Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Kommunale Verfassungsbeschwerden gegen Regelungen des SGB II

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.04.2005   KA/017/2005 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Oberregierungsrat Fieger gab bekannt, dass der Deutsche Landkreistag mit Schreiben vom 03.02.2005 folgendes mitgeteilt habe:

 

“In den Verfahren der kommunalen Verfassungsbeschwerden gegen Regelungen des SGB II ist das Bundesverfassungsgericht außergewöhnlich schnell in die sog. große Zustellung gegangen und hat Bundesregierung, Bundesrat, Bundeskanzleramt, alle Landesregierungen, Bundessozial- und Bundesverwaltungsgericht sowie die kommunalen Spitzenverbände und die Bundesagentur für Arbeit bis zum 30. April 2005 um Stellungnahme gebeten.

 

Die große Zustellung wird allgemein als Indiz dafür verstanden, dass sich nicht die sonst übliche Dreier-Kammer, sondern der zuständige Senat des Bundesverfassungsgerichts mit den kommunalen Verfassungsbeschwerden befassen will. Die Zustellung an die genannten Beteiligten nach nur einem Monat – zum Vergleich: bei den beim BVerG bereits anhängigen kommunalen Verfassungsbeschwerden gegen die Bestimmung der Landkreis als Grundsicherungsträger bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) ist die große Zustellung nach fünf Monaten erfolgt – könnte darauf hindeuten, dass die Verfassungsbeschwerden gegen das SGB II und die Verfassungsbeschwerden gegen das GSiG miteinander verbunden werden sollen. Bei beidem geht es um dieselbe Rechtsfrage, nämlich den bundesunmittelbaren Aufgabendurchgriff auf die Landkreise und kreisfreien Städte.”

 

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