Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Information: Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das SGB II

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.12.2004   KA/013/2004 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Landrat Schwing erinnerte daran, dass der Kreisausschuss am 22.07.2004 die Verwaltung ermächtigt habe, auf dem Klageweg gegen das "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (“Hartz IV”) vorzugehen, sofern und sobald der Deutsche Landkreistag eine entsprechend Empfehlung abgebe. Dies sei zwischenzeitlich geschehen. Die Verfahrensvertretung werde der Geschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. jur. Henneke, übernehmen.

 

Die Klage müsse vor dem 31.12.2004 (Ausschlussfrist) eingereicht werden. Würde dieser Termin nicht eingehalten, könnte nicht mehr gegen dieses Gesetz vorgegangen werden.

 

Zur Erhebung der Kommunalverfassungsbeschwerde hätten sich außer dem Landkreis Miltenberg vier weitere bayerische Landkreise (Bayreuth, Berchtesgadener Land, Fürstenfeldbruck und München) entschlossen. Diese fünf Landkreise klagen stellvertretend für alle bayerischen Landkreise. Dazu kommen noch Landkreise aus Niedersachsen und Sachsen.

 

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