Tagesordnungspunkt

TOP N 1: Stand der Profilierungsmaßnahme der Deponie Wörth a.Main: Information über die Beauftragung einer Einbaufirma

BezeichnungInhalt
Sitzung:01.12.2004   NU/017/2004 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Amtfrau Heim informierte über folgendes:

 

Nach Abschluss der Profilierungsarbeiten auf der Deponie Schippach im Frühjahr 2004 sei die Profilierung der ehemaligen Kreismülldeponie Wörth a.Main vorbereitet worden. Auf den Artikel der Landkreisverwaltung in der “Euwid” hin, hätten sich zahlreiche Interessenten, die sich vom Landkreis Miltenberg vertraglich ein Kontingent über die Anlieferung von Profilierungsmaterial zu einem festgelegten Preis sichern wollten, gemeldet. Insgesamt seien mit acht Partnern entsprechende Vereinbarungen geschlossen worden. Die vertraglich gesicherte Anliefermenge betrage insgesamt 115.000 t, anzuliefern bis Sommer 2005.

 

Wider Erwarten habe die Anlieferung von Profilierungsmaterial ab August 2004 mit Hochdruck begonnen. In der Zeit vom 02.08. bis 30.09.2004 seien bereits 12.538.t Abfälle, hauptsächlich Straßenaufbruch, angeliefert worden. Diese Menge habe nicht mit eigenem Personal der Müllumladestation Erlenbach a.Main bewältigt werden können, so dass die für Jahresende 2004 geplante Ausschreibung für den “Einbau von bauseits geliefertem Profilierungsmaterial” vorgezogen worden sei.

 

Die Ausschreibungsunterlagen seien Ende September 2004 im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung an sechs Firmen versandt worden, von denen folgende Firmen je ein Angebot abgegeben hätten:

1. Fa. Gebr. Spall GmbH und Co KG, Erlenbach a.Main                                            76.792,00 €

2. Fa. Michel Bau GmbH, Klingenberg a.Main                                                          150.730,40 €

3. Fa. Trützler BDL GmbH, Großheubach                                                                202.123,04 €

Leider habe der günstigste Bieter bei der Auftragsvergabe nicht berücksichtigt werden können, da dieses Angebot wegen einer unzulässigen Mischkalkulation entsprechend des BGH-Beschlusses vom 18.05.2004 – X ZB 7/04 von der Wertung auszuschließen gewesen sei (§ 25, Nr. 1, Abs. 1 Buchst. b VOB/A).

 

Der Auftrag zum, “Einbau von bauseits geliefertem Profilierungsmaterial” auf der Deponie Wörth a.Main sei daher nach Führung eines Vergabegespräches (wie auch vom Ing.Büro IBU, Tauberbischofsheim, vorgeschlagen) am 19.10.2004 dem nächstgünstigste Bieter, die Fa. Michel Bau GmbH, Klingenberg a.Main erteilt worden.

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz nahm hiervon einstimmig zustimmend Kenntnis.

 

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