Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Erweiterung des Wertstoffhofes Erlenbach a.Main: Beschlussfassung über die Baumaßnahme und Einleitung des Genehmigungsverfahrens
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 21.07.2005 NU/020/2005 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Regierungsamtmann
Röcklein gab bekannt, dass die Verwaltung im Rahmen der Vorbereitung des
Genehmigungsverfahrens für den Neubau des Wertstoffhofes Erlenbach a.Main auf
Probleme bei der Abwasserbeseitigung gestoßen sei. Das Oberflächenwasser aus
den gering belasteten Fahrflächen des Wertstoffhofes habe ursprünglich, wie das
aus den bisherigen Flächen der Versickerungsanlage der MainSite Service GmbH
zugeführt werden sollen. Die entsprechende Zustimmung der MainSite Service GmbH
liege bereits vor. Allerdings könne dieses Vorhaben wegen neuer technischer
Vorschriften, in diesem Fall das Merkblatt 153 der Abwassertechnischen
Vereinigung, nicht verwirklicht werden, da die Neuberechnungen auf der Grundlage
dieses Merkblattes ergeben hätten, dass die Versickerungsanlage bereits heute
hydraulisch, also aufgrund der Wassermenge, nicht aufgrund etwaiger Schmutzfrachten,
voll ausgelastet sei. Auch der Schmutzwasserkanalanschluss zur MainSite Service
GmbH könne aufgrund von Engpässen im Bereich der MainSite Service GmbH keine
größeren zusätzlichen Mengen aufnehmen.
Damit
verbleiben folgende Lösungen:
- Oberflächenversickerung auf eigenem
Grundstück; ausreichende Flächen stehen entlang der Grundstücksgrenze zum
Versand der MainSite Service GmbH zur Verfügung.
- Anschluss an die Entwässerungsanlage der
Stadt Erlenbach a.Main im neuen Gewerbegebiet an der Südseite der
Müllumladestation.
Die
Alternative „Versickerung auf eigenem Grundstück“ sei anlässlich eines letzten
Gespräches am 18.07.2005 beim Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg diskutiert worden
und erscheine grundsätzlich möglich. Näheres werde z.Z. noch vom Büro ETI
Energietechnik Ingenieure GmbH, Heidelberg, überprüft. Die Kosten für Stauraum,
Schlammabsetzbecken, Pumpschacht und eigentliche Versickerungsanlage werden
grob auf 50.000,00 € Zusatzkosten geschätzt. Hinzu kommen laufende, relativ
geringe Unterhaltungskosten, insbesondere
für das erforderliche Pumpensystem.
Müsse
an die Entwässerungsanlage der Stadt Erlenbach a.Main auf der Grundlage der Entwässerungssatzung
angeschlossen werden, fallen Herstellungsbeiträge in Höhe von rd. 300.000,00 €
an. Hinzu kommen die laufenden Abwassergebühren und evtl. Umbaumaßnahmen am
bisherigen Entwässerungssystem, die noch nicht geschätzt seien.
Die
Verwaltung schlage daher den einfachsten, ökologisch und ökonomisch
sinnvollsten Weg vor: Versickerung der gering belasteten Oberflächenwässer auf
eigenem Grundstück mit der Bitte, die gedeckelten Baukosten um den
entsprechenden Betrag zu erhöhen.
Ansonsten
habe die Verwaltung in den letzten Wochen in zahlreichen Gesprächen mit den
Behörden und Firmen das Planungsverfahren vorantreiben können, so dass nach
Klärung der Abwasserfrage das Genehmigungsverfahren eingeleitet werden könne. Inzwischen
stehen auch die Termine zur Umsetzung des
Elektro- und Elektronikgerätegesetzes fest Die Anlieferungen der Container an den
Sammelstellen erfolge danach schon ab 24.11.2005, die Bereitstellung der
eingesammelten Geräte und deren Abholung gelte ab 24.03.2006.
Durch den Ausschuss für Natur- und Umweltschutz wurde nach
kurzer Beratung einstimmig folgendes
b e s c h l o s s e n :
Aufgrund
der Schwierigkeiten bei der Abwasserentsorgung aus dem Neubaubereich des
Wertstoffhofes Erlenbach a.Main werden zu den bereits am 20.04.2005 bewilligten
Baukosten von 400.000,00 € zusätzlich 50.000,00 € bewilligt. Wegen der
inzwischen knapp gewordenen Zeit zur Umsetzung des Projektes wird die
Verwaltung beauftragt, sofort nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens die
Ausschreibung vorzunehmen. Sollten sich aufgrund des Genehmigungsverfahrens
Mehrkosten ergeben, die eine Überschreitung der vorgesehenen Bausumme von 450.000,00
€ erwarten lassen, ist der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz erneut zu
beteiligen. Ansonsten ist das Projekt nach erfolgter Ausschreibung dem Ausschuss
für Natur- und Umweltschutz zur Vergabe vorzulegen.