Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Aufstufung eines öffentlichen Feld- und Waldweges in der Gemarkung Großwallstadt zu einer Teilstrecke der Kreisstraße MIL 39 im Zuge des Neubaues der Main-Brücke Sulzbach a.Main - Niedernberg
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 11.07.2005 BA/016/2005 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Kreisbaumeisterin Schulz wies darauf hin, dass mit dem
Neubau der Main-Brücke Sulzbach a.Main – Niedernberg zwischen der Staatsstraße
2309 (südlich von Sulzbach a.Main) und der Kreisstraße MIL 38 (nördlich von
Großwallstadt) sowie dem Neubau der Kreisstraße MIL 39 mit zwei Kreisverkehrsanlagen
eine Verbindung des rechtsmainischen mit dem linksmainischen Straßennetz für
den überörtlichen Verkehr geschaffen worden sei. Für diese Verbindung sei die
Überbauung des öffentlichen Feld- und Waldweges (Fl.Nr. 5404/3) in der
Gemarkung Großwallstadt erforderlich gewesen. Nach Herstellung der Kreisstraße
MIL 39 sei der Feld- und Waldweg von km 0,000 bis km 0,391 in die Baulast des
Landkreises Miltenberg aufzustufen. Die rechtliche Grundlage hierzu sei das
BayStrWG (Art. 2 Nr. 1 bis 4). Evtl. bauliche Mängel werden im Rahmen der
Gewährleistung MIL 39 bereinigt (Ablauf 11.10.2006). Der Landkreis Miltenberg
lasse die aufzustufende Straße vermessen und vermarken. Die Aufstufung sei zum
01.07.2005 vorgesehen.
Durch den Bauausschuss wurde einstimmig folgendes
b e s c h l o s s e n :
Die Umstufungsvereinbarung zwischen den Landkreis
Miltenberg und der Gemeinde Großwallstadt über die Aufstufung eines
öffentlichen Feld- und Waldweges (Fl.Nr. 5404/3) in der Gemarkung Großwallstdt
zu einer Teilstrecke der Kreisstraße MIL 39 im Zuge des Neubaues der
Main-Brücke Sulzbach a.Main – Niedernberg wird genehmigt.