Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Beschlussfassung über den Vertragsentwurf zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft mit der Agentur für Arbeit Aschaffenburg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 20.12.2004 KT/016/2004 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt
den Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft zwischen der Agentur für Arbeit und
dem Landkreis Miltenberg, Herrn Opolka.
Oberregierungsrat Fieger erinnerte daran, dass der
Kreistag am 26.07.2004 unter dem Tagesordnungspunkt “Zusammenführung von
Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe – Sachstandsbericht und weitere
Vorgehensweise” u.a. folgenden Beschluss gefasst habe: “Der Kreisausschuss wird
ermächtigt, über die weitere Vorgehensweise des Landkreises Miltenberg
hinsichtlich der Umsetzung des SGB II zu entscheiden.”
Mit Schreiben vom 26.08.2004 habe sich Kreisrat und
MdL Dr. Kaiser an die Regierung von Unterfranken gewandt und die
kommunalaufsichtliche Überprüfung dieses Beschlusses (sowie des Beschlusses des
Kreisausschusses vom 22.07.2004 zur Ermächtigung der Verwaltung, auf dem
Klageweg gegen das “Hartz IV–Gesetz” vorzugehen) beantragt.
Die Regierung von Unterfranken habe durch ihren
Präsidenten Dr. Beinhofer hierzu mit Schreiben vom 11.11.2004 Stellung genommen
und die Rechtsauffassung der Landkreisverwaltung bestätigt. Hinsichtlich des
Beschlusses des Kreisausschusses über eine mögliche Klage gegen das
Reformgesetz sei die Regierung zu dem Ergebnis gelangt, dass der Kreisausschuss
das zuständige Organ gewesen sei.
Hinsichtlich des vorgenannten Kreistagsbeschlusses
führe die Regierung aus, dass die Frage der Zuständigkeit für die Entscheidung
über die Rechtsform der Zusammenarbeit bisher nicht eindeutig geklärt sei. Im
Hinblick auf diese noch nicht abschließend geklärte Rechtslage empfehle sie, in
der Angelegenheit eine Entscheidung des Kreistags herbeizuführen.
In seiner Sitzung am 29.09.2004 habe der
Kreisausschuss nach ausführlicher Information und Beratung den vorgenannten
Beschluss gefasst. In seiner Sitzung am 07.10.2004 habe der Kreistag die
Informationen der Verwaltung zu diesem Beschluss mit großem Lob zur Kenntnis
genommen und den erzielten Verhandlungsergebnissen vorbehaltlos zugestimmt.
Unter Hinweis darauf, dass der Kreisausschuss am
29.09.2004 aufgrund Ermächtigung durch den Kreistag die Errichtung einer
Arbeitsgemeinschaft mit der Agentur für Arbeit Aschaffenburg im Rahmen eines
öffentlich-rechtlichen Vertrages beschlossen habe, teilte Verwaltungsamtmann
Vill mit, dass die beiden Behördenleiter am 11.10.2004 den entsprechenden
Vertrag, bei welchem zwischen den beiden Vertragsparteien bereits weitestgehend
alle Punkte im Konsens geregelt gewesen seien, unterzeichnet hätten. Am
13.12.2004 habe dann die konstituierende Sitzung der Steuerungsgruppe der
Arbeitsgemeinschaft stattgefunden, bei der die letzten wesentlichen offenen
Punkte im Konsens geregelt worden seien. In der
Steuerungsgruppe werden Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die
Arbeitsgemeinschaft getroffen. Den Vorsitz dort führe Landrat Schwing.
Zum Sachstand der Vorbereitungsarbeiten könne
folgendes berichtet werden:
- Die Personalbesetzung stehe fest. Zum Geschäftsführer
sei der seitherige Leiter der Arbeitsagentur Miltenberg, Herr Alfons Opolka,
zum stellv. Geschäftsführer der seitherige stellv. Sozialamtsleiter, Herr Peter
Henn-Mücke bestellt worden. Von den übrigen 36,5 Stellen werden 20 durch das
Landratsamt Miltenberg besetzt, der Rest von der Bundesagentur für Arbeit.
- Für das Jahr 2005 stehe der
Arbeitsgemeinschaft ein ausreichendes Personal- und Verwaltungsbudget seitens
des Bundes in Höhe von 2,8 Mio € sowie ein Eingliederungsbudget in Höhe von 4,3
Mio € zur Verfügung. Daneben seien die Leistungen für das Arbeitslosengeld II
in der tatsächlichen Höhe von Bund und Landkreis zu erstatten.
