Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Investitionskostenzuschuss für die AB Schlachthof GmbH + Co. KG
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 11.10.2005 KA/020/2005 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Verwaltungsamtsrat Rüth erinnerte daran, dass der
Kreisausschuss am 09.12.2002 über einen Betriebskostenzuschuss für die
Betreiber des Schlachthofes Aschaffenburg beraten und folgenden Beschluss
gefasst habe: „Für den Fall, dass die EU-Kommission im Rahmen des
Modifizierungsverfahrens einen Betriebskostenzuschuss für den Schlachthof
Aschaffenburg als zulässig erklärt, verpflichtet sich der Landkreis Miltenberg
zur Zahlung eines entsprechenden Betriebskostenzuschusses von maximal 62.000,00
€ in einem Zeitrahmen von bis zu drei Jahren ab Inkrafttreten des
Pachtvertrages über den Schlachthof. Dies gilt allerdings nur unter der Voraussetzung,
dass die Stadt Aschaffenburg und der Landkreis Aschaffenburg Zuschüsse in
gleicher Höhe leisten.“
Das daraufhin von den Schlachthofbetreibern beantragte
Notifizerungsverfahren habe nach Überprüfung durch die EU-Kommission und aus
beihilferechtlichen Gründen keine Aussicht auf Erfolg gehabt. Der entsprechende
Antrag sei daraufhin seitens der Schlachthofbetreiber auf Anraten des Bayer.
Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten zurückgezogen worden. Damit
seien auch die Voraussetzungen für den Betriebskostenzuschuss im Sinne des
Kreisausschussbeschlusses entfallen.
Aus diesem Grund habe am 05.07.2004 eine Besprechung
mit Abgeordneten des Bundes- und Landtages, Vertretern der beiden Landkreise Aschaffenburg
und Miltenberg und der Stadt Aschaffenburg sowie den zuständigen Mitarbeitern
des Bayer. Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten stattgefunden.
Ziel der Besprechung sei es gewesen, zulässige finanzielle Maßnahmen zur
Unterstützung des Schlachthofes zu finden. Seitens der Vertreter des Bayer.
Landwirtschaftsministeriums seien die europarechtlichen Rahmenbedingungen der
Schlachthofförderung dargelegt worden, wonach der zunächst beabsichtigte
Betriebskostenzuschuss nicht zulässig sei. Durch den Erlass der Verordnung EG
Nr. 1/2004 der Kommission vom 23.12.2003 für die Landwirtschaft, habe sich die
rechtliche Situation seit Einleitung des Regierungsverfahrens verändert. Nach
Art. 7 dieser Verordnung, die auch für Schlachthöfe gelte, seien
Einzelbeihilfen unter den dort genannten Voraussetzungen von der generellen
Anmeldepflicht freigestellt. Zu den wichtigsten Kriterien zählen:
- Glaubhafter
Nachweis der Wirtschaftlichkeit,
- Erfüllung
der Mindestanforderungen in Bezug auf Umwelt, Hygiene und Tierschutz,
- Sicherung eines wirtschaftlichen Vorteils
für die Fleischproduzenten durch die Beihilfegewährung (kurze Vermarktungswege,
geringere Schlachtgebühren),
- ausreichender
Nachweis für normale Absatzmöglichkeiten.
Der Landkreis Miltenberg könne demzufolge im Rahmen
der vorgenannten Verordnung einen Zuschuss für Investitionen in Höhe von
insgesamt 60.000,00 € für den Schlachthofbetrieb gewähren. Der Beschluss des
Kreisausschusses diene als Rechtsgrundlage für den Investitionskostenzuschuss
und sei Voraussetzung dafür, dass ein Freistellungsantrag der Kommission
gestellt werden könne. Stadt und Landkreis Aschaffenburg hätten bereits entsprechende
Beschlüsse gefasst.
Kreisrat Dr. Fahn wies darauf hin, dass es nicht um
einen Zuschuss zum Betrieb des Schlachthofes, sondern um einen
Investitionskostenzuschuss gehe. Nachdem die EU-Kommission noch keine
endgültige Entscheidung getroffen habe, bestehe die Möglichkeit, dass keine
Freistellung erfolge. Der Kreisausschuss müsse aber vorab den entsprechenden
Zustimmungsbeschluss fassen. Nachdem der Kreisausschuss am 09.12.2002 der
Gewährung eines Investitionskostenzuschusses zugestimmt habe, sollte er auch
heute zustimmen, zumal Stadt und Landkreis Aschaffenburg bereits gleichlautende
Beschlüsse gefasst hätten.
Kreisrat Andre sagte, der Aschaffenburger Schlachthof
sei eine wichtige Einrichtung der Region, die eine positive Entwicklung
genommen habe. Der Kreisausschuss sollte daher an der seinerzeitigen Zusage
festhalten, damit der Betreiber seine Planungen weiterführen und der
Schlachthof in der Region erhalten bleibe.
Zur Bemerkung von Kreisrat Scherf, dass Kleinlandwirte
wegen geringer Mengen vom Schlachthofbetreiber abgewiesen werden, erklärte
Kreisrat Stappel, dass es Sinn und Zweck des Aschaffenburger Schlachthofes sei,
Kleinlandwirten weite Wege zu ersparen und ihnen die Chance zum Überlegen zu
geben. Ziel sei es, den Aschaffenburger Schlachthof für Landwirte und Metzger
zu erhalten.
Durch den Kreisausschuss wurde sodann einstimmig
folgender
B e s c h l u s s
gefasst:
Für den Fall, dass die EU-Kommission im Rahmen des
Freistellungsverfahrens nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2004 der Kommission vom
23.12.2003, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 1 vom
03.01.2004, Seite 1 ff., einen Investitionskostenzuschuss für die AB
Schlachthof GmbH & Co. KG als zulässig erachtet, verpflichtet sich der
Landkreis Miltenberg zur Zahlung eines entsprechenden
Investitionskostenzuschusses von maximal 60.000,00 € in einem Zeitraum von drei
Jahren ab Erhalt der nach dem vorgenannten Verfahren erforderlichen
Identifikationsnummer. Haushaltsmittel werden erst ab dem Haushaltsjahr 2006
bereitgestellt. Dies gilt nur unter der Voraussetzung, dass die Stadt
Aschaffenburg und der Landkreis Aschaffenburg Zuschüsse in gleicher Höhe
leisten.