Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Umsetzung der Verpackungsverordnung im Landkreis Miltenberg: a) Auftragsvergaben durch die Fa. Duales System Deutschland AG - Information: Erfassung und Sortierung der Leichtverpackungen b) Vertrag zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Landbell AG über die Erfassung und Verwertung des PPK-Anteils
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 01.12.2004 NU/017/2004 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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a) Auftragsvergaben
durch die Fa. Duales System Deutschland AG –
Information: Erfassung und Sortierung der Leichtverpackungen
Amtfrau Heim informierte darüber, dass die Fa. Duales
System Deutschland AG (DSD) im Jahr 2003 deutschlandweit u.a. die Erfassung
sowie die Sortierung von Leichtverpackungen ausgeschrieben habe. Das
Ausschreibungsergebnis für den Landkreis Miltenberg sei für die Fa. DSD jedoch
nicht zufriedenstellend gewesen. Deshalb sei der Auftrag zur Erfassung und
Sortierung von Leichtverpackungen nur für das Jahr 2004 an die Fa. SITA Bormann
GmbH, Bürgstadt, vergeben und im Jahr 2004 erneut ausgeschrieben worden.
Mit Schreiben vom 05.08.2004 habe die Fa. DSD nun
mitgeteilt, dass die Fa. RESO GmbH, Michelstadt, ab 01.01.2005 für die Dauer
von drei Jahren die gelben Säcke einsammeln und sortieren werde. Die Sortierung
soll in der Wertstoffsortieranlage der Fa. RESO GmbH in Büdingen erfolgen. Für
den rechtsmainischen Teil des Landkreises Miltenberg habe die Fa. RESO GmbH die
Fa. SITA Bormann GmbH als Nachunternehmer für das Einsammeln der gelben Säcke
eingesetzt.
Die Auftragsvergabe für die Erfassung der
Leichtverpackungen an die Fa. RESO GmbH habe auch unmittelbare Einwirkungen auf
den Landkreis Miltenberg gehabt. So habe die Fa. SITA Bormann GmbH darum
gebeten, zur gleichmäßigen Auslastung ihrer Fahrzeuge den Abfuhrplan im
Landkreis Miltenberg teilweise anzupassen und auch die gelber Sack-Abfuhr in den
bestehenden Abfuhrplan zu integrieren. Zwischenzeitlich seien die Abfuhrpläne
für alle Städte, Märkte und Gemeinden mit der Landkreisverwaltung abgestimmt
und versandt worden.
b) Vertrag zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Landbell AG über die Erfassung und Verwertung des PPK-Anteils
Amtfrau Heim erinnerte sodann daran, dass der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz bereits am 08.10.2001 beschlossen habe, gegenüber der Landbell AG eine Abstimmungserklärung hinsichtlich der Mitbenutzung der Landkreisgefäße für die Erfassung von Verkaufsverpackungen abzugeben. Überlegt worden sei damals u.a. noch die Mitbenutzung der Restmülltonne für die Erfassung der Kleinverpackungen. Diese Variante werde zwischenzeitlich nicht mehr weiterverfolgt.
Verhandelt worden sei dagegen in den letzten Monaten über die Erfassung und Verwertung von Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton (PPK). Die vorliegende Mitbenutzungsvereinbarung sehe vor, dass die Landbell AG den Landkreis Miltenberg für die Erfassung und Verwertung des auf die Landbell AG entfallenden PPK-Anteils entschädige. Eine faktische Übergabe des PPK-Anteils an die Landbell AG sei jedoch nicht erforderlich. Es reiche aus, die Erfassung und Verwertung des PPK-Anteils über Lieferscheine nachzuweisen.
Der Umfang der auf die Landbell AG entfallenden PPK-Mengen werde dem Landkreis Miltenberg von der Landbell AG pro Bundesland entsprechend der abgeschlossenen Lizenzverträge benannt. Die Überprüfung der Angaben (und ggf. Anpassung) erfolge jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer. Vorgesehen sei eine Laufzeit der Mitbenutzungsvereinbarung von fünf Jahren ab Wirksamwerden mit Verlängerungsoption um jeweils fünf Jahre, wenn die Vereinbarung nicht ein Jahr vor Ablauf gekündigt werde. Wirksam werde die Vereinbarung mit der rechtsgültigen Unterzeichnung; in Kraft trete die Vereinbarung jedoch erst mit der Freistellung von der Landbell AG in Bayern.
Im Hinblick auf
die Vertragslaufzeit über mehrere Jahre sei auch eine Preisgleitklausel
vereinbart worden, um ab 01.01.2007 auf geänderte Rahmenbedingungen (z.B.
Lohnveränderungen, Änderung der Entgelte für die PPK-Erfassung) reagieren zu
können.
Nachdem die Landbell AG dem Landkreis Miltenberg ein lukratives Angebot unterbreitet habe, Wettbewerb bei der Umsetzung der Verpackungsverordnung durch die Zulassung mehrerer Systembetreiber ausdrücklich erwünscht sei und die Landbell AG in absehbarer Zeit in Bayern ein flächendeckendes Erfassungssystem für Verkaufsverpackungen nachweisen und damit mit der Freistellung in Bayern rechnen könne, sollte die vorliegende Vereinbarung zwischen dem Landkreis Miltenberg und der Landbell AG über die Erfassung und Verwertung von Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton (PPK) abgeschlossen werden.
Durch den Ausschuss für Natur- und Umweltschutz wurde
einstimmig folgendes
b e s c h l o s s e n
:
Dem Abschluss der Vereinbarung über die Erfassung und
Verwertung von Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton (PPK) zwischen
dem Landkreis Miltenberg und der Landbell AG vom Oktober 2004 wird zugestimmt.