Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Kreisstraße MIL 11 in der Ortslage Leidersbach: Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Gemeinde Leidersbach über den Bau und die Unterhaltung einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung der Fahrbahn
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 11.07.2005 BA/016/2005 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Kreisbaumeisterin Schulz teilte mit, dass die Gemeinde
Leidersbach entlang der Kreisstraße MIL 11 von km 7,152 bis km 7,170 die
vorhandene Ortskanalisation erneuere. Der Kanal diene auch der Entwässerung der
Straße. Zur Durchführung dieser Maßnahme habe das Straßenbauamt Aschaffenburg
eine Vereinbarung auf der Basis der Ortsdurchfahrten-Richtlinien (Nr. 14, Abs.
2, Satz 1 bis 3) aufgestellt. Diese Vereinbarung regle die Durchführung der
Maßnahme und die Kostenbeteiligung des Landkreises Miltenberg.
Der Kostenbeitrag setze sich aus dem üblichen
Pauschalbetrag in Höhe von 300,00 DM/m
Kanal und 800,00 DM/St. Straßeneinlauf zusammen. Die theoretische
Restnutzungsdauer der bisherigen Kanalisation werde hierbei berücksichtigt.
Nach den Ablöserichtlinien StraW 1985 betrage die Nutzungsdauer für Betonrohre
60 Jahre und für Einläufe 80 Jahre. Der Kanal sei 1967 eingebaut und 1999
erneuert worden.
Auf den Landkreis Miltenberg entfallen somit folgende
Kosten:
Kanal: 300,00
€ x (1999 – 1967)/60 x 18 m 2.800,00
DM
Einlauf: 800,00
€ x (1999 – 1967)/80 x 1 St. 320,00
DM
einmaliger Kostenbeitrag ca. 1.636,13
€
Der endgültige Kostenbeitrag des Landkreises
Miltenberg werde nach Fertigstellung des Kanals und örtlichem Aufmaß ermittelt.
Die Zustimmung zur Vereinbarung durch die Gemeinde
Leidersbach per Gemeinderatsbeschluss vom 15.03.2005 liege bereits vor.
Der Bauausschuss fasste einstimmig folgenden
B e s c h l u s s :
Der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und
der Gemeinde Leidersbach über den Bau und die Unterhaltung einer gemeindlichen
Kanalisation zur Entwässerung der Fahrbahn im Zuge der Kreisstraße MIL 11 von
km 7,152 bis km 7,170 wird zugestimmt.