Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Sperrmüllkonzept 2006: Anpassung der Sperrmüllsammlungen an neue Anforderungen (Elektronikschrott, getrennte Altholzentsorgung, Neuorganisation der Altschrottsammlung, Erfassung der Elektrokleingeräte)

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.04.2005   NU/019/2005 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Amtfrau Heim führte aus, dass folgende Änderungen eingetreten seien, die eine Umorganisation der Sperrmüllsammlungen zum 01.01.2006 erfordern:

1.  Ab 01.01.2006 entfallen beim Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH (GKS) die Sonderkonditionen für die Anlieferung von Altholz, gemeinsam und vermischt mit Sperrmüll.

2.  Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz habe Auswirkungen auf die Sperrmüllmengen, da danach Elektrogeräte getrennt erfasst werden.

3.  Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz habe ebenfalls Auswirkungen auf die Altschrotterfassung, da ca. 40 % des Altschrotts Elektrogeräte seien, werden die Mengen entsprechend zurückgehen.

4.  Die Elektronikschrotterfassung durch den Landkreis Miltenberg werde ab 13.08.2005 durch das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz zwingend vorgeschrieben.

5.  Schrottwilderei und -diebstahl hätten unvorhersehbare Ausmaße angenommen und führen zu deutlichen finanziellen Verlusten bei der Kommunalen Abfallwirtschaft, zu Problemen bei der Straßenreinhaltung und zu zahlreichen Verstößen gegen das Verbot der Wegnahme nach dem Bayer. Abfallwirtschaftsgesetz und der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Miltenberg.

 

Die Verwaltung schlage daher folgende Maßnahmen vor, die eine Verbesserung der Sperrmüll- und Altschrottabfuhr sowie eine Anpassung an die erforderlichen Änderungen bei vertretbaren und finanzierbaren Mehrkosten bringen werden:

 

1.  Sperrmüll

 

Ist-Zustand: Die im Rahmen der herkömmlichen, zweimal jährlich durchgeführten Straßensammlung eingesammelte Sperrmüllmenge inkl. Altholz, habe im Jahr 2004 4.610 Tonnen betragen. Der Altholzanteil werde aufgrund von Erfahrungswerten auf 50 % (rd. 2.300 Tonnen) geschätzt. Dazu kommen rd. 900 Tonnen Altholz, die bisher unmittelbar auf den Wertstoffhöfen angeliefert worden seien. Nicht enthalten seien 488 Tonnen Sperrmüll ohne Altholzanteil, die gebührenpflichtig auf den Wertstoffhöfen angeliefert worden seien.

 

Neuregelung: Ab 2006 soll nur noch eine Sperrmüll- und eine Altholzsammlung im Kalenderjahr gebührenfrei durchgeführt werden. Die Form der Straßensammlung soll erhalten bleiben. Auf den Wertstoffhöfen soll Sperrmüll und Altholz gebührenpflichtig mit einer Freimenge angenommen werden. Für Sperrmüll soll eine Freimenge von 200 kg je Anlieferung und Tag neu eingeführt werden. Für Altholz gebe es diese Freimenge bereits, ausgenommen für Bahnschwellen und ähnliche Sonderkontingente.

 

Finanzielle Auswirkungen: Zusätzliche Kosten fallen durch den Wegfall der Gebühren für die Freimengen bei Sperrmüll an. Da diese Anlieferungen überwiegend im Bereich der Staffelpreise erfolgt seien, belaufe sich der Gebührenverlust auf rd. 25.000,00 €/Jahr. Die bisher mit SITA Bormann geführten Verhandlungen hätten keine befriedigende Lösung gebracht. Die Verhandlungen müssen daher fortgesetzt werden. Grundsätzlich sei mit geringen Mehrkosten aufgrund des dann erforderlichen Ausgleichs wegen sinkender Sperrmüllmenge auf der Basis des derzeitigen Werkvertrages zu rechnen.

 

2.  Altholz

 

