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TOP Ö 7: Nutzung der Deponie Großheubach für eine großflächige Fotovoltaikanlage: Information und Fassung eines Grundsatzbeschlusses

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Sitzung:01.12.2004   NU/017/2004 
DokumenttypBezeichnungAktionen

 

Oberregierungsrätin Ackermann gab bekannt, dass es bezüglich der Nutzung der Deponie Großheubach mittels einer Fotovoltaikanlage zwei Interessenten gegeben habe. Die Landkreisverwaltung habe sich aus folgenden Gründen für TauberSolar entschieden:

1.  Die bisherige Zusammenarbeit mit TauberSolar bei den Anlagen Landratsamt Miltenberg und Kompostwerk Guggenberg sei einwandfrei und problemlos verlaufen.

2.  TauberSolar sei eine örtliche Firma, die auch mit Banken im Landkreis Miltenberg zusammenarbeite.

3.  Die erste Anfrage sei von TauberSolar gekommen.

4.  Der Mitbewerber scheine hauptsächlich an der Sicherung von Flächen interessiert gewesen zu sein, denn nach einigen konkreten Nachfragen habe das Interesse nachgelassen.

5.  Das Pachtangebot der TauberSolar sei nach Auffassung der Landkreisverwaltung angemessen.

 

Vorbehaltlich der Ausführungsplanung und etwaiger Genehmigungsauflagen plane TauberSolar die Belegung von rd. 1,8 ha und biete dafür eine jährliche Pachtzahlung von rund 8.500,00 €. Die Anlage soll so errichtet werden, dass die Pflege des landkreiseigenen Grundstückes und der deponietechnischen Anlagen problemlos durchgeführt werden könne. Der Markt Großheubach habe bereits Zustimmung zu diesen Planungen signalisiert.

 

Kreisrätin Münzel erinnerte daran, dass sie bereits im Juli 2004 beantragt habe zu prüfen, inwieweit die Realisierung einer Fotovoltaikanlage nach Abschluss der Deponie Wörth a.Main möglich sei. Landrat Schwing habe diesen Antrag zunächst auf Eis gelegt. Sie freue sich daher, dass ihre Idee schon jetzt umgesetzt werden soll. Im zweiten Punkt des Beschlussvorschlages erkenne sie die Zustimmung zu ihrem Antrag.

 

Kreisrätin Almritter erkundigte sich nach der Laufzeit und darüber, ob der Preis über Jahre hinweg gleich bleibe. Weiter machte sie darauf aufmerksam, dass gewährleistet sein müsse, dass bei der Verankerung der Fotovoltaikanlage die Oberflächenabdichtung der Deponie nicht beschädigt werde.

 

Landrat Schwing sagte dazu, dass der Betreiber der Fotovoltaikanlage zur Vermeidung von Schäden der Deponie-Oberflächenabdichtung verpflichtet werde. Dies werde selbstverständlich überwacht. Kosten und Vertrag seien bisher noch nicht bekannt. Sobald es einen Vertrag gebe, werde der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz darüber informiert.

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz fasste einstimmig folgenden

 

B e s c h l u s s :

 

1.  Der Nutzung des Grundstückes der ehemaligen Kreismülldeponie Großheubach für eine großflächige Fotovoltaikanlage durch die TauberSolar wird zugestimmt. Die Einholung aller erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen ist Angelegenheit von TauberSolar.

 

2.  Weitere Verträge über die Errichtung von Fotovoltaikanlagen auf Deponien und Dächern von abfallwirtschaftlichen Anlagen des Landkreises Miltenberg kann die Landkreisverwaltung in eigener Zuständigkeit abschließen.

 

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