Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Nutzung der Deponie Großheubach für eine großflächige Fotovoltaikanlage: Information und Fassung eines Grundsatzbeschlusses
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 01.12.2004 NU/017/2004 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Oberregierungsrätin Ackermann gab bekannt, dass es
bezüglich der Nutzung der Deponie Großheubach mittels einer Fotovoltaikanlage
zwei Interessenten gegeben habe. Die Landkreisverwaltung habe sich aus
folgenden Gründen für TauberSolar entschieden:
1. Die bisherige
Zusammenarbeit mit TauberSolar bei den Anlagen Landratsamt Miltenberg und
Kompostwerk Guggenberg sei einwandfrei und problemlos verlaufen.
2. TauberSolar
sei eine örtliche Firma, die auch mit Banken im Landkreis Miltenberg
zusammenarbeite.
3. Die erste
Anfrage sei von TauberSolar gekommen.
4. Der
Mitbewerber scheine hauptsächlich an der Sicherung von Flächen interessiert
gewesen zu sein, denn nach einigen konkreten Nachfragen habe das Interesse
nachgelassen.
5. Das
Pachtangebot der TauberSolar sei nach Auffassung der Landkreisverwaltung
angemessen.
Vorbehaltlich der Ausführungsplanung und etwaiger
Genehmigungsauflagen plane TauberSolar die Belegung von rd. 1,8 ha und biete
dafür eine jährliche Pachtzahlung von rund 8.500,00 €. Die Anlage soll so errichtet
werden, dass die Pflege des landkreiseigenen Grundstückes und der
deponietechnischen Anlagen problemlos durchgeführt werden könne. Der Markt
Großheubach habe bereits Zustimmung zu diesen Planungen signalisiert.
Kreisrätin Münzel erinnerte daran, dass sie bereits im
Juli 2004 beantragt habe zu prüfen, inwieweit die Realisierung einer
Fotovoltaikanlage nach Abschluss der Deponie Wörth a.Main möglich sei. Landrat
Schwing habe diesen Antrag zunächst auf Eis gelegt. Sie freue sich daher, dass
ihre Idee schon jetzt umgesetzt werden soll. Im zweiten Punkt des
Beschlussvorschlages erkenne sie die Zustimmung zu ihrem Antrag.
Kreisrätin Almritter erkundigte sich nach der Laufzeit
und darüber, ob der Preis über Jahre hinweg gleich bleibe. Weiter machte sie
darauf aufmerksam, dass gewährleistet sein müsse, dass bei der Verankerung der
Fotovoltaikanlage die Oberflächenabdichtung der Deponie nicht beschädigt werde.
Landrat Schwing sagte dazu, dass der Betreiber der
Fotovoltaikanlage zur Vermeidung von Schäden der Deponie-Oberflächenabdichtung
verpflichtet werde. Dies werde selbstverständlich überwacht. Kosten und Vertrag
seien bisher noch nicht bekannt. Sobald es einen Vertrag gebe, werde der
Ausschuss für Natur- und Umweltschutz darüber informiert.
Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz fasste
einstimmig folgenden
B e s c h l u s s :
1. Der Nutzung des Grundstückes der ehemaligen Kreismülldeponie Großheubach für eine großflächige Fotovoltaikanlage durch die TauberSolar wird zugestimmt. Die Einholung aller erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen ist Angelegenheit von TauberSolar.
2. Weitere Verträge über die Errichtung von Fotovoltaikanlagen auf Deponien und Dächern von abfallwirtschaftlichen Anlagen des Landkreises Miltenberg kann die Landkreisverwaltung in eigener Zuständigkeit abschließen.