Ist-Zustand: Bisher sei Altholz gemeinsam mit Sperrmüll eingesammelt, auf der Müllumladestation Erlenbach a.Main geshreddert und zum Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH transportiert worden. Der Altholzanteil werde beim Handling durch die Müllwerker in einer “logischen Sekunde” zum Altholz. Die Altholzmenge werde rechnerisch ermittelt und mit 2.300 Tonnen/Jahr angesetzt. Zusätzlich werden auf den Wertstoffhöfen bereits heute 900 Tonnen Altholz getrennt erfasst. Dieses sei bisher ebenfalls auf der Müllumladestation Erlenbach a.Main geshreddert und gemeinsam mit dem Restmüll beim Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH angeliefert worden. Für die gesamte Holzmenge habe der Landkreis Miltenberg bisher einen günstigen Verbrennungspreis, eine Rückvergütung als Transportkostenausgleich und aufgrund des Gesetzes über erneuerbare Energien und des Kraft-Wärmekopplungsgesetzes eine Rückvergütung für Energie aus Biomasse erhalten, die z.B. für 2003  99.000 € (= ~ 30 €/Tonne) betragen habe. Aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung des Gemeinschaftskraftwerkes Schweinfurt GmbH ende diese Sonderregelung am 31.12.2005. Für Altholz, das danach angeliefert werde, sei der volle Verbrennungspreis nach dem Stufenmodell zu zahlen, die Rückvergütungen werden jedoch weiter gezahlt, solange die entsprechenden Gesetze gelten.

 

Neuregelung: Das nachfolgende Konzept gehe von einer Verwertung des Altholzes über das Biomassekraftwerk Odenwald in Buchen aus. Sollte eine andere Verwertungsanlage zum Zuge kommen, müsse es entsprechend angepasst werden. Altholz werde künftig wie bereits in den Jahren 1997 bis 1999 getrennt eingesammelt. Allerdings werde insbesondere im Hinblick auf Menge und Kosten eine Straßensammlung im Jahr für ausreichend gehalten. Zusätzlich bestehe die Anliefermöglichkeit mit einer Freimenge von 200 kg auf den Wertstoffhöfen. Es werde allerdings empfohlen, diese Freimenge auf einmal je Werktag zu begrenzen (vgl. Sperrmüll). Das über die Straßensammlung im südlichen Landkreisteil eingesammelte Altholz (ca. 12 % der gesamten Sammelmenge) werde unmittelbar mit Sammelfahrzeugen zum Biomassekraftwerk Odenwald verbracht. Das im mittleren und nördlichen Landkreisteil eingesammelte Altholz (ca. 88 % der Sammelmenge) werde auf der Müllumladestation Erlenbach a.Main umgeschlagen und gemeinsam mit dem dort anfallenden Altholz zum Biomassekraftwerk Buchen transportiert. Die beim Wertstoffhof Guggenberg anfallenden geringen Altholzmengen werden unmittelbar mit den Sammelcontainern zum Biomassekraftwerk Buchen transportiert. Da das getrennt eingesammelte Altholz aus dem mittleren und nördlichen Landkreisteil und das auf den Wertstoffhöfen anfallende Altholz getrennt gehalten werden müsse, werden zusätzliche Lagerflächen, Containerstandplätze, Container und Verdichtungsgeräte erforderlich.

 

Finanzielle Auswirkungen:

-    Transportmehrkosten südlicher Landkreisteil Miltenberg – Buchen werden mit Null angesetzt,

     -    Umschlag- und Behandlungskosten für Altholz aus dem nördlichen Landkreisteil und dem Wertstoffhof Erlenbach a.Main,

     -    Transportkosten Erlenbach a.Main – Buchen und Guggenberg – Buchen,

     -    Investitionskosten/Unterhaltung für Erweiterung und Umbau des Wertstoffhofes Erlenbach a.Main sowie Container und Verdichtungsgeräte,

     -    Personalkosten,

     -    Verwertungskosten bei Biomassekraftwerk,

     -    Wegfall der bisherigen Transport- und Biomasserückvergütung,

     -    Einsparung der bisherigen Altholzkosten.

 

     Hieraus ergeben sich folgende Kosten/Zusatzkosten:

     -    Bisherige Kosten                                                                 284.040,00 € (  90,60 €/Tonne)

     -    künftige Kosten:

          (inkl. Anteil Wertstoff und zusätzlicher Arbeiter):               348.300,00 € (111,10 €/Tonne)

     Zum Vergleich: Kosten bei Verbrennung beim GKS              518.269,00 € (165,32 €/Tonne)

     Damit ergeben sich für die von der Verwaltung favorisierte Variante Zusatzkosten von 64.260,00 €/Jahr. Bei weiterer thermischer Behandlung des Altholzes ohne Sonderkonditionen im Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH ergeben sich Zusatzkosten von 234.229,00 €/Jahr.