- Eine Planung der Eingliederungsmaßnahmen für
2005 sei erfolgt. Insbesondere hätten zwei Informationsveranstaltungen für
interessierte Träger stattgefunden, mit dem Ziel, 200 Arbeitsgelegenheiten auf
1,50 €-Basis anzubieten. Das Interesse hieran sei gut gewesen.
- Die eingegangenen Anträge auf
Arbeitslosengeld II seien zwischenzeitlich weitestgehend bearbeitet.
Problematisch könnte aufgrund technischer Probleme allenfalls die Installation
der Computer- und Telefonanlage werden.
Landrat Schwing sprach Verwaltungsamtmann Vill und Verwaltungsamtmann Beger Lob und Dank für die Führung der Verhandlungen mit der Agentur für Arbeit, die zu einem guten Ergebnis für den Landkreis Miltenberg und die von SGB II betroffenen Bürger und Bürgerinnen geführt hätten, aus.
Kreisrat Dr. Kaiser erklärte, dass Oberregierungsrat Fieger die Sachlage aus seiner Sicht dargelegt und den Eindruck erweckt habe, als sei die heute vorgesehene Beschlussfassung nur Formsache. Wenn man das Schreiben des Regierungspräsidenten jedoch genau lese, stelle man fest, dass die Regierung von Unterfranken darauf hinweise, dass es, wenn der entsprechende Beschluss heute nicht gefasst würde, Rechtsunsicherheit gebe.
Unter Hinweis darauf, dass die Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen bezüglich der Klage gegen das Hartz IV-Gesetz in der Presse geäußert hätten, die Geschäftsordnung für den Kreistag sei von den Mitgliedern der SPD und der CSU beschlossen worden, teilte Kreisrat Dr. Kaiser mit, dass die SPD-Fraktion weder an der Geschäftsordnung, noch an der Landkreisordnung Kritik geübt habe, sondern daran, dass Landrat Schwing ihrer Meinung nach die Geschäftsordnung nicht eingehalten habe. Oberstes Organ des Landkreises Miltenberg sei nämlich nicht der Kreisausschuss, sondern der Kreistag.
Bezüglich der Klage gegen das Hartz IV-Gesetz vertrete die Regierung von Unterfranken die Auffassung, dass diese in Ordnung sei. Die SPD-Fraktion sei jedoch nach wie vor anderer Meinung. Auch die Kollegen des Bayer. Städtetags vertreten in dieser Frage eine andere Meinung. Am 15.10.2004 sei in der “Süddeutschen Zeitung” zu lesen gewesen, dass der Vorsitzende des Bayer. Städtetages, Oberbürgermeister Deimer, über die Klageerhebung gegen das Hartz IV-Gesetz überrascht gewesen sei. Das bedeute, dass die bayerischen Städte abwarten.
Landrat Schwing wies darauf hin, dass die Klageerhebung gegen das Hartz IV-Gesetz nicht Gegenstand der heutigen Beratung sei. Er bat Kreisrat Dr. Kaiser, zum Schluss zu kommen.
Kreisrat Dr. Kaiser erwiderte darauf, dass er nur auf die Äußerungen von Oberregierungsrat Fieger eingegangen sei. Weiter sprach Kreisrat Dr. Kaiser die IZBB-Mittel für Gymnasien an, die bekanntlich aus der Bundeskasse kommen. Unter Hinweis auf Pressemitteilungen sagte er, es wäre schön, wenn Landrat Schwing sich nicht so oft mit fremden Federn schmücken würde. Tatsache sei, dass sich insbesondere die Abgeordneten von Bund und Land für Mittelbeschaffungen einsetzen.
Landrat Schwing erklärte daraufhin, dass der erfolgte Rundumschlag absolut an der Sache vorbeigehe. Was z.B. die Ortsumgehung von Miltenberg anbelange, müsse er darauf hinweisen, dass er für dieses Projekt wochenlang gekämpft habe, während es von Kreisrat Dr. Kaiser bekämpft worden sei. Keinesfalls lasse sich der Landrat absprechen, zu allen wichtigen Dingen, die die Bürger und Bürgerinnen des Landkreises Miltenberg betreffen, Pressekonferenzen einzuberufen.
