieder des Kreistages in das System einloggen und die für sie relevanten Informationen für Ihre Kreistagsarbeit abrufen. Wesentliche Vorteile des Systems "SessionNet" sind die Ersparnis von Papier, Verpackungs- und Versandkosten, die schnellere Verfügbarkeit für die Kreistagsmitglieder, die dauerhafte Archivierung und die Recherchemöglichkeit.

 

Nach einer Vorstellung des neuen Kreistagsinformationssystems am 13.07.2005 haben bisher 46 Kreisrätinnen und Kreisräte erklärt, es nutzen zu wollen. Das System ist momentan in der Testphase freigegeben und wird ab 01.01.2006 in den Echtbetrieb gehen. Zuvor müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, d.h. entsprechende Passagen der Geschäftsordnung angepasst werden.

 

 

4.  Zu Ziffer 10 des Beschlussvorschlages:

 

Mit Beschlüssen vom 23.03.2005 und vom 01.04.2005 haben der Kreisausschuss und der Kreistag ihre bezüglich des Abschlusses von Vereinbarungen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden bestehenden Zuständigkeiten über den Bau und die Unterhaltung gemeindlicher Kanalisationen in Ortsdurchfahrten von Kreisstraßen sowie über den gemeinschaftlichen Ausbau von Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreisstraßen auf den Bauausschuss übertragen.

 

Bei den betreffenden Vereinbarungen handelt es sich stets um Standardverträge auf der Grundlage von Vertragsmustern, die im Ministerialamtsblatt veröffentlicht sind. Die Beschlüsse vom 23.03.2005 und vom 01.04.2005 sollen in die jetzige Aktualisierung der Geschäftsordnung einbezogen werden.

 

Der Kreisausschuss empfahl dem Kreistag einstimmig, folgendes zu

 

b e s c h l i e ß e n :

 

Die Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere Ausschüsse des Landkreises Miltenberg vom 02.05.2005 wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:

 

1.  § 2 Abs. 1 Ziffer 4 wird ersatzlos aufgehoben.

 

2.  § 34 wird ersatzlos aufgehoben.

 

3.  In § 31 Abs. 2 Ziffer 9 werden 1 die Worte „Vergütungsgruppe V b BAT (VkA) bis I BAT (VkA)“ gestrichen und durch die Worte „Entgeltgruppe 9 bis Entgeltgruppe 15 TVöD“ ersetzt.

 

4.  In § 31 Abs. 2 Ziffer 9 werden in Satz 2 des Klammerzusatzes die Worte „Vergütungsgruppe X BAT (VkA) bis IV a BAT (VkA)“ gestrichen und durch die Worte „Entgeltgruppen 1 bis 11 TVöD“ ersetzt.

 

5.  In § 39 Abs. 7 Ziffer 2 werden die Worte „Vergütungsgruppe X BAT (VkA) bis V c BAT (VkA)“ gestrichen und durch die Worte „Entgeltgruppe 1 bis 8 TVöD“ ersetzt.

 

6.  In § 39 Abs. 7 Ziffer 3 werden die Worte „Vergütungsgruppe V b BAT (VkA) bis I b BAT (VkA)“ gestrichen und durch die Worte „Entgeltgruppe 9 bis 14 TVöD“ ersetzt.

7.  § 15 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst: „Die Ladung erfolgt grundsätzlich auf elektronischem Weg über das Kreistagsinformationssystem durch Bereitstellung im Internet, ausnahmsweise per Post, Fax oder E-Mail. Eine fernmündliche Ladung ist wie vorstehend zu wiederholen. Die Entscheidung für die Nutzung des Kreistagsinformationssystems erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Landrat; sie kann jederzeit widerrufen werden. Die Erklärung enthält für den Fall des elektronischen Zugriffs auf das Kreistagsinformationssystem den Verzicht auf den Versand von schriftlichen Unterlagen, es sei denn, dass Unterlagen elektronisch nicht zur Verfügung gestellt werden können.“

 

8.  In § 15 Abs. 3 wird folgender neuer Satz 4 angefügt: „Die Fristen nach Satz 1 und 2 gelten als gewahrt, wenn die Ladung über das Kreistagsinformationssystem innerhalb der genannten Fristen abrufbar bereitgestellt worden sind.“

 

9.  In § 27 wird folgender neuer Satz 3 angefügt: „Niederschriften über öffentliche Sitzungen werden über das Kreistagsinformationssystem abrufbar bereitgestellt.“

 

10. In § 37 Abs. 2 wird folgender neuer Satz 3 eingefügt: „ Er ist weiterhin zuständig für den Abschluss von Vereinbarungen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden über den Bau und die Unterhaltung gemeindlicher Kanalisationen in Ortsdurchfahrten von Kreisstraßen sowie über den gemeinschaftlichen Ausbau von Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreisstraßen.“

 

Diese Änderungen und Ergänzungen treten am Tag nach ihrer Beschlussfassung durch den Kreistag in Kraft.

 

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