Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Kreisstraße MIL 11 in der Ortslage Leidersbach: Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Leidersbach über den Bau und die Unterhaltung einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung der Fahrbahn

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.07.2005   BA/016/2005 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Kreisbaumeisterin Schulz teilte mit, dass die Gemeinde Leidersbach entlang der Kreisstraße MIL 11 von km 7,152 bis km 7,170 die vorhandene Ortskanalisation erneuere. Der Kanal diene auch der Entwässerung der Straße. Zur Durchführung dieser Maßnahme habe das Straßenbauamt Aschaffenburg eine Vereinbarung auf der Basis der Ortsdurchfahrten-Richtlinien (Nr. 14, Abs. 2, Satz 1 bis 3) aufgestellt. Diese Vereinbarung regle die Durchführung der Maßnahme und die Kostenbeteiligung des Landkreises Miltenberg.

 

Der Kostenbeitrag setze sich aus dem üblichen Pauschalbetrag in Höhe von  300,00 DM/m Kanal und 800,00 DM/St. Straßeneinlauf zusammen. Die theoretische Restnutzungsdauer der bisherigen Kanalisation werde hierbei berücksichtigt. Nach den Ablöserichtlinien StraW 1985 betrage die Nutzungsdauer für Betonrohre 60 Jahre und für Einläufe 80 Jahre. Der Kanal sei 1967 eingebaut und 1999 erneuert worden.

 

Auf den Landkreis Miltenberg entfallen somit folgende Kosten:

Kanal:         300,00 € x (1999 – 1967)/60 x 18 m                                                       2.800,00 DM

Einlauf:       800,00 € x (1999 – 1967)/80 x 1 St.                                                          320,00 DM

einmaliger Kostenbeitrag ca.                                                                                        1.636,13 €

 

Der endgültige Kostenbeitrag des Landkreises Miltenberg werde nach Fertigstellung des Kanals und örtlichem Aufmaß ermittelt.

 

Die Zustimmung zur Vereinbarung durch die Gemeinde Leidersbach per Gemeinderatsbeschluss vom 15.03.2005 liege bereits vor.

 

Der Bauausschuss fasste einstimmig folgenden

 

B e s c h l u s s :

 

Der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Leidersbach über den Bau und die Unterhaltung einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung der Fahrbahn im Zuge der Kreisstraße MIL 11 von km 7,152 bis km 7,170 wird zugestimmt.

 

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