Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Grüngutkompostplatz Erlenbach a.Main: Einleitung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Kapazitätserhöhung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 06.10.2005 NU/021/2005 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Amtfrau Heim erinnerte daran, dass der Landkreis
Miltenberg seit Herbst 1997 den Kompostplatz Erlenbach a.Main als Grüngutkompostplatz
betreibe. Die genehmigte Durchsatzleistung betrage derzeit 6.400 Tonnen/Jahr (Genehmigung
vom 06.03.2001).
In den vergangenen Jahren hätten die
Grüngutanlieferungen beim Grüngutkompostplatz Erlenbach a.Main stark zugenommen
und zwar sowohl die Direktanlieferungen, als auch die Anlieferungen aus den
gemeindlichen Grüngutsammelplätzen. So habe sich der Input auf dem
Grüngutkompostplatz von 7.284 Tonnen im Jahr 2002 auf 9.077 Tonnen im Jahr 2004
gesteigert. Die Hochrechnung für 2005 betrage nach Stand 31.08.05 8.783 Tonnen,
wobei die anlieferstarken Herbstmonate noch nicht berücksichtigt seien. Mit
einer Verringerung des Inputs sei derzeit nicht zu rechnen.
Momentan reiche der Grüngutkompostplatz Erlenbach a.Main
für die Verarbeitung der großen Grüngutmenge in der Regel aus, weil der
Landkreis Miltenberg für die Jahre 2004 bis 2006 das Nebenangebot der
beauftragten Fa. Humuswerk Main-Spessart angenommen habe. Danach werden holzige
Garten- und Grünabfälle, die nicht für die Kompostierung benötigt werden, einer
energetischen Verwertung zugeführt und müssen nicht kompostiert werden.
Allerdings bedürfe die Erhöhung der Durchsatzleistung
auf dem Grüngutkompostplatz Erlenbach a.Main auf > 6.400 Jahrestonnen einer
immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (Anhang Nr. 8.5, Spalte 2 zur 4.
BImschV). Nachdem wie bereits erwähnt mit einer Reduzierung der Grüngutmengen
auf dem Grüngutkompostplatz Erlenbach a.Main nicht zu rechnen sei, schlage die
Landkreisverwaltung vor, die entsprechende immissionsschutzrechtliche
Genehmigung für die Kapazitätserhöhung auf dem Grüngutkompostplatz Erlenbach a.Main
einzuholen. In diesem Zusammenhang sollte auch eine Genehmigung für einen
Lagerplatz für Wurzelstöcke und holzige Gartenabfälle vor dem Eingangsbereich
zum Grüngutkompostplatz Erlenbach a.Main eingeholt werden, um evtl. Lagerengpässen
vorzubeugen.
Der
Ausschuss für Natur- und Umweltschutz fasste einstimmig folgenden
B
e s c h l u s s :
Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, ein
immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für die Erhöhung der
Durchsatzleistung auf dem Grüngutkompostplatz Erlenbach a.Main sowie für einen
Lagerplatz für Wurzelstöcke und holzige Gartenabfälle vor dem
Grüngutkompostplatz einzuleiten.