Mit seinem Antrag auf kommunalaufsichtliche Überprüfung des Kreistagsbeschlusses bezüglich der Ermächtigung des Kreisausschusses habe Kreisrat Dr. Kaiser erreicht, dass der Kreistag heute formal abstimmen müsse. Es wäre sinnvoller gewesen, Kreisrat Dr. Kaiser hätte sich dafür eingesetzt, dass die Entscheidungsphase nicht so lange dauere. Tatsache sei, dass die Mitarbeiter der Landkreisverwaltung und der Agentur für Arbeit die vorhandenen Probleme aus dem Weg geräumt hätten. Jetzt bestehe noch das Problem der Finanzierung. Diesbezüglich werde Kreisrätin Wrigth gebeten, sich für eine Gesetzesänderung einzusetzen, weil die Revisionsklauseln wenig hilfreich seien. Die Fallzahlen für das Jahr 2004 werden sich mit ca. 1 Mrd € niederschlagen.
Zur angesprochenen Rechtsunsicherheit sei zu sagen,
dass es das Ziel von Kreisrat Dr. Kaiser gewesen sei, den
Kreisausschussbeschluss “auszuhebeln”. Kreisrat Dr. Schüren wiederum habe im
Kreisausschuss geäußert, dass es richtig gewesen sei, die Entscheidung auf den
Kreisausschuss zu übertragen. Die Landkreisverwaltung habe sich wegen der
Rechtsunsicherheit bei der Regierung von Unterfranken erkundigt, ob die
Arbeitsgemeinschaft ein Unternehmen sei oder nicht. Zwischenzeitlich sei man
der Meinung, dass dies der Fall sein könnte. Der Regierungspräsident habe daher
vorgeschlagen, vorsichtshalber einen entsprechenden Kreistagsbeschluss zu
fassen. Weiter seien alle kreisfreien Städte und Landkreise angeschrieben und
darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Arbeitsgemeinschaft ein Unternehmen
sein könnte und der Stadtrat bzw. Kreistag einen entsprechenden Beschluss
fassen soll. Das Innenministerium habe zwischenzeitlich mitgeteilt, dass die
Mitarbeiter der Landkreisverwaltung, die zur Arbeitsgemeinschaft gewechselt
seien, Mitarbeiter der Landkreisverwaltung bleiben. An der Rechtsunsicherheit
sei übrigens weder der Landrat, noch der Regierungspräsident schuld, sondern
diejenigen, die das Gesetz so “schlampig” erarbeitet hätten.
Zur Klageerhebung bemerkte Landrat Schwing, dass
zwischenzeitlich fünf bayerische Landkreis zur Klage bereit seien. Die
ursprünglich genannten Kosten von 6.000,00 € je Landkreis werden vermutlich
nicht erreicht werden, da bereits vereinbart worden sei, das sich alle 71
bayerischen Landkreise an den Kosten beteiligen. Wenn mit der Klageerhebung bis
nach dem ersten Revisionstermin gewartet würde, wäre es zu spät. 31.12.2004 sei
eine Ausschlussfrist. Klagen, die bis zu diesem Termin nicht eingereicht seien,
können nicht berücksichtigt werden. Es stimme, dass die Grundsicherungsklage
noch laufe und darüber im Jahr 2005 entschieden werde. Das Urteil werde sich
jedoch nur auf die Grundsicherung beziehen. Es sei nicht vorstellbar, dass es
sich auch auf das SGB II auswirken werde.
Landrat Schwing sagte abschließend, er sei froh, dass
der Landkreis Miltenberg als einer der ersten Landkreise Bayerns den
entsprechenden Vertrag für hilfebedürftige Menschen abgeschlossen habe.
Kreisrat Scherf dankte Geschäftsführer Opolka und
allen Beteiligten für die Umsetzung der Reform. Er hoffe, dass die
Arbeitsgemeinschaft ab 01.01.2005 gut funktioniere. Erstaunt seien die
Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen über die Rechtsauffassung des Landrats. Er
nehme für sich in Anspruch, gegen ein Bundesgesetz, welchem der Bundesrat zugestimmt habe, zu klagen. Kreisrat Dr.
Kaiser wage es, bei der Aufsichtsbehörde nachzufragen und Landrat Schwing veranstalte
daraufhin einen derartigen “Zinnober”. Diese Reaktion könne man sich nur damit
erklären, dass Landrat Schwing schwer betroffen sei. Von den Mitgliedern der
SPD-Fraktion werde die Auffassung der Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen,
dass die Beschlussfassung Sache des Kreistages gewesen wäre, bestätigt. In
diesem Fall sei im Landkreis Miltenberg “schlampig” entschieden worden. Von der
Regierung von Unterfranken habe der Landkreis Miltenberg diesbezüglich keine
Bestätigung erhalten, sondern empfohlen bekommen, die Beschlussfassung heute zu
wiederholen.
