Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Sperrmüllkonzept 2006: Anpassung der Sperrmüllsammlungen an neue Anforderungen (Elektronikschrott, getrennte Altholzentsorgung, Neuorganisation der Altschrottsammlung, Erfassung der Elektrokleingeräte)
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 20.04.2005 NU/019/2005 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Amtfrau Heim führte aus, dass folgende Änderungen
eingetreten seien, die eine Umorganisation der Sperrmüllsammlungen zum
01.01.2006 erfordern:
1. Ab 01.01.2006 entfallen beim
Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH (GKS) die Sonderkonditionen für die
Anlieferung von Altholz, gemeinsam und vermischt mit Sperrmüll.
2. Das neue Elektro- und
Elektronikgerätegesetz habe Auswirkungen auf die Sperrmüllmengen, da danach
Elektrogeräte getrennt erfasst werden.
3. Das neue Elektro- und
Elektronikgerätegesetz habe ebenfalls Auswirkungen auf die Altschrotterfassung,
da ca. 40 % des Altschrotts Elektrogeräte seien, werden die Mengen entsprechend
zurückgehen.
4. Die Elektronikschrotterfassung
durch den Landkreis Miltenberg werde ab 13.08.2005 durch das neue Elektro- und
Elektronikgerätegesetz zwingend vorgeschrieben.
5. Schrottwilderei und -diebstahl
hätten unvorhersehbare Ausmaße angenommen und führen zu deutlichen finanziellen
Verlusten bei der Kommunalen Abfallwirtschaft, zu Problemen bei der
Straßenreinhaltung und zu zahlreichen Verstößen gegen das Verbot der Wegnahme
nach dem Bayer. Abfallwirtschaftsgesetz und der Abfallwirtschaftssatzung des
Landkreises Miltenberg.
Die Verwaltung schlage daher folgende Maßnahmen vor,
die eine Verbesserung der Sperrmüll- und Altschrottabfuhr sowie eine Anpassung
an die erforderlichen Änderungen bei vertretbaren und finanzierbaren Mehrkosten
bringen werden:
1. Sperrmüll
Ist-Zustand: Die im
Rahmen der herkömmlichen, zweimal jährlich durchgeführten Straßensammlung
eingesammelte Sperrmüllmenge inkl. Altholz, habe im Jahr 2004 4.610 Tonnen
betragen. Der Altholzanteil werde aufgrund von Erfahrungswerten auf 50 % (rd.
2.300 Tonnen) geschätzt. Dazu kommen rd. 900 Tonnen Altholz, die bisher
unmittelbar auf den Wertstoffhöfen angeliefert worden seien. Nicht enthalten
seien 488 Tonnen Sperrmüll ohne Altholzanteil, die gebührenpflichtig auf den
Wertstoffhöfen angeliefert worden seien.
Neuregelung: Ab 2006
soll nur noch eine Sperrmüll- und eine Altholzsammlung im Kalenderjahr
gebührenfrei durchgeführt werden. Die Form der Straßensammlung soll erhalten
bleiben. Auf den Wertstoffhöfen soll Sperrmüll und Altholz gebührenpflichtig
mit einer Freimenge angenommen werden. Für Sperrmüll soll eine Freimenge von
200 kg je Anlieferung und Tag neu eingeführt werden. Für Altholz gebe es diese
Freimenge bereits, ausgenommen für Bahnschwellen und ähnliche
Sonderkontingente.
Finanzielle
Auswirkungen: Zusätzliche Kosten fallen durch den Wegfall der
Gebühren für die Freimengen bei Sperrmüll an. Da diese Anlieferungen
überwiegend im Bereich der Staffelpreise erfolgt seien, belaufe sich der
Gebührenverlust auf rd. 25.000,00 €/Jahr. Die bisher mit SITA Bormann geführten
Verhandlungen hätten keine befriedigende Lösung gebracht. Die Verhandlungen
müssen daher fortgesetzt werden. Grundsätzlich sei mit geringen Mehrkosten
aufgrund des dann erforderlichen Ausgleichs wegen sinkender Sperrmüllmenge auf
der Basis des derzeitigen Werkvertrages zu rechnen.
