Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Investitionskostenzuschuss für die AB Schlachthof GmbH + Co. KG

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.10.2005   KA/020/2005 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Verwaltungsamtsrat Rüth erinnerte daran, dass der Kreisausschuss am 09.12.2002 über einen Betriebskostenzuschuss für die Betreiber des Schlachthofes Aschaffenburg beraten und folgenden Beschluss gefasst habe: „Für den Fall, dass die EU-Kommission im Rahmen des Modifizierungsverfahrens einen Betriebskostenzuschuss für den Schlachthof Aschaffenburg als zulässig erklärt, verpflichtet sich der Landkreis Miltenberg zur Zahlung eines entsprechenden Betriebskostenzuschusses von maximal 62.000,00 € in einem Zeitrahmen von bis zu drei Jahren ab Inkrafttreten des Pachtvertrages über den Schlachthof. Dies gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Stadt Aschaffenburg und der Landkreis Aschaffenburg Zuschüsse in gleicher Höhe leisten.“

 

Das daraufhin von den Schlachthofbetreibern beantragte Notifizerungsverfahren habe nach Überprüfung durch die EU-Kommission und aus beihilferechtlichen Gründen keine Aussicht auf Erfolg gehabt. Der entsprechende Antrag sei daraufhin seitens der Schlachthofbetreiber auf Anraten des Bayer. Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten zurückgezogen worden. Damit seien auch die Voraussetzungen für den Betriebskostenzuschuss im Sinne des Kreisausschussbeschlusses entfallen.

 

Aus diesem Grund habe am 05.07.2004 eine Besprechung mit Abgeordneten des Bundes- und Landtages, Vertretern der beiden Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg und der Stadt Aschaffenburg sowie den zuständigen Mitarbeitern des Bayer. Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten stattgefunden. Ziel der Besprechung sei es gewesen, zulässige finanzielle Maßnahmen zur Unterstützung des Schlachthofes zu finden. Seitens der Vertreter des Bayer. Landwirtschaftsministeriums seien die europarechtlichen Rahmenbedingungen der Schlachthofförderung dargelegt worden, wonach der zunächst beabsichtigte Betriebskostenzuschuss nicht zulässig sei. Durch den Erlass der Verordnung EG Nr. 1/2004 der Kommission vom 23.12.2003 für die Landwirtschaft, habe sich die rechtliche Situation seit Einleitung des Regierungsverfahrens verändert. Nach Art. 7 dieser Verordnung, die auch für Schlachthöfe gelte, seien Einzelbeihilfen unter den dort genannten Voraussetzungen von der generellen Anmeldepflicht freigestellt. Zu den wichtigsten Kriterien zählen:

-    Glaubhafter Nachweis der Wirtschaftlichkeit,

-    Erfüllung der Mindestanforderungen in Bezug auf Umwelt, Hygiene und Tierschutz,

-    Sicherung eines wirtschaftlichen Vorteils für die Fleischproduzenten durch die Beihilfegewährung (kurze Vermarktungswege, geringere Schlachtgebühren),

-    ausreichender Nachweis für normale Absatzmöglichkeiten.

 

Der Landkreis Miltenberg könne demzufolge im Rahmen der vorgenannten Verordnung einen Zuschuss für Investitionen in Höhe von insgesamt 60.000,00 € für den Schlachthofbetrieb gewähren. Der Beschluss des Kreisausschusses diene als Rechtsgrundlage für den Investitionskostenzuschuss und sei Voraussetzung dafür, dass ein Freistellungsantrag der Kommission gestellt werden könne. Stadt und Landkreis Aschaffenburg hätten bereits entsprechende Beschlüsse gefasst.

 

Kreisrat Dr. Fahn wies darauf hin, dass es nicht um einen Zuschuss zum Betrieb des Schlachthofes, sondern um einen Investitionskostenzuschuss gehe. Nachdem die EU-Kommission noch keine endgültige Entscheidung getroffen habe, bestehe die Möglichkeit, dass keine Freistellung erfolge. Der Kreisausschuss müsse aber vorab den entsprechenden Zustimmungsbeschluss fassen. Nachdem der Kreisausschuss am 09.12.2002 der Gewährung eines Investitionskostenzuschusses zugestimmt habe, sollte er auch heute zustimmen, zumal Stadt und Landkreis Aschaffenburg bereits gleichlautende Beschlüsse gefasst hätten.

 

Kreisrat Andre sagte, der Aschaffenburger Schlachthof sei eine wichtige Einrichtung der Region, die eine positive Entwicklung genommen habe. Der Kreisausschuss sollte daher an der seinerzeitigen Zusage festhalten, damit der Betreiber seine Planungen weiterführen und der Schlachthof in der Region erhalten bleibe.

 

Zur Bemerkung von Kreisrat Scherf, dass Kleinlandwirte wegen geringer Mengen vom Schlachthofbetreiber abgewiesen werden, erklärte Kreisrat Stappel, dass es Sinn und Zweck des Aschaffenburger Schlachthofes sei, Kleinlandwirten weite Wege zu ersparen und ihnen die Chance zum Überlegen zu geben. Ziel sei es, den Aschaffenburger Schlachthof für Landwirte und Metzger zu erhalten.

 

Durch den Kreisausschuss wurde sodann einstimmig folgender

 

B e s c h l u s s

gefasst:

 

Für den Fall, dass die EU-Kommission im Rahmen des Freistellungsverfahrens nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2004 der Kommission vom 23.12.2003, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 1 vom 03.01.2004, Seite 1 ff., einen Investitionskostenzuschuss für die AB Schlachthof GmbH & Co. KG als zulässig erachtet, verpflichtet sich der Landkreis Miltenberg zur Zahlung eines entsprechenden Investitionskostenzuschusses von maximal 60.000,00 € in einem Zeitraum von drei Jahren ab Erhalt der nach dem vorgenannten Verfahren erforderlichen Identifikationsnummer. Haushaltsmittel werden erst ab dem Haushaltsjahr 2006 bereitgestellt. Dies gilt nur unter der Voraussetzung, dass die Stadt Aschaffenburg und der Landkreis Aschaffenburg Zuschüsse in gleicher Höhe leisten.

 

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