Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Entsorgung von Deponiesickerwasser: Aushilfevereinbarung mit der Abfallwirtschaftsgesellschaft Neckar-Odenwaldkreis über die Entsorgung von Sickerwasser auf der Kreismülldeponie Guggenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 20.04.2005 NU/019/2005 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Oberregierungsrätin Ackermann wies darauf hin, dass
der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz mit Beschluss vom 15.05.2003 der
Behandlung von Deponiesickerwasser der Kreismülldeponie “Heegwald”,
Wertheim-Dörlesberg, in der Sickerwasserreinigungsanlage Guggenberg zugestimmt
habe. Da die baden-württembergischen Umweltbehörden dem
Abfallwirtschaftsbetrieb Main-Tauber-Kreis nahegelegt hätten, eine eigene
Deponiesickerwasserreinigungsanlage zu errichten, sei von der Deponie
“Heegwald” nie Sickerwasser zur Deponie Guggenberg verbracht worden.
Aufgrund einer Anfrage der
Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwaldkreises mbH vom 16.11.2004 sei
mit Zustimmung von Landrat Schwing am 28.02.2005 eine Vereinbarung über die
Übernahme von bis zu 500 cbm Sickerwasser/Jahr aus der Deponie Sansenhecken
abgeschlossen worden. Für die Übernahme von 500 cbm Sickerwasser zahle die
Abfallwirtschaftsgesellschaft Neckar-Odenwald-Kreis mbH (AWN) dem Landkreis
Miltenberg einen Vorhaltepreis/Jahr und einen Arbeitspreis je angelieferte
Tonne Sickerwasser. Mehrmengen können in Absprache mit dem Landkreis Miltenberg
entsprechend der Möglichkeiten der Sickerwasserreinigungsanlage der
Kreismülldeponie Guggenberg zum Arbeitspreis je Tonne angeliefert werden.
Im März 2004 seien bereits 271,55 Tonnen Sickerwasser
auf der Guggenberg angeliefert und abgerechnet worden.
Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz nahm hiervon
einstimmig zustimmend Kenntnis.