Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Aufstufung eines öffentlichen Feld- und Waldweges in der Gemarkung Großwallstadt zu einer Teilstrecke der Kreisstraße MIL 39 im Zuge des Neubaues der Main-Brücke Sulzbach a.Main - Niedernberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.07.2005   BA/016/2005 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Kreisbaumeisterin Schulz wies darauf hin, dass mit dem Neubau der Main-Brücke Sulzbach a.Main – Niedernberg zwischen der Staatsstraße 2309 (südlich von Sulzbach a.Main) und der Kreisstraße MIL 38 (nördlich von Großwallstadt) sowie dem Neubau der Kreisstraße MIL 39 mit zwei Kreisverkehrsanlagen eine Verbindung des rechtsmainischen mit dem linksmainischen Straßennetz für den überörtlichen Verkehr geschaffen worden sei. Für diese Verbindung sei die Überbauung des öffentlichen Feld- und Waldweges (Fl.Nr. 5404/3) in der Gemarkung Großwallstadt erforderlich gewesen. Nach Herstellung der Kreisstraße MIL 39 sei der Feld- und Waldweg von km 0,000 bis km 0,391 in die Baulast des Landkreises Miltenberg aufzustufen. Die rechtliche Grundlage hierzu sei das BayStrWG (Art. 2 Nr. 1 bis 4). Evtl. bauliche Mängel werden im Rahmen der Gewährleistung MIL 39 bereinigt (Ablauf 11.10.2006). Der Landkreis Miltenberg lasse die aufzustufende Straße vermessen und vermarken. Die Aufstufung sei zum 01.07.2005 vorgesehen.

 

Durch den Bauausschuss wurde einstimmig folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Die Umstufungsvereinbarung zwischen den Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Großwallstadt über die Aufstufung eines öffentlichen Feld- und Waldweges (Fl.Nr. 5404/3) in der Gemarkung Großwallstdt zu einer Teilstrecke der Kreisstraße MIL 39 im Zuge des Neubaues der Main-Brücke Sulzbach a.Main – Niedernberg wird genehmigt.

 

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