Tagesordnungspunkt
TOP Ö 9: Änderungen und Ergänzungen der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere Ausschüsse des Landkreises Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 11.10.2005 KA/020/2005 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Oberregierungsrat Fieger erläuterte folgendes:
1. Zu
Ziffern 1 und 2 des Beschlussvorschlages:
Durch § 3 Abs. 3 des
Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des
Sozialgesetzbuches vom 27.12.2004 (GVBl. S. 541) ist das Bayerische Gesetz zur
Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes (AGBSHG) mit Ablauf des 31.12.2004
außer Kraft getreten.
Mit dem Wegfall der
gesetzlichen Grundlage für den sondergesetzlichen Sozialhilfeausschuss besteht
der Sozialhilfeausschuss nicht mehr. Er ist kraft Gesetzes weggefallen. Mit dem
Außerkrafttreten des AGBSHG sind auch die entsprechenden Bestimmungen in der Geschäftsordnung
des Kreistages über den Sozialhilfeausschuss (§ 2 Abs. 1 Ziffer 4 und § 34)
gegenstandslos geworden.
2. Zu
Ziffern 3 bis 6 des Beschlussvorschlages:
Kommunen, Bund und
Gewerkschaften haben am 13.09.2005 den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst (TVöD) unterzeichnet. Er ist am 01.10.2005 in Kraft getreten und löst
den bisher bestehenden Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) ab. Mit dem neuen
Tarifvertrag gelten einheitliche Bedingungen für die rund 2,1 Millionen
beschäftigten Arbeiter und Angestellte im kommunalen Bereich. Es wird eine
leistungsorientierte Bezahlung eingeführt, die die Bezahlung nach Alter und
Familienstand abschafft. Die 22 Vergütungsgruppen des BAT wurden ersetzt durch
15 neue Entgeltgruppen, die 10 Lebensaltersstufen durch zwei Grundentgelt- und
vier Entwicklungsstufen.
Für die Überleitung der
bisherigen Vergütungsgruppen in die neuen Entgeltgruppen wurde ein eigener
Überleitungstarifvertrag (TVÜ) abgeschlossen. Bestandteil dieses TVÜ ist eine
Tabelle, aus der sich ergibt, in welche neuen Entgeltgruppen die bisherigen
Vergütungsgruppen überzuleiten sind. Mit dem Inkrafttreten des neuen TVöD sind
die in der Geschäftsordnung genannten BAT-Vergütungsgruppen durch die
entsprechenden neuen TVöD-Entgeltgruppen zu ersetzen.
3. Zu
Ziffern 7 bis 9 des Beschlussvorschlages:
Im
Rahmen des Projektes "Intelligentes Sparen" kam im Mai 2004 aus dem
Rechnungsprüfungsausschuss die Initiative, auch das Thema Sitzungsdienst auf
mögliche Einsparungen hin zu überprüfen. Es wurde vorgeschlagen, die
Niederschriften aus den Ausschüssen nicht mehr an alle Kreisrätinnen und
Kreisräte zu versenden, sondern nur noch an die jeweiligen Ausschussmitglieder.
Um
langfristig Kosten zu sparen, ergänzte das Strategieforum des Landratsamtes den
Vorschlag um die Einführung eines "Kreistagsinformationssystems". Mit
einem Passwort können sich die Mitglieder des Kreistages in das System
einloggen und die für sie relevanten Informationen für Ihre Kreistagsarbeit
abrufen. Wesentliche Vorteile des Systems "SessionNet" sind die
Ersparnis von Papier, Verpackungs- und Versandkosten, die schnellere
Verfügbarkeit für die Kreistagsmitglieder, die dauerhafte Archivierung und die
Recherchemöglichkeit.
Nach einer Vorstellung
des neuen Kreistagsinformationssystems am 13.07.2005 haben bisher 46
Kreisrätinnen und Kreisräte erklärt, es nutzen zu wollen. Das System ist
momentan in der Testphase freigegeben und wird ab 01.01.2006 in den Echtbetrieb
gehen. Zuvor müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, d.h. entsprechende
Passagen der Geschäftsordnung angepasst werden.