2. Altholz
Ist-Zustand: Bisher sei Altholz gemeinsam mit Sperrmüll
eingesammelt, auf der Müllumladestation Erlenbach a.Main geshreddert und zum
Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH transportiert worden. Der Altholzanteil
werde beim Handling durch die Müllwerker in einer “logischen Sekunde” zum
Altholz. Die Altholzmenge werde rechnerisch ermittelt und mit 2.300 Tonnen/Jahr
angesetzt. Zusätzlich werden auf den Wertstoffhöfen bereits heute 900 Tonnen
Altholz getrennt erfasst. Dieses sei bisher ebenfalls auf der Müllumladestation
Erlenbach a.Main geshreddert und gemeinsam mit dem Restmüll beim
Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH angeliefert worden. Für die gesamte
Holzmenge habe der Landkreis Miltenberg bisher einen günstigen
Verbrennungspreis, eine Rückvergütung als Transportkostenausgleich und aufgrund
des Gesetzes über erneuerbare Energien und des Kraft-Wärmekopplungsgesetzes
eine Rückvergütung für Energie aus Biomasse erhalten, die z.B. für 2003 99.000 € (= ~ 30 €/Tonne) betragen habe.
Aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung des
Gemeinschaftskraftwerkes Schweinfurt GmbH ende diese Sonderregelung am
31.12.2005. Für Altholz, das danach angeliefert werde, sei der volle
Verbrennungspreis nach dem Stufenmodell zu zahlen, die Rückvergütungen werden
jedoch weiter gezahlt, solange die entsprechenden Gesetze gelten.
Neuregelung: Das nachfolgende Konzept gehe von einer Verwertung
des Altholzes über das Biomassekraftwerk Odenwald in Buchen aus. Sollte eine
andere Verwertungsanlage zum Zuge kommen, müsse es entsprechend angepasst
werden. Altholz werde künftig wie bereits in den Jahren 1997 bis 1999 getrennt
eingesammelt. Allerdings werde insbesondere im Hinblick auf Menge und Kosten
eine Straßensammlung im Jahr für ausreichend gehalten. Zusätzlich bestehe die
Anliefermöglichkeit mit einer Freimenge von 200 kg auf den Wertstoffhöfen. Es
werde allerdings empfohlen, diese Freimenge auf einmal je Werktag zu begrenzen
(vgl. Sperrmüll). Das über die Straßensammlung im südlichen Landkreisteil
eingesammelte Altholz (ca. 12 % der gesamten Sammelmenge) werde unmittelbar mit
Sammelfahrzeugen zum Biomassekraftwerk Odenwald verbracht. Das im mittleren und
nördlichen Landkreisteil eingesammelte Altholz (ca. 88 % der Sammelmenge) werde
auf der Müllumladestation Erlenbach a.Main umgeschlagen und gemeinsam mit dem
dort anfallenden Altholz zum Biomassekraftwerk Buchen transportiert. Die beim
Wertstoffhof Guggenberg anfallenden geringen Altholzmengen werden unmittelbar
mit den Sammelcontainern zum Biomassekraftwerk Buchen transportiert. Da das
getrennt eingesammelte Altholz aus dem mittleren und nördlichen Landkreisteil
und das auf den Wertstoffhöfen anfallende Altholz getrennt gehalten werden
müsse, werden zusätzliche Lagerflächen, Containerstandplätze, Container und
Verdichtungsgeräte erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
- Transportmehrkosten südlicher Landkreisteil Miltenberg – Buchen
werden mit Null angesetzt,
- Umschlag- und Behandlungskosten für Altholz aus dem nördlichen Landkreisteil und dem Wertstoffhof Erlenbach a.Main,
- Transportkosten Erlenbach a.Main – Buchen und Guggenberg – Buchen,
- Investitionskosten/Unterhaltung für Erweiterung und Umbau des Wertstoffhofes Erlenbach a.Main sowie Container und Verdichtungsgeräte,
- Personalkosten,
- Verwertungskosten bei Biomassekraftwerk,
- Wegfall der bisherigen Transport- und Biomasserückvergütung,
- Einsparung der bisherigen Altholzkosten.
