Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Grüngutkompostplatz Erlenbach a.Main: Einleitung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Kapazitätserhöhung

BezeichnungInhalt
Sitzung:06.10.2005   NU/021/2005 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Amtfrau Heim erinnerte daran, dass der Landkreis Miltenberg seit Herbst 1997 den Kompostplatz Erlenbach a.Main als Grüngutkompostplatz betreibe. Die genehmigte Durchsatzleistung betrage derzeit 6.400 Tonnen/Jahr (Genehmigung vom 06.03.2001).

 

In den vergangenen Jahren hätten die Grüngutanlieferungen beim Grüngutkompostplatz Erlenbach a.Main stark zugenommen und zwar sowohl die Direktanlieferungen, als auch die Anlieferungen aus den gemeindlichen Grüngutsammelplätzen. So habe sich der Input auf dem Grüngutkompostplatz von 7.284 Tonnen im Jahr 2002 auf 9.077 Tonnen im Jahr 2004 gesteigert. Die Hochrechnung für 2005 betrage nach Stand 31.08.05 8.783 Tonnen, wobei die anlieferstarken Herbstmonate noch nicht berücksichtigt seien. Mit einer Verringerung des Inputs sei derzeit nicht zu rechnen.

 

Momentan reiche der Grüngutkompostplatz Erlenbach a.Main für die Verarbeitung der großen Grüngutmenge in der Regel aus, weil der Landkreis Miltenberg für die Jahre 2004 bis 2006 das Nebenangebot der beauftragten Fa. Humuswerk Main-Spessart angenommen habe. Danach werden holzige Garten- und Grünabfälle, die nicht für die Kompostierung benötigt werden, einer energetischen Verwertung zugeführt und müssen nicht kompostiert werden.

 

Allerdings bedürfe die Erhöhung der Durchsatzleistung auf dem Grüngutkompostplatz Erlenbach a.Main auf > 6.400 Jahrestonnen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (Anhang Nr. 8.5, Spalte 2 zur 4. BImschV). Nachdem wie bereits erwähnt mit einer Reduzierung der Grüngutmengen auf dem Grüngutkompostplatz Erlenbach a.Main nicht zu rechnen sei, schlage die Landkreisverwaltung vor, die entsprechende immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Kapazitätserhöhung auf dem Grüngutkompostplatz Erlenbach a.Main einzuholen. In diesem Zusammenhang sollte auch eine Genehmigung für einen Lagerplatz für Wurzelstöcke und holzige Gartenabfälle vor dem Eingangsbereich zum Grüngutkompostplatz Erlenbach a.Main eingeholt werden, um evtl. Lagerengpässen vorzubeugen.

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz fasste einstimmig folgenden

 

B e s c h l u s s :

 

Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für die Erhöhung der Durchsatzleistung auf dem Grüngutkompostplatz Erlenbach a.Main sowie für einen Lagerplatz für Wurzelstöcke und holzige Gartenabfälle vor dem Grüngutkompostplatz einzuleiten.

 

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