4. Zu
Ziffer 10 des Beschlussvorschlages:
Mit Beschlüssen vom
23.03.2005 und vom 01.04.2005 haben der Kreisausschuss und der Kreistag ihre
bezüglich des Abschlusses von Vereinbarungen mit den kreisangehörigen Städten
und Gemeinden bestehenden Zuständigkeiten über den Bau und die Unterhaltung
gemeindlicher Kanalisationen in Ortsdurchfahrten von Kreisstraßen sowie über
den gemeinschaftlichen Ausbau von Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreisstraßen auf
den Bauausschuss übertragen.
Bei den betreffenden
Vereinbarungen handelt es sich stets um Standardverträge auf der Grundlage von
Vertragsmustern, die im Ministerialamtsblatt veröffentlicht sind. Die
Beschlüsse vom 23.03.2005 und vom 01.04.2005 sollen in die jetzige
Aktualisierung der Geschäftsordnung einbezogen werden.
Der Kreisausschuss empfahl dem Kreistag einstimmig,
folgendes zu
b e s c h l i e ß e n :
Die Geschäftsordnung für den Kreistag, den
Kreisausschuss und weitere Ausschüsse des Landkreises Miltenberg vom 02.05.2005
wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:
1. §
2 Abs. 1 Ziffer 4 wird ersatzlos aufgehoben.
2. §
34 wird ersatzlos aufgehoben.
3. In § 31 Abs. 2 Ziffer 9 werden 1 die Worte
„Vergütungsgruppe V b BAT (VkA) bis I BAT (VkA)“ gestrichen und durch die Worte
„Entgeltgruppe 9 bis Entgeltgruppe 15 TVöD“ ersetzt.
4. In § 31 Abs. 2 Ziffer 9 werden in Satz 2 des
Klammerzusatzes die Worte „Vergütungsgruppe X BAT (VkA) bis IV a BAT (VkA)“
gestrichen und durch die Worte „Entgeltgruppen 1 bis 11 TVöD“ ersetzt.
5. In § 39 Abs. 7 Ziffer 2 werden die Worte
„Vergütungsgruppe X BAT (VkA) bis V c BAT (VkA)“ gestrichen und durch die Worte
„Entgeltgruppe 1 bis 8 TVöD“ ersetzt.
6. In § 39 Abs. 7 Ziffer 3 werden die Worte
„Vergütungsgruppe V b BAT (VkA) bis I b BAT (VkA)“ gestrichen und durch die
Worte „Entgeltgruppe 9 bis 14 TVöD“ ersetzt.
7. § 15 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst: „Die
Ladung erfolgt grundsätzlich auf elektronischem Weg über das Kreistagsinformationssystem
durch Bereitstellung im Internet, ausnahmsweise per Post, Fax oder E-Mail. Eine
fernmündliche Ladung ist wie vorstehend zu wiederholen. Die Entscheidung für
die Nutzung des Kreistagsinformationssystems erfolgt durch schriftliche Erklärung
gegenüber dem Landrat; sie kann jederzeit widerrufen werden. Die Erklärung
enthält für den Fall des elektronischen Zugriffs auf das
Kreistagsinformationssystem den Verzicht auf den Versand von schriftlichen
Unterlagen, es sei denn, dass Unterlagen elektronisch nicht zur Verfügung
gestellt werden können.“
8. In § 15 Abs. 3 wird folgender neuer Satz 4
angefügt: „Die Fristen nach Satz 1 und 2 gelten als gewahrt, wenn die Ladung
über das Kreistagsinformationssystem innerhalb der genannten Fristen abrufbar
bereitgestellt worden sind.“
9. In § 27 wird folgender neuer Satz 3 angefügt:
„Niederschriften über öffentliche Sitzungen werden über das
Kreistagsinformationssystem abrufbar bereitgestellt.“
10. In § 37 Abs. 2 wird folgender neuer Satz 3
eingefügt: „ Er ist weiterhin zuständig für den Abschluss von Vereinbarungen
mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden über den Bau und die
Unterhaltung gemeindlicher Kanalisationen in Ortsdurchfahrten von Kreisstraßen
sowie über den gemeinschaftlichen Ausbau von Ortsdurchfahrten im Zuge von
Kreisstraßen.“
Diese Änderungen und Ergänzungen treten am Tag nach
ihrer Beschlussfassung durch den Kreistag in Kraft.