Hieraus ergeben sich folgende Kosten/Zusatzkosten:
- Bisherige Kosten 284.040,00 € ( 90,60 €/Tonne)
- künftige Kosten:
(inkl. Anteil Wertstoff und zusätzlicher Arbeiter): 348.300,00 € (111,10 €/Tonne)
Zum Vergleich: Kosten bei Verbrennung beim GKS 518.269,00 € (165,32 €/Tonne)
Damit ergeben sich für die von der Verwaltung favorisierte Variante Zusatzkosten von 64.260,00 €/Jahr. Bei weiterer thermischer Behandlung des Altholzes ohne Sonderkonditionen im Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH ergeben sich Zusatzkosten von 234.229,00 €/Jahr.
3. Altschrottsammlung
Altschrott habe sich in den letzten Jahren zu einem nachgefragten Wirtschaftsgut entwickelt. Die Erlöse seien ständig gestiegen und auch der Landkreis Miltenberg habe durch ständige Anpassung seiner Verträge gut partizipiert. Allerdings hätten Schrottwilderei und -diebstahl ein Ausmaß angenommen, welches die Schrottmengen in den letzten Jahren auf die Hälfte (2004 auf 1.063 Tonnen) habe absinken lassen. Zur Jahresmitte 2004 seien die Verwertungserlöse gemeinsam mit dem langjährigen Vertragspartner des Landkreises Miltenberg, der Fa. Preuer GmbH, Würzburg, angepasst worden. Dank der außergewöhnlich hohen Altschrotterlöse sei für das 2. Halbjahr 2004 erstmals ein Überschuss von 6.000,00 € zu verzeichnen gewesen. Die Altschrottmengen aus den Wertstoffmengen hätten einen weiteren Überschuss von 15.000,00 € erbracht. Dabei sei der Zuschlag, der der Sammelfirma wegen der zurückgegangenen Mengen habe gezahlt werden müssen, berücksichtigt. Es dürfe aber nicht davon ausgegangen werden, dass die Schrotterlöse langfristig auf diesem hohen Niveau bleiben. Die Schrottmenge werde sich mit Einführung der Elektrogeräteerfassung um 40 % reduzieren. Damit sinken natürlich auch die Schrotterlöse, während die Einsammelkosten bleiben. Die Verwaltung gehe auf Dauer von einer Zuzahlung für die Altschrottstraßensammlung von 40 % aus.
- Alternative Abrufsystem:
Größere Mengen und auch sauberere Straßen lassen sich mit einem Abrufsystem
erreichen. Altschrott sei der nachgefragte Anteil es Sperrmülls. Werde dieser
Teil auf Abruf umgestellt, werde die Sperrmüllfledderei zurückgehen. Nach der
heutigen Vertragslage zahle der Landkreis Miltenberg allerdings einen Sammel-
und Transportpreis je Tonne Altschrott. Somit führe das Abrufsystem nicht zu
günstigeren Systemkosten. Allerdings kommen die Systemkosten für ein
Abrufsystem neu dazu. Die Systemkosten und die angepassten Einsammelkosten
erfordern Zusatzkosten in Höhe von 53.014,00 €/Jahr. Trotz der zu erwartenden
Mehrkosten schlage die Verwaltung die Einführung eines Abrufsystems für
Altschrott vor. Die generelle Überlegung für ein Abrufsystem auch für Sperrmüll
müsse allerdings zurückgestellt werden, bis der Landkreis Miltenberg diese
Leistung über seine Zentrale Abfallgebührenstelle abwickeln könne. Ansonsten
werde ein derartiges System entweder unkontrollierbar oder zu teuer.
