Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Erweiterung des Wertstoffhofes Erlenbach a.Main: Beschlussfassung über die Baumaßnahme und Einleitung des Genehmigungsverfahrens

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.07.2005   NU/020/2005 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Regierungsamtmann Röcklein gab bekannt, dass die Verwaltung im Rahmen der Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens für den Neubau des Wertstoffhofes Erlenbach a.Main auf Probleme bei der Abwasserbeseitigung gestoßen sei. Das Oberflächenwasser aus den gering belasteten Fahrflächen des Wertstoffhofes habe ursprünglich, wie das aus den bisherigen Flächen der Versickerungsanlage der MainSite Service GmbH zugeführt werden sollen. Die entsprechende Zustimmung der MainSite Service GmbH liege bereits vor. Allerdings könne dieses Vorhaben wegen neuer technischer Vorschriften, in diesem Fall das Merkblatt 153 der Abwassertechnischen Vereinigung, nicht verwirklicht werden, da die Neuberechnungen auf der Grundlage dieses Merkblattes ergeben hätten, dass die Versickerungsanlage bereits heute hydraulisch, also aufgrund der Wassermenge, nicht aufgrund etwaiger Schmutzfrachten, voll ausgelastet sei. Auch der Schmutzwasserkanalanschluss zur MainSite Service GmbH könne aufgrund von Engpässen im Bereich der MainSite Service GmbH keine größeren zusätzlichen Mengen aufnehmen.

 

Damit verbleiben folgende Lösungen:

-    Oberflächenversickerung auf eigenem Grundstück; ausreichende Flächen stehen entlang der Grundstücksgrenze zum Versand der MainSite Service GmbH zur Verfügung.

-    Anschluss an die Entwässerungsanlage der Stadt Erlenbach a.Main im neuen Gewerbegebiet an der Südseite der Müllumladestation.

 

Die Alternative „Versickerung auf eigenem Grundstück“ sei anlässlich eines letzten Gespräches am 18.07.2005 beim Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg diskutiert worden und erscheine grundsätzlich möglich. Näheres werde z.Z. noch vom Büro ETI Energietechnik Ingenieure GmbH, Heidelberg, überprüft. Die Kosten für Stauraum, Schlammabsetzbecken, Pumpschacht und eigentliche Versickerungsanlage werden grob auf 50.000,00 € Zusatzkosten geschätzt. Hinzu kommen laufende, relativ geringe  Unterhaltungskosten, insbesondere für das erforderliche Pumpensystem.

 

Müsse an die Entwässerungsanlage der Stadt Erlenbach a.Main auf der Grundlage der Entwässerungssatzung angeschlossen werden, fallen Herstellungsbeiträge in Höhe von rd. 300.000,00 € an. Hinzu kommen die laufenden Abwassergebühren und evtl. Umbaumaßnahmen am bisherigen Entwässerungssystem, die noch nicht geschätzt seien.

 

Die Verwaltung schlage daher den einfachsten, ökologisch und ökonomisch sinnvollsten Weg vor: Versickerung der gering belasteten Oberflächenwässer auf eigenem Grundstück mit der Bitte, die gedeckelten Baukosten um den entsprechenden Betrag zu erhöhen.

 

Ansonsten habe die Verwaltung in den letzten Wochen in zahlreichen Gesprächen mit den Behörden und Firmen das Planungsverfahren vorantreiben können, so dass nach Klärung der Abwasserfrage das Genehmigungsverfahren eingeleitet werden könne. Inzwischen stehen auch die Termine zur Umsetzung des  Elektro- und Elektronikgerätegesetzes fest  Die Anlieferungen der Container an den Sammelstellen erfolge danach schon ab 24.11.2005, die Bereitstellung der eingesammelten Geräte und deren Abholung gelte ab 24.03.2006.

 

Durch den Ausschuss für Natur- und Umweltschutz wurde nach kurzer Beratung einstimmig folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Aufgrund der Schwierigkeiten bei der Abwasserentsorgung aus dem Neubaubereich des Wertstoffhofes Erlenbach a.Main werden zu den bereits am 20.04.2005 bewilligten Baukosten von 400.000,00 € zusätzlich 50.000,00 € bewilligt. Wegen der inzwischen knapp gewordenen Zeit zur Umsetzung des Projektes wird die Verwaltung beauftragt, sofort nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens die Ausschreibung vorzunehmen. Sollten sich aufgrund des Genehmigungsverfahrens Mehrkosten ergeben, die eine Überschreitung der vorgesehenen Bausumme von 450.000,00 € erwarten lassen, ist der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz erneut zu beteiligen. Ansonsten ist das Projekt nach erfolgter Ausschreibung dem Ausschuss für Natur- und Umweltschutz zur Vergabe vorzulegen.

 

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