 

3.  Altschrottsammlung

 

Altschrott habe sich in den letzten Jahren zu einem nachgefragten Wirtschaftsgut entwickelt. Die Erlöse seien ständig gestiegen und auch der Landkreis Miltenberg habe durch ständige Anpassung seiner Verträge gut partizipiert. Allerdings hätten Schrottwilderei und -diebstahl ein Ausmaß angenommen, welches die Schrottmengen in den letzten Jahren auf die Hälfte (2004 auf 1.063 Tonnen) habe absinken lassen. Zur Jahresmitte 2004 seien die Verwertungserlöse gemeinsam mit dem langjährigen Vertragspartner des Landkreises Miltenberg, der Fa. Preuer GmbH, Würzburg, angepasst worden. Dank der außergewöhnlich hohen Altschrotterlöse sei für das 2. Halbjahr 2004 erstmals ein Überschuss von 6.000,00 € zu verzeichnen gewesen. Die Altschrottmengen aus den Wertstoffmengen hätten einen weiteren Überschuss von 15.000,00 € erbracht. Dabei sei der Zuschlag, der der Sammelfirma wegen der zurückgegangenen Mengen habe gezahlt werden müssen, berücksichtigt. Es dürfe aber nicht davon ausgegangen werden, dass die Schrotterlöse langfristig auf diesem hohen Niveau bleiben. Die Schrottmenge werde sich mit Einführung der Elektrogeräteerfassung um 40 % reduzieren. Damit sinken natürlich auch die Schrotterlöse, während die Einsammelkosten bleiben. Die Verwaltung gehe auf Dauer von einer Zuzahlung für die Altschrottstraßensammlung von 40 % aus.

 

-    Alternative Abrufsystem: Größere Mengen und auch sauberere Straßen lassen sich mit einem Abrufsystem erreichen. Altschrott sei der nachgefragte Anteil es Sperrmülls. Werde dieser Teil auf Abruf umgestellt, werde die Sperrmüllfledderei zurückgehen. Nach der heutigen Vertragslage zahle der Landkreis Miltenberg allerdings einen Sammel- und Transportpreis je Tonne Altschrott. Somit führe das Abrufsystem nicht zu günstigeren Systemkosten. Allerdings kommen die Systemkosten für ein Abrufsystem neu dazu. Die Systemkosten und die angepassten Einsammelkosten erfordern Zusatzkosten in Höhe von 53.014,00 €/Jahr. Trotz der zu erwartenden Mehrkosten schlage die Verwaltung die Einführung eines Abrufsystems für Altschrott vor. Die generelle Überlegung für ein Abrufsystem auch für Sperrmüll müsse allerdings zurückgestellt werden, bis der Landkreis Miltenberg diese Leistung über seine Zentrale Abfallgebührenstelle abwickeln könne. Ansonsten werde ein derartiges System entweder unkontrollierbar oder zu teuer.

 

4.  Elektronikschrotterfassung

 

     Die ab 13.08.2006 gesetzlich vorgegebene Elektronikschrotterfassung soll auf drei Standbeine gestellt werden:

     a)  Abrufsystem für Elektrogroßgeräte ohne Begrenzung der Gerätezahl,

     b)  Abgabemöglichkeit für Kleingeräte (bis DIN A 4), Leuchtstoffröhren (neuer Fachbegriff: Gasentladungslampen) bei den Problemabfallsammlungen und

     c)  Abgabemöglichkeit für alle Elektrogeräte auf den Wertstoffhöfen Guggenberg und Erlenbach a.Main.

     Hinzu komme der Ausbau des Wertstoffhofes Erlenbach a.Main als zentrale Sammel- und Bereitstellungsstelle für Elektroaltgeräte für den gesamten Landkreis Miltenberg. Die bisherige Kühlgeräteentsorgung auf Abruf werde eingebunden.

 

     Abrufsystem: Jeder Haushalt könne ohne Begrenzung Elektrogroßgeräte zur Abholung anmelden. Die Anmeldung könne beim Landratsamt – ZAG – oder bei SITA Bormann per Abrufkarte, eMail, Fax, Brief oder telefonisch erfolgen.

     Variante 1: Es gebe feste, revierbezogene Sammeltermine, die dem/der Bürger/in bereits bei der telefonischen Anmeldung mitgeteilt werden.

     Variante 2: Der/die Bürger/in werde von SITA Bormann telefonisch, per eMail oder per Antwortkarte vom Sammeltermin unterrichtet. Mit diesem Konzept sei der Landkreis Miltenberg auf steigende Sammelmengen bestens vorbereitet und biete allen Bürgern und Bürgerinnen eine ordentliche und zumutbare Entsorgung von Elektroaltgeräten. Der Einwohnerschwerpunkt werde zusätzlich durch den Wertstoffhof Erlenbach a.Main gut abgedeckt. Damit stehe auch ein zentraler Punkt zur Verfügung, an welchem die Elektroaltgeräte zur Abholung und weiteren Verwertung durch die dafür zuständige Industrie bereitgestellt werden können. Sammelware werde durch die mit der Sammlung bzw. Problemabfallsammlung beauftragte Firma entsprechend den Vorgaben auf dem Wertstoffhof Erlenbach a.Main in die Transportcontainer verladen. Anlieferungen auf dem Wertstoffhof Erlenbach a.Main werden von den dortigen Mitarbeitern entgegengenommen und entsprechend den Vorgaben verladen.