4. Elektronikschrotterfassung
Die ab 13.08.2006 gesetzlich
vorgegebene Elektronikschrotterfassung soll auf drei Standbeine gestellt
werden:
a) Abrufsystem für Elektrogroßgeräte ohne
Begrenzung der Gerätezahl,
b) Abgabemöglichkeit für Kleingeräte (bis DIN A
4), Leuchtstoffröhren (neuer Fachbegriff: Gasentladungslampen) bei den Problemabfallsammlungen
und
c) Abgabemöglichkeit für alle Elektrogeräte auf
den Wertstoffhöfen Guggenberg und Erlenbach a.Main.
Hinzu komme
der Ausbau des Wertstoffhofes Erlenbach a.Main als zentrale Sammel- und
Bereitstellungsstelle für Elektroaltgeräte für den gesamten Landkreis
Miltenberg. Die bisherige Kühlgeräteentsorgung auf Abruf werde eingebunden.
Abrufsystem:
Jeder Haushalt könne ohne Begrenzung Elektrogroßgeräte zur Abholung anmelden.
Die Anmeldung könne beim Landratsamt – ZAG – oder bei SITA Bormann per
Abrufkarte, eMail, Fax, Brief oder telefonisch erfolgen.
Variante 1: Es gebe feste, revierbezogene Sammeltermine,
die dem/der Bürger/in bereits bei der telefonischen Anmeldung mitgeteilt
werden.
Variante 2: Der/die Bürger/in werde von SITA Bormann
telefonisch, per eMail oder per Antwortkarte vom Sammeltermin unterrichtet. Mit
diesem Konzept sei der Landkreis Miltenberg auf steigende Sammelmengen bestens
vorbereitet und biete allen Bürgern und Bürgerinnen eine ordentliche und
zumutbare Entsorgung von Elektroaltgeräten. Der Einwohnerschwerpunkt werde
zusätzlich durch den Wertstoffhof Erlenbach a.Main gut abgedeckt. Damit stehe
auch ein zentraler Punkt zur Verfügung, an welchem die Elektroaltgeräte zur
Abholung und weiteren Verwertung durch die dafür zuständige Industrie
bereitgestellt werden können. Sammelware werde durch die mit der Sammlung bzw.
Problemabfallsammlung beauftragte Firma entsprechend den Vorgaben auf dem
Wertstoffhof Erlenbach a.Main in die Transportcontainer verladen. Anlieferungen
auf dem Wertstoffhof Erlenbach a.Main werden von den dortigen Mitarbeitern
entgegengenommen und entsprechend den Vorgaben verladen.
Finanzielle
Auswirkungen: Die Erweiterung des Wertstoffhofes Erlenbach a.Main sei
unabdingbare Voraussetzung für dieses Konzept. Anteilige kalkulatorische Kosten
für diese Baumaßnahme von 40 % sowie eines zusätzlichen Arbeiters mit 70 %
seien eingerechnet. Die Zusatzkosten belaufen sich auf 194.195,00 €/Jahr. Es
werde allerdings nicht verschwiegen, dass die Umsetzung des Elektro- und
Elektronikaltgerätegesetzes und insbesondere auch des LAGA–Merkblattes 31 –
Technische Anforderungen an die Elektro- und Elektronikaltgeräte Sammlung und
Behandlung – einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich bringen werde, der
bei den Kosten noch nicht berücksichtigt sei.
Gesamtkosten
Die Zusatzkosten für das Sperrmüllkonzept 2006, soweit
heute bereits absehbar und berechenbar, belaufen sich auf der Basis heutiger
Preise und Erlöse auf 393.000,00 €/Jahr oder 3,00 €/Einwohner/in. Für die nicht
unmittelbar durch das Sperrmüllkonzept 2006 erforderlichen und dort finanziell
berücksichtigten Anteile betragen die anteiligen Kosten für den Wertstoffhof
Erlenbach a.Main sowie einen zusätzlichen Arbeiter 45.000,00 €/Jahr oder 0,34 €/Einwohner.
