Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Kreisstraßen MIL 11 und MIL 25 in der Ortslage Leidersbach: Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Leidersbach über den Bau und die Unterhaltung einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung der Fahrbahn und Erneuerung des Straßenoberbelages
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 11.07.2005 BA/016/2005 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Kreisbaumeisterin Schulz gab bekannt, dass die
Gemeinde Leidersbach entlang der Kreisstraße MIL 11 in der Ortsdurchfahrt
Leidersbach von km 7,170 bis km 7,270 (100 m) und der Kreisstraße MIL 25 in
Richtung Roßbach von km 10,087 bis km 10,107 (20 m) die vorhandene
Ortskanalisation erneuere. Beide Kanäle dienen auch der Entwässerung der
Kreisstraßen. Gleichzeitig werde im Bereich der Kreisstraße MIL 11 von km 7,170
bis 7,248 (78 m) und der Kreisstraße MIL 25 von km 10,087 bis 10,107 (20 m) der
Fahrbahnaufbau einschließlich Bordrinnen und Bordsteinen erneuert. Der
derzeitige Zustand der Fahrbahn und Rinnen sei als schlecht zu bezeichnen
(starke Verdrückungen und Schäden an den Betonteilen). Entsprechend der Auflage
des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg werden auch einzelne Straßeneinläufe,
die bisher am Oberflächenwasserkanal angeschlossen gewesen seien, an den
Mischwasserkanal angeschlossen.
Zur Durchführung dieser Maßnahme habe das
Straßenbauamt Aschaffenburg eine Vereinbarung auf der Basis der Ortsdurchfahrten-Richtlinien
(Nr. 14, Abs. 2, Satz 1 bis 3) aufgestellt. Diese Vereinbarung regle die
Durchführung der Maßnahme und die Kostenbeteiligung des Landkreises Miltenberg.
Der Kostenbeitrag des Landkreises Miltenberg setze sich aus dem üblichen
Pauschalbetrag in Höhe von 153,39 €/m Kanal und 409,03 €/St. Straßeneinlauf
zusammen. Die theoretische Restnutzungsdauer der bisherigen Kanalisation werde
hierbei berücksichtigt. Nach den Ablöserichtlinien StraWG 1985 betrage die
Nutzungsdauer für Betonrohre 60 Jahre und für Einläufe 80 Jahre. Der Kanal sei
1967 eingebaut und 2005 erneuert worden.
Auf den Landkreis Miltenberg entfallen somit folgende
Kosten:
Kanal: 153,39
€ x (2005 – 1967)/60 x 120 m 11.657,64
€
Einlauf: 409,03
€ x (2005 – 1967)/80 x 7 St. 1.360,02
€
Straßenoberbau: 20,00 € x 98 m x 5 m 9.800,00
€
Bordrinne (teilweise): 60,00 € x 98 m 5.880,00
€
einmaliger Kostenbeitrag ca. 28.697,66
€
Der endgültige Kostenbeitrag des Landkreises
Miltenberg werde nach Fertigstellung des Kanals und Fahrbahn-/Rinnenerneuerung
nach örtlichem Aufmaß ermittelt. Der Kostenansatz sei im Kreishaushalt 2005 bereits
eingeplant.
Durch den Bauausschuss wurde einstimmig folgender
B e s c h l u s s
gefasst:
Der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und
der Gemeinde Leidersbach über den Bau und die Unterhaltung einer gemeindlichen
Kanalisation zur Entwässerung der Fahrbahn und Erneuerung des Straßenoberbaues
mit Bordrinnen und Bordsteinen im Zuge der Kreisstraße MIL 11 von km 7,170 bis
km 7,270 sowie der Kreisstraße MIL 25
von km 10,087 bis km 10,107 wird zugestimmt.