Unter Hinweis darauf, dass es im Landkreis Miltenberg
eine große Anzahl von arbeitslosen Jugendlichen und jungen Erwachsenen gebe,
stellte Kreisrat Scherf sodann folgende Fragen: Gibt es Fallmanager für
arbeitslose Jugendliche? Wie kann man Herr dieser Lage werden? Kann für diesen
Personenkreis etwas initiiert werden?
Landrat Schwing sagte dazu, “schlampig” entschieden
habe nicht der Landkreis Miltenberg, sondern der Bundesgesetzgeber. Wer mit dem
Gesetz arbeiten müsse, stelle fest, welche Lücken es enthalte. Wäre das Gesetz
sauber ausgearbeitet worden, wäre klar, ob die Arbeitsgemeinschaft ein
Unternehmen sei oder nicht.
Kreisrätin Wrigth äußerte sich erfreut darüber, dass
der Kreistag heute den entsprechenden Beschluss fassen müsse. Sie lobte alle,
die die Vorarbeit für dieses große Projekt geleistet haben. Das Hartz IV-Gesetz
sei beschlossen worden, weil sich im Grundsatz alle Parteien einig gewesen
seien. Schuldzuweisungen sollten daher unterlassen werden. Es könne davon
ausgegangen werden, dass die anstehende Aufgabe mit der Agentur für Arbeit
geleistet werden könne. Jede/r arbeitslose Jugendliche bzw. junge Erwachsene
unter 25 Jahren werde ein Angebot erhalten.
Kreisrat Ripperger wies darauf hin, dass die
Arbeitsgemeinschaft bereits die Bescheide versandt habe. Daraufhin gebe es
Anfragen und Beschwerden von Betroffenen, aber keine Antworten, weil die
Sachbearbeiter nicht erreichbar seien. Nachdem die Bescheide bis 30.04.2005
bzw. 31.05.2005 befristet seien, frage er, ob gehofft werde, dass diesen
Menschen dann eine Arbeit vermittelt werde oder neue Anträge gestellt werden
müssen.
Landrat Schwing bat um Verständnis, dass diese Fragen
heute nicht beantwortet werden können.
Kreisrat Dr. Linduschka teilte mit, dass die
Mitglieder der FDP/UWG keinen Vertragsentwurf zugesandt bekommen hätten und
deshalb nichts unterzeichnen werde, was sie vorher nicht gelesen hätten.
Landrat Schwing bemerkte dazu, dass der Vertrag
bereits am 29.09.2004 vom Kreisausschuss beschlossen und am 07.10.2004 dem
Kreistag vorgestellt worden sei, so dass jetzt nicht behauptet werden könne,
der Vertragsinhalt sei nicht bekannt. Im Kreisausschuss sei der Vertrag Punkt
für Punkt durchgegangen, im Kreistag seien nur die wesentlichen Punkte bekannt
gegeben worden. Offene Fragen gebe es auch heute noch.
Unter Hinweis auf die Äußerungen von Kreisrat Dr.
Kaiser vertrat Kreisrat Andre die Meinung, dass Hartz IV nicht mit
Unzufriedenheit in Verbindung gebracht werden dürfe. Der in einem Presseartikel
geäußerte Vorwurf, Landrat Schwing mache Politik alá Präsident Putin, müsse
entschieden zurückgewiesen werden. Schließlich könne man nicht die Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen loben und den Chef kritisieren. Es sollte bedacht werden,
dass in Bayern und im Bund seit einigen Jahren Verwaltungsmodernisierungen
erfolgen. Ein Grundsatz sei, die Arbeit von Kreistag und Kreisausschuss
umzustellen. Dies sei im Rahmen des Hartz IV-Prozesses im Landkreis Miltenberg
bereits geschehen. Der Kreistag habe einen Grundsatzbeschluss gefasst. Aufgabe
des Kreisausschusses und der Verwaltung sei es gewesen, diesen auszuführen.
Kreisrat Dr. Kaiser habe mit seinen Aktivitäten der Sache überhaupt nicht
gedient. Was er getan habe, sei “Hubschrauber-Politik”; von oben einschweben,
viel Staub aufwirbeln und dann wieder abschwirren. Bei der Klage gehe es nicht
darum, politisch recht zu behalten, sondern um Geld, welches der Landkreis
Miltenberg evtl. über die Kreisumlage holen müsse.
Kreisrat Stappel dankte namens der Fraktion Neue Mitte
für die Gründung der Arbeitsgemeinschaft, insbesondere den Herren Maidhof,
Opolka und Vill für die in diesem Zusammenhang geleistete gute, zielstrebige
und erfolgreiche Arbeit. Bedauerlich sei, dass Landrat Schwing jetzt Vorwürfe
gemacht werden, obwohl bekannt sei, wie schwierig es sei, für Arbeitslose und
Sozialhilfeempfänger das richtige Konzept zu finden. Auch das am Konzept
beteiligte Handwerk sei über die Gründung der Arbeitsgemeinschaft froh und
glücklich und hoffe, dass die Arbeit zum 01.01.2005 wie geplant beginnen könne.
Kreisrat Stappel wies sodann darauf hin, dass für die
Arbeitsgemeinschaft 38,5 Stellen ausgewiesen und derzeit 46 Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen dort beschäftigt seien. Er fragte, ob dies der Dauerzustand
sein soll oder wenn das Projekt gut laufe, Stellen eingespart werden können.
Weiter bitte er um Information über die Kosten.
Landrat Schwing teilte daraufhin mit, dass von den 46
Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Arbeitsgemeinschaft einige nur in
Teilzeit beschäftigt seien und dem Landkreis Miltenberg für die in der
Arbeitsgemeinschaft tätigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der
Landkreisverwaltung die Kosten erstattet werden.
Kreisrat Dr. Schüren bemerkte zur Äußerung von
Kreisrat Dr. Linduschka, dass den Kreistagsmitgliedern heute kein
Vertragsentwurf vorliege, weil der Vertrag bereits vom Kreisausschuss nach
ausführlicher Beratung beschlossen worden sei. Seinerzeit sei von 13 oder 14
offenen Punkten gesprochen worden, so dass es nicht ungeschickt gewesen wäre,
den Vertrag heute dem Kreistag vorzulegen. Die Aussage von Landrat Schwing, er
(Kreisrat Dr. Schüren) habe es für richtig empfunden, dass die Entscheidung dem
Kreisausschuss übertragen werde, wies Kreisrat Dr. Schüren zurück. Er habe so
etwas niemals mündlich oder schriftlich geäußert. Er habe vielmehr zu den
Kreistagsmitgliedern gezählt, welche sich für eine Beschlussfassung durch den
Kreistag ausgesprochen hätten.
Zur rechtlichen Frage teilte Oberregierungsrat Fieger
mit, dass er bei der Prüfung einer Angelegenheit nach der Geschäftsordnung für
den Kreistag und nach der Landkreisordnung (LKrO) vorgehe. In Art. 30 LKrO
seien in einem Katalog von 22 Nummern diejenigen Angelegenheiten aufgeführt,
die nicht auf einen Ausschuss übertragen werden können. Wenn es um eine
Angelegenheit gehe, die nicht in Art. 30 LKrO genannt sei, sei der
Kreisausschuss oder in fachlichen Angelegenheiten entweder der
Jugendhilfeausschuss, der Sozialhilfeausschuss oder der Bauausschuss zuständig. Nur dann, wenn die
Arbeitsgemeinschaft ein “Unternehmen” im Sinne von Art. 30 Abs. 1 Nr. 20 LKrO
wäre, hätte die Beschlussfassung nicht auf den Kreisausschuss übertragen werden
dürfen. Die Arbeitsgemeinschaft als “Unternehmen” zu qualifizieren, sei
juristisch weit hergeholt und einigermaßen überraschend.
Kreisrat Dr. Fahn gab bekannt, dass sich die Freien
Wähler mit der von Landrat Schwing am 26.07.2004 dem Kreistag vorgeschlagenen
Vorgehensweise (Delegation der Entscheidung auf den Kreisausschuss)
einverstanden erklärt hätten, weil gesagt worden sei, die endgültige
Entscheidung müsse während der Sommerpause getroffen werden. Die besagte
Kreisausschusssitzung habe jedoch nicht während der Sommerpause, sondern erst
am 29.09.2004 stattgefunden. In dieser Kreisausschusssitzung sei er dann auch
dafür gewesen, die endgültige Entscheidung dem Kreistag am 07.10.2004 zu
überlassen.
Unter Hinweis darauf, dass die beiden Mitglieder der
FDP/UWG in keinem Ausschuss vertreten seien, bat Kreisrat Dr. Fahn, diese
künftig entsprechend zu informieren.
Landrat Schwing bot daraufhin die Einsichtnahme in den
Vertrag an und bemerkte, dass sich jedes Kreistagsmitglied über alle
Angelegenheiten jederzeit Informationen einholen könne.
Der Kreistag fasste sodann bei zwei Gegenstimmen folgenden
B e s c h l u s s :
Der Landrat wird beauftragt, mit der Agentur für
Arbeit Aschaffenburg einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Errichtung und
Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft im Sinne von § 44 b SGB II für den
Landkreis Miltenberg zu schließen.