Nach heutigem Stand seien diese Mehrkosten ohne
Gebührenerhöhung in den nächsten drei Jahren, d.h. bis zum Ablauf des
Müllabfuhrvertrages mit SITA Bormann zu schultern. Die günstigen Entwicklungen
auf dem Altschrottmarkt, die Abschlüsse auf dem Altpapiermarkt, die günstige
Entwicklung bei den Kostenbeteiligungen der dualen Systeme, aber insbesondere
die überaus günstige Entwicklung der Kosten für die Sanierung der Altdeponie
Wörth a.Main lassen dies zu.
Kreisrat Kern bemerkte,
dass das vorgeschlagene Konzept Vor- und Nachteile habe. Von Nachteil sei eine
Verschlechterung der Sperrmüllentsorgung. Diesbezüglich werde an das seit
einigen Jahren immer wieder zur Sprache gebrachte Thema “Errichtung eines Wertstoffhofes
im südlichen Teil des Landkreises Miltenberg” erinnert. Vorteile seien:
Altschrott- und Elektronikschrotterfassung auf Abruf sowie Freimengen für
Sperrmüll. Hauptvorteil sei jedoch, dass es für die Bürger und Bürgerinnen des
Landkreises Miltenberg in den nächsten zwei/drei Jahren trotz erhöhter Kosten
keine Gebührenerhöhungen geben werde. Weil die Vorteile die Nachteile
überwiegen, werde die SPD-Fraktion dem vorgeschlagenen Konzept zustimmen.
Kreisrat Reinhard äußerte
sich verärgert über die EU-Elektronikschrott-Verordnung, deren Kosten auf die
Allgemeinheit verlagert werden. Das von der Verwaltung unterbreitete
Konzept für den Landkreis Miltenberg sei
aber eine gute Reaktion darauf. Er schlug vor, die Bevölkerung möglichst
zeitnah über die Neuerungen zu informieren.
Unter Hinweis auf Probleme
mit Altholz bat Kreisrätin Almritter klarzustellen, wie Mischprodukte zu
entsorgen seien. Zum Punkt “Elektronikschrott” bat sie zu bedenken, dass dieser
von der Allgemeinheit produziert werde und deshalb alle für die Entsorgung
aufkommen müssen. Die Elektronikschrott-Verordnung habe übrigens bei ihrer
Verabschiedung breite Zustimmung erhalten.
Landrat Schwing bestätigte,
dass die Allgemeinheit Elektronikschrott produziere. Dies gelte auch für andere
Bereiche. Gegen die Elektronikschrott-Verordnung hätten sich alle kommunalen
Spitzenverbände gewehrt, weil die Kommunen vorfinanzieren und die Bürger und
Bürgerinnen zahlen müssen.
Kreisrat Dr. Fahn hielt es
ebenfalls für wichtig, der Bevölkerung das neue Konzept vorzustellen und sie
zeitnah zu informieren. Weiter wichtig sei ihm, dass das neue Konzept eine
gewisse Zeit Bestand habe.
Landrat Schwing bemerkte,
dass das Konzept nicht eher geändert werde, bis dies erforderlich sei.
Kreisrat Dotzel sprach die
Hoffnung aus, dass man mit dem heute zu beschließenden Konzept alles besser in
den Griff bekommen könne. Nachdem es künftig drei Abrufkarten geben werde,
sollte die Möglichkeit, diese Karten zusammenhängend perforiert zu gestalten,
geprüft werden. Ein weiterer Punkt sei die Änderung des Abfuhrkalenders, damit
die Bürger und Bürgerinnen wissen, was wann eingesammelt werde.
Unter Hinweis auf die
großen Mengen Einwegmüll schlug Kreisrat Fischer einen Appell an die
Gastronomie, die Fast Food-Gerichte verkaufe, vor.
