Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Kreisstraßen MIL 11 und MIL 25 in der Ortslage Leidersbach: Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Leidersbach über den Bau und die Unterhaltung einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung der Fahrbahn und Erneuerung des Straßenoberbelages

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.07.2005   BA/016/2005 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Kreisbaumeisterin Schulz gab bekannt, dass die Gemeinde Leidersbach entlang der Kreisstraße MIL 11 in der Ortsdurchfahrt Leidersbach von km 7,170 bis km 7,270 (100 m) und der Kreisstraße MIL 25 in Richtung Roßbach von km 10,087 bis km 10,107 (20 m) die vorhandene Ortskanalisation erneuere. Beide Kanäle dienen auch der Entwässerung der Kreisstraßen. Gleichzeitig werde im Bereich der Kreisstraße MIL 11 von km 7,170 bis 7,248 (78 m) und der Kreisstraße MIL 25 von km 10,087 bis 10,107 (20 m) der Fahrbahnaufbau einschließlich Bordrinnen und Bordsteinen erneuert. Der derzeitige Zustand der Fahrbahn und Rinnen sei als schlecht zu bezeichnen (starke Verdrückungen und Schäden an den Betonteilen). Entsprechend der Auflage des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg werden auch einzelne Straßeneinläufe, die bisher am Oberflächenwasserkanal angeschlossen gewesen seien, an den Mischwasserkanal angeschlossen.

 

Zur Durchführung dieser Maßnahme habe das Straßenbauamt Aschaffenburg eine Vereinbarung auf der Basis der Ortsdurchfahrten-Richtlinien (Nr. 14, Abs. 2, Satz 1 bis 3) aufgestellt. Diese Vereinbarung regle die Durchführung der Maßnahme und die Kostenbeteiligung des Landkreises Miltenberg. Der Kostenbeitrag des Landkreises Miltenberg setze sich aus dem üblichen Pauschalbetrag in Höhe von 153,39 €/m Kanal und 409,03 €/St. Straßeneinlauf zusammen. Die theoretische Restnutzungsdauer der bisherigen Kanalisation werde hierbei berücksichtigt. Nach den Ablöserichtlinien StraWG 1985 betrage die Nutzungsdauer für Betonrohre 60 Jahre und für Einläufe 80 Jahre. Der Kanal sei 1967 eingebaut und 2005 erneuert worden.

 

Auf den Landkreis Miltenberg entfallen somit folgende Kosten:

Kanal:                            153,39 € x (2005 – 1967)/60 x 120 m                                   11.657,64 €

Einlauf:                          409,03 € x (2005 – 1967)/80 x 7 St.                                        1.360,02 €

Straßenoberbau:             20,00 € x 98 m x 5 m                                                             9.800,00 €

Bordrinne (teilweise):      60,00 € x 98 m                                                                       5.880,00 €

einmaliger Kostenbeitrag ca.                                                                                      28.697,66 €

 

Der endgültige Kostenbeitrag des Landkreises Miltenberg werde nach Fertigstellung des Kanals und Fahrbahn-/Rinnenerneuerung nach örtlichem Aufmaß ermittelt. Der Kostenansatz sei im Kreishaushalt 2005 bereits eingeplant.

 

Durch den Bauausschuss wurde einstimmig folgender

 

B e s c h l u s s

gefasst:

 

Der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Leidersbach über den Bau und die Unterhaltung einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung der Fahrbahn und Erneuerung des Straßenoberbaues mit Bordrinnen und Bordsteinen im Zuge der Kreisstraße MIL 11 von km 7,170 bis km 7,270 sowie der Kreisstraße MIL  25 von km 10,087 bis km 10,107 wird zugestimmt.

 

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