Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Mitgliedschaft des Landkreises Miltenberg im Verein "UNESCO-Geopark Bergstraße-Odenwald e.V."
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 12.07.2005 KA/019/2005 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Oberregierungsrat
Fieger teilte mit, dass am 15.02.2005 in Wald-Michelbach im benachbarten
hessischen Odenwaldkreis der Verein „UNESCO-Geopark Bergstraße-Odenwald e.V.“
gegründet worden sei. Die Eintragung ins Vereinsregister beim Registergericht
Bensheim sei am 15.03.2005 erfolgt.
Der
Verein sei aus dem bereits bestehenden Naturpark Bergstraße – Odenwald e.V.
ausgegründet worden, nachdem das dort angesiedelte Projekt „Geopark“ aus den
„Kinderschuhen“ herausgewachsen sei. Der „Geopark“ sei ein neuer Gebietsstatus
der UNESCO, jedoch ohne den rechtlichen Schutzcharakter etwa eines Naturparks.
Das Prädikat „Geopark unter der Schirmherrschaft der UNESCO“ werde an
großräumige Gebiete verliehen, die besondere naturräumliche und geologische
Verhältnisse aufweisen und die sich für die nachhaltige Entwicklung ihrer Region
mit verantwortungsvoller Nutzung und natürlichen Ressourcen einsetzen. Am
26.10.2002 sei der Naturpark Bergstraße-Odenwald e.V. (mit seinen hessischen,
badischen und bayerischen Mitgliedern) als 15. Mitglied in das Netzwerk europäischer
Geoparks aufgenommen worden.
Nach
seiner Satzung sei der Verein selbstlos tätig und verfolge nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Aus der Satzung ergebe sich weiter, dass der
Verein gemeinnützig im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der
Abgabenordnung“ sei. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit im steuerrechtlichen
Sinne beim zuständigen Finanzamt sei beantragt. Der Verein beschäftige hauptamtliches
Personal und veräußere regionale Produkte an Dritte, sei also auch
wirtschaftlich tätig.
Gründungsmitglied
sei Landrat Schwing gewesen, der hierbei gemäß Art. 35 LKrO für den Landkreis
Miltenberg gehandelt habe. Die rechtliche Überprüfung des Sachverhalts und eine
Rücksprache bei der Regierung von Unterfranken hätten ergeben, dass auch ein
gemeinnütziger eingetragener Verein als Unternehmen im Sinne von Art. 30. Abs.
1 Ziffer 20 i.V. mit Art. 74 Ziffer 3, Art. 80 LKrO zu qualifizieren sein könne.
Dies habe zur Folge, dass nach § 29 Abs. 1 Ziffer 20 der Geschäftsordnung für
den Kreistag für den Beitritt des Landkreises Miltenberg ein entsprechender Kreistagsbeschluss
notwendig sei.
Der
Kreisausschuss empfahl dem Kreistag einstimmig, folgenden
B
e s c h l u s s
zu
fassen:
Der Landkreis Miltenberg wird Mitglied des Vereins
„UNESCO-Geopark Bergstraße-Odenwald e.V.“ Die Mitbegründungserklärung von Herrn
Landrat Schwing vom 15.02.2005 wird genehmigt.