 

     Finanzielle Auswirkungen: Die Erweiterung des Wertstoffhofes Erlenbach a.Main sei unabdingbare Voraussetzung für dieses Konzept. Anteilige kalkulatorische Kosten für diese Baumaßnahme von 40 % sowie eines zusätzlichen Arbeiters mit 70 % seien eingerechnet. Die Zusatzkosten belaufen sich auf 194.195,00 €/Jahr. Es werde allerdings nicht verschwiegen, dass die Umsetzung des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes und insbesondere auch des LAGA–Merkblattes 31 – Technische Anforderungen an die Elektro- und Elektronikaltgeräte Sammlung und Behandlung – einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich bringen werde, der bei den Kosten noch nicht berücksichtigt sei.

 

Gesamtkosten

 

Die Zusatzkosten für das Sperrmüllkonzept 2006, soweit heute bereits absehbar und berechenbar, belaufen sich auf der Basis heutiger Preise und Erlöse auf 393.000,00 €/Jahr oder 3,00 €/Einwohner/in. Für die nicht unmittelbar durch das Sperrmüllkonzept 2006 erforderlichen und dort finanziell berücksichtigten Anteile betragen die anteiligen Kosten für den Wertstoffhof Erlenbach a.Main sowie einen zusätzlichen Arbeiter  45.000,00 €/Jahr oder 0,34 €/Einwohner.

 

Nach heutigem Stand seien diese Mehrkosten ohne Gebührenerhöhung in den nächsten drei Jahren, d.h. bis zum Ablauf des Müllabfuhrvertrages mit SITA Bormann zu schultern. Die günstigen Entwicklungen auf dem Altschrottmarkt, die Abschlüsse auf dem Altpapiermarkt, die günstige Entwicklung bei den Kostenbeteiligungen der dualen Systeme, aber insbesondere die überaus günstige Entwicklung der Kosten für die Sanierung der Altdeponie Wörth a.Main lassen dies zu.

 

Kreisrat Kern bemerkte, dass das vorgeschlagene Konzept Vor- und Nachteile habe. Von Nachteil sei eine Verschlechterung der Sperrmüllentsorgung. Diesbezüglich werde an das seit einigen Jahren immer wieder zur Sprache gebrachte Thema “Errichtung eines Wertstoffhofes im südlichen Teil des Landkreises Miltenberg” erinnert. Vorteile seien: Altschrott- und Elektronikschrotterfassung auf Abruf sowie Freimengen für Sperrmüll. Hauptvorteil sei jedoch, dass es für die Bürger und Bürgerinnen des Landkreises Miltenberg in den nächsten zwei/drei Jahren trotz erhöhter Kosten keine Gebührenerhöhungen geben werde. Weil die Vorteile die Nachteile überwiegen, werde die SPD-Fraktion dem vorgeschlagenen Konzept zustimmen.

 

Kreisrat Reinhard äußerte sich verärgert über die EU-Elektronikschrott-Verordnung, deren Kosten auf die Allgemeinheit verlagert werden. Das von der Verwaltung unterbreitete Konzept  für den Landkreis Miltenberg sei aber eine gute Reaktion darauf. Er schlug vor, die Bevölkerung möglichst zeitnah über die Neuerungen zu informieren.

 

Unter Hinweis auf Probleme mit Altholz bat Kreisrätin Almritter klarzustellen, wie Mischprodukte zu entsorgen seien. Zum Punkt “Elektronikschrott” bat sie zu bedenken, dass dieser von der Allgemeinheit produziert werde und deshalb alle für die Entsorgung aufkommen müssen. Die Elektronikschrott-Verordnung habe übrigens bei ihrer Verabschiedung breite Zustimmung erhalten.

 

Landrat Schwing bestätigte, dass die Allgemeinheit Elektronikschrott produziere. Dies gelte auch für andere Bereiche. Gegen die Elektronikschrott-Verordnung hätten sich alle kommunalen Spitzenverbände gewehrt, weil die Kommunen vorfinanzieren und die Bürger und Bürgerinnen zahlen müssen.

 

Kreisrat Dr. Fahn hielt es ebenfalls für wichtig, der Bevölkerung das neue Konzept vorzustellen und sie zeitnah zu informieren. Weiter wichtig sei ihm, dass das neue Konzept eine gewisse Zeit Bestand habe.