Durch den Ausschuss für
Natur- und Umweltschutz wurde sodann einstimmig folgendes
b e s c h l o s s e n :
Das
Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Miltenberg erhält ab 01.01.2006
folgende Änderungen:
1. Die
Sperrmüllstraßensammlung wird im Landkreis Miltenberg nur noch einmal jährlich
durchgeführt. Bürger und Bürgerinnen und Gewerbe können von den an die
kommunale Müllabfuhr im Landkreis Miltenberg angeschlossenen Grundstücken
Sperrmüll einmal je Werktag bis zur Freimenge von 200 kg gebührenfrei auf den
Wertstoffhöfen Erlenbach a.Main und Guggenberg anliefern. Ansonsten und für
darüber hinausgehende Mengen gilt für Sperrmüll die Selbstanliefergebühr für
brennbare Abfälle (derzeit 298,00 €/Tonne - § 4 Abs. 8 Buchst. a) AbfGebS).
2. Der Landkreis
Miltenberg führt einmal jährlich eine Straßensammlung für Altholz durch. Bürger
und Bürgerinnen und Gewerbe können von den an die kommunale Müllabfuhr im
Landkreis Miltenberg angeschlossenen Grundstücken Altholz einmal je Werktag bis
zur Freimenge von 200 kg gebührenfrei auf den Wertstoffhöfen Erlenbach a.Main
und Guggenberg anliefern. Ansonsten und für darüber hinausgehende Mengen gilt
die Selbstanliefergebühr für Altholz (derzeit 127,00 €/Tonne - § 4 Abs. 13
AbfGebS). Dies gilt ab 01.01.2006 aus Vereinfachungsgründen auch für Altholz
aus sog. Sonderkontingenten (Bahnschwellen, Telegraphenmasten usw.).
3. Die
Altschrotterfassung wird im Landkreis Miltenberg auf Abruf durchgeführt.
Altschrott wird auf Anforderung und Terminvereinbarung an der Anfallstelle
abgeholt, soweit diese mit Sammelfahrzeuge anfahrbar und an die kommunale
Müllabfuhr im Landkreis Miltenberg angeschlossen ist. Abgeholt werden sperrige
Teile in haushaltsüblichen Mengen entsprechend der Altschrottdefinition des
Landkreises und den Angaben auf den Anforderungskarten.
4. Elektro- und
Elektronikgroßgeräte werden ebenfalls im Abrufsystem eingesammelt. Die
Anlieferung bei den Wertstoffhöfen Erlenbach a.Main und Guggenberg ist
ebenfalls möglich. Das Gewerbe kann entsprechend den Regelungen des Elektro-
und Elektronikaltgerätegesetzes das System ebenfalls nutzen, soweit das
Anfallgrundstück an die kommunale Müllabfuhr angeschlossen ist. Falls kein
Anschluss besteht, ist nur die Anlieferung auf den Wertstoffhöfen möglich.
Großgeräte sind alle Geräte mit einer Kantenlänge von 30 cm und alle
Bildschirmgeräte.
5. Elektro- und
Elektronikkleingeräte können kostenlos bei den mobilen Problemabfallsammlungen
abgegeben werden. Die unmittelbare Anlieferung bei den Wertstoffhöfen Erlenbach
a.Main und Guggenberg ist ebenfalls möglich.
Die Verwaltung wird beauftragt,
- entsprechende Merkblätter zu
erarbeiten und Informationen über die gemeindlichen Mitteilungsblätter,
blickpunkt MIL und die Tageszeitungen zu verbreiten;
- die laufenden
Vertragsverhandlungen mit den Entsorgungspartnern hinsichtlich der
erforderlichen Neuabschlüsse oder Veränderungen von Entsorgungsverträgen zum
Abschluss zu bringen und die Angelegenheit danach dem Ausschuss für Natur- und
Umweltschutz zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.