Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Mitgliedschaft des Landkreises Miltenberg im Verein "UNESCO-Geopark Bergstraße-Odenwald e.V."

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.07.2005   KA/019/2005 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Oberregierungsrat Fieger teilte mit, dass am 15.02.2005 in Wald-Michelbach im benachbarten hessischen Odenwaldkreis der Verein „UNESCO-Geopark Bergstraße-Odenwald e.V.“ gegründet worden sei. Die Eintragung ins Vereinsregister beim Registergericht Bensheim sei am 15.03.2005 erfolgt.

 

Der Verein sei aus dem bereits bestehenden Naturpark Bergstraße – Odenwald e.V. ausgegründet worden, nachdem das dort angesiedelte Projekt „Geopark“ aus den „Kinderschuhen“ herausgewachsen sei. Der „Geopark“ sei ein neuer Gebietsstatus der UNESCO, jedoch ohne den rechtlichen Schutzcharakter etwa eines Naturparks. Das Prädikat „Geopark unter der Schirmherrschaft der UNESCO“ werde an großräumige Gebiete verliehen, die besondere naturräumliche und geologische Verhältnisse aufweisen und die sich für die nachhaltige Entwicklung ihrer Region mit verantwortungsvoller Nutzung und natürlichen Ressourcen einsetzen. Am 26.10.2002 sei der Naturpark Bergstraße-Odenwald e.V. (mit seinen hessischen, badischen und bayerischen Mitgliedern) als 15. Mitglied in das Netzwerk europäischer Geoparks aufgenommen worden.

 

Nach seiner Satzung sei der Verein selbstlos tätig und verfolge nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Aus der Satzung ergebe sich weiter, dass der Verein gemeinnützig im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung“ sei. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit im steuerrechtlichen Sinne beim zuständigen Finanzamt sei beantragt. Der Verein beschäftige hauptamtliches Personal und veräußere regionale Produkte an Dritte, sei also auch wirtschaftlich tätig.

 

Gründungsmitglied sei Landrat Schwing gewesen, der hierbei gemäß Art. 35 LKrO für den Landkreis Miltenberg gehandelt habe. Die rechtliche Überprüfung des Sachverhalts und eine Rücksprache bei der Regierung von Unterfranken hätten ergeben, dass auch ein gemeinnütziger eingetragener Verein als Unternehmen im Sinne von Art. 30. Abs. 1 Ziffer 20 i.V. mit Art. 74 Ziffer 3, Art. 80 LKrO zu qualifizieren sein könne. Dies habe zur Folge, dass nach § 29 Abs. 1 Ziffer 20 der Geschäftsordnung für den Kreistag für den Beitritt des Landkreises Miltenberg ein entsprechender Kreistagsbeschluss notwendig sei.

 

Der Kreisausschuss empfahl dem Kreistag einstimmig, folgenden

 

B e s c h l u s s

zu fassen:

 

Der Landkreis Miltenberg wird Mitglied des Vereins „UNESCO-Geopark Bergstraße-Odenwald e.V.“ Die Mitbegründungserklärung von Herrn Landrat Schwing vom 15.02.2005 wird genehmigt.

 

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung