Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Information: Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das SGB II
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 16.12.2004 KA/013/2004 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing erinnerte daran, dass der
Kreisausschuss am 22.07.2004 die Verwaltung ermächtigt habe, auf dem Klageweg
gegen das "Vierte Gesetz für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (“Hartz IV”) vorzugehen, sofern
und sobald der Deutsche Landkreistag eine entsprechend Empfehlung abgebe. Dies
sei zwischenzeitlich geschehen. Die Verfahrensvertretung werde der
Geschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. jur. Henneke,
übernehmen.
Die Klage müsse vor dem 31.12.2004 (Ausschlussfrist)
eingereicht werden. Würde dieser Termin nicht eingehalten, könnte nicht mehr
gegen dieses Gesetz vorgegangen werden.
Zur Erhebung der Kommunalverfassungsbeschwerde hätten
sich außer dem Landkreis Miltenberg vier weitere bayerische Landkreise
(Bayreuth, Berchtesgadener Land, Fürstenfeldbruck und München) entschlossen.
Diese fünf Landkreise klagen stellvertretend für alle bayerischen Landkreise.
Dazu kommen noch Landkreise aus Niedersachsen und Sachsen.