Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Entsorgung von Deponiesickerwasser: Aushilfevereinbarung mit der Abfallwirtschaftsgesellschaft Neckar-Odenwaldkreis über die Entsorgung von Sickerwasser auf der Kreismülldeponie Guggenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.04.2005   NU/019/2005 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Oberregierungsrätin Ackermann wies darauf hin, dass der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz mit Beschluss vom 15.05.2003 der Behandlung von Deponiesickerwasser der Kreismülldeponie “Heegwald”, Wertheim-Dörlesberg, in der Sickerwasserreinigungsanlage Guggenberg zugestimmt habe. Da die baden-württembergischen Umweltbehörden dem Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis nahegelegt hätten, eine eigene Deponiesickerwasserreinigungsanlage zu errichten, sei von der Deponie “Heegwald” nie Sickerwasser zur Deponie Guggenberg verbracht worden.

 

Aufgrund einer Anfrage der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwaldkreises mbH vom 16.11.2004 sei mit Zustimmung von Landrat Schwing am 28.02.2005 eine Vereinbarung über die Übernahme von bis zu 500 cbm Sickerwasser/Jahr aus der Deponie Sansenhecken abgeschlossen worden. Für die Übernahme von 500 cbm Sickerwasser zahle die Abfallwirtschaftsgesellschaft Neckar-Odenwald-Kreis mbH (AWN) dem Landkreis Miltenberg einen Vorhaltepreis/Jahr und einen Arbeitspreis je angelieferte Tonne Sickerwasser. Mehrmengen können in Absprache mit dem Landkreis Miltenberg entsprechend der Möglichkeiten der Sickerwasserreinigungsanlage der Kreismülldeponie Guggenberg zum Arbeitspreis je Tonne angeliefert werden.

 

Im März 2004 seien bereits 271,55 Tonnen Sickerwasser auf der Guggenberg angeliefert und abgerechnet worden.

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz nahm hiervon einstimmig zustimmend Kenntnis.

 

 

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