 

Landrat Schwing bemerkte, dass das Konzept nicht eher geändert werde, bis dies erforderlich sei.

 

Kreisrat Dotzel sprach die Hoffnung aus, dass man mit dem heute zu beschließenden Konzept alles besser in den Griff bekommen könne. Nachdem es künftig drei Abrufkarten geben werde, sollte die Möglichkeit, diese Karten zusammenhängend perforiert zu gestalten, geprüft werden. Ein weiterer Punkt sei die Änderung des Abfuhrkalenders, damit die Bürger und Bürgerinnen wissen, was wann eingesammelt werde.

 

Unter Hinweis auf die großen Mengen Einwegmüll schlug Kreisrat Fischer einen Appell an die Gastronomie, die Fast Food-Gerichte verkaufe, vor.

 

Durch den Ausschuss für Natur- und Umweltschutz wurde sodann einstimmig folgendes

 

b e s c h l o s s e n :

 

Das Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Miltenberg erhält ab 01.01.2006 folgende Änderungen:

 

1.  Die Sperrmüllstraßensammlung wird im Landkreis Miltenberg nur noch einmal jährlich durchgeführt. Bürger und Bürgerinnen und Gewerbe können von den an die kommunale Müllabfuhr im Landkreis Miltenberg angeschlossenen Grundstücken Sperrmüll einmal je Werktag bis zur Freimenge von 200 kg gebührenfrei auf den Wertstoffhöfen Erlenbach a.Main und Guggenberg anliefern. Ansonsten und für darüber hinausgehende Mengen gilt für Sperrmüll die Selbstanliefergebühr für brennbare Abfälle (derzeit 298,00 €/Tonne - § 4 Abs. 8 Buchst. a) AbfGebS).

 

2.  Der Landkreis Miltenberg führt einmal jährlich eine Straßensammlung für Altholz durch. Bürger und Bürgerinnen und Gewerbe können von den an die kommunale Müllabfuhr im Landkreis Miltenberg angeschlossenen Grundstücken Altholz einmal je Werktag bis zur Freimenge von 200 kg gebührenfrei auf den Wertstoffhöfen Erlenbach a.Main und Guggenberg anliefern. Ansonsten und für darüber hinausgehende Mengen gilt die Selbstanliefergebühr für Altholz (derzeit 127,00 €/Tonne - § 4 Abs. 13 AbfGebS). Dies gilt ab 01.01.2006 aus Vereinfachungsgründen auch für Altholz aus sog. Sonderkontingenten (Bahnschwellen, Telegraphenmasten usw.).

 

3.  Die Altschrotterfassung wird im Landkreis Miltenberg auf Abruf durchgeführt. Altschrott wird auf Anforderung und Terminvereinbarung an der Anfallstelle abgeholt, soweit diese mit Sammelfahrzeuge anfahrbar und an die kommunale Müllabfuhr im Landkreis Miltenberg angeschlossen ist. Abgeholt werden sperrige Teile in haushaltsüblichen Mengen entsprechend der Altschrottdefinition des Landkreises und den Angaben auf den Anforderungskarten.

 

4.  Elektro- und Elektronikgroßgeräte werden ebenfalls im Abrufsystem eingesammelt. Die Anlieferung bei den Wertstoffhöfen Erlenbach a.Main und Guggenberg ist ebenfalls möglich. Das Gewerbe kann entsprechend den Regelungen des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes das System ebenfalls nutzen, soweit das Anfallgrundstück an die kommunale Müllabfuhr angeschlossen ist. Falls kein Anschluss besteht, ist nur die Anlieferung auf den Wertstoffhöfen möglich. Großgeräte sind alle Geräte mit einer Kantenlänge von 30 cm und alle Bildschirmgeräte.

 

5.  Elektro- und Elektronikkleingeräte können kostenlos bei den mobilen Problemabfallsammlungen abgegeben werden. Die unmittelbare Anlieferung bei den Wertstoffhöfen Erlenbach a.Main und Guggenberg ist ebenfalls möglich.

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

-    entsprechende Merkblätter zu erarbeiten und Informationen über die gemeindlichen Mitteilungsblätter, blickpunkt MIL und die Tageszeitungen zu verbreiten;

-    die laufenden Vertragsverhandlungen mit den Entsorgungspartnern hinsichtlich der erforderlichen Neuabschlüsse oder Veränderungen von Entsorgungsverträgen zum Abschluss zu bringen und die Angelegenheit danach dem Ausschuss für Natur- und Umweltschutz zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

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