Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: Kommunale Verfassungsbeschwerden gegen Regelungen des SGB II
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 21.04.2005 KA/017/2005 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Oberregierungsrat Fieger gab bekannt, dass der
Deutsche Landkreistag mit Schreiben vom 03.02.2005 folgendes mitgeteilt habe:
“In den Verfahren der kommunalen
Verfassungsbeschwerden gegen Regelungen des SGB II ist das
Bundesverfassungsgericht außergewöhnlich schnell in die sog. große Zustellung
gegangen und hat Bundesregierung, Bundesrat, Bundeskanzleramt, alle
Landesregierungen, Bundessozial- und Bundesverwaltungsgericht sowie die
kommunalen Spitzenverbände und die Bundesagentur für Arbeit bis zum 30. April
2005 um Stellungnahme gebeten.
Die große Zustellung wird allgemein als Indiz dafür
verstanden, dass sich nicht die sonst übliche Dreier-Kammer, sondern der
zuständige Senat des Bundesverfassungsgerichts mit den kommunalen
Verfassungsbeschwerden befassen will. Die Zustellung an die genannten
Beteiligten nach nur einem Monat – zum Vergleich: bei den beim BVerG bereits
anhängigen kommunalen Verfassungsbeschwerden gegen die Bestimmung der Landkreis
als Grundsicherungsträger bei der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung (GSiG) ist die große Zustellung nach fünf Monaten erfolgt –
könnte darauf hindeuten, dass die Verfassungsbeschwerden gegen das SGB II und
die Verfassungsbeschwerden gegen das GSiG miteinander verbunden werden sollen.
Bei beidem geht es um dieselbe Rechtsfrage, nämlich den bundesunmittelbaren
Aufgabendurchgriff auf die Landkreise und kreisfreien Städte.”